Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen
- beauftragt die Verwaltung mit der
Fortführung der Planungen und der baulichen Umsetzung zum Ausbau des IGA-
Radweges ohne Signalisierung des Knotenpunktes B233 (Werner Straße) /
Hafenweg / Rünther Straße, ohne Beleuchtung entlang des
Datteln-Hamm-Kanals und ohne Ausbau der Rünther Straße,
- beauftragt die Verwaltung, einen
Mehrkostenantrag beim Fördergeber zu stellen, um die erhöhten Kosten
abzufangen,
- beschließt für den Fall, dass keine
zusätzlichen Fördermittel akquiriert werden können, sämtliche über dem
bisherigen Zuwendungsbescheid liegenden Kosten i.H.v. 2,9 Mio € aus
Eigenmitteln zu tragen.
Sachdarstellung:
Anlass
Mit der folgenden Vorlage informiert die Verwaltung über den aktuellen
Stand des Projektes „IGA- Radweg“. Zuletzt erfolgte ein solcher im Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung und Strukturwandel am 29.11.2022
(Drucksache 12/0816).
Der IGA-Radweg soll die beiden Zukunftsgärten der IGA 2027
„Haldenlandschaft am Kanal“ in Bergkamen und den „Landschaftspark Viktoria“ in
Lünen miteinander verbinden. Darüber hinaus soll als übergeordnetes Ziel mit
dem IGA- Radweg ein dauerhaftes Angebot für alttagstaugliche
Radwegeverbindungen zur Erreichbarkeit von Bahnhöfen, innerstädtischer und
überregionaler Radwege, großer Gewerbegebiete und touristischer Ziele
geschaffen werden. Nicht zuletzt wird damit ein wichtiger Beitrag für eine
nachhaltige Mobilität insbesondere für den Alltagsverkehr geleistet. Insofern
funktioniert der IGA-Radweg als unabhängiges, nachhaltiges und klimaschonendes
Projekt mit Strahlkraft für die Region.
Sachstand
- Planungen / Planungsstand
Insgesamt erstreckt sich der IGA-Radweg auf Bergkamener Stadtgebiet auf
einer Länge von 6,5 km, bei einer Breite von 4,0 m. Die Planungen sehen vor, ihn
entlang des Datteln-Hamm-Kanals durchgängig zu asphaltieren und zu beleuchten,
um den Fahrkomfort qualitativ hochwertig zu gestalten und die Nutzung als
Alltagsradweg zu fördern. In Abschnitten, in denen das Platzangebot dies
zulässt, werden Doppelbänke mit Mülleimern aufgestellt, um ein Verweilen zu
ermöglichen. Für eine einheitliche Wirkung und Identifizierung wurden
Beleuchtung und Möblierung mit der Stadt Lünen abgestimmt und sollen als
Gesamtpaket beauftragt werden. Darüber hinaus werden Zählanlagen installiert,
um die Nutzerzahlen auswerten zu können.
In einigen Teilabschnitten muss die Radwegebreite aufgrund von
Engstellen und Zwangspunkten auf 3,0 m reduziert und zusätzlich mit einer
Absturzsicherung ausgestattet werden, z.B. am westlichen Hafenbecken im Bereich
der Marina sowie an der Abzweigung zum Beversee. Eine vollumfängliche Sicherung
des Radweges gegen die Absturzgefahr wurde von der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung ausgeschlossen.
Der IGA-Radweg ist in insgesamt 8 Bauabschnitte (BA) eingeteilt, die
jeweils in sich schlüssige Teilbereiche mit Einzellängen zwischen 300 m und 2,2
km bilden.
