Betreff
Budgetbericht Januar bis September 2023
Vorlage
12/1113
Aktenzeichen
10.06.01 wo-ls
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Entwicklung der Budgets

 

 

Nach Ablauf der ersten neun Monate im Jahr 2023 haben die Budgetverantwortlichen Stellungnahmen zur Entwicklung ihrer Budgets abgegeben.

 

Die Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen über die bisherige Entwicklung der Budgets auch Prognosen über das voraussichtliche Ergebnis im Jahr 2023. Sie bieten somit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der Verwaltungsführung die Möglichkeit, steuernd auf die Entwicklung der Budgets einzuwirken.

 

Die Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich ausschließlich auf den Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge bzw. Aufwendungen aus der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen werden vom StA 20 nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.

 

Da die Budgetverantwortlichen mithin keinen Einfluss auf die Ergebnisse dieser Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch keine verbindliche Prognose zu den Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden kann, sind sie zwingend von der aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so kann ein unverzerrtes Bild des voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt werden.

 

Die Anlage zu dieser Vorlage beinhaltet die Stellungnahmen zu den Budgets, für die der Haupt- und Finanzausschuss laut Zuständigkeitsordnung verantwortlich ist.

 

Ferner sind die Stellungnahmen zu den Buchungsstellen beigefügt, die in Deckungskreisen zusammengefasst zentral von den Zentralen Diensten und vom StA 23 bewirtschaftet werden. Des Weiteren sind die Budgetberichte beigefügt die in ihrer Ergebnisdarstellung von sowohl + 250 T€ sowie mit – 250 T€ prognostiziert werden.

 


Entwicklung des Gesamtergebnisplanes

 

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen der Budgets sowie der Deckungskreise ergeben sich für den gesamten Ergebnisplan zum Jahresende 2023 voraussichtlich Haushaltsverbesserungen rechnerisch in Höhe von 7.124 T€.

 

Gemäß NKF-Haushalt war für 2023 ein Jahresergebnis von + 180 T€ veranschlagt. Aktuell ist das Jahresergebnis nunmehr voraussichtlich mit + 7.304 T€ zu kalkulieren.

 

 

 

 

 

 

Gesamtbeurteilung des Ergebnisplanes

 

Zusammengefasst ergeben sich für 2023 bislang folgende Abweichungen:

 

 

Verbesserung (+)

bzw.

Verschlechterung (-)

in T€

Budgetbereich 1

      - 195

Budgetbereich 2

   - 4.644

Budgetbereich 3

     + 462

Budgetbereich 4

        - 49

Budgetbereich 9

                 + 11.238

 

 

Deckungskreis Personal

   + 1.412

Deckungskreise Sachkosten

    - 1.100

Ergebnishaushalt gesamt

                    + 7.124

 

 

Hinweis zu den Budgetverbesserungen bzw. –verschlechterungen:

 

Die ausgewiesenen Zahlen basieren auf Auswertungen von Ende September 2023.

 

Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die Kämmerei noch weitere Jahresabschlussbuchungen nach den Bestimmungen des NKF, wie z.B. Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten, Rückstellungen, etc. sowie Rechnungsabgrenzungen durchzuführen sind. Auf die Auswirkungen dieser Buchungen kann in den Stellungnahmen von den Budgetverantwortlichen nicht eingegangen werden, da sie keinen Einfluss auf die einschlägigen Buchungsstellen nehmen können.

 

Mithin werden aus sachlichen und rechtlichen Gründen noch Veränderungen gegenüber der Prognose dieser Sachdarstellung eintreten.


Gesamtentwicklung der städtischen Finanzen

 

Es folgt an dieser Stelle eine zusammenfassende Darstellung der von den Budgetverantwortlichen prognostizierten voraussichtlichen Jahresergebnisse der einzelnen Budgets in 2023:

 

Budgets

 

Budgetergebnis

Summe

in T€

Budgetbereich 1. Allgemeine Verwaltung

 

 

01. Gleichstellungsstelle

 

 +/- 0

02. Personalrat

 

 +/- 0

03. Bürgermeisterbüro

 

               + 25

04. Wirtschaftsförderung

 

 +/- 0

10. Zentrale Dienste

 

              - 150

14. Rechnungsprüfungsamt

 

 +/- 0

68. Baubetriebshof

 

     - 70

 

Summe Budgetbereich 1.

- 195

 

 

 

Budgetbereich 2. Ordnung und Soziales

 

 

33. Bürgerdienste, Ordnung und Soziales

 

              + 121

40. Schulverwaltung, Weiterbildung

      und Sport              

 

+ 100

 

51. Jugendamt

 

            - 4.865

 

 

Summe Budgetbereich 2.

            - 4.644

 

 

 

Budgetbereich 3. Finanzen und Kultur

 

 

20. Finanzen und Steuern

 

              + 355

30. Amt für Recht und Vergabe

 

 +107

41. Kulturreferat

 

+/- 0

 

Summe Budgetbereich 3.

              + 462

 

 

 

Budgetbereich 4. Bauen und Wohnen

 

 

23. Immobilienwirtschaft

 

  +/- 0

60. Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung

 

                 - 49

61. Stadtplanung, Straßen u. Grünflächen                                                 

 

  +/- 0

 

Summe Budgetbereich 4.

                 - 49

 

 

 

Budgetbereich 9. Allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

9. Allgem. Finanzwirtschaft

 

           + 11.238

 

Summe Budgetbereich 9.

           + 11.238

 

 

Summe aller Budgets

 

 

 

             + 6.812

Ergebnis der Deckungskreise:

 

Verbesserung:

 

                + 312

 

Gesamtprognose:

 

Verschlechterung:   

 

 

              + 7.124

 

 

Bei den oben ausgewiesenen Summen handelt es sich um prognostizierte Jahresbeträge. Die Budgetberichte wurden aufgrund hochgerechneter Zahlen, auf Basis der Zwischenergebnisse vom 25.09.2023, ermittelt. Im Anschluss hieran folgt eine Erläuterung zu den Budgets die wesentliche Abweichungen zu den geplanten Ansätzen aufweisen.

