hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Schreiben des
Landrates des Kreises Unna vom 29.08.2023 zur Benehmensherstellung zum Entwurf
des Kreishaushaltes 2024 zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, hierzu unter
Berücksichtigung der nachfolgenden Sachdarstellung eine Stellungnahme für die
Stadt Bergkamen ggfs. mit anderen Städten des Kreises Unna bis zum Ablauf der
Stellungnahmefrist am 10.10.2023 abzugeben.
Sachdarstellung:
Gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO NRW) erfolgt die
Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden.
Mit Schreiben vom 29.08.2023 im Rahmen der
Benehmensherstellung ist den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein
Eckdatenpapier (Anlage 1) zum
Haushaltsentwurf 2024 zugeleitet worden.
Demnach verschlechtert sich die Finanzsituation des Kreises
im Jahr 2024 voraussichtlich um 44,4 Mio. € gegenüber dem lfd. Haushaltsjahr
2023. Es ist jedoch beabsichtigt, durch eine Erhöhung der geplanten
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage um weitere
4,5 Mio. € die Verschlechterung auf 39,9 Mio. € zu reduzieren.
Aufgrund dessen schlägt der Landrat des Kreises Unna vor,
für das Haushaltsjahr 2024 die Zahllast der allgemeinen Kreisumlage insgesamt
in beachtlichem Umfang zu erhöhen. Die Auswirkungen sind gravierend und führen
für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erneut zu einer enormen
Herausforderung mit dramatischen finanziellen Folgen.
Unter Berücksichtigung der gestiegenen Zahllast von 268,4
Mio. € auf 308,4 Mio. € soll der aktuelle Hebesatz von 35,69 v. H. auf 40,81 v.
H. erhöht werden.
Für die Stadt
Bergkamen sind 4.139 T€ mehr zu zahlen als im Jahr 2023 (Erhöhung von 33.445 T€
auf 37.584 T€).
Die Gründe für die Verschlechterung der Finanzsituation des
Kreises in Höhe von 39,9
Mio. € sind im Wesentlichen fremdbestimmt.
Der Umlagebedarf des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe
(LWL) ist insbesondere auf Mehraufwendungen für Personal und Versorgung durch
die hohen Tarifabschlüsse zurückzuführen. Ferner treibt die nach wie vor hohe
Inflationsrate die Kostenstruktur des LWL insbesondere in der
Eingliederungshilfe merklich an. Die Berechnungen des LWL sehen für das
Haushaltsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung der Zahllast der
Landschaftsumlage um rd. 276 Mio. € vor. Für den Kreis Unna beläuft sich die
Erhöhung auf 11,9 Mio. € und bedeutet eine Zahllast von 141,4 Mio. €.
Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der Tarifabschlüsse im
öffentlichen Dienst, der Besoldungsanpassungen sowie der Zuführungen zu
Pensions- und Beihilferückstellungen im Personalbereich voraussichtlich Mehraufwendungen
in Höhe von 11,8 Mio. €.
Ferner werden Verschlechterungen im Budget 50 „Arbeit und
Soziales“ in Höhe von 17,0 Mio. € prognostiziert. Insbesondere sind weitere
Belastungen des Haushaltes durch den Krieg gegen die Ukraine sowie
Aufwandssteigerungen bei den Leistungen und Hilfen bei Behinderung und im
Bereich Bildung und Teilhabe zu erwarten.
Eine detaillierte Zusammenfassung ist der beigefügten Anlage (Seite 15) zu entnehmen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
|