Betreff
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2024/2025 und ihrer Anlagen an den Rat
Vorlage
12/1109
Aktenzeichen
hae
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung 2024/2025 nebst Anlagen entgegenzunehmen und zur Vorberatung gemäß § 59 Abs. 2 GO NRW an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. In der Ratssitzung am 30.11.2023 soll über den Erlass der Haushaltssatzung 2024/2025 nebst Anlagen beraten und beschlossen werden.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der am 06.10.2023 vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2024/2025 wird nebst Anlagen gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat mit der Bitte zugeleitet,

 

a)      ihn an den Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung gemäß § 59 GO NRW zu verweisen,

b)      in der Ratssitzung am 30.11.2023 über den Erlass der Haushaltssatzung 2024/2025 gemäß § 80 Abs. 4 GO NRW zu beschließen.

 

Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein, d. h., die Erträge müssen mindestens genauso hoch sein wie die Aufwendungen. Die vorgenannte Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

 

Aufgrund der positiven Jahresergebnisse im Rahmen der Jahresabschlüsse 2015 bis 2022 ergibt sich rechnerisch aktuell eine Ausgleichsrücklage in Höhe von 37.822 T€. 

 

Derzeit wird für das Jahr 2023 ebenfalls mit einem positiven Jahresergebnis (+6.626 T€) gerechnet.

 

Der Ergebnisplan für die Jahre 2024 bis 2028 weist nachfolgende Jahresergebnisse aus:

 

 

2024

T€

2025

T€

2026

T€

2027

T€

2028

T€

Erträge

174.042

174.152

183.151

198.908

203.290

Aufwendungen

- 183.910

- 190.003

- 195.250

- 199.152

- 203.145

Fehlbedarf/Überschuss

- 9.868

- 15.851

- 12.099

- 244

+ 145

 

In den Jahren 2024/2025 soll ein fiktiver Haushaltsausgleich durch Entnahme von Mitteln aus der Ausgleichsrücklage gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW erreicht werden.

 

Auch in den Jahren 2026 und 2027 sind weitere Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage geplant.

 

Zur Reduzierung der Fehlbedarfe und Darstellung eines originären Haushaltsausgleiches im Jahr 2028 muss zu gegebener Zeit geprüft werden in welcher Höhe eine Anpassung der Grund- und Gewerbesteuer erforderlich wird.

 

 

Teilfinanzplan

 

Der Teilfinanzplan sieht Investitionen im Planungszeitraum von 181,6 Mio. € vor.

 

 

2024

T€

2025

T€

2026

T€

2027

T€

2028

T€

Investitionen

46.601

49.744

41.498

33.115

10.661

 

 

 

Unter Berücksichtigung von geplanten Tilgungen in Höhe von 13,9 Mio. € ergibt sich eine erforderliche Nettokreditaufnahme in Höhe von 111,3 Mio. €. Dies ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

 

 

2024

T€

2025

T€

2026

T€

2027

T€

2028

T€

Saldo aus Investitionstätigkeit

38.956

38.258

28.197

25.743

4.747

Rentierliche Auszahlungen

- 5.290

- 5.090

- 95

- 95

- 95

Zwischensumme

33.666

33.168

28.102

25.648

4.652

Tilgung

- 2.700

- 2.700

- 2.800

- 2.800

- 2.900

Nettokreditaufnahme

30.966

30.468

25.302

22.848

1.752

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen liegt ab dem 03.11.2023 im Rathaus der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen, aus. Alle Einwohner und Abgabepflichtigen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Auslegungsfrist Einwendungen bei der vorgenannten Stelle zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen hat.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Bernd Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Marc Alexander Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Blom