Betreff
Überplanmäßige Mittelbereitstellung erheblicher Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
12/1114
Aktenzeichen
hö-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die überplanmäßige Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von 900.000 € auf der Buchungsstelle 06.36.13.531800 „Zuweisungen f. lfd. Zwecke an übrige Bereiche“. Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge bei der Buchungsstelle 16.61.01.411100 „Schlüsselzuweisungen vom Land“.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen ist durch die Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) geregelt. Die Höhe der Kindpauschalen ist abhängig von der Gruppenform und den Buchungszeiten. Dazu kommen erhöhte Kindpauschalen für Kinder mit oder mit drohender Behinderung und Mietzuschüsse. Die Summe dieser Aufwendungen wird anteilig durch das Land, die Kommune, Trägeranteile und Elternbeiträge finanziert. Sonderprogramme wie z.B. „plusKita“ werden in voller Höhe vom Land ohne zusätzliche städtische Zuschüsse oder Trägeranteile bezuschusst.

 

Die im Haushalt eingestellten Mittel reichen bis zum Jahresende nicht aus, um die gesetzlich und vertraglich vorgegebenen Aufwendungen für die Finanzierung der Bergkamener Kindertageseinrichtungen zu decken. Es besteht ein Defizit in Höhe von 900.000 €.

 

Dieses Defizit erklärt sich durch mehrere Faktoren:

 

Gemäß § 37 KiBiz werden die Kindpauschalen der jährlichen Kostenentwicklung angepasst. Die Fortschreibungsrate wird im Dezember für das folgende KiTa-Jahr bekanntgegeben. Für das KiTa-Jahr 2022/23 lag die Fortschreibungsrate um rd. 2,5 % höher als bei der Mittelanforderung angenommen.

 

Die Berechnung für die Mittelanforderung der Jahre 2022 und 2023 ist von einer anderen Platzbelegung ausgegangen. In den Kindertageseinrichtungen „Traumland“ und „Sonnenblume“ war die Betriebserlaubnis für insgesamt 24 Plätze befristet. Diese Plätze wurden für die Mittelanforderung nicht einberechnet, jedoch wurden nachträglich die Betriebserlaubnisse vom Landesjugendamt verlängert. Die Kindertageseinrichtung „Am Grimberg“ war zum Zeitpunkt der Mittelanforderung noch mit einer heilpädagogischen Gruppe geplant, die über die Eingliederungshilfe des Landes finanziert werden sollte. Hier haben sich während des Verfahrens die Regularien der generellen Thematik Inklusion / inklusive Betreuung geändert, so dass die Gruppenplanung dem angepasst und auf vier voll über das KiBiz finanzierte Regelgruppen umgestellt wurde. Die Jugendhilfeplanung wurde ebenfalls entsprechend angepasst.

 

Insgesamt hat sich durch landesrechtliche Vorgaben in mehreren Arbeits- und Zuständigkeitsbereichen des Jugendamtes eine Dynamik entwickelt, die bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes nicht oder nur vage und perspektivisch benannt werden konnte. Hinzu kommt, dass sich die Erträge der Elternbeiträge insbesondere durch veränderte Einkommen in den Familien (z.B. Kurzarbeit) nicht genau berechnen lassen. Die kommunale Elternbeitragssatzung ist mit dem Anspruch der sozialen Gerechtigkeit sehr differenziert gestaltet. Weiter kommt hinzu, dass der Fachkräftemangel einerseits und niedrige Familieneinkommen andererseits die Notwenigkeit begründen, dass Frauen (Mütter) noch mehr und früher eine Erwerbstätigkeit aufnehmen und / oder Arbeitsstunden erhöhen, so dass der Bedarf an 45-Stunden Betreuung gestiegen ist und weiter steigen wird.

 

Dies verdeutlicht der Vergleich der Aufwendungen auf dieser Buchungsstelle in den letzten Jahren (Ist):

 

Haushaltsjahr 2020

9.931.918 €

Haushaltsjahr 2021

12.297.580 €

Haushaltsjahr 2022

13.323.576 €

Voraussichtliches Ist 2023

14.730.000 €

 

Da die freien Träger nachgewiesen die Kosten für die Trägeranteile aufgrund des laufenden Kostenanstiegs im Personal- und Sachbereich nicht mehr leisten können, übernimmt die Stadt Bergkamen zum Erhalt der Einrichtungen und Plätze für alle Träger freiwillige Trägeranteile in unterschiedlicher Höhe. Diese beinhalten auch Mietzahlungen für Investorenmodelle, die aufgrund der tatsächlichen Kostenentwicklung die durch das KiBiz geförderten Mietzahlungen deutlich übersteigen.

Durch die Erhöhung von Platzzahlen und Kindpauschalen sind parallel auch die freiwilligen prozentual zu berechnenden Aufwendungen für die freiwilligen Trägeranteile angestiegen.

 

Verbesserungen innerhalb des Budgets wurden bereits vollständig zur Kostendeckung eingesetzt. So stehen den erhöhten Aufwendungen entsprechend eine erhöhte anteilige Landesförderung gegenüber, die für die Deckung von Mehraufwendungen bereits eingesetzt wurden. Ebenso wurden Mehrerträge bei den Elternbeiträgen sowie Erträge, die aufgrund einer Budgetverbesserung im Bereich Kindertagespflege entstanden sind, innerhalb des Budgets übertragen.

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der in der Vorlage geschilderten gesetzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge auf der Buchungsstelle 16.61.01.411100 – „Schlüsselzuweisungen vom Land“.

 

 

Kosten/Erlöse:

900.000,00 €

Produkt-/Sachkonto:       06.36.13.531800

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     

0,00 €

 

Mittelverfügbarkeit:       

Deckungsvorschlag:

16.61.01.411100 „Schlüsselzuweisungen des Landes“

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Bernd Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Christine Busch

Erste Beigeordnete

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Haeske