Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Entwicklung der
Budgets
Nach
Ablauf der ersten neun Monate im Jahr 2023 haben die Budgetverantwortlichen
Stellungnahmen zur Entwicklung ihrer Budgets abgegeben.
Die
Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen über die bisherige Entwicklung der
Budgets auch Prognosen über das voraussichtliche Ergebnis im Jahr 2023. Sie
bieten somit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der Verwaltungsführung die
Möglichkeit, steuernd auf die Entwicklung der Budgets einzuwirken.
Die Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich ausschließlich auf den Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge bzw. Aufwendungen aus der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen werden vom StA 20 nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.
Da
die Budgetverantwortlichen mithin keinen Einfluss auf die Ergebnisse dieser
Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch keine verbindliche Prognose zu den
Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden kann, sind sie zwingend von der
aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so kann ein unverzerrtes Bild des
voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt werden.
Die
Anlage zu dieser Vorlage beinhaltet die Stellungnahmen zu den Budgets, für die
der Haupt- und Finanzausschuss laut Zuständigkeitsordnung verantwortlich ist.
Ferner
sind die Stellungnahmen zu den Buchungsstellen beigefügt, die in
Deckungskreisen zusammengefasst zentral von den Zentralen Diensten und vom StA
23 bewirtschaftet werden. Des Weiteren sind die Budgetberichte beigefügt die in
ihrer Ergebnisdarstellung von sowohl + 250 T€ sowie mit – 250 T€ prognostiziert
werden.
Entwicklung
des Gesamtergebnisplanes
Unter
Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen der Budgets sowie der
Deckungskreise ergeben sich für den gesamten Ergebnisplan zum Jahresende 2023
voraussichtlich Haushaltsverbesserungen rechnerisch in Höhe von 7.124 T€.
Gemäß
NKF-Haushalt war für 2023 ein Jahresergebnis von + 180 T€ veranschlagt. Aktuell ist
das Jahresergebnis nunmehr voraussichtlich mit + 7.304 T€ zu kalkulieren.
Gesamtbeurteilung
des Ergebnisplanes
Zusammengefasst ergeben sich für 2023 bislang folgende Abweichungen:
|
Verbesserung (+) bzw. Verschlechterung (-) in T€ |
Budgetbereich 1 |
- 195 |
Budgetbereich 2 |
- 4.644 |
Budgetbereich 3 |
+ 462 |
Budgetbereich 4 |
- 49 |
Budgetbereich 9 |
+ 11.238 |
|
|
Deckungskreis Personal |
+ 1.412 |
Deckungskreise Sachkosten |
- 1.100 |
Ergebnishaushalt gesamt
|
+ 7.124 |
Hinweis zu den Budgetverbesserungen bzw.
–verschlechterungen:
Die ausgewiesenen Zahlen basieren auf Auswertungen von
Ende September 2023.
Ergänzend ist noch darauf
hinzuweisen, dass durch die Kämmerei noch weitere Jahresabschlussbuchungen nach
den Bestimmungen des NKF, wie z.B. Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung
von Sonderposten, Rückstellungen, etc. sowie Rechnungsabgrenzungen
durchzuführen sind. Auf die Auswirkungen dieser Buchungen kann in den
Stellungnahmen von den Budgetverantwortlichen nicht eingegangen werden, da sie
keinen Einfluss auf die einschlägigen Buchungsstellen nehmen können.
Mithin werden aus sachlichen und rechtlichen Gründen noch
Veränderungen gegenüber der Prognose dieser Sachdarstellung eintreten.
Gesamtentwicklung der städtischen Finanzen
Es
folgt an dieser Stelle eine zusammenfassende Darstellung der von den
Budgetverantwortlichen prognostizierten voraussichtlichen Jahresergebnisse der
einzelnen Budgets in 2023:
Budgets |
Budgetergebnis |
Summe in T€ |
Budgetbereich 1.
Allgemeine Verwaltung
|
|
|
01. Gleichstellungsstelle |
|
+/- 0 |
02. Personalrat |
|
+/- 0 |
03. Bürgermeisterbüro |
|
+ 25 |
04. Wirtschaftsförderung |
|
+/- 0 |
10. Zentrale Dienste |
|
- 150 |
14. Rechnungsprüfungsamt |
|
+/- 0 |
68. Baubetriebshof |
|
- 70 |
|
Summe Budgetbereich
1. |
- 195 |
|
|
|
Budgetbereich 2.
Ordnung und Soziales
|
|
|
33.
Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
|
|
+ 121 |
40.
Schulverwaltung, Weiterbildung
und Sport
|
|
+ 100 |
51.
Jugendamt
|
|
- 4.865 |
|
Summe Budgetbereich
2. |
- 4.644 |
|
|
|
Budgetbereich 3.
Finanzen und Kultur
|
|
|
20.
Finanzen und Steuern
|
|
+ 355 |
30.
Amt für Recht und Vergabe
|
|
+107 |
41.
Kulturreferat
|
|
+/- 0 |
|
Summe Budgetbereich
3. |
+ 462 |
|
|
|
Budgetbereich 4.
Bauen und Wohnen
|
|
|
23.
Immobilienwirtschaft
|
|
+/- 0 |
60.
Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
|
|
- 49 |
61.
Stadtplanung, Straßen u. Grünflächen
|
|
+/- 0 |
|
Summe Budgetbereich
4. |
- 49 |
|
|
|
Budgetbereich 9.
Allgemeine Finanzwirtschaft
|
|
|
9.
Allgem. Finanzwirtschaft
|
|
+ 11.238 |
|
Summe Budgetbereich
9. |
+ 11.238 |
|
Summe aller Budgets |
+ 6.812 |
Ergebnis der
Deckungskreise: |
Verbesserung: |
+ 312 |
Gesamtprognose:
|
Verschlechterung:
|
+ 7.124 |
Bei den oben ausgewiesenen Summen handelt es sich um prognostizierte Jahresbeträge. Die Budgetberichte wurden aufgrund hochgerechneter Zahlen, auf Basis der Zwischenergebnisse vom 25.09.2023, ermittelt. Im Anschluss hieran folgt eine Erläuterung zu den Budgets die wesentliche Abweichungen zu den geplanten Ansätzen aufweisen.