Zentrale Dienste Budget 01.10

 

Im Zuständigkeitsbereich der ZD / Organisation wird es voraussichtlich zu Mehraufwendungen in Höhe von 150 T€ zum geplanten Budget kommen. Hintergrund sind der Anstieg der monatlichen Aufwandentschädigungen für Ratsmitglieder (313,00 € zu 420,00 €) und der Sitzungsgelder der sachkundigen Bürger und Einwohner (27,30 € zu 45,00 € je Sitzung). Darüber hinaus reichen die Fraktionsmittelzuwendungen ebenfalls nicht aus. Die dem Stadtarchiv verfügbaren Budgetmittel werden ausreichen. Minderaufwendungen werden zur Deckung innerhalb des Budgets verwendet.

 

Die für den Bereich Betriebsärztin, Gutachten, Schutzimpfungen, etc. zur Verfügung stehenden Mittel werden nicht ausreichen. Zum einen sind die Kosten der betriebsärztlichen Betreuung im Vergleich zum Vorjahr um rund 2.400 Euro gestiegen. Zum anderen führen die hohe Anzahl an Neueinstellungen und der hiermit korrespondierende Bedarf an Einstellungsuntersuchungen, die zusätzlich abgerechnet werden, zu dem gestiegenen Bedarf. Es ist davon auszugehen, dass die für Bereich "Aus- und Fortbildung" zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichen werden. Aufgrund der hohen Anzahl an Neueinstellungen bzw. Stellenwechseln ist auch in diesem Jahr ein deutlich gesteigerter Fortbildungsbedarf vorhanden. Weiterhin entstehen im Bereich der Ausbildung aufgrund der zusätzlichen Anmeldungen für die Verwaltungslehrgänge sowie zusätzlicher Führungskräftefortbildungen und Coachings entsprechende Mehraufwendungen. Die tatsächlich entstehenden Mehraufwendungen können jedoch aktuell noch nicht näher beziffert werden. Nach jetzigem Planungsstand werden die Ansätze auf der Ertragsseite nicht erreicht. Mehrausgaben im Aufwandsbereich sind nicht zu erwarten.

 

Bedingt durch Inflation und damit zu erwartende Preisanstiege in der gesamten Veranstaltungsbranche stimmte der Rat in seiner Sitzung am 30.03.2023 überplanmäßigen Mehraufwendungen in geschätzter Höhe von 120 T€ zu. Damit stehen in der Buchungsstelle „529100“ im Jahr 2023 somit insg. 420 T€ zur Verfügung. Von Januar bis September 2023 konnten erstmals seit drei Jahren alle planmäßigen Veranstaltungen durchgeführt werden. So entstanden für Hafenfeuer, Blumenbörse, Hollandmarkt, Frühjahrs-Pflanzfest im Jubiläumswald sowie der Veranstaltungsreihe „Sommer in Bergkamen“ Aufwendungen in Höhe von 97 T€. Demgegenüber stehen Erträge in Höhe von rund 50 T€. Die Inflation zeigte sich deutlich beim Hafenfest - bei Durchführung dieser Großveranstaltung sind Aufwendungen in Höhe von 235 T€ entstanden. Auf der Einnahmenseite stehen Erträge in Höhe von 76 T€.

Für den Rest des Jahres sind noch das Herbst-Pflanzfest im Jubiläumwald und der GSW-Lichtermarkt geplant. Voraussichtlich werden hierbei Aufwendungen in Höhe von 123 T€ und Erträge in Höhe von 72 T€ entstehen.

 

Für „Sonstige Aufwendungen“ wird eine Ausgabe in Höhe von 15 T€ eingeplant, so dass Mehraufwendungen von insgesamt 50 T€ im Aufwandsbereich zu erwarten sind. Dem gegenüber stehen Mehrerträge aus der Durchführung von Veranstaltungen in Höhe von rund 39 T€. Die entsprechenden Deckungsmittel stehen im Bereich Städtepartnerschaften bzw. Tourismus zur Verfügung. Auf der Buchungsstelle „Erstattung an Sondervermögen“ wird der Ansatz von 15 T€ voraussichtlich vollständig ausgeschöpft. Im Bereich „Anschaffung von Werbemitteln“ werden voraussichtlich 5 T€ eingespart.

 

Insgesamt wird mit einem Mehraufwand in Höhe von 150 T€ gerechnet.


Bürgerbüro Budget 02.33

 

Im Budgetbereich Brandschutz und Rettungsdienst ist mit Budgetverschlechterungen von rund 117 T€ zu rechnen. Im Produkt Brandschutz kommt es bei der Abrechnung von kostenpflichtigen Einsätzen der Feuerwehr zu Mindererträgen in Höhe von ca. 20 T€, da nur einzelne, durch Gesetz bestimmte Einsatzszenarien abrechenbar sind und eine realitätsnahe Prognose, wie viele dieser Einsätze noch stattfinden werden, nicht möglich ist. Mehraufwendungen sind in Höhe von 48 T€ zu verzeichnen, u.a. im Bereich „Haltung von Fahrzeugen“ (z.B. Reparaturkosten und Ersatzteile, 15 T€), „Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen“ (z.B. neues Alarmierungssystem, 3 T€), „Besondere Aufwendungen für Beschäftigte“ (z.B. Beschaffung Einsatzkleidung, 20 T€) und „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ (z.B. Neueinkleidung, 10 T€). Im Produktbereich Bevölkerungsschutz kommt es zu Mehraufwendungen für die Reparatur von Sirenen (4 T€) und für Aufwendungen für außergewöhnliche Ereignisse (45 T€). Im Budgetbereich Soziales wird zum Jahresende 2023 eine Verbesserung um 213 T€ erwartet.

 

Für das Produkt Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten wird prognostisch eine Verbesserung um 640 T€ erzielt werden. Mit umfangreichen Zuweisungen von Geflüchteten - insbesondere seit Ende Juli 2023 - ist auch die Anzahl der Personen gestiegen, für die eine pauschalierte Landeszuweisung nach § 4 FlüAG gewährt wird. Hier wird mit rund 1.200 T€ höheren Erträgen gerechnet. Weiterhin ergeben sich im Rahmen der einmaligen Zahlung des Landes für geduldete Personen und aus Entlastungsmitteln für die Vorhaltung von Unterkünften für Geflüchtete voraussichtlich Mehrerträge i. H. v. 610 T€. Die tatsächlichen Buchungsbeträge auf der Buchungsstelle sind aktuell höher, wobei eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Land bestehen könnte, so dass nur mit der v.g. Verbesserung kalkuliert wird.