- BA 1 - Fußgängerbrücke der Kreuzstraße
an der Stadtgrenze Lünen bis Heiler Kirchweg-Brücke (Datteln-Hamm-Kanal)
- BA 2 – Heiler Kirchwegbrücke bis westliche
Zufahrt der Wasserstadt Aden (Datteln-Hamm-Kanal)
- BA 3 – westliche Zufahrt Wasserstadt
Aden bis Landwehrbrücke (Jahnstraße, Bergwelten Bergkamen), Durchquerung
der Wasserstadt Aden
- BA 4 – Landwehrbrücke (Jahnstraße) bis
Sperrwerk (Datteln- Hamm- Kanal)
- BA 5 – Sperrwerk bis Marina Rünthe West
- BA 6 – Marina Rünthe West (Umfahrung
des Restaurants California)
- BA 7 – Hafenweg
- BA 8 – Knotenpunkt B233 (Werner Straße)
/ Hafenweg/ Rünther Straße bis Anschluss RS 1 (Klöcknerbahn-Trasse)
- Bauzeiten
und Fertigstellung
Derzeit laufen die Vorbereitungen für Ausschreibung und Vergabe des
ersten Bauabschnitts – Fußgängerbrücke Kreuzstraße an der Stadtgrenze Lünen bis
zur Brücke Heiler Kirchweg. Diese sollen Ende 2023 abgeschlossen werden, so
dass die Baumaßnahmen im Frühjahr 2024 – nach Beendigung der Frostperiode –
beginnen können. Die weiteren Bauabschnitte sollen bis Ende 2025 realisiert
werden.
Weiterhin laufen die Vorbereitungen für die Ausschreibung und Vergabe
von zwei vom Fördergeber geforderten Radzählanlagen.
- Abstimmung der Planungen mit
Bundesbehörden und Flächenverfügbarkeit
Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme bzw. für die Förderzusage
seitens des Fördergebers war die schriftliche Erklärung der
Grundstückseigentümer, welche die Stadt Bergkamen berechtigt, bauliche
Maßnahmen auf Fremdgrundstücken umzusetzen („Flächenverfügbarkeit“). Die zu
beteiligenden Grundstückseigentümer sind das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
Westdeutsche Kanäle (WSA) für den IGA- Radweg auf dem Betriebsweg des
Datteln-Hamm-Kanals und der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
(Straßen.NRW) für den signalisierten Umbau des Knotenpunktes B233 (Werner
Straße) / Hafenweg/ Rünther Straße. Die Verhandlungen zur Flächenverfügbarkeit
erstreckten sich bis zum Februar 2023.
Die Abstimmungen mit dem WSA sind abgeschlossen, die erforderlichen
Genehmigungen liegen in Form von Gestattungs- und Nutzungsvereinbarungen vor.
Für weitere Einbauten wie die Beleuchtung, Möblierung (Bänke und Mülleimer),
Fahrrad- Reparaturstationen, Radzählanlagen sowie Absturzsicherungen sind im
Rahmen der Genehmigungsplanung (HOAI-Leistungsphase 4) pro Bauabschnitt jeweils
eigene Genehmigungen einzuholen. Für die ersten beiden Bauabschnitte liegen die
erforderlichen Ausführungsplanungen (HOAI-Leistungsphase 5) und behördlichen
Genehmigung bereits vor.
Zur Errichtung der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt B233 (Werner Straße)
- Hafenweg/Rünther Straße ist der Abschluss einer Bauvereinbarung zwischen der
Stadt Bergkamen und dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
(Straßen.NRW) sowie ein zwingendes Sicherheitsaudit erforderlich. Für beide
Verfahren sind die erforderlichen Planungsleistungen seitens der Stadt
Bergkamen erbracht. Der Abschluss der Verfahrensschritte und die Erteilung der
erforderlichen Genehmigungen durch Straßen.NRW wird für das erste Halbjahr 2024
erwartet.
- Kooperationspartnerschaft
Die Verwaltungen der Städte Bergkamen und Lünen agieren in der Planung
und Errichtung des IGA-Radweges als Verbundpartner. Konkret bedeutet dies, dass
überall dort, wo es möglich und sinnvoll ist, gemeinsame Ausschreibungen,
Vergaben und Beauftragungen von Bauaufträgen erfolgen. Regelmäßige Gespräche
und gegenseitige Hilfestellungen zeugen von einer guten partnerschaftlichen
Zusammenarbeit. Ferner treten beide Stadtverwaltungen als gemeinsame
Antragsteller gegenüber anderen beteiligten Behörden auf.