Zentrale Dienste
Budget 01.10
Im Zuständigkeitsbereich der ZD /
Organisation wird es voraussichtlich zu Mehraufwendungen in Höhe von 150 T€ zum
geplanten Budget kommen. Hintergrund sind der Anstieg der monatlichen
Aufwandentschädigungen für Ratsmitglieder (313,00 € zu 420,00 €) und der
Sitzungsgelder der sachkundigen Bürger und Einwohner (27,30 € zu 45,00 € je
Sitzung). Darüber hinaus reichen die Fraktionsmittelzuwendungen ebenfalls nicht
aus. Die dem Stadtarchiv verfügbaren Budgetmittel werden ausreichen. Minderaufwendungen
werden zur Deckung innerhalb des Budgets verwendet.
Die für den Bereich Betriebsärztin, Gutachten, Schutzimpfungen, etc. zur
Verfügung stehenden Mittel werden nicht ausreichen. Zum einen sind die Kosten
der betriebsärztlichen Betreuung im Vergleich zum Vorjahr um rund 2.400 Euro
gestiegen. Zum anderen führen die hohe Anzahl an Neueinstellungen und der
hiermit korrespondierende Bedarf an Einstellungsuntersuchungen, die zusätzlich
abgerechnet werden, zu dem gestiegenen Bedarf. Es ist davon auszugehen, dass
die für Bereich "Aus- und Fortbildung" zur Verfügung stehenden Mittel
nicht ausreichen werden. Aufgrund der hohen Anzahl an Neueinstellungen bzw.
Stellenwechseln ist auch in diesem Jahr ein deutlich gesteigerter
Fortbildungsbedarf vorhanden. Weiterhin entstehen im Bereich der Ausbildung
aufgrund der zusätzlichen Anmeldungen für die Verwaltungslehrgänge sowie
zusätzlicher Führungskräftefortbildungen und Coachings entsprechende
Mehraufwendungen. Die tatsächlich entstehenden Mehraufwendungen können jedoch
aktuell noch nicht näher beziffert werden. Nach jetzigem Planungsstand werden die
Ansätze auf der Ertragsseite nicht erreicht. Mehrausgaben im Aufwandsbereich
sind nicht zu erwarten.
Bedingt durch Inflation und damit zu
erwartende Preisanstiege in der gesamten Veranstaltungsbranche stimmte der Rat
in seiner Sitzung am 30.03.2023 überplanmäßigen Mehraufwendungen in geschätzter
Höhe von 120 T€ zu. Damit stehen in der Buchungsstelle „529100“ im Jahr 2023
somit insg. 420 T€ zur Verfügung. Von Januar bis September 2023 konnten
erstmals seit drei Jahren alle planmäßigen Veranstaltungen durchgeführt werden.
So entstanden für Hafenfeuer, Blumenbörse, Hollandmarkt, Frühjahrs-Pflanzfest
im Jubiläumswald sowie der Veranstaltungsreihe „Sommer in Bergkamen“
Aufwendungen in Höhe von 97 T€. Demgegenüber stehen Erträge in Höhe von rund 50
T€. Die Inflation zeigte sich deutlich beim Hafenfest - bei Durchführung dieser
Großveranstaltung sind Aufwendungen in Höhe von 235 T€ entstanden. Auf der
Einnahmenseite stehen Erträge in Höhe von 76 T€.
Für den Rest des Jahres sind noch das
Herbst-Pflanzfest im Jubiläumwald und der GSW-Lichtermarkt geplant.
Voraussichtlich werden hierbei Aufwendungen in Höhe von 123 T€ und Erträge in
Höhe von 72 T€ entstehen.
Für „Sonstige Aufwendungen“ wird eine
Ausgabe in Höhe von 15 T€ eingeplant, so dass Mehraufwendungen von insgesamt 50
T€ im Aufwandsbereich zu erwarten sind. Dem gegenüber stehen Mehrerträge aus
der Durchführung von Veranstaltungen in Höhe von rund 39 T€. Die entsprechenden
Deckungsmittel stehen im Bereich Städtepartnerschaften bzw. Tourismus zur
Verfügung. Auf der Buchungsstelle „Erstattung an Sondervermögen“ wird der
Ansatz von 15 T€ voraussichtlich vollständig ausgeschöpft. Im Bereich
„Anschaffung von Werbemitteln“ werden voraussichtlich 5 T€ eingespart.
Insgesamt wird mit einem Mehraufwand
in Höhe von 150 T€ gerechnet.
Bürgerbüro Budget
02.33
Im Budgetbereich Brandschutz
und Rettungsdienst ist mit Budgetverschlechterungen von rund 117 T€ zu
rechnen. Im Produkt Brandschutz kommt es bei der Abrechnung von
kostenpflichtigen Einsätzen der Feuerwehr zu Mindererträgen in Höhe von ca. 20
T€, da nur einzelne, durch Gesetz bestimmte Einsatzszenarien abrechenbar sind und
eine realitätsnahe Prognose, wie viele dieser Einsätze noch stattfinden werden,
nicht möglich ist. Mehraufwendungen sind in Höhe von 48 T€ zu verzeichnen, u.a.
im Bereich „Haltung von Fahrzeugen“ (z.B. Reparaturkosten und Ersatzteile, 15
T€), „Aufwendungen für sonst. Dienstleistungen“ (z.B. neues Alarmierungssystem,
3 T€), „Besondere Aufwendungen für Beschäftigte“ (z.B. Beschaffung
Einsatzkleidung, 20 T€) und „Geringwertige Wirtschaftsgüter“ (z.B.
Neueinkleidung, 10 T€). Im Produktbereich Bevölkerungsschutz kommt es zu
Mehraufwendungen für die Reparatur von Sirenen (4 T€) und für Aufwendungen für
außergewöhnliche Ereignisse (45 T€). Im Budgetbereich
Soziales wird zum Jahresende 2023 eine Verbesserung um 213 T€
erwartet.
Für das Produkt Aufnahme und Versorgung von Geflüchteten wird
prognostisch eine Verbesserung um 640 T€ erzielt werden. Mit umfangreichen
Zuweisungen von Geflüchteten - insbesondere seit Ende Juli 2023 - ist auch die
Anzahl der Personen gestiegen, für die eine pauschalierte Landeszuweisung nach
§ 4 FlüAG gewährt wird. Hier wird mit rund 1.200 T€ höheren Erträgen gerechnet.