 

Aufgrund der gestiegenen Personenzahlen ist gegenüber der Planung mit erhöhten Kostenerstattungen durch Sozialleistungsträger 30 T€ bzw. durch die Leistungsempfänger selbst 30 T€ zu rechnen. Aus den gestiegenen Personenzahlen resultieren aber auch Mehraufwendungen im Bereich der Leistungsgewährung nach dem AsylbLG 1.230 T€, so dass sich in Summe die o.g. Verbesserung von 640 T€ ergibt. Diese Verbesserung ist aber zum Teil zur Deckung der Kosten der Unterbringung einzusetzen. Im Produkt Unterbringung von Geflüchteten und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen werden gegenüber der Planung Mehraufwendungen von 427 T€ erwartet. Diese resultieren aus dem zusätzlichen Aufwand für die Anmietung von Wohnungen und dem Verwaltungstrakt im FAKT Campus zur Unterbringung von Geflüchteten i. H. v. 646 T€ sowie dem höheren Aufwand für die bauliche Unterhaltung der Objekte i. H. v. voraussichtlich 16 T€. Im Gegenzug stehen höhere Erträge bei Benutzungsgebühren zu erwarten, da für die Geflüchteten aus der Ukraine und Personen mit Aufenthaltstitel im Leistungsbezug SGB II/XII die Benutzungsgebühren übernommen werden. Die voraussichtlichen Mehrerträge betragen hier ca. 210 T€. Durch die gestiegene Zahl an Personen, die zur Vermeidung von Obdachlosigkeit untergebracht werden mussten, sind auch in diesem Bereich Mehrerträge von ca. 25 T€ zu erwarten. Die Verschlechterung bei diesem Produkt wird über das Produkt 05.31.04 aufgefangen.

 

Insgesamt wird eine Budgetverbesserung in Höhe von rd. 121 T€ erwartet.


Jugendamt Budget 02.51

 

Bei den erzieherischen Hilfen, zu denen auch die Unterbringung von Elternteilen mit ihren Kindern in einer gemeinsamen Wohnform (Mutter/Vater-Kind-Einrichtung) und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder zählen, führen zwei außergewöhnliche Entwicklungen und ein Sondereffekt zu massiv steigenden Ausgaben. So werden in diesem Jahr die Betreuungstage von Eltern mit ihren Kindern in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen um ca. 15% steigen.

 

Weiter ansteigend sind von einer (seelischen) Behinderung betroffene oder bedrohte Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts von einer Integrationskraft zu begleiten. Einschließlich der wg. zusätzlicher Förderbedarfe notwendigen Finanzierung von privaten Tagesschulen sind ca. 50% höhere Kosten für ambulante Eingliederungshilfen aufzubringen.

 

Zudem wurden für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes im Jahr 2022 tariflich Entlastungstage und die Gewährung von monatlichen Zulagen eingeführt. Die Träger von stationären und ambulanten Hilfen haben hiernach bereits Anfang 2023 ihre Entgeltsätze um 10 -18% erhöht. Die vorgenannten Entwicklungen führen in diesem Kalenderjahr zu einem Mehrbedarf von ca. 4.500 T€. Die fortgeschriebene Hochrechnung zeigt, dass bis zum Jahresende 2023 Mehraufwendungen bei den erzieherischen Hilfen von ca. 500 T€ geleistet werden müssen. Auf Grund von Mehreinnahmen bei den erzieherischen Hilfen kann dieser Mehraufwand jedoch ausgeglichen werden. 4.000 T€ wurden bereits zusätzlich und überplanmäßig durch den Rat der Stadt Bergkamen bereitgestellt.  Die Entwicklungen zeigen auf, dass für den Bereich der erzieherischen Hilfen im Jahr 2024 ein Fehlbetrag von ca. 1.700 T€ zu erwarten ist.

 

In dem Teilbudget Kindertageseinrichtungen kommt es aktuell zu einem Defizit von rund 865 T€. Begründet ist diese Entwicklung durch Abweichungen von der Planung des Budgets, durch die nicht vorhersehbare Erhöhung der Kindspauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) um zusätzlich rd. 2,5%, sowie die nicht absehbare Verlängerung der Betriebserlaubnisse für zwei Kindertageseinrichtungen aufgrund des beabsichtigten Neubaus einer Kindertageseinrichtung. In den Teilbudgets Unterhaltsvorschuss und Kindertagespflege werden die Ausgaben innerhalb des Budgets liegen. Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen innerhalb der Budgets ausgeglichen. Es ergibt sich bei der Kindertagespflege eine Budgetverbesserung, da die Fallzahlen 2023 rückläufig sind, dem stehen jedoch Mehraufwendungen durch zusätzliche Aufnahmen von Kindern in Kindertageseinrichtungen gegenüber.

 

Insgesamt wird mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von rund 4.865 T€ gerechnet.


Finanzen und Steuern Budget 03.20

 

Die Konzessionsabgaben der GSW-Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Stromversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 10 T€ niedriger aus als eingeplant. Aufgrund des positiven Jahresergebnisses der GSW für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich bei der Gewinnausschüttung ein Mehrertrag in Höhe von 289 T€. Die Konzessionsabgaben der GSW-Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Wasserversorgung fallen nach erfolgter Abrechnung um 30 T€ höher aus als eingeplant. Der tatsächliche Bescheid zur Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des Budgets in Höhe von 12 T€. Aufgrund der höheren Gewinnausschüttung der GSW ist bei der Kapitalertragsteuer eine Verschlechterung in Höhe von 46 T€ zu verzeichnen. Die Abrechnung der VKU bezüglich des Refinanzierungsanteils ÖPNV für das Jahr 2022 führt zu Minderaufwendungen im Vergleich zur Planung in Höhe von 80 T€.

 

Rechnerisch ergibt sich zurzeit eine Budgetverbesserung in Höhe von 355 T€.

