Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt eine erhebliche überplanmäßige Ausgabe gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW im Deckungskreis 65 für die Bewirtschaftung der städt. Gebäude und Grundstücke in Höhe von 1.024.000,00 € bei der Buchungsstelle 03.21.01.524104 - Unterhaltsreinigung Grundschulen - . Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge in gleicher Höhe bei der Buchungsstelle 16.61.01.411100 – Mehrerträge Schlüsselzuweisungen.
Sachdarstellung:
Dem
„Deckungskreisbericht“ der Verwaltung in der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses sowie Rates am 14.09.2023, Drucksache Nr. 12/1022 zur
Bewirtschaftung der städt. Gebäude und Grundstücke konnte entnommen werden,
dass im Haushaltsjahr 2023 voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von ca.
1.134.000,00 € entstehen werden. Die Gründe hierfür sind dem v. g. Bericht, auf den Bezug genommen wird, zu
entnehmen.
Mittlerweile konnte
das Zahlenmaterial auf der Grundlage der korrigierten endgültigen
Jahresabrechnungen und Vorauszahlungen für 2023, insbesondere für die Bereiche
der seitens der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen
erfolgten Energie- und Wasserlieferungen, aktualisiert werden. Das
voraussichtliche Jahresergebnis ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der
Mehraufwand im Bereich „Heizung und Kehrgebühren“ wird sich voraussichtlich um
ca. 250.000,00 € auf ca. 122.000,00 € verringern. Die Ausgaben für
Stromlieferungen erhöhen sich voraussichtlich um ca. 100.000,00 €. Gleiches
gilt für den Bereich der Fremdreinigung. Hier ist mit einem zusätzlichen
Mehraufwand in Höhe von ca. 65.000,00 € zu rechnen. Im Bereich der Beschaffung
von Reinigungsmitteln wird sich die voraussichtliche Einsparung von 25.000,00 €
auf ca. 10.000,00 € verringern. Der ursprünglich prognostizierte Mittelbedarf
für Grundbesitzabgaben verringert sich voraussichtlich um ca. 20.000,00 €.
Die Verwaltung
weist darauf hin, dass die Mittelbewirtschaftung regelmäßig vorausschauend und
sparsam erfolgt. Allerdings können Kostensteigerungen, insbesondere im Bereich
der Energielieferungen, ausgelöst durch die bestehenden Versorgungskrisen nicht
kompensiert werden. So sind allein die Ausgaben für Stromlieferungen um ca. 94
% gestiegen.
Die Aufwendungen
für den Bereich der Unterhaltsreinigung wurden für den Doppelhaushalt 2022/2023
Mitte 2021 auf der Grundlage der Erfahrungen der Vorjahre ermittelt. Die Gründe
die zu dem nun prognostizierten und aktualisierten Mehrbedarf geführt haben,
können der Drucksache 12/1022 entnommen werden.
Die erforderlichen
Haushaltsmittel können nur auf der Grundlage einer außerplanmäßigen Ausgabe
bereitgestellt werden. Sie ist im Rahmen der Verpflichtung der Stadt zur
Sicherstellung der Lern- und Betreuungsangebote in städt. Einrichtungen sowie
der weiteren Aufrechterhaltung von Leistungen der Stadt unabweisbar.
Die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch Deckung in gleicher Höhe bei der Buchungsstelle 16.61.01.411100 – Mehrerträge Schlüsselzuweisungen. Die Zuführung erfolgt zentral der Buchungsstelle 03.21.01.524104 - Unterhaltsreinigung Grundschulen -. Da sämtliche Buchungsstellen innerhalb des vorgenannten Deckungskreises untereinander deckungsfähig sind, ist eine weitere Aufteilung und gezielte Zuführung nicht erforderlich.
Kostendarstellung: |
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Kosten/Erlöse: |
Kosten: 1.024.000,00 € |
Produkt-/Sachkonto: 03.21.01.524104 –
Unterhaltsreinigung Grundschulen
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Folgekosten pro Jahr:
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€ |
Mittelverfügbarkeit: |
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Deckungsvorschlag: |
16.61.01.411100 – Mehrerträge
Schlüsselzuweisungen |
Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG
negativ |
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Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter u. Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Brauner |
Sachgebietsleiterin u. stellv. Amtsleiterin Schulte |
StA 20 Haeske |