Weiterhin ergeben sich im Rahmen der einmaligen Zahlung des Landes für
geduldete Personen und aus Entlastungsmitteln für die Vorhaltung von
Unterkünften für Geflüchtete voraussichtlich Mehrerträge i. H. v. 610 T€. Die
tatsächlichen Buchungsbeträge auf der Buchungsstelle sind aktuell höher, wobei
eine Rückzahlungsverpflichtung gegenüber dem Land bestehen könnte, so dass nur
mit der v.g. Verbesserung kalkuliert wird.
Aufgrund der gestiegenen Personenzahlen ist gegenüber der Planung mit
erhöhten Kostenerstattungen durch Sozialleistungsträger 30 T€ bzw. durch die
Leistungsempfänger selbst 30 T€ zu rechnen. Aus den gestiegenen Personenzahlen
resultieren aber auch Mehraufwendungen im Bereich der Leistungsgewährung nach
dem AsylbLG 1.230 T€, so dass sich in Summe die o.g. Verbesserung von 640 T€
ergibt. Diese Verbesserung ist aber zum Teil zur Deckung der Kosten der
Unterbringung einzusetzen. Im Produkt Unterbringung von Geflüchteten und von
Obdachlosigkeit bedrohten Personen werden gegenüber der Planung
Mehraufwendungen von 427 T€ erwartet. Diese resultieren aus dem zusätzlichen
Aufwand für die Anmietung von Wohnungen und dem Verwaltungstrakt im FAKT Campus
zur Unterbringung von Geflüchteten i. H. v. 646 T€ sowie dem höheren Aufwand
für die bauliche Unterhaltung der Objekte i. H. v. voraussichtlich 16 T€. Im
Gegenzug stehen höhere Erträge bei Benutzungsgebühren zu erwarten, da für die
Geflüchteten aus der Ukraine und Personen mit Aufenthaltstitel im
Leistungsbezug SGB II/XII die Benutzungsgebühren übernommen werden. Die
voraussichtlichen Mehrerträge betragen hier ca. 210 T€. Durch die gestiegene
Zahl an Personen, die zur Vermeidung von Obdachlosigkeit untergebracht werden
mussten, sind auch in diesem Bereich Mehrerträge von ca. 25 T€ zu erwarten. Die
Verschlechterung bei diesem Produkt wird über das Produkt 05.31.04 aufgefangen.
Insgesamt wird eine Budgetverbesserung in Höhe von rd. 121 T€ erwartet.
Jugendamt Budget
02.51
Bei den erzieherischen Hilfen, zu denen auch die Unterbringung von
Elternteilen mit ihren Kindern in einer gemeinsamen Wohnform
(Mutter/Vater-Kind-Einrichtung) und die Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder zählen, führen zwei außergewöhnliche Entwicklungen und ein
Sondereffekt zu massiv steigenden Ausgaben. So werden in diesem Jahr die
Betreuungstage von Eltern mit ihren Kindern in Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen
um ca. 15% steigen.
Weiter ansteigend sind von einer (seelischen) Behinderung betroffene
oder bedrohte Schülerinnen und Schüler während des Unterrichts von einer
Integrationskraft zu begleiten. Einschließlich der wg. zusätzlicher
Förderbedarfe notwendigen Finanzierung von privaten Tagesschulen sind ca. 50%
höhere Kosten für ambulante Eingliederungshilfen aufzubringen.
Zudem wurden für die Beschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes
im Jahr 2022 tariflich Entlastungstage und die Gewährung von monatlichen
Zulagen eingeführt. Die Träger von stationären und ambulanten Hilfen haben
hiernach bereits Anfang 2023 ihre Entgeltsätze um 10 -18% erhöht. Die
vorgenannten Entwicklungen führen in diesem Kalenderjahr zu einem Mehrbedarf
von ca. 4.500 T€. Die fortgeschriebene Hochrechnung zeigt, dass bis zum
Jahresende 2023 Mehraufwendungen bei den erzieherischen Hilfen von ca. 500 T€
geleistet werden müssen. Auf Grund von Mehreinnahmen bei den erzieherischen
Hilfen kann dieser Mehraufwand jedoch ausgeglichen werden. 4.000 T€ wurden
bereits zusätzlich und überplanmäßig durch den Rat der Stadt Bergkamen bereitgestellt. Die Entwicklungen zeigen auf, dass für den
Bereich der erzieherischen Hilfen im Jahr 2024 ein Fehlbetrag von ca. 1.700 T€
zu erwarten ist.
In dem Teilbudget Kindertageseinrichtungen kommt es aktuell zu einem
Defizit von rund 865 T€. Begründet ist diese Entwicklung durch Abweichungen von
der Planung des Budgets, durch die nicht vorhersehbare Erhöhung der
Kindspauschalen nach dem Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) um zusätzlich rd.
2,5%, sowie die nicht absehbare Verlängerung der Betriebserlaubnisse für zwei
Kindertageseinrichtungen aufgrund des beabsichtigten Neubaus einer
Kindertageseinrichtung. In den
Teilbudgets Unterhaltsvorschuss und Kindertagespflege werden die Ausgaben
innerhalb des Budgets liegen. Die Mehrausgaben werden durch Mehreinnahmen
innerhalb der Budgets ausgeglichen. Es ergibt sich bei der Kindertagespflege
eine Budgetverbesserung, da die Fallzahlen 2023 rückläufig sind, dem stehen
jedoch Mehraufwendungen durch zusätzliche Aufnahmen von Kindern in
Kindertageseinrichtungen gegenüber.
Insgesamt wird mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von rund 4.865 T€ gerechnet.
Finanzen
und Steuern Budget 03.20
Die Konzessionsabgaben der
GSW-Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Stromversorgung fallen nach erfolgter
Abrechnung um 10 T€ niedriger aus als eingeplant. Aufgrund des positiven
Jahresergebnisses der GSW für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich bei der
Gewinnausschüttung ein Mehrertrag in Höhe von 289 T€. Die Konzessionsabgaben
der GSW-Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Wasserversorgung fallen nach
erfolgter Abrechnung um 30 T€ höher aus als eingeplant. Der tatsächliche
Bescheid zur Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des Budgets in
Höhe von 12 T€. Aufgrund der höheren Gewinnausschüttung der GSW ist bei der
Kapitalertragsteuer eine Verschlechterung in Höhe von 46 T€ zu verzeichnen. Die
Abrechnung der VKU bezüglich des Refinanzierungsanteils ÖPNV für das Jahr 2022
führt zu Minderaufwendungen im Vergleich zur Planung in Höhe von 80 T€.