 

 

Amt für Recht und Vergabe Budget 03.30

 

Die Budgetverbesserung ist zurückzuführen auf Minderaufwendungen in den Bereichen der Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten sowie bei Beratungsaufwendungen für Großprojekte/europaweite Ausschreibungen.

 

Letztendlich sind Minderaufwendungen in Höhe von 107 T€ festzustellen.

 

 

Bauberatung, Bauordnung und Bauverwaltung Budget 04.60

 

Durch die starke Personalreduktion und durch die priorisierte Bearbeitung von Großprojekten

mit hohem Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Antragsteller durch die Bauaufsicht, werden weniger als gewöhnlich Bauanträge bearbeitet und somit weniger Gebührenbescheide erstellt. Zudem ist aufgrund fehlenden Personals mit keinem Ertrag im Bereich Bußgelder zu rechnen. Aktuell werden ausschließlich die Gefahrenabwehr und die Mängelbeseitigung durch ordnungsbehördliche Verfahren sichergestellt.

 

Letztendlich kann eine Budgetverschlechterung in Höhe von rund 49 T€ möglich sein.

 

 

Baubetriebshof Budget 04.68

 

Aufgrund der hohen Kosten im Bereich der Kraftstoffe sowie bei der Erstattung von Sondervermögen und Mieten und Pachten wird die Einhaltung des Budgets nicht möglich sein. Im Bereich „Besondere Aufwendungen für Beschäftige“ ist schon allein mit einem Mehraufwand in Höhe von rd. 12 T€ zu rechnen.

 

Es wird mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von rund 70 T€ gerechnet.


Allgemeine Finanzwirtschaft Budget 09.20

 

Bei der Grundsteuer B ergeben sich zum Stichtag 30.09.2023 Mindererträge in Höhe von 112 T€. Bei den Gewerbesteuererträgen ergibt sich zum Stichtag 30.09.2023 ein Aufkommen in Höhe von 18.707 T€. Im Vergleich zur Planung (15.700 T€) ergeben sich zurzeit Mehrerträge in Höhe von 3.007 T€. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Aufgrund einer Prognose anhand von Vorjahreswerten ist beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit Mehrerträgen in Höhe von 782 T€ zu rechnen. Die Regionalisierung der aktuellen Steuerschätzung liegt noch nicht vor. Aufgrund einer Prognose anhand von Vorjahreswerten ist beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit Mehrerträgen in Höhe von 105 T€ zu rechnen. Die Regionalisierung der aktuellen Steuerschätzung liegt noch nicht vor. Nach dem Abrechnungsbescheid des Landes NRW ergeben sich bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich Mehrerträge in Höhe von 379 T€. Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW fallen aufgrund des niedrigen Gewerbesteueraufkommens im Referenzzeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022 um 9.149 T€ höher aus als in der Planung veranschlagt. Im Bereich der Schul-, Bildungs- und Sportpauschale entstehen Mehrerträge in Höhe von 137 T€. Aufgrund der o.g. Mehrerträge bei der Gewerbesteuer ergeben sich zurzeit bei der Gewerbesteuerumlage voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von 219 T€. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 beschlossen, die Kreisumlage auf einen Hebesatz von 35,69 v.H. festzusetzen. Aufgrund der Erhöhung des Hebesatzes (Vorjahr: 34,62 v.H.) und unter Berücksichtigung der Umlagegrundlagen (Abrechnungssystematik im GFG) ergeben sich bei der Kreisumlage gegenüber dem Planansatz Haushaltsverschlechterungen in Höhe von 2.690 T€. Seit Oktober 2022 wird seitens der Sparkasse Bergkamen-Bönen kein Verwahrentgelt für Giroguthaben mehr erhoben. Minderaufwendungen ergeben sich daher für das Jahr 2023 in Höhe des vollen Ansatzes (100 T€). Trotz gestiegener Zinsen kann auch unter Berücksichtigung von ggf. neuen Kreditaufnahmen bis zum Jahresende 2023 noch mit einer Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für Investitionskredite in Höhe von voraussichtlich 500 T€ gerechnet werden. Aufgrund des in der Vergangenheit günstigen Zinsniveaus und der erwarteten Inanspruchnahme von Kassenkrediten können unter der Voraussetzung einer unveränderten Inanspruchnahme Zinseinsparungen in Höhe von voraussichtlich 100 T€ erreicht werden.

Letztendlich wird hier insgesamt mit einer Budgetverbesserung in Höhe von 11.238 T€ gerechnet.


Entwicklung der Deckungskreise

 

Die Deckungskreise werden von den Budgetverantwortlichen in ihren Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Daher folgt an dieser Stelle eine budgetübergreifende Darstellung der Deckungskreise:

 

Deckungskreis

 

 

 

Verbesserung(+)

 bzw.

Verschlechterung (-)

in T€

Deckungskreis Personal (1)

                             + 1.047

Deckungskreis Personal (3)

                                + 365

 

 

Deckungskreise Sachaufwendungen:

 

Büroeinrichtungen und - maschinen (100)

                                  +/- 0

Wartung EDV-Anlagen und Büromaschinen (101)

  + 10

Mieten EDV-Anlagen und Büromaschinen (110)

  + 20

Unterhaltung Kfz, Steuer, Versicherung (130)

  +/- 0

Betriebsstoffe (131)

                                    + 2

Versicherungen und Schadenfälle (140)

  + 10

Bürobedarf (141)

   - 15

Literatur (142)

                                   - 15

Porto, Frachtkosten, Mobilfunkgebühren (143)

                                   - 10

Öffentliche Bekanntmachungen (144)

                                    + 2

Dienstreisen (145)

  +/- 0

Software (147)

                                 - 100

Verfilmung/ Digitalisierung von Schriftgut (148)

                      + 20

Zwischensumme Deckungskreise ZD

  (- 76)

       

 

Mieten technische Anlagen

   + 1

Grundbesitzabgaben, Gebäude,                          Inventarversicherungen

  + 20

Heizung, Kehrgebühren

                                 - 122

Reinigungsmittel

                                  + 10

Reinigung öffentlicher Gebäude

                                 - 309

Strom

                                 - 631

Wasser

                                   - 35

Versicherungen

                                   - 48

Telefongebühren u. Internet

                                  + 90

Zwischensumme Deckungskreise StA 23

                             (- 1.024)

 

 

Deckungskreise (nur Sachaufwendungen)

                              - 1.100

 

Deckungskreise gesamt

 

                     + 312

 

 

 


Deckungskreise der Zentralen Dienste

 

 

Deckungskreis (1) – Personalaufwendungen

 

Nach der Berechnung des Sachgebietes Personal wird der Deckungskreis 1 "Personalaufwendungen" im Jahr 2023 voraussichtlich mit einem Minderaufwand von rund 1.047 T€ abschließen.

