Betreff
IGA-Radweg
Vorlage
12/1077
Aktenzeichen
war - stei
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen

  1. beauftragt die Verwaltung mit der Fortführung der Planungen und der baulichen Umsetzung zum Ausbau des IGA- Radweges ohne Signalisierung des Knotenpunktes B233 (Werner Straße) / Hafenweg / Rünther Straße, ohne Beleuchtung entlang des Datteln-Hamm-Kanals und ohne Ausbau der Rünther Straße,
  2. beauftragt die Verwaltung, einen Mehrkostenantrag beim Fördergeber zu stellen, um die erhöhten Kosten abzufangen,
  3. beschließt für den Fall, dass keine zusätzlichen Fördermittel akquiriert werden können, sämtliche über dem bisherigen Zuwendungsbescheid liegenden Kosten i.H.v. 2,9 Mio € aus Eigenmitteln zu tragen.

 

Sachdarstellung:

Anlass

Mit der folgenden Vorlage informiert die Verwaltung über den aktuellen Stand des Projektes „IGA- Radweg“. Zuletzt erfolgte ein solcher im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Strukturwandel am 29.11.2022 (Drucksache 12/0816).

Der IGA-Radweg soll die beiden Zukunftsgärten der IGA 2027 „Haldenlandschaft am Kanal“ in Bergkamen und den „Landschaftspark Viktoria“ in Lünen miteinander verbinden. Darüber hinaus soll als übergeordnetes Ziel mit dem IGA- Radweg ein dauerhaftes Angebot für alttagstaugliche Radwegeverbindungen zur Erreichbarkeit von Bahnhöfen, innerstädtischer und überregionaler Radwege, großer Gewerbegebiete und touristischer Ziele geschaffen werden. Nicht zuletzt wird damit ein wichtiger Beitrag für eine nachhaltige Mobilität insbesondere für den Alltagsverkehr geleistet. Insofern funktioniert der IGA-Radweg als unabhängiges, nachhaltiges und klimaschonendes Projekt mit Strahlkraft für die Region.

 

Sachstand

  • Planungen / Planungsstand

Insgesamt erstreckt sich der IGA-Radweg auf Bergkamener Stadtgebiet auf einer Länge von 6,5 km, bei einer Breite von 4,0 m. Die Planungen sehen vor, ihn entlang des Datteln-Hamm-Kanals durchgängig zu asphaltieren und zu beleuchten, um den Fahrkomfort qualitativ hochwertig zu gestalten und die Nutzung als Alltagsradweg zu fördern. In Abschnitten, in denen das Platzangebot dies zulässt, werden Doppelbänke mit Mülleimern aufgestellt, um ein Verweilen zu ermöglichen. Für eine einheitliche Wirkung und Identifizierung wurden Beleuchtung und Möblierung mit der Stadt Lünen abgestimmt und sollen als Gesamtpaket beauftragt werden. Darüber hinaus werden Zählanlagen installiert, um die Nutzerzahlen auswerten zu können.

In einigen Teilabschnitten muss die Radwegebreite aufgrund von Engstellen und Zwangspunkten auf 3,0 m reduziert und zusätzlich mit einer Absturzsicherung ausgestattet werden, z.B. am westlichen Hafenbecken im Bereich der Marina sowie an der Abzweigung zum Beversee. Eine vollumfängliche Sicherung des Radweges gegen die Absturzgefahr wurde von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung ausgeschlossen.

Der IGA-Radweg ist in insgesamt 8 Bauabschnitte (BA) eingeteilt, die jeweils in sich schlüssige Teilbereiche mit Einzellängen zwischen 300 m und 2,2 km bilden.

  • BA 1 - Fußgängerbrücke der Kreuzstraße an der Stadtgrenze Lünen bis Heiler Kirchweg-Brücke (Datteln-Hamm-Kanal)
  • BA 2 – Heiler Kirchwegbrücke bis westliche Zufahrt der Wasserstadt Aden (Datteln-Hamm-Kanal)
  • BA 3 – westliche Zufahrt Wasserstadt Aden bis Landwehrbrücke (Jahnstraße, Bergwelten Bergkamen), Durchquerung der Wasserstadt Aden
  • BA 4 – Landwehrbrücke (Jahnstraße) bis Sperrwerk (Datteln- Hamm- Kanal)
  • BA 5 – Sperrwerk bis Marina Rünthe West
  • BA 6 – Marina Rünthe West (Umfahrung des Restaurants California)
  • BA 7 – Hafenweg
  • BA 8 – Knotenpunkt B233 (Werner Straße) / Hafenweg/ Rünther Straße bis Anschluss RS 1 (Klöcknerbahn-Trasse)

 

  • Bauzeiten und Fertigstellung

Derzeit laufen die Vorbereitungen für Ausschreibung und Vergabe des ersten Bauabschnitts – Fußgängerbrücke Kreuzstraße an der Stadtgrenze Lünen bis zur Brücke Heiler Kirchweg. Diese sollen Ende 2023 abgeschlossen werden, so dass die Baumaßnahmen im Frühjahr 2024 – nach Beendigung der Frostperiode – beginnen können. Die weiteren Bauabschnitte sollen bis Ende 2025 realisiert werden.