Rechnerisch ergibt sich zurzeit eine Budgetverbesserung in Höhe von 355 T€.
Amt
für Recht und Vergabe Budget 03.30
Die
Budgetverbesserung ist zurückzuführen auf Minderaufwendungen in den Bereichen
der Sachverständigen-, Gerichts- u. ä. Kosten sowie bei Beratungsaufwendungen
für Großprojekte/europaweite Ausschreibungen.
Letztendlich sind Minderaufwendungen in Höhe von 107 T€ festzustellen.
Bauberatung,
Bauordnung und Bauverwaltung Budget 04.60
Durch die starke
Personalreduktion und durch die priorisierte Bearbeitung von Großprojekten
mit hohem
Beratungs- und Unterstützungsbedarf der Antragsteller durch die Bauaufsicht,
werden weniger als gewöhnlich Bauanträge bearbeitet und somit weniger
Gebührenbescheide erstellt. Zudem ist aufgrund fehlenden Personals mit keinem
Ertrag im Bereich Bußgelder zu rechnen. Aktuell werden ausschließlich die
Gefahrenabwehr und die Mängelbeseitigung durch ordnungsbehördliche Verfahren
sichergestellt.
Letztendlich kann eine Budgetverschlechterung in Höhe von rund 49 T€ möglich sein.
Baubetriebshof
Budget 04.68
Aufgrund der hohen
Kosten im Bereich der Kraftstoffe sowie bei der Erstattung von Sondervermögen
und Mieten und Pachten wird die Einhaltung des Budgets nicht möglich sein. Im
Bereich „Besondere Aufwendungen für Beschäftige“ ist schon allein mit einem
Mehraufwand in Höhe von rd. 12 T€ zu rechnen.
Es wird mit einer Budgetverschlechterung in Höhe von rund 70 T€ gerechnet.
Allgemeine
Finanzwirtschaft Budget 09.20
Bei der Grundsteuer B ergeben sich zum Stichtag 30.09.2023 Mindererträge
in Höhe von 112 T€. Bei den Gewerbesteuererträgen ergibt sich zum Stichtag
30.09.2023 ein Aufkommen in Höhe von 18.707 T€. Im Vergleich zur Planung
(15.700 T€) ergeben sich zurzeit Mehrerträge in Höhe von 3.007 T€. Die weitere
Entwicklung bleibt abzuwarten. Aufgrund einer Prognose anhand von
Vorjahreswerten ist beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit Mehrerträgen
in Höhe von 782 T€ zu rechnen. Die Regionalisierung der aktuellen
Steuerschätzung liegt noch nicht vor. Aufgrund einer Prognose anhand von
Vorjahreswerten ist beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit Mehrerträgen in
Höhe von 105 T€ zu rechnen. Die Regionalisierung der aktuellen Steuerschätzung
liegt noch nicht vor. Nach dem Abrechnungsbescheid des Landes NRW ergeben sich
bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich Mehrerträge in Höhe von
379 T€. Die Schlüsselzuweisungen des Landes NRW fallen aufgrund des niedrigen
Gewerbesteueraufkommens im Referenzzeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022 um 9.149
T€ höher aus als in der Planung veranschlagt. Im Bereich der Schul-, Bildungs-
und Sportpauschale entstehen Mehrerträge in Höhe von 137 T€. Aufgrund der o.g.
Mehrerträge bei der Gewerbesteuer ergeben sich zurzeit bei der
Gewerbesteuerumlage voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von 219 T€. Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 beschlossen, die Kreisumlage auf
einen Hebesatz von 35,69 v.H. festzusetzen. Aufgrund der Erhöhung des
Hebesatzes (Vorjahr: 34,62 v.H.) und unter Berücksichtigung der
Umlagegrundlagen (Abrechnungssystematik im GFG) ergeben sich bei der
Kreisumlage gegenüber dem Planansatz Haushaltsverschlechterungen in Höhe von
2.690 T€. Seit Oktober 2022 wird seitens der Sparkasse Bergkamen-Bönen kein
Verwahrentgelt für Giroguthaben mehr erhoben. Minderaufwendungen ergeben sich
daher für das Jahr 2023 in Höhe des vollen Ansatzes (100 T€). Trotz gestiegener
Zinsen kann auch unter Berücksichtigung von ggf. neuen Kreditaufnahmen bis zum
Jahresende 2023 noch mit einer Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für
Investitionskredite in Höhe von voraussichtlich 500 T€ gerechnet werden.
Aufgrund des in der Vergangenheit günstigen Zinsniveaus und der erwarteten
Inanspruchnahme von Kassenkrediten können unter der Voraussetzung einer
unveränderten Inanspruchnahme Zinseinsparungen in Höhe von voraussichtlich 100
T€ erreicht werden.
Letztendlich wird hier insgesamt mit einer Budgetverbesserung in Höhe von 11.238
T€ gerechnet.
Entwicklung der
Deckungskreise
Die Deckungskreise werden von den Budgetverantwortlichen in ihren Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Daher folgt an dieser Stelle eine budgetübergreifende Darstellung der Deckungskreise:
Deckungskreis |
Verbesserung(+) bzw. Verschlechterung (-) in T€ |
Deckungskreis Personal (1) |
+
1.047 |
Deckungskreis Personal (3) |
+ 365 |
|
|
Deckungskreise Sachaufwendungen: |
|
Büroeinrichtungen und - maschinen (100) |
+/- 0 |
Wartung EDV-Anlagen und Büromaschinen (101) |
+ 10 |
Mieten EDV-Anlagen und Büromaschinen (110) |
+ 20 |
Unterhaltung Kfz, Steuer, Versicherung (130) |
+/- 0 |
Betriebsstoffe (131) |
+ 2 |
Versicherungen und Schadenfälle (140) |
+ 10 |
Bürobedarf (141) |
- 15 |
Literatur (142) |
- 15 |
Porto, Frachtkosten, Mobilfunkgebühren (143) |
- 10 |
Öffentliche Bekanntmachungen (144) |
+ 2 |
Dienstreisen (145) |
+/- 0 |
Software (147) |
- 100 |
Verfilmung/ Digitalisierung von Schriftgut (148) |
+ 20 |
Zwischensumme Deckungskreise ZD |
(- 76) |
|
|
Mieten technische Anlagen |
+ 1 |
Grundbesitzabgaben, Gebäude, Inventarversicherungen |
+ 20 |
Heizung, Kehrgebühren |
- 122 |
Reinigungsmittel |
+ 10 |
Reinigung öffentlicher Gebäude |
- 309 |
Strom |
- 631 |
Wasser |
- 35 |
Versicherungen |
- 48 |
Telefongebühren u. Internet |
+ 90 |
Zwischensumme
Deckungskreise StA 23 |
(- 1.024) |
|
|
Deckungskreise (nur Sachaufwendungen) |
- 1.100 |
Deckungskreise gesamt |
+ 312 |
|
|
Deckungskreise der Zentralen Dienste
Deckungskreis (1) – Personalaufwendungen
Nach
der Berechnung des Sachgebietes Personal wird der Deckungskreis 1
"Personalaufwendungen" im Jahr 2023 voraussichtlich mit einem
Minderaufwand von rund 1.047 T€ abschließen.
