Betreff
Einführung des Deutschlandtickets an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Bergkamen
Vorlage
12/1091
Aktenzeichen
40.00.01 kry
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Einführung des „Deutschlandticket“ an Schulen in Trägerschaft der Stadt Bergkamen für das Schuljahr 2023/2024 und die folgenden ab dem für die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH zur Umsetzung nächstmöglichen Zeitpunkt. Für die gem. Schülerfahrtkostenverordnung NRW anspruchsberechtigten Grundschüler:innen wird das Ticket ohne Erhebung eines Eigenanteiles ausgegeben.

 

Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der notwendigen Schritte, insbesondere mit dem Abschluss der entsprechend notwendigen vertraglichen Vereinbarung mit der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH, bzw. dessen Bevollmächtigten beauftragt. Dies auf der Grundlage eines durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr angebotenen Landesmodells, d.h. falls erforderlich, mit Absicherung des mtl. Unterschiedsbeitrages von 20 Euro je frei verkauftem Ticket durch einen Fond des Ministeriums im laufenden Schuljahr für den Verkehrsbetrieb.

 

Da eine langfristige nachhaltige Finanzierung der Mehrbelastungen durch Land und Bund auf dieser Grundlage derzeit nicht sichergestellt ist, muss ggf. vor Beginn eines der nächsten Schuljahre neu entschieden werden.

Sachdarstellung:

 

  1. Aktuelle Situation

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 die Einführung des "SchülerTicketWestfalen" zum Schuljahresbeginn 2021/22 beschlossen (Drucksache Nr. 12/0213). In den abgelaufenen zwei Schuljahren 2021/22 und 2022/23 haben die anspruchs- berechtigten Schülerinnen und Schüler (SuS) der Schulen in Trägerschaft der Stadt Bergkamen dieses Ticket bekommen. In diesem Jahr ist als neues Ticket bundesweit das sogenannte Deutschlandticket eingeführt worden.

 

Nach dem Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung, des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr vom 02.06.2023 ist die dauerhafte Bindung der SuS an den öffentlichen Personennahverkehr ein wichtiges Ziel der Landesregierung.

 

Das Deutschlandticket bietet allen Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Personennahverkehrs deutschlandweite Mobilität zu einem günstigen Preis. Auch SuS sollen hiervon profitieren und bei Nutzung des ÖPNV für Schule und Freizeit als Anspruchsberechtigte nach § 97 Abs. 1 des Schulgesetzes (SchulG) in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) durch den Schulträger ein Deutschlandticket unter Beibehaltung der bisherigen gemäß § 97 Abs. 3 SchulG in Verbindung mit § 2 Abs. 3 SchfkVO zu zahlenden Eigenanteile (je nach Anzahl der Kinder in der Familie 12 Euro,

6,00 Euro oder 0,00 Euro) erhalten oder dies als Selbstzahlende zu einem vergünstigten Preis von 29 Euro erwerben können. Dies ist ein wesentlicher Beitrag zur weiteren Verbesserung der Mobilität der SuS, die damit schon frühzeitig die Vorteile des öffentlichen Nahverkehrs kennenlernen.

 

  1. Mögliche Veränderungen für Schulträger in NRW

 

Die Entscheidung über die Einführung des Deutschlandtickets für SuS obliegt den jeweiligen Schulträgern. Nicht anspruchsberechtigte SuS im Sinne des Erlasses sind diejenigen SuS, die nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW keinen Anspruch auf Erstattung von Fahrkosten haben, weil z. B. die Entfernungsgrenzen zwischen ihrer Wohnung und der Schule nicht überschritten wird und deshalb nur auf eigene Kosten als sogenannte Selbstzahlende ein Ticket erwerben können.

 

Die Absenkung der Ticketpreise auf 49 Euro wird grundsätzlich von Bund und Ländern

finanziert.

 

Die Rabattierung der Tickets für Selbstzahlende auf 29 Euro erfolgt durch die bislang im

System befindlichen Mittel. Die finanzielle Absicherung des Deutschlandtickets für SuS erfolgt aus

 

a) den Ausgleichsleistungen nach § 11 a des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen, die weiterhin zur Finanzierung der Ausgangspreise der bisherigen reduzierten Tickets des Ausbildungsverkehres verwendet werden,

b) den bisherigen Aufwendungen der öffentlichen und privaten Schulträger für die

Fahrkostenerstattung nach § 97 Abs. 1 SchulG in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung,

c) den von den anspruchsberechtigten SuS gem. § 97 Abs. 3 SchulG in Verbindung mit

§ 2 Abs. 3 der SchfkVO erhobenen Eigenanteilen und

d) zusätzlichen Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen, falls die Mittel nach den vorgenannten Buchst. a) bis c) nicht für die Finanzierung aller Selbstzahlertickets ausreichen.

