Betreff
Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 mit Lagebericht für das Haushaltsjahr 2022 gegenüber dem Rat der Stadt Bergkamen und Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Bergkamen zum 31.12.2022
Vorlage
12/1111
Aktenzeichen
14.20.50.16 bur
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.             für den Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen

 

1.      Der Rechnungsprüfungsausschuss gibt nach Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes auf der Basis des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung die Stellungnahme nach § 59 Abs. 3 GO NRW ab und erklärt gemäß Anlage 1, dass

 

·         die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2022 zu keinen Beanstan­dungen geführt hat,

·         der Jahresabschluss 2022 in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vor­schriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungs­mäßiger Buchführung sowie unter Berücksichtigung der dargestellten Besonder­heiten im Neuen Kommunalen Finanzmanagement ein den tatsächlichen Ver­hältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Bergkamen vermittelt,

·         der Lagebericht mit dem Jahresabschluss im Einklang steht und insgesamt ein zutreffendes Bild der Lage der Stadt Bergkamen vermittelt.

 

2.      Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Bergkamen zu beschließen:

 

2.1.      Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresab­schlusses der Stadt Bergkamen zum 31.12.2022 nebst Anhang und Lagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

2.2.      Der Rat der Stadt Bergkamen stellt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresab­schluss der Stadt Bergkamen zum 31.12.2022 wie folgt fest:

Bilanzsumme:                          356.903.353,72 €

Allgemeine Rücklage:               18.118.157,36 €

Ausgleichsrücklage:                  33.085.869,05 €

Jahresüberschuss:                      4.735.583,73 €

 

2.3.        Der Jahresüberschuss für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 4.735.583,73 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

2.4.        Die Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters.

 

 

II.            für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat der Stadt Bergkamen

 

1.    Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Ergebnis der Prüfung des Jahresab­schlusses der Stadt Bergkamen zum 31.12.2022 nebst Anhang und Lagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

2.    Der Rat der Stadt Bergkamen stellt gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss der Stadt Bergkamen zum 31.12.2022 wie folgt fest:

Bilanzsumme:                                356.903.353,72 €

Allgemeine Rücklage:                     18.118.157,36 €

Ausgleichsrücklage:                        33.085.869,05 €

Jahresüberschuss:                            4.735.583,73 €

3.    Der Jahresüberschuss für das Haushalts­jahr 2022 in Höhe von 4.735.583,73 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

4.    Die Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen beschließen gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Sachdarstellung:

 

Prüfung

 

Gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) besteht die Verpflichtung, zum Schluss eines Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzu­stellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Bestandteile des Jahresabschlusses sind die Ergebnisrech­nung, die Finanzrechnung, die Teilrechnungen, die Bilanz und der Anhang. Zudem ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Den mit Datum vom 04.05.2023 vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestä­tigten Entwurf des Jahresabschlusses 2022 einschließlich Anhang und Lagebericht der Stadt Bergkamen hat der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 15.06.2023 (Drucksache Nr. 12/0961) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung gem. § 59 Abs. 3 GO NRW an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses des Rates der Stadt Bergkamen gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW ist es, den Jahresabschluss und den Lagebericht der Stadt Berg­kamen unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungs­prüfung gemäß § 59 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. § 102 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob Einwendungen zu erhe­ben sind und ob der Jahresabschluss und der Lagebericht gebilligt werden. Der Rechnungs­prüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen (§ 59 Abs. 3 Satz 4 GO NRW).

 

Die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung erfolgte mit Unterbrechungen in der Zeit vom 04.05.2023 bis 06.10.2023. Die während der Prüfung der örtlichen Rechnungsprüfung getroffenen Fest­stellungen wurden der Kämmerei umgehend mit­geteilt. Diese wurden akzeptiert und umge­setzt. Der zur Beschlussfassung vorgelegte Jah­resabschluss zum 31.12.2022 mit Datum vom 12.09.2023 beinhaltet bereits die durch die Umsetzung angepassten Werte.