 

Das vorläufige Ergebnis ergibt sich nach Verrechnung der voraussichtlichen Mehraufwendungen mit den voraussichtlichen Minderaufwendungen.

 

 

Mehraufwendungen:

 

Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst 2022

 

Im Rahmen des im Jahr 2022 getroffenen Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst erfolgt seit dem 01.07.2022 unter anderem die Zahlung einer monatlichen SuE-Zulage an bestimmte Entgeltgruppen (S 2 bis S 12, S 14, S 15 Fg. 6 TVSuE). Die hochgerechneten Mehraufwendungen für diese Zulage belaufen sich in 2023 auf rund 200 T€.

 

 

Tarifabschluss TVöD-V 2023

 

Infolge des Tarifabschlusses für den Bereich des TVöD-V entstehen für das Haushaltsjahr 2023 ungeplante Mehraufwendungen in Höhe von rund 500 T€. Der Tarifabschluss sieht für das Jahr 2023 die Zahlung eines Inflationsausgleichs in Form einer Einmalzahlung im Juni 2023 sowie monatlicher Zahlungen ab Juli 2023 vor.

 

Auf Grundlage einer Hochrechnung beträgt der an alle Tarifbeschäftigten für 2023 zu zahlende Inflationsausgleich insgesamt rund 1.000 T€. Im Rahmen der Ansatzermittlung für 2023 wurde im Rahmen der Orientierungsdaten dagegen eine Erhöhung der Entgelte um 2% zum 01.01.2023 berücksichtigt. Dies entspricht einem Betrag von rund 500 T€.

 

 

Allgemeine Ansatzverbesserung

 

Aufgrund der Vorgaben des StA 20 musste bei der Aufstellung der Ansätze für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt eine Ansatzverbesserung in Höhe von insgesamt 500 T€ kalkuliert werden. Folglich wurden jeweils 250 T€ im Deckungskreis 1 und im Deckungskreis 3 berücksichtigt.

 

Im Deckungskreis 1 erfolgte die Berücksichtigung infolge einer Verringerung des Gesamtansatzes um 250 T€. Konkrete Maßnahmen, die im Gegenzug auch zu entsprechenden Minderaufwendungen führten, lagen dieser Ansatzverringerung nicht zugrunde, sodass die Minderaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr zu erwirtschaften sind. Folglich stellt die Ansatzverbesserung im Ergebnis einen Mehraufwand in Höhe von 250 T€ dar.


Veränderungen zum Stellenplan 2022/2023

 

Aufgrund verschiedener Veränderungen, die zum ursprünglich bewilligten Stellenplan 2022/2023 genehmigt und durchgeführt wurden, entstehen in 2023 Mehraufwendungen in Höhe von rund 924 T€.

 

Zu den relevanten Veränderungen gehören insbesondere die Schaffung zusätzlicher (befristeter) Stellen/-anteile sowie die Anhebung von Stellenausweisungen. Den Mehraufwendungen stehen nur teilweise Mehrerträge im DK 3 gegenüber (s. unten).

 

 

Beihilfen

 

Auf Grundlage der an die Beihilfekasse der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw) zu zahlenden monatlichen Abschläge sowie einer aufgrund der bisher hohen Ausgaben fälligen zusätzlichen Einmalzahlung an die Beihilfekasse im August 2023 ist in diesem Bereich derzeit mit Mehraufwendungen in Höhe von rund 68 T€ zu rechnen. Aussagen über das tatsächliche Rechnungsergebnis für den Bereich der Beihilfen können jedoch erst nach Erhalt der Jahresabrechnung von der Beihilfestelle der kvw getroffen werden.

 

 

Minderaufwendungen:

 

Stellenplan 2022/2023

 

Anlässlich der Aufstellung des Stellenplans 2022/2023 wurden für das Haushaltsjahr 2023 Mehraufwendungen in Höhe von rund 1.867 T€ kalkuliert. Die aktuelle Hochrechnung ergibt jedoch lediglich Mehraufwendungen in Höhe von rund 1.562 T€, sodass hier mit Minderaufwendungen von rund 305 T€ zu rechnen ist. Die Minderaufwendungen resultieren insbesondere daraus, dass die im Rahmen des Stellenplans neu geschaffenen Stellen (noch) nicht besetzt werden konnten bzw. nicht durchgehend besetzt waren.

 

 

Familienzentren

 

Im Bereich der Familienzentren sind nach derzeitigem Stand Minderaufwendungen in Höhe von rund 154 T€ zu verzeichnen. Die Minderaufwendungen resultieren insbesondere aus zeitweisen unbesetzten Stellen (z.B. aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Schwierigkeiten in der Personalfindung).

 

 

Personalpolitische Maßnahmen

 

Personalpolitisch konnten die Personalkosten zusätzlich um rund 2.530 T€ durch diverse Maßnahmen bzw. Umstände vermindert werden:

 

  • unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne unmittelbare Nachbesetzung
  • krankheitsbedingte bzw. mutterschutzrechtlich bedingte Ausfälle ohne bzw. mit Vertretungen, die geringere Personalkosten verursachen (z.B. durch niedrigere Stufenzuordnung)
  • Verlängerung / Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen / Beurlaubungen, ohne dass die freien Stellen bzw. Stellenanteile unmittelbar nachbesetzt werden
  • freie Stellen, für die (noch) keine adäquaten Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden konnten

Anmerkung:

 

Die aus diesen Maßnahmen resultierenden Minderaufwendungen führen in der Regel zu einer erheblichen Belastung der übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Fachämtern, sodass die genannten Minderaufwendungen nicht bei der Ermittlung von Personalkostenansätzen für Folgejahre als Maßstab herangezogen werden können.