 

  1. Finanzielle Auswirkungen

 

Teilnehmende Schulträger geben an die anspruchsberechtigten SuS Deutschlandtickets

aus, wobei sie wie oben erwähnt einen Eigenanteil festsetzen können. Die bisherigen, den Betrag von 49 Euro pro Monat und Ticket übersteigenden Gelder werden über die Unternehmen an die Verkehrsverbünde bzw. Tariforganisationen abgeführt. Aus diesen Mitteln wird auf Ebene der Verkehrsverbünde bzw. der Tariforganisationen ein Deutschlandticket für Selbstzahlende für 29 Euro ausgegeben. Beziehen können dieses Ticket ausschließlich SuS an Schulen von am Modell teilnehmenden Schulträgern. Sollten die auf Ebene des Verkehrsverbundes bzw. der jeweiligen Tariforganisation nach den o.g. Buchstaben a) bis c) vorhandenen Mittel für die Umsetzung des Modells nicht ausreichen, gleicht das Land Nordrhein-Westfalen die entstehende Differenz nach o.g. Buchst. d), dem sog. Landesmodell, aus.

 

Bei Einführung des Deutschlandtickets für SuS ist durch eine ergänzende vertragliche Regelung sicherzustellen, dass der Schulträger zukünftig für die nach § 97 SchulG in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung anspruchsberechtigten SuS unter Anwendung der jeweils gültigen Rechtslage die Beträge dem Verkehrsunternehmen zur Finanzierung des Deutschlandtickets für SuS zur Verfügung stellt, die für die Anspruchsberechtigten nach den bisher gültigen vertraglichen Regelungen hätten bereitgestellt werden müssen.

 

Dies schließt die Erhebung von Eigenanteilen ein. Nach § 2 des zurzeit zwischen dem Kreis Unna und der Westfalen Bus GmbH bestehenden Vertrages zum „SchülerTicket Westfalen“ vom 29.06.2021/01.07.2021 werden für die Berechnung des von der Stadt Bergkamen zu zahlenden Basisbetrages alle nach § 97 SchulG in Verbindung mit der Schülerfahrkostenverordnung anspruchsberechtigten SuS bewertet.

 

Für das Schuljahr 2022/23 belief sich der für jedes Schuljahr dynamisierte Basisbetrag nach

Auskunft von Westfalen Bus auf 408.367,48 Euro. Bei der Anzahl von zuletzt 759 ausgegebenen SchülerTickets Westfalen für SuS der Sekundarstufen I u. II ergibt sich somit ein Jahresbetrag von 538,03 Euro je Ticket.

 

Für die ferner zuletzt ausgegebenen 72 Schulwegmonatstickets (Gültigkeit auf das Stadtgebiet begrenzt) für die anspruchsberechtigten Grundschüler:innen, würde der monatliche Aufwand je Ticket, von 46,50 EUR (Jahresbetrag 558 EUR) auf ebenfalls

49,00 EUR steigen, da auch hier das Deutschlandticket zukünftig ausgegeben würde. Die

Bearbeitung des bisherigen Schulwegmonatstickets für Grundschüler:innen ist personalintensiver, das Ticket daher nicht günstiger als das SchülerTicket Westfalen z.Z.

 

Der bisherige Jahresbetrag je Ticket liegt damit unter dem zukünftigen Preis für das

Deutschlandticket von 49,- Euro je Monat bzw. 588,- EUR jährlich.Die Einführung des Deutschlandtickets führt bei der Stadt Bergkamen als Schulträger für das Schuljahr 2023/24 zu erhöhten Kosten.