Das
vorläufige Ergebnis ergibt sich nach Verrechnung der voraussichtlichen
Mehraufwendungen mit den voraussichtlichen Minderaufwendungen.
Mehraufwendungen:
Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst 2022
Im
Rahmen des im Jahr 2022 getroffenen Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst
erfolgt seit dem 01.07.2022 unter anderem die Zahlung einer monatlichen
SuE-Zulage an bestimmte Entgeltgruppen (S 2 bis S 12, S 14, S 15 Fg. 6 TVSuE).
Die hochgerechneten Mehraufwendungen für diese Zulage belaufen sich in 2023 auf
rund 200 T€.
Tarifabschluss TVöD-V 2023
Infolge
des Tarifabschlusses für den Bereich des TVöD-V entstehen für das Haushaltsjahr
2023 ungeplante Mehraufwendungen in Höhe von rund 500 T€. Der
Tarifabschluss sieht für das Jahr 2023 die Zahlung eines Inflationsausgleichs
in Form einer Einmalzahlung im Juni 2023 sowie monatlicher Zahlungen ab Juli
2023 vor.
Auf
Grundlage einer Hochrechnung beträgt der an alle Tarifbeschäftigten für 2023 zu
zahlende Inflationsausgleich insgesamt rund 1.000 T€. Im Rahmen der
Ansatzermittlung für 2023 wurde im Rahmen der Orientierungsdaten dagegen eine
Erhöhung der Entgelte um 2% zum 01.01.2023 berücksichtigt. Dies entspricht
einem Betrag von rund 500 T€.
Allgemeine Ansatzverbesserung
Aufgrund
der Vorgaben des StA 20 musste bei der Aufstellung der Ansätze für das
Haushaltsjahr 2023 insgesamt eine Ansatzverbesserung in Höhe von insgesamt 500
T€ kalkuliert werden. Folglich wurden jeweils 250 T€ im Deckungskreis 1 und im
Deckungskreis 3 berücksichtigt.
Im
Deckungskreis 1 erfolgte die Berücksichtigung infolge einer Verringerung des
Gesamtansatzes um 250 T€. Konkrete Maßnahmen, die im Gegenzug auch zu
entsprechenden Minderaufwendungen führten, lagen dieser Ansatzverringerung
nicht zugrunde, sodass die Minderaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr zu
erwirtschaften sind. Folglich stellt die Ansatzverbesserung im Ergebnis einen
Mehraufwand in Höhe von 250 T€ dar.
Veränderungen
zum Stellenplan 2022/2023
Aufgrund
verschiedener Veränderungen, die zum ursprünglich bewilligten Stellenplan
2022/2023 genehmigt und durchgeführt wurden, entstehen in 2023 Mehraufwendungen
in Höhe von rund 924 T€.
Zu den
relevanten Veränderungen gehören insbesondere die Schaffung zusätzlicher
(befristeter) Stellen/-anteile sowie die Anhebung von Stellenausweisungen. Den
Mehraufwendungen stehen nur teilweise Mehrerträge im DK 3 gegenüber (s. unten).
Beihilfen
Auf
Grundlage der an die Beihilfekasse der Kommunalen Versorgungskassen
Westfalen-Lippe (kvw) zu zahlenden monatlichen Abschläge sowie einer aufgrund
der bisher hohen Ausgaben fälligen zusätzlichen Einmalzahlung an die
Beihilfekasse im August 2023 ist in diesem Bereich derzeit mit Mehraufwendungen
in Höhe von rund 68 T€ zu rechnen. Aussagen über das tatsächliche
Rechnungsergebnis für den Bereich der Beihilfen können jedoch erst nach Erhalt
der Jahresabrechnung von der Beihilfestelle der kvw getroffen werden.
Minderaufwendungen:
Stellenplan 2022/2023
Anlässlich
der Aufstellung des Stellenplans 2022/2023 wurden für das Haushaltsjahr 2023
Mehraufwendungen in Höhe von rund 1.867 T€ kalkuliert. Die aktuelle
Hochrechnung ergibt jedoch lediglich Mehraufwendungen in Höhe von rund 1.562
T€, sodass hier mit Minderaufwendungen von rund 305 T€ zu rechnen ist.
Die Minderaufwendungen resultieren insbesondere daraus, dass die im Rahmen des
Stellenplans neu geschaffenen Stellen (noch) nicht besetzt werden konnten bzw.
nicht durchgehend besetzt waren.
Familienzentren
Im
Bereich der Familienzentren sind nach derzeitigem Stand Minderaufwendungen in
Höhe von rund 154 T€ zu verzeichnen. Die Minderaufwendungen resultieren
insbesondere aus zeitweisen unbesetzten Stellen (z.B. aufgrund von
Arbeitsunfähigkeit, Schwierigkeiten in der Personalfindung).
Personalpolitische Maßnahmen
Personalpolitisch
konnten die Personalkosten zusätzlich um rund 2.530 T€ durch diverse
Maßnahmen bzw. Umstände vermindert werden:
- unerwartetes Ausscheiden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne unmittelbare Nachbesetzung
- krankheitsbedingte bzw. mutterschutzrechtlich bedingte Ausfälle ohne bzw. mit Vertretungen, die geringere Personalkosten verursachen (z.B. durch niedrigere Stufenzuordnung)
- Verlängerung / Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen / Beurlaubungen, ohne dass die freien Stellen bzw. Stellenanteile unmittelbar nachbesetzt werden
- freie Stellen, für die (noch) keine adäquaten Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden konnten
Anmerkung:
Die aus diesen Maßnahmen resultierenden
Minderaufwendungen führen in der Regel zu einer erheblichen Belastung der
übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Fachämtern, sodass
die genannten Minderaufwendungen nicht bei der Ermittlung von
Personalkostenansätzen für Folgejahre als Maßstab herangezogen werden können.