 

Übersicht:

Mehraufwendungen:

Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst 2022"

200 T€

Tarifabschluss TVöD-V 2023

500 T€

Ansatzverbesserung

250 T€

Veränderungen zum Stellenplan 2022/2023

924 T€

Beihilfe

68 T€

Mehraufwendungen gesamt

1.942 T€

Minderaufwendungen:

Stellenplan 2022/2023

305 T€

Familienzentren

154 T€

Personalpolitische Maßnahmen

2.530 T€

Minderaufwendungen gesamt

2.989 T€

Ergebnis Gesamt (Minderaufwendungen)

1.047 T€

 

 

Deckungskreis (3) – Personalkostenerstattungen

 

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine genaue Prognose der tatsächlichen Erträge nur bedingt möglich, da einige Förderbescheide erst in der zweiten Jahreshälfte verschickt werden oder die Höhe der Personalkostenerstattungen von den tatsächlichen Personalkosten für das Jahr 2023 abhängig ist.

 

Dennoch ergibt eine aktuelle Hochrechnung, dass der geplante Ansatz voraussichtlich überschritten werden kann. Es ist zurzeit davon auszugehen, dass der Deckungskreis 3 im Haushaltsjahr 2023 mit Mehrerträgen in Höhe von rund 365 T€ abschließen wird.

 

Das vorläufige Ergebnis ergibt sich nach Verrechnung der voraussichtlichen Mindererträge mit den voraussichtlichen Mehrerträgen.

 

Mindererträge:

 

Allgemeine Ansatzverbesserung

 

Aufgrund der Vorgaben des StA 20 musste bei der Aufstellung der Ansätze für das Haushaltsjahr 2023 eine Ansatzverbesserung in Höhe von insgesamt 500 T€ kalkuliert werden. Diesbezüglich wurden jeweils 250 T€ im Deckungskreis 1 und im Deckungskreis 3 berücksichtigt.

 

Im Deckungskreis 3 erfolgte die Berücksichtigung infolge einer Erhöhung des Gesamtansatzes um 250 T€. Konkrete Maßnahmen, die im Gegenzug auch zu entsprechenden Mehrerträgen führten, lagen dieser Ansatzverringerung nicht zugrunde, sodass die Mehrerträge im laufenden Haushaltsjahr zu erwirtschaften sind. Folglich stellt die Ansatzverbesserung im Ergebnis einen Minderertrag in Höhe von 250 T€ dar.


Adoptionsvermittlung

 

Bei der Ermittlung der Ansätze für diesen Bereich wurde davon ausgegangen, dass zwei Vollzeitstellen entsprechend anteilig durch die beteiligten Kommunen erstattungsfähig sind. Nach Mitteilung des Jugendamtes ist es tatsächlich nur eine Vollzeitstelle, sodass hier entsprechende Mindererträge in Höhe von rund 33 T€ zu erwarten sind.

 

 

Mehrerträge:

 

Landeskinderschutzgesetz / Jugendamtsscharfer Belastungsausgleich

 

Im Zusammenhang mit dem Landeskinderschutzgesetz erfolgte eine Aufstockung des Personalbedarfs im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes sowie die Schaffung einer halben Stelle "Netzwerkkoordination Kinderschutz". Im Rahmen des Konnexitätsprinzips erfolgen entsprechende Personalkostenerstattungen ("Jugendamtsscharfer Belastungsausgleich") in Höhe von rund 179 T€, die zumindest im Jahr 2023 die entstehenden Mehraufwendungen im Bereich des DK 1 (enthalten oben im Punkt "Veränderungen zum Stellenplan 2022/2023") decken.

 

 

Refinanzierung von Stellen

 

Verschiedene (zum Teil zusätzlich zum Stellenplan eingerichtete) Stellen werden im Rahmen von Förderprogrammen (teilweise) oder aber auch im Rahmen von Eingliederungszuschüssen bei der Einstellung von zuvor arbeitssuchend gemeldeten Personen refinanziert, sodass hier mit zusätzlichen, bisher nicht kalkulierten Personalkostenerstattungen in Höhe von rund 51 T€ gerechnet wird.

 

 

Digitalpakt Schulen (IT-Administration)

 

Für die beiden vorhandenen Stellen der EDV-Beauftragten im Amt "Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport" wird aus dem Förderprogramm "Digitalpakt Schulen (IT-Administration)" in 2023 mit zusätzlichen Personalkostenerstattungen in Höhe von rund 190 T€ gerechnet. Die Personalkostenerstattungen beziehen sich hierbei auf die Jahre 2022 und 2023.

 

 

JeKits

 

Infolge einer Ausdehnung des "JeKits"-Angebots an den Bergkamener Schulen ist für diesen Bereich mit Mehrerträgen in Höhe von rund 51 T€ zu rechnen. Im Gegenzug fallen zum Teil höhere Personalaufwendungen durch Stundenaufstockungen bei den vorhandenen Musikschullehrkräften an.


Weitere Mehrerträge können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.

 

Mindererträge

Ansatzverbesserung

250 T€

Adoptionsvermittlung

33 T€

Mindererträge gesamt

288 T€

Mehrerträge

Landeskinderschutzgesetz /Jugendamtsscharfer Belastungsausgleich

179 T€

Refinanzierung von Stellen

51 T€ 

Digitalpakt Schulen (IT-Administration)

190 T€

JeKits

51 T€

Versorgungslastenteilung im Rahmen der Versetzung von Beamt/innen

100 T€

WbG-Förderung VHS

22 T€

Familienzentren

27 T€

Abordnung Beamtin

28 T€

Erstattung Jahresabrechnung kvw (Beiträge Betriebsrente)

5 T€

Mehrerträge gesamt

653 T€

Ergebnis Gesamt (Mehrerträge)

365 T€

 

Deckungskreis 145 - Dienstreisen

 

Ansatz:

  88.432,00 Euro

Ausgaben bisher:

53.316,66 Euro

vor. noch benötigt:

Restbetrag

 

Die Mittel des Deckungskreises "Dienstreisen" werden voraussichtlich ausreichen. Ob in diesem Bereich letztlich Minderaufwendungen zu verzeichnen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit gesagt werden, da die Verausgabung vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängt.