Weiterhin laufen die Vorbereitungen für die Ausschreibung und Vergabe von zwei vom Fördergeber geforderten Radzählanlagen.

 

  • Abstimmung der Planungen mit Bundesbehörden und Flächenverfügbarkeit

Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme bzw. für die Förderzusage seitens des Fördergebers war die schriftliche Erklärung der Grundstückseigentümer, welche die Stadt Bergkamen berechtigt, bauliche Maßnahmen auf Fremdgrundstücken umzusetzen („Flächenverfügbarkeit“). Die zu beteiligenden Grundstückseigentümer sind das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Westdeutsche Kanäle (WSA) für den IGA- Radweg auf dem Betriebsweg des Datteln-Hamm-Kanals und der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) für den signalisierten Umbau des Knotenpunktes B233 (Werner Straße) / Hafenweg/ Rünther Straße. Die Verhandlungen zur Flächenverfügbarkeit erstreckten sich bis zum Februar 2023.

Die Abstimmungen mit dem WSA sind abgeschlossen, die erforderlichen Genehmigungen liegen in Form von Gestattungs- und Nutzungsvereinbarungen vor. Für weitere Einbauten wie die Beleuchtung, Möblierung (Bänke und Mülleimer), Fahrrad- Reparaturstationen, Radzählanlagen sowie Absturzsicherungen sind im Rahmen der Genehmigungsplanung (HOAI-Leistungsphase 4) pro Bauabschnitt jeweils eigene Genehmigungen einzuholen. Für die ersten beiden Bauabschnitte liegen die erforderlichen Ausführungsplanungen (HOAI-Leistungsphase 5) und behördlichen Genehmigung bereits vor.

Zur Errichtung der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B233 (Werner Straße) - Hafenweg/Rünther Straße ist der Abschluss einer Bauvereinbarung zwischen der Stadt Bergkamen und dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) sowie ein zwingendes Sicherheitsaudit erforderlich. Für beide Verfahren sind die erforderlichen Planungsleistungen seitens der Stadt Bergkamen erbracht. Der Abschluss der Verfahrensschritte und die Erteilung der erforderlichen Genehmigungen durch Straßen.NRW wird für das erste Halbjahr 2024 erwartet.

 

  • Kooperationspartnerschaft

Die Verwaltungen der Städte Bergkamen und Lünen agieren in der Planung und Errichtung des IGA-Radweges als Verbundpartner. Konkret bedeutet dies, dass überall dort, wo es möglich und sinnvoll ist, gemeinsame Ausschreibungen, Vergaben und Beauftragungen von Bauaufträgen erfolgen. Regelmäßige Gespräche und gegenseitige Hilfestellungen zeugen von einer guten partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Ferner treten beide Stadtverwaltungen als gemeinsame Antragsteller gegenüber anderen beteiligten Behörden auf.

 

  • Kosten, Kostenentwicklung und Drittfinanzierung

Der Antrag auf Zuwendungen zur Planung und Errichtung des IGA- Radweges wurde im Juni 2020 gemeinsam von den Städten Bergkamen und Lünen beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit im Rahmen des Förderaufrufes „Klimaschutz durch Radverkehr“ der Nationalen Klimaschutzinitiative Zukunft, Umwelt, Gesellschaft (Z.U.G.) gGmbH gestellt. Trotz der Verbundpartnerschaft war von jeder Stadt ein eigener Förderantrag zum Bau des IGA- Radweges zu stellen.

Gemäß des Zuwendungsbescheids vom Dezember 2020 beträgt die max. Förderhöhe für die Stadt Bergkamen 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Diese beliefen sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf insgesamt 1,592 Mio €, die Fördersumme beträgt somit 1,194 Mio €. Der Eigenanteil der Stadt Bergkamen i.H.v. 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurde auf rd. 398.000, - € festgesetzt.

Aufgrund der massiven Baupreissteigerungen, der Inflation und den finanziellen Auswirkungen des Ukraine- Krieges haben sich die Kosten gegenüber der Antragstellung ebenfalls massiv erhöht. Nach aktuellen Kostenermittlungen liegt der Finanzierungsbedarf der Stadt Bergkamen allein bei den Baukosten bei rd. 4,4 Mio €. Abzüglich der zugesagten Fördersumme i.H.v. 1,194 Mio € würde der Eigenanteil der Stadt Bergkamen demzufolge von den ursprünglich kalkulierten rd. 398.000 € auf rd. 3,2 Mio,- € steigen. Für den deutlich gestiegenen Eigenanteil wäre ein Antrag auf Bewilligung der Mehrkosten beim Fördergeber zu stellen.

Die Stadt Lünen sah sich infolge der Preisentwicklungen insbesondere für den dort geplanten Brückenbau gezwungen, einen zusätzlichen Förderantrag für den dortigen Teilabschnitt zu stellen, um die Finanzierung des Projektes „IGA- Radweg“ aufrecht erhalten zu können. Würde diesem Antrag durch den Fördergeber nicht entsprochen, könnte das Gesamtprojekt „IGA- Radweg“ und somit auch der Bergkamener Teil aufgrund der Verbundpartnerschaft nicht als Fördermaßnahme weitergeführt werden. In diesem Fall wäre die zugesagte Förderung für die Stadt Bergkamen hinfällig. Die Finanzierung müsste in voller Höhe übernommen werden.

