Betreff
Darstellung der Fallzahlen- und Kostenentwicklung für Leistungen der Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)
Vorlage
12/1120
Aktenzeichen
reis-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Darstellung der Fallzahlen- und Kostenentwicklung für Leistungen der Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

Seit 2015/16 werden dem Jugendamt Bergkamen fortlaufend unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) zur Versorgung und Betreuung zugewiesen.

Die Zuweisungsquote wird wöchentlich neu veröffentlicht und unterlag in der Vergangenheit großen Schwankungen.

Aktuell liegt die Quote für Bergkamen bei 26 Personen. Tatsächlich sind zum Stichtag 31.10.2023 insgesamt 24 Personen in der Jugendhilfe. 3 Hilfefälle sind im Jahr 2023 eingestellt worden.

 

Mit Meldung bzw. Zuweisung eines neuen UMA hat das Jugendamt die persönliche und familiäre Situation des Jugendlichen zu klären sowie die Minderjährigkeit, aufgrund von vorgelegten Dokumenten oder persönlicher bzw. medizinischer Einschätzung, festzustellen. Der Jugendliche ist anschließend in einer geeigneten Einrichtung/Pflegestelle unterzubringen. Zusätzlich wird der Antrag auf Einrichtung einer Vormundschaft gestellt und das Ausländeramt informiert.

 

Die monatlichen Kosten für die Unterbringung und Nebenkosten liegen in Pflegestellen bei 2.800 € – 3.500 € und in Einrichtungen bei durchschnittlich 5.000 € – 6.500 €.

In der ersten Phase werden die Kosten im Rahmen einer Inobhutnahme gem. § 42 Sozial-gesetzbuch (SGB) VIII übernommen. Nach Bestellung eines Vormundes und Eingang eines formellen Hilfeantrages entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Hilfe zur Erziehung. Besteht bei Erreichen der Volljährigkeit weiterhin ein Hilfebedarf, hat der junge Volljährige Anspruch auf Weitergewährung der bisherigen Hilfe in Form von Hilfe für junge Volljährige. Die Zuständigkeit des Jugendamtes und die Kostenerstattungspflicht des Landes bleiben bestehen. Die Zuordnung zu den UMA wird ebenfalls fortgeführt, obwohl es sich ab Volljährigkeit nicht mehr um „minderjährige“ Ausländer handelt.

 

Nach dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle in 2016 sind die Fallzahlen in den Folgejahren bis zum Beginn des Krieges in der Ukraine gesunken und anschließend bis auf den aktuellen Stand von 27 (2023: 24 aktuelle Hilfen und 3 eingestellte Hilfen) wieder angestiegen.

 

Im folgenden Diagramm 1 sind die Anzahl der Personen- und Kostenentwicklungen von 2015/16 bis heute dargestellt.

Seit dem Jahr 2021 erhebt das Jugendamt neben der Anzahl der Personen auch die Fallzahlen nach der Zählweise der gpaNRW. Zu Vergleichszwecken ist diese Kennzahl in der Tabelle 2 aufgeführt. Anhand dieser Kennzahl können Fallzahlen- und Kostenentwicklungen besser verglichen werden, da die Laufzeit der Hilfe in einem Kalenderjahr berücksichtigt wird.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diagramm 1:  Anzahl der Personen und Kosten im Zeitraum 2015/16-2023                                     (2023 geschätzt)

 

 

 

Für die aufgewandten Kosten hat das zuständige Jugendamt nach § 89d SGB VIII einen Kostenerstattungsanspruch gegenüber dem Land. Das Jugendamt Bergkamen hat daher in der Vergangenheit, nach Abschluss der jeweiligen Hilfeart und Vorliegen aller Rechnungen für den betreffenden Zeitraum, die aufgewandten Kosten beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe geltend gemacht.

Die Kosten bis einschließlich 2020 sind nahezu vollständig erstattet worden.

Für 2021 sind alle Abrechnungen eingereicht und die Erstattungen teilweise erfolgt.

Die Abrechnungen des Jahres 2022 sind in Vorbereitung.

 

In der folgenden Tabelle 2 ist der aktuelle Stand der Erstattungen und die Kosten je Fall dargestellt:

 

Tabelle 2:   Stand der Kostenerstattungen gem. § 89d SGB VIII zum Stichtag 31.10.2023

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass zwischen der tatsächlichen Auszahlung der monatlichen Hilfe an die Jugendhilfeeinrichtung und dem Eingang der Kostenerstattung aktuell etwa 18 – 21 Monate liegen.

 

 

 

 

 

 

Herkunft UMA:

 

Seit dem Kalenderjahr 2021 nehmen die Zahlen der UMA aus Syrien wieder stark zu. Neben Jugendlichen aus Syrien ist das Jugendamt Bergkamen noch für Flüchtlinge aus Afghanistan, Albanien, Guinea, Iran und der Ukraine fallzuständig.

Seit dem Jahr 2022 betreut das Jugendamt Bergkamen nur 1 Jugendlichen aus der Ukraine im Rahmen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII.

In 4 weiteren Fällen wurde zwar die familiäre Situation geklärt, eine Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung wurde aber nicht notwendig. Entweder erfolgte eine familiäre Zusammenführung oder der Jugendliche hat Bergkamen wieder verlassen.

 

Tabelle 3:   Herkunftsland für den Zeitraum 2021-23

 

 

 

 

Diagramm 4:  Aufteilung nach Herkunftsland für das aktuelle Kalenderjahr

 

 

Ausblick in das Jahr 2024:

 

In diesem Jahr sind dem Jugendamt Bergkamen bisher unbegleitete minderjährige Ausländer nahezu in Höhe der festgelegten Quote zugewiesen worden. Wird eine Hilfe nach Erreichen der Hilfeziele beendet, folgt kurzfristig eine neue Zuweisung. Da die Tendenz der Quote weiterhin ansteigend ist, kann von einer durchschnittlichen Fallzahl für 2024 von ca. 30 Personen ausgegangen werden. Einschließlich der bereits bekannten Steigerungen der durchschnittlichen Entgeltsätze von 8-12 % wird mit einem Anstieg der Gesamtkosten für 2024 auf ca. 1.200.000 € gerechnet. Ebenso werden die Einnahmen steigen, da im Jahr 2024 mindestens die Erstattungen von 2021 (Rest) und 2022 sowie die ersten Erstattungen aus dem Jahr 2023 eingehen werden.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Reiß