 

Die Sparbemühungen der Zentralen Dienste (z. B. konsequente Anordnung der Dienstwagennutzung, Ticket 2000, Kontrolle der Fahrtenbücher, Bereitstellung von weiteren Dienstwagen) werden konsequent weiter verfolgt.

 

Interne Leistungsverrechnung

 

Ansatz:

198.323,00 Euro

Einnahmen bisher:

189.312,00 Euro

noch erwartete Einnahmen:

9.011,00 Euro

Einnahmen gesamt:

198.323,00 Euro

Veränderung

0,00 Euro

 

Im Rahmen der inneren Verrechnung wurden vom Baubetriebshof Personalkosten für Querschnittsleistungen in Höhe von rund 189 T€ erstattet. Eine höhere Erstattung wird im Jahr 2023 nicht erwartet.

 

Weiterhin erfolgt zum Ende des Jahres 2023 eine innere Verrechnung für die seitens der Zentralen Dienste 11 gezahlten Künstlersozialabgaben durch die beteiligten Fachämter. Die konkrete Höhe der Erträge kann erst zum Ende des Jahres 2023 ermittelt werden, da die abzuführende Künstlersozialabgabe abhängig von den für 2023 insgesamt gezahlten Beträgen an die Künstler/innen ist. Zum aktuellen Zeitpunkt wird angenommen, dass der Ansatz erreicht werden kann.


Hinweis:

 

Fallen die Beträge für die innere Verrechnung im Bereich der Künstlersozialabgaben in 2023 geringer oder höher aus, werden auch die Ausgaben an die Künstlersozialkasse, die aus dem DK 1 gezahlt werden, in 2024 ebenfalls entsprechend geringer oder höher ausfallen, da sich die Höhe der Künstlersozialabgaben nach den an die Künstler/innen im Vorjahr gezahlten Entgelte

 

Abschließend wird festgestellt, dass der Deckungskreis 1 "Personalaufwendungen" mit einem Minderaufwand von voraussichtlich rund 1.047 T€ abschließen wird.

 

Der Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" wird voraussichtlich mit einem Mehrertrag in Höhe von voraussichtlich rund 365 T€ abschließen.

 

Für den Deckungskreis 145 "Dienstreisen" sowie den Bereich der internen Leistungsbeziehungen wird zum aktuellen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die Ansätze jeweils erreicht werden bzw. die vorhandenen Mittel ausreichen.

 

 

Deckungskreis (141) - Bürobedarf

 

Aus diesem Deckungskreis werden die Kosten für Büromaterial des Rathauses und der Außenstellen mit Ausnahme der Schulen bezahlt. Von den veranschlagten 95.000 € wurden für den laufenden Bürobedarf bereits etwa 77.000 € verwendet. Von den verbleibenden 19.000 € ist insbesondere noch der Papier-Jahresbedarf der Schulen und Verwaltungsaußenstellen in Höhe von rd. 15.000 € zu bezahlen.

 

Auch bezüglich der laufenden Beschaffung von Büropapieren (z. B. Spezialpapiere, Briefumschläge) und Jahresabrechnungen für Kopiersysteme (Anzahl Kopien) ist nicht davon auszugehen, dass die bereitgestellten Mittel in diesem Deckungskreis ausreichen.

 

Derzeit ist hier mit einem Mehraufwand von rd. 15 T€ zu rechnen.

 

 

Deckungskreis (142) - Literatur – Bücher, Zeitschriften

 

Die zur Verfügung stehenden Mittel wurden fast vollständig verwendet. Da laufende Zahlungsverpflichtungen insbesondere für die Ergänzungslieferungen der Rechtssammlungen des Hauses oder für entsprechende Online-Abonnements bestehen, kann auch in diesem Jahr nicht damit gerechnet werden, dass die Mittel ausreichen.

 

Es ist mit einem Mehraufwand von ca. 15 T€ zu rechnen.


Deckungskreis (143) - Porto, Frachtkosten und Mobilfunkgebühr

 

Im Jahre 2023 stehen für Porto- und Mobilfunkgebühren rund 118 T€ zur Verfügung.

 

Mit Ablauf des Monats September 2023 wurden bereits rund 93 T€ verausgabt. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln verbleiben somit 20 %. Es ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im Deckungskreis für die Monate Oktober bis Dezember nicht ausreichend sind.

 

Der Mehraufwand beziffert sich auf ca. 10 T€. Der Mehraufwand entsteht durch die Erhöhung der Porto- und Mobilfunkkosten im Jahr 2023.

 

Einsparungen sind auf Grund der Kürzungen in den vergangenen Jahren nicht zu erwarten.

 

 

Deckungskreis (147) - Software

 

Aufgrund der Einführung mobiler Arbeit die Mitarbeiter aus der gesamten Verwaltung kommt es zu erheblichen Mehraufwendungen. Insbesondere durch die Umstellung auf Microsoft Office 365, da es sich hierbei nicht mehr um investive Lizenzkosten handelt. Des Weiteren sind Mehraufwendungen durch die dringend erforderliche Erneuerung der Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien im Rahmen der Informationssicherheit zu erwarten. Diese sind für das mobile Arbeiten zwingend erforderlich. Die bisherigen Ausgaben für diese Projekte belaufen sich bereits auf rund 527 T€. Der Ansatz ist mit 553 T€ beziffert

 

Es wird ein Mehraufwand in Höhe von rund 100 T€ erwartet.

 

Fazit zu den Deckungskreisen der Zentralen Dienste

 

Insgesamt ist festzustellen, dass bei konsequent wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, d.h. durch einen sparsamen Umgang mit anvertrauten Haushaltsmitteln eine Verbesserung von voraussichtlich insgesamt 1.336 T€ (+ 365T€ Personalkostenerstattungen + 1.047 T€ Personalaufwendungen - 76 T€ Sachaufwand) zu verzeichnen ist.