- Kosten, Kostenentwicklung und
Drittfinanzierung
Der Antrag auf Zuwendungen zur Planung und Errichtung des IGA- Radweges
wurde im Juni 2020 gemeinsam von den Städten Bergkamen und Lünen beim
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit im Rahmen des
Förderaufrufes „Klimaschutz durch Radverkehr“ der
Nationalen Klimaschutzinitiative Zukunft, Umwelt, Gesellschaft (Z.U.G.) gGmbH
gestellt. Trotz der Verbundpartnerschaft war von jeder Stadt ein eigener
Förderantrag zum Bau des IGA- Radweges zu stellen.
Gemäß des Zuwendungsbescheids vom Dezember 2020 beträgt die max.
Förderhöhe für die Stadt Bergkamen 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Diese beliefen sich zum Zeitpunkt der Antragsstellung auf insgesamt 1,592 Mio
€, die Fördersumme beträgt somit 1,194 Mio €. Der Eigenanteil der Stadt
Bergkamen i.H.v. 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wurde auf rd.
398.000, - € festgesetzt.
Aufgrund der massiven Baupreissteigerungen, der Inflation und den
finanziellen Auswirkungen des Ukraine- Krieges haben sich die Kosten gegenüber
der Antragstellung ebenfalls massiv erhöht. Nach aktuellen Kostenermittlungen
liegt der Finanzierungsbedarf der Stadt Bergkamen allein bei den Baukosten bei
rd. 4,4 Mio €. Abzüglich der zugesagten Fördersumme i.H.v. 1,194 Mio € würde
der Eigenanteil der Stadt Bergkamen demzufolge von den ursprünglich
kalkulierten rd. 398.000 € auf rd. 3,2 Mio,- € steigen. Für den deutlich
gestiegenen Eigenanteil wäre ein Antrag auf Bewilligung der Mehrkosten beim
Fördergeber zu stellen.
Die Stadt Lünen sah sich infolge der Preisentwicklungen insbesondere für
den dort geplanten Brückenbau gezwungen, einen zusätzlichen Förderantrag für
den dortigen Teilabschnitt zu stellen, um die Finanzierung des Projektes „IGA-
Radweg“ aufrecht erhalten zu können. Würde diesem Antrag durch den Fördergeber
nicht entsprochen, könnte das Gesamtprojekt „IGA- Radweg“ und somit auch der
Bergkamener Teil aufgrund der Verbundpartnerschaft nicht als Fördermaßnahme
weitergeführt werden. In diesem Fall wäre die zugesagte Förderung für die Stadt
Bergkamen hinfällig. Die Finanzierung müsste in voller Höhe übernommen werden.
Die Verwaltung der Stadt Bergkamen führt derzeit ebenfalls Gespräche mit
dem Fördergeber mit dem Ziel, ebenfalls einen eigenen, zusätzlichen
Förderantrag für die Mehrkosten des hiesigen Teilabschnitts zu stellen. Nach
ersten Gesprächen sieht der Fördergeber auf Basis der bisherigen Planung jedoch
bislang keine Möglichkeit für eine Anschluss-Finanzierung. Dafür wären entweder
die Ausgaben deutlich zu reduzieren, weitere Möglichkeiten einer
Drittfinanzierung zu eruieren oder vollständig durch die Stadt Bergkamen zu
tragen.
Daher wurden seitens der Verwaltung zunächst alternative
Fördermöglichkeiten geprüft. Da der IGA- Radweg jedoch im Eigentum des
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes bleibt, sind die Aussichten darauf
reduziert. Entsprechende Anfragen beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt
(Förderrichtlinie „Ausbau von Radwegen auf Betriebswegen der Wasserstraßen- und
Schifffahrtsverwaltung“) blieben aufgrund Überzeichnung erfolglos. Auch die
„Förderrichtlinie Nahmobilität“ des Landes NRW kann aufgrund des fehlenden
Grundstückseigentums nicht genutzt werden.
