Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt gemäß § 117 Abs. 1 GO NRW den
Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2022.
Sachdarstellung:
Die Verpflichtung der Stadt Bergkamen zur Aufstellung eines Beteiligungsberichtes ergibt
sich aus den Vorschriften des § 117 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 53 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO). Soweit
eine Gemeinde von dem Recht der Befreiung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses
Gebrauch macht, ist nach § 116a Absatz 3 GO NRW ein Beteiligungsbericht nach § 117 GO
NRW zu erstellen. Am 14.09.2023 hat der Rat der Stadt Bergkamen diese Befreiung von der
Aufstellung des Gesamtabschlusses beschlossen (Drucksache Nr. 12/1018).
Die Stadt Bergkamen hat in der Vergangenheit bereits aussagekräftige Beteiligungsberichte
erstellt und wird die Anforderungen auch zukünftig erfüllen. Durch das Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKGB NRW) ist ein
verpflichtendes Muster für den Beteiligungsbericht erstellt worden.
Mit dem vorliegenden Beteiligungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 werden die
wesentlichen Aussagen und Daten aus dem Berichts- und Rechnungswesen der
Gesellschaften zusammengetragen, an denen die Stadt Bergkamen unmittelbar beteiligt ist.
Er basiert auf den geprüften Jahresabschlüssen und Lageberichten der Unternehmen für das
abgeschlossene Geschäfts- bzw. Wirtschaftsjahr 2022.
Neben der gesetzlichen Verpflichtung dient dieser Bericht den politisch verantwortlichen
Mandatsträgern und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern dazu, sich einen Überblick
über die Beteiligungsverhältnisse und wirtschaftlichen Aktivitäten der Stadt Bergkamen sowie
über die Aufgabenerfüllung und finanzielle Situation in den Beteiligungsunternehmen zu
verschaffen.
Aus diesem Grunde wird der Beteiligungsbericht für jeden Interessierten zur Einsichtnahme
in der Kämmerei bereitgehalten und zusätzlich im Internet unter www.bergkamen.de/kommunale-finanzen/
veröffentlicht.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Blom |
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