Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 5. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Bergkamen vom 18.04.2005. Die Änderungssatzung ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Sachdarstellung:
Im
Stadtgebiet werden nach aktueller Auswertung 4.282 Hunde gehalten, die
steuerrechtlich erfasst sind.
Es liegt eine Einwohneranregung vor, eine
Hundesteuerbefreiung für Rettungs- und Therapiehunde in die Hundesteuersatzung
aufzunehmen.
Rettungshunde sind speziell ausgebildete Tiere, die eine bedeutsame Rolle
bei der Rettung von Menschenleben und der Sicherheit in Notfallsituationen
spielen. Der Einsatz von Rettungshunden trägt zur öffentlichen Sicherheit und
zum Gemeinwohl bei. Diese Vorteile kommen im Bedarfsfall auch den Einwohnern
der Stadt Bergkamen zugute, da Rettungshunde für den Schutz der Zivilbevölkerung
durch Feuerwehr, Polizei oder anderen durch die Bezirksregierung Arnsberg
anerkannten Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz eingesetzt werden. Bei
den anerkannten Hilfsorganisationen handelt es sich u. a. um
Arbeiter-Samariter-Bund, Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, Deutsches Rotes
Kreuz, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst und Technisches Hilfswerk.
Aufgrund des positiven Nutzens für die Allgemeinheit
erscheint eine Steuerbefreiung für Rettungshunde angemessen und verhältnismäßig.
Die finanziellen Auswirkungen werden voraussichtlich unerheblich sein und nicht
ins Gewicht fallen.
In der tiergestützten medizinischen Behandlung kann sich ein
Therapiehund positiv und aktivierend auf den Patienten auswirken. Der
sorgfältig ausgesuchte und ausgebildete Hund kommt etwa im Rahmen einer
Ergotherapie, Physiotherapie, Psychotherapie, Sprachtherapie oder in der
Heilpädagogik zum Einsatz. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich bei
den Patienten um Kinder, Erwachsene oder Senioren handelt. Jeder reagiert auf
unterschiedliche Merkmale des Hundes. Gerade bei Senioren spielen Erinnerungen
an eigene Hunde oder vergangene Zeiten eine große emotionale Rolle. Der Einsatz
von Tieren in der Therapie beruht auf der besonderen Beziehung zwischen Mensch
und Tier und der Wirkung von Tieren auf den Menschen. Auf Grundlage dieser
positiven Wirkung von Hunden auf den Menschen werden durch den Einsatz der
Therapiehunde allgemeine bzw. individuelle Förderziele verfolgt. Die Ausbildung
zu einem Therapiehundeteam setzt eine intensive und vertrauensvolle Beziehung
zwischen Mensch und Hund voraus. Die Hundeführer verfügen über einen
professionellen theoretischen Hintergrund, um den tiergestützten Einsatz
planen, strukturieren und begründen zu können. Sie sind somit für einen
zielgerichteten Einsatz und eine entsprechende Durchführung verantwortlich.
Im Hinblick darauf, dass neben Einzelfällen auch Gruppen (z.
B. Kindergartengruppen, Schulklassen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen) von
den förderlichen Aspekten des Einsatzes von Therapiehunden profitieren,
erscheint eine Steuerbefreiung für Therapiehunde vertretbar. Voraussetzung ist,
dass ein Nachweis über die erfolgreiche Ausbildung als Therapiehund vorgelegt
wird. Die finanziellen Auswirkungen werden ebenfalls als gering eingeschätzt.
Ein Assistenzhund ist ein Hund, der nach spezieller
Ausbildung in der Lage ist, die Anwendung lebenspraktischer Fähigkeiten von erwachsenen Menschen und Kindern mit Schwerbehinderung
zu unterstützen. Neben Blindenführhunden gibt es zum Beispiel auch Gehörlosen-,
Diabetikerwarn-, Epilepsie- oder Narkolepsie-Frühwarnhunde, die auf bestimmte
Reize reagieren und ihren Besitzer schützen können. Diese Hunde durchlaufen
eine Ausbildung, die auf die jeweiligen Bedürfnisse der schwerbehinderten
Halter zugeschnitten ist. Nach den Bestimmungen der entsprechenden Vereinigung
haben die Hunde eine darauf bezogene besondere Prüfung abzulegen.
Die Einwohneranregung sieht weiterhin vor, dass für
Assistenzhunde nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung eine rückwirkende
Steuerbefreiung für die Dauer der Ausbildung gewährt wird, sofern in dieser
Zeit eine Steuerpflicht im Stadtgebiet bestanden hat. Die Ausbildungszeiten
sind durch eine Bescheinigung nachzuweisen, welche von dem entsprechenden
Ausbildungsverband ausgestellt wurde. Eine Antragstellung ist nur möglich, wenn
eine Steuerpflicht in Bergkamen besteht.
Es wird vorgeschlagen, die Hundesteuersatzung entsprechend
zu ändern.
Im Steueramt sind in der Vergangenheit geschätzt maximal 5
Anfragen im Jahr über eine Steuerbefreiungsmöglichkeit für Therapiehunde
eingegangen. Für den Bereich der Rettungshunde ist keine Anfrage
nachvollziehbar.
Im Hinblick auf die geschätzte geringe Anzahl der
betroffenen Fälle wird eine rückwirkende Satzungsänderung nicht für
erforderlich gehalten.
Die Änderungen sollen daher ab dem 01.01.2024 gelten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Maaz |
Sichtvermerk StA 30 Stratesteffen |