Eine deutliche Reduzierung der Ausgaben könnte gelingen, indem auf
kostenträchtige Elemente des IGA- Radwegs wie die Lichtsignalanlage am
Knotenpunkt B233 (Werner Straße) / Hafenweg/ Rünther
Straße, die Beleuchtung am Datteln- Hamm- Kanal sowie auf den Aus- und
Umbau der Rünther Straße bis zum Anschluss RS 1 verzichtet würde. Dadurch
ließen sich die Baukosten auf 3,3 Mio. € reduzieren. Gleichzeitig würde sich
allerdings auch die Fördersumme um diese Elemente reduzieren, da diese
Bestandteil der Förderung sind. Eine anteilige Kofinanzierung i.H.v. 75 % der
erhöhten Gesamtkosten durch den Bund wäre auch dann nur möglich, wenn die
Mehrkosten durch den Fördergeber tatsächlich bewilligt würden. Eine erste
diesbezügliche Kommunikation mit dem Fördergeber ist bereits erfolgt. Ein
entsprechender Antrag auf Bewilligung der tatsächlichen Mehrkosten könnten
allerdings erst nach Vorlage der Ergebnisse der Bauausschreibung gestellt
werden.
Positiver Nebeneffekt des Verzichts auf die genannten kostenträchtigen
Elemente des IGA-Radweges wären geringere Wartungs- und Instandhaltungskosten
für die Stadt Bergkamen.
Für eine vollumfänglich alleinige Finanzierung des IGA- Radweges durch
die Stadt Bergkamen müsste nach aktuellen Kostenermittlungen ein
Finanzierungsbedarf i.H.v. rd. 3,3 Mio € aufgewendet werden. Der
Finanzierungsbedarf schließt einen Risikopuffer aufgrund unvorhergesehener
Baukostensteigerungen i.H.v. 30 % ein und ermöglicht den Ausbau des IGA-
Radweges in Asphaltbauweise inklusive Absturzsicherung und Möblierung.
Fazit
Die Verwaltung der Stadt Bergkamen empfiehlt, trotz der massiven
Kostensteigerung am Projekt „IGA-Radweg“ im Rahmen des Förderaufrufes
„Klimaschutz durch Radverkehr“ festzuhalten. Der Ausbau als Alltags- und
Freizeitroute wird auch ohne die kostenträchtigen Elemente positive
Auswirkungen auf die nachhaltige Mobilitätsentwicklung haben. Durch den Wegfall
der kostenträchtigen Elemente könnte das Projekt „IGA- Radweg“ dennoch als
Fördermaßnahme erhalten bleiben.
Die Signalisierung des Knotenpunktes B233 (Werner Straße) / Hafenweg/
Rünther Straße könnte zusammen mit dem Aus- und Umbau der Rünther Straße zu
einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden. Auch die Beleuchtung des IGA-
Radweges könnte ggfs. als weiteres Einzelpaket zukünftig umgesetzt werden.
Die Verwaltung hat daher für den neuen Doppelhaushalt 2024/2025
Haushaltsmittel für den Bau des IGA-Radwegs in Höhe von 2,9 Mio,- € angemeldet.
Dabei wird davon ausgegangen, dass der Förderanteil aufgrund der Reduzierung
der kostenträchtigen Elemente sinkt, der städtische Eigenanteil durch die
Mehrkosten jedoch ohne weitere Förderung von der Stadt Bergkamen allein zu
tragen sind. Damit könnte der IGA-Radweg als asphaltierter Weg mit einer
Regelbreite von 4,0 m realisiert werden.
Die Verwaltung wird beim bisherigen Fördermittelgeber einen Antrag auf Mehrkosten stellen sowie die Einbeziehung weiterer Förderprogramme prüfen, um den kommunalen Finanzierungsbedarf möglichst doch noch reduzieren zu können.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Technischer Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Warckentin |
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