 

Diese berechnen sich wie folgt:

 

Tickets für anspruchsberechtigte SuS der Sekundarstufen I und II :

bisherige Kosten             759 SuS * 538,03 EUR = 408.364,77 EUR

zukünftige Kosten          759 SuS * 588,00 EUR = 446.292,00 EUR

Mehrkosten pro Schuljahr                                            =   37.927,23 EUR

 

Tickets für anspruchsberechtigte Grundschüler:innen :

bisherige Kosten         72 SuS * 558,00 EUR = 40.176,00 EUR

zukünftige Kosten       72 SuS * 588,00 EUR = 42.336,00 EUR

Mehrkosten pro Schuljahr                              =    2.160,00 EUR

 

Gesamter Mehraufwand jährlich:                   =  40.087,23 EUR

 

Sollte die beim Kreis Unna insgesamt zur Verfügung stehende Summe nicht ausreichen, um

den selbstzahlenden SuS das Deutschlandticket zu einem Preis von 29,- Euro anbieten zu können, wird das Land Nordrhein-Westfalen den fehlenden Betrag ausgleichen.

 

  1. Bewertung einer evtl. Umstellung durch Stadt Bergkamen als Schulträger und Entscheidungen verschiedener Schulträger im Kreis Unna

 

Nach heutigem Stand der Abstimmungsgespräche zwischen dem Kreis Unna und den

kreisangehörigen Kommunen als Schulträger ist davon auszugehen, dass tendenziell alle Kommunen das Deutschlandticket einführen werden.

 

Mittlerweile haben u.a. der Kreis Unna, die Stadt Unna, die Stadt Kamen und die Stadt Werne über die Einführung des Deutschlandtickets entschieden. Beabsichtigt ist, dass hinsichtlich der Grundschüler:innen mit Fahrkartenansprüchen gem. Schülerfahrtkostenverordnung NRW, die Erhebung eines monatlichen Eigenanteiles entfällt. Alle anderen SuS erhalten das Deutschlandticket ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt wie vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW vorgeschlagen.

 

Dieses Verfahren empfiehlt die Schulverwaltung der Stadt Bergkamen ebenso. Das bislang und seit Jahren in Gebrauch befindliche Schulwegmonatsticket für Grundschüler:innen ist an Berechtigte (d.h. Schulweg in einfacher Entfernung über 2,00 km) immer ohne Erhebung eines monatlichen Eigenanteiles ausgegeben worden. Eine entsprechende Erhebung nach dem Systemwechsel würde eine Schlechterstellung gegenüber der bisherigen

Verfahrensweise bedeuten. In Bergkamen wären hiervon die Erziehungsberechtigten von jährlich 70-80 Grundschüler:innen betroffen. Letztendlich ist auch fraglich, ob ein:e Grundschüler:in die Vorteile eines Deutschlandtickets so nutzen könnte wie ältere SuS. Ein Erwerb des Tickets für die nicht förderberechtigten SuS dieser Altersklasse für 29,00 EUR monatlich bleibt davon unberührt.

 

Alle übrigen gem. Schülerfahrtkostenverordnung NRW berechtigten SuS der weiterführenden Bergkamener Schulen, erhalten zukünftig das Deutschlandticket zu einem monatlichen Eigenanteil von 12,00 EUR, 6,00 EUR oder als 3. berechtigtes Kind kostenfrei. Der Schulweg in einfacher Entfernung muss hier in der Sekundastufe I 3,5 km und in der Sekundarstufe II 5 km überschreiten, so die Voraussetzungen gem. o.g. Verordnung.

 

Für alle übrigen SuS dieser Schulformen, können Eltern ebenso ein Deutschlandticket zum Monatspreis von 29,00 EUR erwerben.

 

Insgesamt hatte die Stadt Bergkamen im Jahr 2022 Aufwendungen für den Schülerverkehr in Höhe von ca. 550.000,00 EUR. Hierin sind nicht nur die Kosten für Schülertickets, sondern auch für separate Schulbuslinien und Fahrten zu außerschulischen Unterrichtsorten wie z.B.

das Schwimmbad sowie Fahrtkosten während eines Berufspraktikums enthalten.

 

Vor der Zeit der Corona bedingten Einschränkungen lagen diese Kosten bei rund 800.000 EUR jährlich. Während der Pandemie, also auch im 2. Schulhalbjahr 2021/22, sind weniger Fahrten auf Schulbuslinien und Sonderfahrten angefallen.

 

Die VKU wird im Falle eines zustimmenden Ratsbeschlusses rd. 6 Wochen zur Umsetzung benötigen.

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

Kosten: 455.221,97 €

Produkt-/Sachkonto: 03.21.07.529100 "Kosten der Schülerbeförderung"

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                

40.000,00 €

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

Nicht erforderlich

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Christine Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

 

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Blom