Übersicht:
Mehraufwendungen: |
|
Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst 2022" |
200
T€ |
Tarifabschluss
TVöD-V 2023 |
500
T€ |
Ansatzverbesserung |
250
T€ |
Veränderungen zum Stellenplan 2022/2023 |
924
T€ |
Beihilfe |
68
T€ |
Mehraufwendungen gesamt |
1.942
T€ |
Minderaufwendungen: |
|
Stellenplan 2022/2023 |
305
T€ |
Familienzentren |
154
T€ |
Personalpolitische Maßnahmen |
2.530
T€ |
Minderaufwendungen gesamt |
2.989
T€ |
Ergebnis Gesamt (Minderaufwendungen) |
1.047
T€ |
Deckungskreis (3) – Personalkostenerstattungen
Zum
jetzigen Zeitpunkt ist eine genaue Prognose der tatsächlichen Erträge nur
bedingt möglich, da einige Förderbescheide erst in der zweiten Jahreshälfte
verschickt werden oder die Höhe der Personalkostenerstattungen von den
tatsächlichen Personalkosten für das Jahr 2023 abhängig ist.
Dennoch
ergibt eine aktuelle Hochrechnung, dass der geplante Ansatz voraussichtlich
überschritten werden kann. Es ist zurzeit davon auszugehen, dass der
Deckungskreis 3 im Haushaltsjahr 2023 mit Mehrerträgen in Höhe von rund 365 T€
abschließen wird.
Das
vorläufige Ergebnis ergibt sich nach Verrechnung der voraussichtlichen
Mindererträge mit den voraussichtlichen Mehrerträgen.
Mindererträge:
Allgemeine Ansatzverbesserung
Aufgrund
der Vorgaben des StA 20 musste bei der Aufstellung der Ansätze für das
Haushaltsjahr 2023 eine Ansatzverbesserung in Höhe von insgesamt 500 T€
kalkuliert werden. Diesbezüglich wurden jeweils 250 T€ im Deckungskreis 1 und
im Deckungskreis 3 berücksichtigt.
Im
Deckungskreis 3 erfolgte die Berücksichtigung infolge einer Erhöhung des
Gesamtansatzes um 250 T€. Konkrete Maßnahmen, die im Gegenzug auch zu
entsprechenden Mehrerträgen führten, lagen dieser Ansatzverringerung nicht
zugrunde, sodass die Mehrerträge im laufenden Haushaltsjahr zu erwirtschaften
sind. Folglich stellt die Ansatzverbesserung im Ergebnis einen Minderertrag in
Höhe von 250 T€ dar.
Adoptionsvermittlung
Bei
der Ermittlung der Ansätze für diesen Bereich wurde davon ausgegangen, dass zwei
Vollzeitstellen entsprechend anteilig durch die beteiligten Kommunen
erstattungsfähig sind. Nach Mitteilung des Jugendamtes ist es tatsächlich nur
eine Vollzeitstelle, sodass hier entsprechende Mindererträge in Höhe von rund
33 T€ zu erwarten sind.
Mehrerträge:
Landeskinderschutzgesetz / Jugendamtsscharfer
Belastungsausgleich
Im
Zusammenhang mit dem Landeskinderschutzgesetz erfolgte eine Aufstockung des
Personalbedarfs im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes sowie die
Schaffung einer halben Stelle "Netzwerkkoordination Kinderschutz". Im
Rahmen des Konnexitätsprinzips erfolgen entsprechende
Personalkostenerstattungen ("Jugendamtsscharfer Belastungsausgleich")
in Höhe von rund 179 T€, die zumindest im Jahr 2023 die entstehenden
Mehraufwendungen im Bereich des DK 1 (enthalten oben im Punkt
"Veränderungen zum Stellenplan 2022/2023") decken.
Refinanzierung von Stellen
Verschiedene
(zum Teil zusätzlich zum Stellenplan eingerichtete) Stellen werden im Rahmen
von Förderprogrammen (teilweise) oder aber auch im Rahmen von
Eingliederungszuschüssen bei der Einstellung von zuvor arbeitssuchend
gemeldeten Personen refinanziert, sodass hier mit zusätzlichen, bisher nicht
kalkulierten Personalkostenerstattungen in Höhe von rund 51 T€ gerechnet
wird.
Digitalpakt Schulen (IT-Administration)
Für
die beiden vorhandenen Stellen der EDV-Beauftragten im Amt
"Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport" wird aus dem
Förderprogramm "Digitalpakt Schulen (IT-Administration)" in 2023 mit
zusätzlichen Personalkostenerstattungen in Höhe von rund 190 T€
gerechnet. Die Personalkostenerstattungen beziehen sich hierbei auf die Jahre
2022 und 2023.
JeKits
Infolge
einer Ausdehnung des "JeKits"-Angebots an den Bergkamener Schulen ist
für diesen Bereich mit Mehrerträgen in Höhe von rund 51 T€ zu rechnen.
Im Gegenzug fallen zum Teil höhere Personalaufwendungen durch
Stundenaufstockungen bei den vorhandenen Musikschullehrkräften an.
Weitere
Mehrerträge können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.
Mindererträge |
|
Ansatzverbesserung |
250
T€ |
Adoptionsvermittlung |
33
T€ |
Mindererträge gesamt |
288
T€ |
Mehrerträge |
|
Landeskinderschutzgesetz
/Jugendamtsscharfer Belastungsausgleich |
179
T€ |
Refinanzierung
von Stellen |
51
T€ |
Digitalpakt Schulen (IT-Administration) |
190
T€ |
JeKits |
51
T€ |
Versorgungslastenteilung
im Rahmen der Versetzung von Beamt/innen |
100
T€ |
WbG-Förderung VHS |
22
T€ |
Familienzentren |
27
T€ |
Abordnung Beamtin |
28
T€ |
Erstattung Jahresabrechnung kvw (Beiträge Betriebsrente) |
5 T€
|
Mehrerträge gesamt |
653
T€ |
Ergebnis Gesamt (Mehrerträge) |
365
T€ |
Deckungskreis 145 - Dienstreisen
Ansatz: |
88.432,00 Euro |
Ausgaben bisher: |
53.316,66
Euro |
vor. noch benötigt: |
Restbetrag
|
Die
Mittel des Deckungskreises "Dienstreisen" werden voraussichtlich
ausreichen. Ob in diesem Bereich letztlich Minderaufwendungen zu verzeichnen
sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit gesagt werden, da die
Verausgabung vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängt.