 

 

Deckungskreise Immobilienwirtschaft

 

 

Deckungskreis 23 - Heizung und Kehrgebühren

 

Die im Bereich der städt. Gebäude entstehenden Heizkosten werden im Wesentlichen durch Gas- und Fernwärmelieferungen der GSW abgedeckt. Lediglich 2 Gebäude, überwiegend mit Mietwohnungen ausgestattet, werden noch mit Öl beheizt. Ein Gebäude verfügt über eine Nachtspeicherheizanlage, deren Kosten aber abrechnungstechnisch im DK – Strom abgebildet werden.

 

Bedingt durch die durchgeführten energetischen Maßnahmen konnten die Verbrauchswerte in den vergangenen Jahren erheblich gesenkt werden. Außerdem wurden einige städt. Gebäude, wie z. B.  das Veranstaltungsgebäude Schacht III, die ehemalige Heideschule, die ehemalige Alisoschule und die ehemalige Burgschule, ganz oder teilweise aufgegeben, bzw. veräußert. Dadurch war es möglich, dem Trend der Kostensteigerung im Bereich der Heizkosten positiv entgegenzuwirken.

 


Für das laufende Haushaltsjahr wird unter Bezugnahme auf die vg. Ausführungen sowie Aktualisierung des Zahlenmaterials mit einem voraussichtlichen Ergebnis in Höhe von ca. 1.250 T€ gerechnet. Ursächlich hierfür waren die bereits im Jahr 2022 erfolgten Preisanpassungen.

 

Auf der Grundlage der Vorauszahlungsleistungen, der Erfahrungswerte der Vorjahre und der Einsparungserwartung wird mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 122 T€ gerechnet.

 

 

Deckungskreis 23 - Strom

 

Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2022 wurde der Deckungskreis „Strom, Wasser, Kehrgebühren“ aufgeteilt. Der Kostenbereich „Kehrgebühren“ wurde dem Bereich „Heizung“ zugeordnet. Die Kostenbereiche „Strom“ und „Wasser“ wurden getrennt und bieten nun den Vorteil der differenzierteren Betrachtung. Die bis zum 30.09.2023 geleisteten bzw. jahresbezogen angeordneten Zahlungen sowie erwarteten Rechnungen führen dazu, dass mit Gesamtausgaben in Höhe von ca. 1.300 T€ gerechnet werden kann.

Unter Bezugnahme auf die o. g. Erläuterungen wird aktuell mit einem Mehraufwand in Höhe von 631T€ gerechnet. 

 

 

Deckungskreis 23 – Telefon- und Internetgebühren

 

Die Ausgaben im Jahr 2023 werden sich voraussichtlich auf ca. 150 T€ belaufen. Hier hat sich seit Mai 2023 ein Tarifwechsel für das Rathaus positiv ausgewirkt und zu erheblich geringeren Kosten geführt, als in der Vergangenheit. Die voraussichtliche Einsparung für 2023 beläuft sich allein hier auf ca. 16 T€.

 

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Durchführung der sog. „In-House-Verkabelung“ städtischer Schulen zwar abgeschlossen ist, sich die Ausstattung mit Hardware-Komponenten allerdings überwiegend noch in der Umsetzung befindet. Bislang konnten noch nicht alle Gebäude an das Glasfasernetz angeschlossen werden. Daher werden die bereitgestellten Mittel im Jahr 2023 nicht in vollem Umfang benötigt.

 

Insgesamt wird hier mit einem Minderaufwand in Höhe von ca. 90 T€ gerechnet.

 

 

Deckungskreis 23 - Fremdreinigung

 

Das Amt für Immobilienwirtschaft hat die Unterhaltsreinigung im Jahr 2022 europaweit ausgeschrieben und die Leistungen an 2 Dienstleister für zunächst 4 Jahre neu vergeben.

 

Die Ausschreibung erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der angestrebten Verbesserung der Reinigungsqualität. Dadurch soll aber nicht nur ein verbessertes Reinigungs- und Desinfektionsergebnis erreicht werden. Angestrebt wird auch die Schonung der zu reinigenden Gegenstände und Oberflächen, insbesondere der Böden. Das Ausschreibungsergebnis hat 2022 gezeigt, dass die bereits 2021 beantragten Haushaltsmittel nicht ausreichen werden.

 


Im Zuge der damaligen Ausschreibung wurde ferner festgelegt, dass zur Sicherstellung der angestrebten Zielerreichung ein qualifiziertes Unternehmen regelmäßig Qualitätskontrollen durchführen soll. Hierbei sollen Mängel aufgezeigt sowie Nachbesserungen eingefordert und kontrolliert werden. Eine zunächst bis zum Jahresende 2023 befristete Beauftragung ist Anfang 2023 erfolgt und löst weitere Mehrausgaben aus. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen haben deutlich gemacht, dass der Kontrollumfang verstärkt werden muss. Außerdem waren die in den Sommerferien durchgeführten Grundreinigungen kostenintensiver als erwartet. Der Gesamtmehrbedarf für das Jahr 2023 wird sich voraussichtlich auf ca. 309 T€ belaufen.

 

Es ist insgesamt mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 309 T€ zu rechnen.

 

 

Fazit zu den Deckungskreisen des Sachgebietes Hochbau, Gebäudewirtschaft

 

Im Haushaltsjahr 2023 stehen für die Bewirtschaftung der vorgenannten Deckungskreise Gesamtmittel in Höhe von 4.866 T€ zur Verfügung. Bereits jetzt ist erkennbar, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im lfd. Haushaltsjahr nicht ausreichen werden.

 

Der Mehraufwand beläuft sich somit nach derzeitiger Einschätzung auf voraussichtlich ca. 1.024 T€.

 

Dieser ist im laufenden Haushaltsjahr durch Mittelverstärkung im Wege einer überplanmäßigen Ausgabe bereitzustellen.  

 

 

Fazit zum Ergebnis aller Deckungskreise

 

Die Deckungskreise der ZD werden voraussichtlich mit einer Verbesserung von insgesamt 1.336 T€ und die Deckungskreise des Stadtamtes 23 mit einer Verschlechterung in Höhe von 1.024 T€ abschließen. Mithin ist nach aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise mit einer Gesamtverbesserung von 312 T€ zu rechnen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Bernd Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Hartl

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Wolter

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Haeske