Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss
des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Darstellung der
Fallzahlen- und Kostenentwicklung für Leistungen der Jugendhilfe für
unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Seit 2015/16 werden dem Jugendamt Bergkamen
fortlaufend unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) zur Versorgung und
Betreuung zugewiesen.
Die Zuweisungsquote wird wöchentlich neu
veröffentlicht und unterlag in der Vergangenheit großen Schwankungen.
Aktuell liegt die Quote für Bergkamen bei 26
Personen. Tatsächlich sind zum Stichtag 31.10.2023 insgesamt 24 Personen in der
Jugendhilfe. 3 Hilfefälle sind im Jahr 2023 eingestellt worden.
Mit Meldung bzw. Zuweisung eines neuen UMA
hat das Jugendamt die persönliche und familiäre Situation des Jugendlichen zu
klären sowie die Minderjährigkeit, aufgrund von vorgelegten Dokumenten oder
persönlicher bzw. medizinischer Einschätzung, festzustellen. Der Jugendliche
ist anschließend in einer geeigneten Einrichtung/Pflegestelle unterzubringen.
Zusätzlich wird der Antrag auf Einrichtung einer Vormundschaft gestellt und das
Ausländeramt informiert.
Die monatlichen Kosten für die Unterbringung
und Nebenkosten liegen in Pflegestellen bei 2.800 € – 3.500 € und in
Einrichtungen bei durchschnittlich 5.000 € – 6.500 €.
In der ersten Phase werden die Kosten im Rahmen
einer Inobhutnahme gem. § 42 Sozial-gesetzbuch (SGB) VIII übernommen. Nach
Bestellung eines Vormundes und Eingang eines formellen Hilfeantrages
entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Hilfe zur Erziehung. Besteht
bei Erreichen der Volljährigkeit weiterhin ein Hilfebedarf, hat der junge
Volljährige Anspruch auf Weitergewährung der bisherigen Hilfe in Form von Hilfe
für junge Volljährige. Die Zuständigkeit des Jugendamtes und die
Kostenerstattungspflicht des Landes bleiben bestehen. Die Zuordnung zu den UMA
wird ebenfalls fortgeführt, obwohl es sich ab Volljährigkeit nicht mehr um
„minderjährige“ Ausländer handelt.
Nach dem Höhepunkt der Flüchtlingswelle in
2016 sind die Fallzahlen in den Folgejahren bis zum Beginn des Krieges in der
Ukraine gesunken und anschließend bis auf den aktuellen Stand von 27 (2023: 24
aktuelle Hilfen und 3 eingestellte Hilfen) wieder angestiegen.
Im folgenden Diagramm 1 sind die Anzahl der
Personen- und Kostenentwicklungen von 2015/16 bis heute dargestellt.
Seit dem Jahr 2021 erhebt das Jugendamt
neben der Anzahl der Personen auch die Fallzahlen nach der Zählweise der
gpaNRW. Zu Vergleichszwecken ist diese Kennzahl in der Tabelle 2 aufgeführt.
Anhand dieser Kennzahl können Fallzahlen- und Kostenentwicklungen besser verglichen
werden, da die Laufzeit der Hilfe in einem Kalenderjahr berücksichtigt wird.
Diagramm 1: Anzahl der Personen und Kosten im Zeitraum
2015/16-2023 (2023 geschätzt)
Für die aufgewandten Kosten hat das
zuständige Jugendamt nach § 89d SGB VIII einen Kostenerstattungsanspruch
gegenüber dem Land. Das Jugendamt Bergkamen hat daher in der Vergangenheit,
nach Abschluss der jeweiligen Hilfeart und Vorliegen aller Rechnungen
für den betreffenden Zeitraum, die aufgewandten Kosten beim Landschaftsverband
Westfalen-Lippe geltend gemacht.
Die Kosten bis einschließlich 2020 sind
nahezu vollständig erstattet worden.
Für 2021 sind alle Abrechnungen eingereicht
und die Erstattungen teilweise erfolgt.
Die Abrechnungen des Jahres 2022 sind in
Vorbereitung.
In der folgenden Tabelle 2 ist der aktuelle
Stand der Erstattungen und die Kosten je Fall dargestellt:
Tabelle
2: Stand der Kostenerstattungen gem. §
89d SGB VIII zum Stichtag 31.10.2023
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass zwischen der
tatsächlichen Auszahlung der monatlichen Hilfe an die Jugendhilfeeinrichtung
und dem Eingang der Kostenerstattung aktuell etwa 18 – 21 Monate liegen.
Herkunft UMA:
Seit dem Kalenderjahr 2021 nehmen die Zahlen der UMA aus Syrien wieder
stark zu. Neben Jugendlichen aus Syrien ist das Jugendamt Bergkamen noch für
Flüchtlinge aus Afghanistan, Albanien, Guinea, Iran und der Ukraine
fallzuständig.
Seit dem Jahr 2022 betreut das Jugendamt Bergkamen nur 1 Jugendlichen aus
der Ukraine im Rahmen von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch VIII.
In 4 weiteren Fällen wurde zwar die familiäre Situation geklärt, eine
Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung wurde aber nicht notwendig.
Entweder erfolgte eine familiäre Zusammenführung oder der Jugendliche hat
Bergkamen wieder verlassen.
Tabelle
3: Herkunftsland für den Zeitraum
2021-23
Diagramm 4: Aufteilung nach
Herkunftsland für das aktuelle Kalenderjahr
Ausblick in das Jahr 2024:
In diesem Jahr sind dem Jugendamt Bergkamen bisher unbegleitete minderjährige Ausländer nahezu in Höhe der festgelegten Quote zugewiesen worden. Wird eine Hilfe nach Erreichen der Hilfeziele beendet, folgt kurzfristig eine neue Zuweisung. Da die Tendenz der Quote weiterhin ansteigend ist, kann von einer durchschnittlichen Fallzahl für 2024 von ca. 30 Personen ausgegangen werden. Einschließlich der bereits bekannten Steigerungen der durchschnittlichen Entgeltsätze von 8-12 % wird mit einem Anstieg der Gesamtkosten für 2024 auf ca. 1.200.000 € gerechnet. Ebenso werden die Einnahmen steigen, da im Jahr 2024 mindestens die Erstattungen von 2021 (Rest) und 2022 sowie die ersten Erstattungen aus dem Jahr 2023 eingehen werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiter Reiß |
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