Die
Sparbemühungen der Zentralen Dienste (z. B. konsequente Anordnung der
Dienstwagennutzung, Ticket 2000, Kontrolle der Fahrtenbücher, Bereitstellung
von weiteren Dienstwagen) werden konsequent weiter verfolgt.
Interne
Leistungsverrechnung
Ansatz: |
198.323,00
Euro |
Einnahmen bisher: |
189.312,00
Euro |
noch erwartete Einnahmen: |
9.011,00
Euro |
Einnahmen gesamt: |
198.323,00
Euro |
Veränderung |
0,00
Euro |
Im
Rahmen der inneren Verrechnung wurden vom Baubetriebshof Personalkosten für Querschnittsleistungen
in Höhe von rund 189 T€ erstattet. Eine höhere Erstattung wird im Jahr 2023
nicht erwartet.
Weiterhin
erfolgt zum Ende des Jahres 2023 eine innere Verrechnung für die seitens der
Zentralen Dienste 11 gezahlten Künstlersozialabgaben durch die beteiligten
Fachämter. Die konkrete Höhe der Erträge kann erst zum Ende des Jahres 2023
ermittelt werden, da die abzuführende Künstlersozialabgabe abhängig von den für
2023 insgesamt gezahlten Beträgen an die Künstler/innen ist. Zum aktuellen Zeitpunkt
wird angenommen, dass der Ansatz erreicht werden kann.
Hinweis:
Fallen
die Beträge für die innere Verrechnung im Bereich der Künstlersozialabgaben in
2023 geringer oder höher aus, werden auch die Ausgaben an die Künstlersozialkasse,
die aus dem DK 1 gezahlt werden, in 2024 ebenfalls entsprechend geringer oder
höher ausfallen, da sich die Höhe der Künstlersozialabgaben nach den an die
Künstler/innen im Vorjahr gezahlten Entgelte
Abschließend
wird festgestellt, dass der Deckungskreis 1 "Personalaufwendungen"
mit einem Minderaufwand von
voraussichtlich rund 1.047 T€
abschließen wird.
Der
Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" wird voraussichtlich mit
einem Mehrertrag in Höhe von
voraussichtlich rund 365 T€ abschließen.
Für
den Deckungskreis 145 "Dienstreisen" sowie den Bereich der internen
Leistungsbeziehungen wird zum aktuellen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass die
Ansätze jeweils erreicht werden bzw. die vorhandenen Mittel ausreichen.
Deckungskreis (141) - Bürobedarf
Aus diesem Deckungskreis werden die Kosten für Büromaterial des Rathauses und der Außenstellen mit Ausnahme der Schulen bezahlt. Von den veranschlagten 95.000 € wurden für den laufenden Bürobedarf bereits etwa 77.000 € verwendet. Von den verbleibenden 19.000 € ist insbesondere noch der Papier-Jahresbedarf der Schulen und Verwaltungsaußenstellen in Höhe von rd. 15.000 € zu bezahlen.
Auch bezüglich der laufenden Beschaffung von Büropapieren (z. B. Spezialpapiere, Briefumschläge) und Jahresabrechnungen für Kopiersysteme (Anzahl Kopien) ist nicht davon auszugehen, dass die bereitgestellten Mittel in diesem Deckungskreis ausreichen.
Derzeit ist hier mit einem Mehraufwand von rd. 15 T€ zu rechnen.
Deckungskreis (142) - Literatur – Bücher, Zeitschriften
Die zur Verfügung stehenden
Mittel wurden fast vollständig verwendet. Da laufende Zahlungsverpflichtungen
insbesondere für die Ergänzungslieferungen der Rechtssammlungen des Hauses oder
für entsprechende Online-Abonnements bestehen, kann auch in diesem Jahr nicht
damit gerechnet werden, dass die Mittel ausreichen.
Es ist mit einem Mehraufwand von ca. 15 T€ zu rechnen.
Deckungskreis (143) - Porto, Frachtkosten und Mobilfunkgebühr
Im Jahre 2023
stehen für Porto- und Mobilfunkgebühren rund 118 T€ zur Verfügung.
Mit Ablauf des
Monats September 2023 wurden bereits rund 93 T€ verausgabt. Von den zur
Verfügung stehenden Mitteln verbleiben somit 20 %. Es ist davon auszugehen,
dass die zur Verfügung stehenden Mittel im Deckungskreis für die Monate Oktober
bis Dezember nicht ausreichend sind.
Der Mehraufwand beziffert sich auf ca. 10 T€. Der Mehraufwand entsteht durch
die Erhöhung der Porto- und Mobilfunkkosten im Jahr 2023.
Einsparungen sind
auf Grund der Kürzungen in den vergangenen Jahren nicht zu erwarten.
Deckungskreis (147) - Software
Aufgrund der Einführung mobiler Arbeit die
Mitarbeiter aus der gesamten Verwaltung kommt es zu erheblichen
Mehraufwendungen. Insbesondere durch die Umstellung auf Microsoft Office 365,
da es sich hierbei nicht mehr um investive Lizenzkosten handelt. Des Weiteren
sind Mehraufwendungen durch die dringend erforderliche Erneuerung der
Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien im Rahmen der Informationssicherheit zu
erwarten. Diese sind für das mobile Arbeiten zwingend erforderlich. Die
bisherigen Ausgaben für diese Projekte belaufen sich bereits auf rund 527 T€.
Der Ansatz ist mit 553 T€ beziffert
Es wird ein Mehraufwand in Höhe von rund 100
T€ erwartet.
Fazit zu den
Deckungskreisen der Zentralen Dienste
Insgesamt ist festzustellen, dass bei konsequent wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, d.h. durch einen sparsamen Umgang mit anvertrauten Haushaltsmitteln eine Verbesserung von voraussichtlich insgesamt 1.336 T€ (+ 365T€ Personalkostenerstattungen + 1.047 T€ Personalaufwendungen - 76 T€ Sachaufwand) zu verzeichnen ist.
