Betreff
Gewährung kommunaler Zuwendungen an die Werkstatt im Kreis Unna gGmbH
Vorlage
12/1092
Aktenzeichen
cb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gewährung einer pauschalierten Zuwendung an die Werkstatt im Kreis Unna gGmbH[1] auf der Basis des beigefügten Vertragsentwurfes. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den beigefügten Vertrag zu unterzeichnen.

 



[1] für Lünen und Selm: „Umwelt-Werkstatt Lünen-Selm gGmbH“; für Schwerte: „S.I.G.N.A.L. gGbmH Schwerte“

Sachdarstellung:

 

Die Unternehmensgruppe Werkstatt im Kreis Unna gGmbH (WiKU) mit ihren Tochtergesellschaften „Um-welt-Werkstatt Lünen-Selm gGmbH“ und S.I.G.N.A.L gGmbH“ fördert in ihrer Keimzelle seit 1983 die schulische und berufliche Bildung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen der Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe). Junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind, sollen im Rahmen der kommunalen Jugendhilfe zusätzliche Förderung erfahren. Hierdurch soll ihre schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und auch die soziale Integration gefördert werden.

 

Die WiKU finanziert sich zu weit überwiegenden Teilen aus Drittmitteln im Rahmen von Leistungsvereinbarungen und Projektförderungen. Kommunale Zuwendungen machen etwa 4 Prozent der Erlöse aus und erreichen derzeit rund 1,0 Mio. Euro pro Jahr. Bisher leistet die Kreisstadt Unna mit 0,5 Mio. Euro die größte Zuwendung. Acht Städte und Gemeinden leisten Zuwendungen in sehr unterschiedlicher Größenordnung. Die Stadt Werne leistet bisher keine Zuwendung.

 

In der Vergangenheit wies die Kreisstadt Unna mehrfach darauf hin, dass die kommunale Verteilung der Zuwendungen ungleich sei. Zudem könne die Kreisstadt Unna die Größenordnung der kommunalen Zuwendung aufgrund ihrer aktuellen Haushaltsentwicklung zukünftig nicht mehr in voller Höhe sicherstellen.

 

Die WiKU ist in vielen Förderzusammenhängen gefordert, eigene Finanzierungsanteile aufzubringen, die nur in dieser Weise realisiert werden können. Kommunale Zuwendungen haben also eine Hebelwirkung, um Fördermittel in weitaus größerer Dimension für die Region zu mobilisieren. Eine Reduzierung der kommunalen Zuwendungen würde die bisherigen Angebote der WiKU für besonders benachteiligte Personengruppen substanziell gefährden.

 

Die Beteiligten eint die Auffassung, dass die wertvolle Arbeit der WiKU auch in Zukunft auf möglichst verlässlicher Finanzierungsbasis im derzeitigen Umfang fortgesetzt werden soll.

 

Im hiesigen Ausschuss für Arbeit und Soziales vom 08.11. 2022 hat der Geschäftsführer Herbert Dörmann das Gesamtportfolio der WiKU vorgestellt (Drucksache-Nr. 12/0760).


Teilnehmende (TN) aus Bergkamen:

 

Aktuelle TN-Zahl (Stichtag 31.08.):                                                              117

 

Davon in Lehrgängen des Jobcenters, der Arbeitsagentur usw.:                  60

 

Davon in Angeboten des Berufskollegs (Ausbildungsvorbereitung,

Angebote für Geflüchtete usw.)                                                                     57

 

 

Die Teilnehmenden-Zahl wird ab September 2023 weiter steigen, da dann neue Lehrgänge (Produktionsschule, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, Ausbildungsgänge) beginnen.

 

Zusätzlich werden in den nächsten Tagen und Wochen etwa 400 Schüler:innen der allgemeinbildenden Schulen aus Bergkamen erwartet, die an schulischen Projekten nach dem Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ (Potenzialanalysen, Berufsfelderkundungen, Praxiskurse) teilnehmen (2022/2023 waren es 469 Schüler:innen).

 

Neben der Produktionswerkstatt der WiKU in Bergkamen-Oberaden war die Arbeit in den vergangenen Jahren u. a. auch mit der Beschäftigung aus § 16i SGB II „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sichtbar. Hier waren Kolonnen in der Stadtbildpflege tätig.

 

Die Bürgermeister:innen und der Landrat vereinbarten im Herbst 2022 einen durch den Kreis Unna moderierten Prozess, um ein neues Finanzierungsmodell für die Gewährung kommunaler Zuwendungen an die WiKU zu erarbeiten. In mehreren Arbeitssitzungen befassten sich die für Soziales bzw. Jugend zuständigen Leitungskräfte der Städte, Gemeinden und des Kreises unter Beteiligung der Geschäftsführung der WiKU mit dieser Thematik.

 

Im Ergebnis wird empfohlen, die Zusammenarbeit der Städte und Gemeinden im Kreis Unna mit der WiKU auf eine neue und vor allem gemeinsame vertragliche Grundlage aller Kommunen zu stellen. Hierzu verhandelten die Bürgermeister:innen unter Beteiligung des Kreises Unna und der WiKU auf der Grundlage der Vorarbeiten der für Soziales bzw. Jugend zuständigen Leitungskräfte nunmehr folgendes für alle Beteiligten tragfähiges und pauschaliertes Zuwendungsmodell:

 

Die jahresbezogene Zuwendung soll für 2024 wie folgt festgelegt werden:

Bergkamen                  70.000 EUR

Bönen                           43.000 EUR

Fröndenberg/Ruhr        50.000 EUR

Holzwickede                 40.000 EUR

Kamen                                     70.000 EUR

Lünen                         195.000 EUR

Schwerte                    115.000 EUR

Selm                              50.000 EUR

Unna                            350.000 EUR

Werne                            20.000 EUR

Der die kommunale Zuwendung wird dynamisiert (2 % p.a.).

 

Zwischen den Beteiligten wird ein gemeinsamer Vertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren (1.1.2024 bis 31.12.2026) geschlossen.

 

Die WiKU ermöglicht die unterjährige Mitwirkung der bisher an der Unternehmensgruppe nicht gesellschaftsrechtlich beteiligten Kommunen an der Unternehmenspolitik, z.B. über einen Kommunalbeirat.

 

Im Jahr 2026 soll im Lichte der weiteren Entwicklung die ab 2027 zu leistende Zuwendung und die Rahmenbedingungen der Zuwendungsgewährung unter den Kommunen neu ausgehandelt werden. In diesem Zusammenhang soll ab 2027 eine gesellschaftsrechtliche Beteiligung aller Kommunen erfolgen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Christine Busch

Erste Beigeordnete