Die Verwaltung der Stadt Bergkamen führt derzeit ebenfalls Gespräche mit dem Fördergeber mit dem Ziel, ebenfalls einen eigenen, zusätzlichen Förderantrag für die Mehrkosten des hiesigen Teilabschnitts zu stellen. Nach ersten Gesprächen sieht der Fördergeber auf Basis der bisherigen Planung jedoch bislang keine Möglichkeit für eine Anschluss-Finanzierung. Dafür wären entweder die Ausgaben deutlich zu reduzieren, weitere Möglichkeiten einer Drittfinanzierung zu eruieren oder vollständig durch die Stadt Bergkamen zu tragen.

Daher wurden seitens der Verwaltung zunächst alternative Fördermöglichkeiten geprüft. Da der IGA- Radweg jedoch im Eigentum des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes bleibt, sind die Aussichten darauf reduziert. Entsprechende Anfragen beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (Förderrichtlinie „Ausbau von Radwegen auf Betriebswegen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung“) blieben aufgrund Überzeichnung erfolglos. Auch die „Förderrichtlinie Nahmobilität“ des Landes NRW kann aufgrund des fehlenden Grundstückseigentums nicht genutzt werden.

Eine deutliche Reduzierung der Ausgaben könnte gelingen, indem auf kostenträchtige Elemente des IGA- Radwegs wie die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B233 (Werner Straße) / Hafenweg/ Rünther Straße, die Beleuchtung am Datteln- Hamm- Kanal sowie auf den Aus- und Umbau der Rünther Straße bis zum Anschluss RS 1 verzichtet würde. Dadurch ließen sich die Baukosten auf 3,3 Mio. € reduzieren. Gleichzeitig würde sich allerdings auch die Fördersumme um diese Elemente reduzieren, da diese Bestandteil der Förderung sind. Eine anteilige Kofinanzierung i.H.v. 75 % der erhöhten Gesamtkosten durch den Bund wäre auch dann nur möglich, wenn die Mehrkosten durch den Fördergeber tatsächlich bewilligt würden. Eine erste diesbezügliche Kommunikation mit dem Fördergeber ist bereits erfolgt. Ein entsprechender Antrag auf Bewilligung der tatsächlichen Mehrkosten könnten allerdings erst nach Vorlage der Ergebnisse der Bauausschreibung gestellt werden.

Positiver Nebeneffekt des Verzichts auf die genannten kostenträchtigen Elemente des IGA-Radweges wären geringere Wartungs- und Instandhaltungskosten für die Stadt Bergkamen.

Für eine vollumfänglich alleinige Finanzierung des IGA- Radweges durch die Stadt Bergkamen müsste nach aktuellen Kostenermittlungen ein Finanzierungsbedarf i.H.v. rd. 3,3 Mio € aufgewendet werden. Der Finanzierungsbedarf schließt einen Risikopuffer aufgrund unvorhergesehener Baukostensteigerungen i.H.v. 30 % ein und ermöglicht den Ausbau des IGA- Radweges in Asphaltbauweise inklusive Absturzsicherung und Möblierung.

 

Fazit

Die Verwaltung der Stadt Bergkamen empfiehlt, trotz der massiven Kostensteigerung am Projekt „IGA-Radweg“ im Rahmen des Förderaufrufes „Klimaschutz durch Radverkehr“ festzuhalten. Der Ausbau als Alltags- und Freizeitroute wird auch ohne die kostenträchtigen Elemente positive Auswirkungen auf die nachhaltige Mobilitätsentwicklung haben. Durch den Wegfall der kostenträchtigen Elemente könnte das Projekt „IGA- Radweg“ dennoch als Fördermaßnahme erhalten bleiben.

Die Signalisierung des Knotenpunktes B233 (Werner Straße) / Hafenweg/ Rünther Straße könnte zusammen mit dem Aus- und Umbau der Rünther Straße zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Auch die Beleuchtung des IGA- Radweges könnte ggfs. als weiteres Einzelpaket zukünftig umgesetzt werden.

Die Verwaltung hat daher für den neuen Doppelhaushalt 2024/2025 Haushaltsmittel für den Bau des IGA-Radwegs in Höhe von 2,9 Mio,- € angemeldet. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Förderanteil aufgrund der Reduzierung der kostenträchtigen Elemente sinkt, der städtische Eigenanteil durch die Mehrkosten jedoch ohne weitere Förderung von der Stadt Bergkamen allein zu tragen sind. Damit könnte der IGA-Radweg als asphaltierter Weg mit einer Regelbreite von 4,0 m realisiert werden.

Die Verwaltung wird beim bisherigen Fördermittelgeber einen Antrag auf Mehrkosten stellen sowie die Einbeziehung weiterer Förderprogramme prüfen, um den kommunalen Finanzierungsbedarf möglichst doch noch reduzieren zu können.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Toschläger

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Warckentin