Deckungskreise
Immobilienwirtschaft
Deckungskreis 23 -
Heizung und Kehrgebühren
Die im Bereich der
städt. Gebäude entstehenden Heizkosten werden im Wesentlichen durch Gas- und
Fernwärmelieferungen der GSW abgedeckt. Lediglich 2 Gebäude, überwiegend mit
Mietwohnungen ausgestattet, werden noch mit Öl beheizt. Ein Gebäude verfügt
über eine Nachtspeicherheizanlage, deren Kosten aber abrechnungstechnisch im DK
– Strom abgebildet werden.
Bedingt durch die
durchgeführten energetischen Maßnahmen konnten die Verbrauchswerte in den
vergangenen Jahren erheblich gesenkt werden. Außerdem wurden einige städt.
Gebäude, wie z. B. das
Veranstaltungsgebäude Schacht III, die ehemalige Heideschule, die ehemalige
Alisoschule und die ehemalige Burgschule, ganz oder teilweise aufgegeben, bzw.
veräußert. Dadurch war es möglich, dem Trend der Kostensteigerung im Bereich
der Heizkosten positiv entgegenzuwirken.
Für das laufende
Haushaltsjahr wird unter Bezugnahme auf die vg. Ausführungen sowie
Aktualisierung des Zahlenmaterials mit einem voraussichtlichen Ergebnis in Höhe
von ca. 1.250 T€ gerechnet. Ursächlich hierfür waren die bereits im Jahr 2022
erfolgten Preisanpassungen.
Auf der Grundlage
der Vorauszahlungsleistungen, der Erfahrungswerte der Vorjahre und der
Einsparungserwartung wird mit einem Mehraufwand
in Höhe von ca. 122 T€ gerechnet.
Deckungskreis 23 - Strom
Beginnend mit dem
Haushaltsjahr 2022 wurde der Deckungskreis „Strom, Wasser, Kehrgebühren“
aufgeteilt. Der Kostenbereich „Kehrgebühren“ wurde dem Bereich „Heizung“
zugeordnet. Die Kostenbereiche „Strom“ und „Wasser“ wurden getrennt und bieten
nun den Vorteil der differenzierteren Betrachtung. Die bis zum 30.09.2023
geleisteten bzw. jahresbezogen angeordneten Zahlungen sowie erwarteten
Rechnungen führen dazu, dass mit Gesamtausgaben in Höhe von ca. 1.300 T€
gerechnet werden kann.
Unter Bezugnahme
auf die o. g. Erläuterungen wird aktuell mit einem Mehraufwand in Höhe von 631T€
gerechnet.
Deckungskreis 23 –
Telefon- und Internetgebühren
Die Ausgaben im Jahr 2023 werden sich voraussichtlich auf ca. 150 T€
belaufen. Hier hat sich seit Mai 2023 ein Tarifwechsel für das Rathaus positiv
ausgewirkt und zu erheblich geringeren Kosten geführt, als in der
Vergangenheit. Die voraussichtliche Einsparung für 2023 beläuft sich allein
hier auf ca. 16 T€.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Durchführung der sog. „In-House-Verkabelung“
städtischer Schulen zwar abgeschlossen ist, sich die Ausstattung mit
Hardware-Komponenten allerdings überwiegend noch in der Umsetzung befindet.
Bislang konnten noch nicht alle Gebäude an das Glasfasernetz angeschlossen
werden. Daher werden die bereitgestellten Mittel im Jahr 2023 nicht in vollem
Umfang benötigt.
Insgesamt wird
hier mit einem Minderaufwand in Höhe
von ca. 90 T€ gerechnet.
Deckungskreis 23 - Fremdreinigung
Das Amt für
Immobilienwirtschaft hat die Unterhaltsreinigung im Jahr 2022 europaweit
ausgeschrieben und die Leistungen an 2 Dienstleister für zunächst 4 Jahre neu
vergeben.
Die Ausschreibung
erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der angestrebten Verbesserung der
Reinigungsqualität. Dadurch soll aber nicht nur ein verbessertes Reinigungs-
und Desinfektionsergebnis erreicht werden. Angestrebt wird auch die Schonung
der zu reinigenden Gegenstände und Oberflächen, insbesondere der Böden. Das
Ausschreibungsergebnis hat 2022 gezeigt, dass die bereits 2021 beantragten
Haushaltsmittel nicht ausreichen werden.
Im Zuge der
damaligen Ausschreibung wurde ferner festgelegt, dass zur Sicherstellung der
angestrebten Zielerreichung ein qualifiziertes Unternehmen regelmäßig Qualitätskontrollen
durchführen soll. Hierbei sollen Mängel aufgezeigt sowie Nachbesserungen
eingefordert und kontrolliert werden. Eine zunächst bis zum Jahresende 2023
befristete Beauftragung ist Anfang 2023 erfolgt und löst weitere Mehrausgaben
aus. Die Erfahrungen der vergangenen Wochen haben deutlich gemacht, dass der
Kontrollumfang verstärkt werden muss. Außerdem waren die in den Sommerferien
durchgeführten Grundreinigungen kostenintensiver als erwartet. Der
Gesamtmehrbedarf für das Jahr 2023 wird sich voraussichtlich auf ca. 309 T€
belaufen.
Es ist insgesamt mit einem Mehraufwand in Höhe von ca. 309 T€ zu rechnen.
Fazit zu den Deckungskreisen des
Sachgebietes Hochbau, Gebäudewirtschaft
Im Haushaltsjahr
2023 stehen für die Bewirtschaftung der vorgenannten Deckungskreise
Gesamtmittel in Höhe von 4.866 T€ zur Verfügung. Bereits jetzt ist erkennbar,
dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im lfd. Haushaltsjahr nicht
ausreichen werden.
Der Mehraufwand beläuft sich somit nach
derzeitiger Einschätzung auf voraussichtlich ca. 1.024 T€.
Dieser ist im
laufenden Haushaltsjahr durch Mittelverstärkung im Wege einer überplanmäßigen
Ausgabe bereitzustellen.
Fazit
zum Ergebnis aller Deckungskreise
Die
Deckungskreise der ZD werden voraussichtlich mit einer Verbesserung von
insgesamt 1.336 T€ und die
Deckungskreise des Stadtamtes 23 mit einer Verschlechterung in Höhe von 1.024 T€ abschließen. Mithin ist nach
aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise mit einer Gesamtverbesserung von 312
T€ zu rechnen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Wolter |
Sichtvermerk StA 20 Haeske |