 

Bei der diesjährigen Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 ist auf folgende Besonderheit im Neuen Kommunalen Finanzmanagement hinzuweisen:

 

Im Jahr 2022 sind außergewöhnliche Haushaltsbelastungen zum einen durch die COVID-19-Pandemie und zum anderen durch den Krieg gegen die Ukraine ent­standen. Gemäß § 5 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz - NKF-CUIG) ist bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 die Summe der Belastungen infolge der COVID-19-Pandemie sowie des Krieges gegen die Ukraine jeweils durch Mindererträge bzw. Mehraufwendungen zu ermitteln, als außer­ordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und als Bilanzie­rungshilfe unter der Bezeichnung „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ vor dem Anlagevermögen gemäß § 33a Abs. 1 KomHVO in der Schlussbilanz zu aktivieren. Insoweit wird die Vermögens- und Ertragslage verbessert dargestellt. Durch die Auflösung der Bilan­zierungshilfe in zukünftigen Jahren werden die Belastungen in Folgeperioden verschoben.

 

Über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 durch die örtliche Rechnungsprü­fung wurde gem. § 102 Abs. 8 GO NRW ein Bericht gefertigt, der allen Mitglie­dern des Rates der Stadt Bergkamen zugeleitet wurde. Es wurde mit Datum vom 25.10.2023 ein uneinge­schränkter Bestätigungsvermerk (gem. § 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB) erteilt, dessen Wiedergabe in der Anlage beigefügt ist (Anlage 2). Gemäß § 322 Abs. 3 HGB darf ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt werden, „wenn die durchgeführte Prüfung zu keinen Beanstandungen geführt hat, der Jahresab­schluss auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse den gesetzlichen Vor­schriften, Satzungen und sonstigen orts­rechtlichen Bestimmungen entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßi­ger Buchführung ein den tatsächlichen Verhält­nissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermit­telt“. Der Bericht sowie das Prüfungsergebnis werden in der Sitzung des Rechnungs­prüfungsausschusses erläutert. Der Bericht stellt nach Auffassung des Gesetzgebers eine Unterstützung für die Mitglieder des Rechnungs­prüfungs­ausschusses dar, sich ein eigenes Urteil bilden zu können.

 

Eine separate Stellungnahme des Kämmerers gem. § 96 Abs. 1 GO NRW lag bis zur Erstel­lung der Vorlage nicht vor.

 

Nach seiner erfolgten Beratung und Prüfung des Jahresabschlusses mit Lagebericht für das Haushaltsjahr 2022 gibt der Rechnungsprüfungsausschuss mit der Beschlussfassung seinen Bericht zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung an den Rat gemäß § 59 Abs. 3 Satz 4 GO NRW ab (Anlage 1). Dieser soll in Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses von der Ausschussvorsitzenden unterzeichnet werden.

 

 

Feststellung

 

Gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW hat der Rat den geprüften Jahresabschluss festzustellen, über die Ergebnisverwendung zu entscheiden und den Bürgermeister zu entlasten. Grundlage seiner Entscheidung ist der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Der zur Beschlussfassung vorgelegte Jahresabschluss 2022 nebst Anhang und Lagebericht mit Stand vom 12.09.2023 (Anlage 3) beinhaltet bereits die aufgrund der Prüfungsergebnisse ange­passten Werte und ist Bestandteil des vorliegenden Berichtes der örtlichen Rechnungs­prüfung.

 

Aufgrund der angepassten Werte hat sich die Bilanzsumme von 354.958.309,86 € (Stand des zur Prüfung zugeleiteten Jahresabschlusses vom 04.05.2023) auf 356.903.353,72 € (Stand 12.09.2023) und das Jahresergebnis von 2.864.527,64 € auf 4.735.583,73 € verän­dert.

 

Verwendung des Jahresüberschusses

 

Gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW entscheidet der Rat über die Ergebnisverwendung. Da in den letzten drei vorhergehenden Haushaltsjahren keine Jahresfehlbeträge festgestellt wurden, die die allgemeine Rücklage reduziert hätten, ist der Jahresüberschuss insoweit nicht der allgemeinen Rücklage zuzuführen. Vielmehr soll er der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.

 


 

Entlastung des Bürgermeisters

 

Gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters. Die Entlastung besagt, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Bürgermeisters im Haushaltsjahr 2022 und gegen seinen Umgang mit dem gemeindlichen Vermögen erhoben werden.

 

Mit der Feststellung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Bürgermeisters kann intern die Haushaltswirtschaft des abgelaufenen Jahres noch nicht als abgeschlossen betrachtet werden. Aus der Anzeige des Jahresabschlusses an die Aufsichtsbehörde sowie durch die überörtliche Prüfung können sich zu einem späteren Zeitpunkt noch Maßnahmen ergeben, die haushaltswirtschaftliche Auswirkungen entfalten können.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Patricia Höchst