Betreff
Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltssatzung 2024
hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Vorlage
12/1085
Aktenzeichen
hae
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt das Schreiben des Landrates des Kreises Unna vom 29.08.2023 zur Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2024 zur Kenntnis.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, hierzu unter Berücksichtigung der nachfolgenden Sachdarstellung eine Stellungnahme für die Stadt Bergkamen ggfs. mit anderen Städten des Kreises Unna bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist am 10.10.2023 abzugeben.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Mit Schreiben vom 29.08.2023 im Rahmen der Benehmensherstellung ist den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Eckdatenpapier (Anlage 1) zum Haushaltsentwurf 2024 zugeleitet worden.

 

Demnach verschlechtert sich die Finanzsituation des Kreises im Jahr 2024 voraussichtlich um 44,4 Mio. € gegenüber dem lfd. Haushaltsjahr 2023. Es ist jedoch beabsichtigt, durch eine Erhöhung der geplanten Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage um weitere

4,5 Mio. € die Verschlechterung auf 39,9 Mio. € zu reduzieren.

 

Aufgrund dessen schlägt der Landrat des Kreises Unna vor, für das Haushaltsjahr 2024 die Zahllast der allgemeinen Kreisumlage insgesamt in beachtlichem Umfang zu erhöhen. Die Auswirkungen sind gravierend und führen für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden erneut zu einer enormen Herausforderung mit dramatischen finanziellen Folgen.

 

Unter Berücksichtigung der gestiegenen Zahllast von 268,4 Mio. € auf 308,4 Mio. € soll der aktuelle Hebesatz von 35,69 v. H. auf 40,81 v. H. erhöht werden.

 

Für die Stadt Bergkamen sind 4.139 T€ mehr zu zahlen als im Jahr 2023 (Erhöhung von 33.445 T€ auf 37.584 T€).

 

Die Gründe für die Verschlechterung der Finanzsituation des Kreises in Höhe von 39,9

Mio. € sind im Wesentlichen fremdbestimmt.

 

Der Umlagebedarf des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) ist insbesondere auf Mehraufwendungen für Personal und Versorgung durch die hohen Tarifabschlüsse zurückzuführen. Ferner treibt die nach wie vor hohe Inflationsrate die Kostenstruktur des LWL insbesondere in der Eingliederungshilfe merklich an. Die Berechnungen des LWL sehen für das Haushaltsjahr 2024 gegenüber dem Vorjahr eine Erhöhung der Zahllast der Landschaftsumlage um rd. 276 Mio. € vor. Für den Kreis Unna beläuft sich die Erhöhung auf 11,9 Mio. € und bedeutet eine Zahllast von 141,4 Mio. €.

 

Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst, der Besoldungsanpassungen sowie der Zuführungen zu Pensions- und Beihilferückstellungen im Personalbereich voraussichtlich Mehraufwendungen in Höhe von 11,8 Mio. €.

 

Ferner werden Verschlechterungen im Budget 50 „Arbeit und Soziales“ in Höhe von 17,0 Mio. € prognostiziert. Insbesondere sind weitere Belastungen des Haushaltes durch den Krieg gegen die Ukraine sowie Aufwandssteigerungen bei den Leistungen und Hilfen bei Behinderung und im Bereich Bildung und Teilhabe zu erwarten.

 

Eine detaillierte Zusammenfassung ist der beigefügten Anlage (Seite 15) zu entnehmen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Haeske