hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 128 „Nahversorgungszentrum Jahnstraße“
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren der
Innenentwicklung nach § 13a BauGB zur Sicherung des Einzelhandelsstandortes für
den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich wird
begrenzt
·
im
Norden durch die Grenze zwischen Einzelhandel und Wohnbebauung am Heideweg bzw.
den Heideweg selbst (nördliche Grenze der Flurstücke 746 und 855 der Flur 7,
Gemarkung Oberaden),
·
im
Osten durch die östliche Grenze des Einzelhandelsstandortes (östliche Grenze
der Flurstücke 746, 855, 1356, 1425 der Flur 7, Gemarkung Oberaden),
·
im
Süden durch die nördliche Grenze der Zufahrt zum heutigen Parkplatz (Flurstück
746 der Flur 7, Gemarkung Oberaden) sowie die südliche Grenze des Flurstücks
1425 der Flur 7, Gemarkung Oberaden und
·
im
Westen durch die Jahnstraße bzw. westliche Grenze zwischen Einzelhandel und
Wohnbebauung an der Jahnstraße und Heideweg 6 (westliche Grenze der Flurstücke
746, 855, 1356, 1425 der Flur 7, Gemarkung Oberaden).
Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und
somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom
4.8.2023 (s. Anlage 2 zur Drucksache) beantragt die Aldi-Immobilienverwaltung
GmbH & Co.KG die Aufstellung eines Bebauungsplanes für ihren Standort in
Oberaden an der Jahnstraße. Demnach soll der bestehende Aldi-Markt zurückgebaut
werden, da er sich derzeit nicht mehr zeitgemäß präsentiert. Der Markt soll in
vergrößerter Form und modern gestaltet neu entstehen. Die Verkaufsfläche soll
von derzeit 986 m² auf 1.050 m² erweitert werden.
Der ebenfalls im
Nahversorgungszentrum vorhandene Rewe-Markt beabsichtigt ebenfalls
mittelfristig eine Verbesserung des Angebotes mit damit einhergehenden
baulichen Maßnahmen bei einer Erweiterung auf rund 1.700 m² Verkaufsfläche.
Zudem soll auf dem südlich des Aldi-Marktes liegenden, derzeit freien
Grundstück ein Drogeriemarkt mit rund 750 m² Verkaufsfläche entstehen.
Anlässlich der
geplanten umfangreichen Veränderungen am Standort soll zur Neuordnung der
gesamten Situation ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Da sich Rewe derzeit
noch nicht auf den genauen zeitlichen Rahmen ihrer Erweiterungsabsichten
festlegen kann, solle im Sinne der Entwicklung des Gesamtstandortes ein sog.
Angebotsbebauungsplan aufgestellt werden.
Auch aus
stadtplanerischer Sicht besteht ein Planerfordernis, da sich der betroffene
Bereich mit der Erweiterung der Verkaufsflächen immer mehr von dem
ursprünglichen Mischgebiet zu einem sondergebietspflichtigen
Einzelhandelsstandort entwickelt hat. Mit dem Bebauungsplan soll zudem die
Funktion dieser Einzelhandelsagglomeration als Nahversorgungszentrum für
Oberaden gestärkt werden. Die Voraussetzungen für die Durchführung der
Bebauungsplanaufstellung im sog. „beschleunigten Verfahren“ liegen vor, da es
sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung und Nachverdichtung handelt und eine
zulässige Grundfläche von unter 20.000 m² gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB
festgesetzt wird.
Der
Flächennutzungsplan stellt für den Bereich eine „Gemischte Baufläche“ und in
weiten Teilen einen „Zentralen Versorgungsbereich“ dar. Der Flächennutzungsplan
ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung
anzupassen. Der Regionalplan stellt einen „Allgemeinen Siedlungsbereich“ (ASB)
dar. Nördlich grenzt an das Plangebiet der Bebauungsplan Nr. OA 87/II
„Jahnstraße/Heideweg“ an, südlich-östlich der Bebauungsplan Nr. OA 2
„Oberadener Heide“.
Der Bebauungsplan
Nr. OA 128 umfasst die Grundstücke, die derzeit schon durch den
Einzelhandel einschließlich Gebäuden, Zufahrten und Parkplätzen genutzt werden
und wird ergänzt durch das derzeit noch freie Grundstück zwischen Aldi- und
Netto-Markt. Das Plangebiet liegt zwischen Jahnstraße und Heideweg und ist von
Wohnbebauung umgeben. Es umfasst die Flurstücke 746, 855, 1356, 1425 der Flur 7
in der Gemarkung Oberaden und hat eine Größe von rund 12.500 m².
Die Verwaltung
empfiehlt, den Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 128
„Nahversorgungszentrum Jahnstraße“ im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung
nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu fassen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Technischer Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thoms |
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