Betreff
Integriertes Handlungskonzept „Bergkamen MITTENDRIN“ – Umsetzung von Einzelmaßnahmen
Vorlage
12/1062
Aktenzeichen
- tho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

Sachdarstellung:

 

Nach Beschluss des Integrierten Handlungskonzeptes „Bergkamen MITTENDRIN“ durch den Rat der Stadt Bergkamen am 25.06.2020 wurden insgesamt drei Anträge auf Städtebauförderung gestellt. Der letzte Antrag für den Programmschwerpunkt „Sozialer Zusammenhalt im Quartier“ umfasste ein Gesamtvolumen von 17,44 Mio Euro. Von den 16,96 Mio Euro förderfähigen Kosten hätte dies im Falle der Bewilligung eine Zuwendung in Höhe von 11,87 Mio Euro (= 70%) durch den Fördergeber und einen kommunalen Eigenanteil in Höhe von rund 5,09 Mio Euro bedeutet.

Nachdem alle drei Förderanträge der Stadt Bergkamen seitens des Landes nicht berücksichtigt wurden, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung in seiner letzten Sitzung beschlossen, zunächst keinen weiteren Antrag auf Städtebauförderungsmittel zur Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes „Bergkamen MITTENDRIN“ zu stellen (s. Drucksache Nr. 12/0994). Stattdessen sollen nun aus eigenen Haushaltsmitteln einzelne Maßnahmen aus dem Konzept umgesetzt werden, ggf. ergänzt durch Mittel aus anderen Fördertöpfen.

Die Verwaltung wurde in der gleichen Sitzung beauftragt, eine Liste der Einzelmaßnahmen vorzulegen, die mit eigenen Mitteln umgesetzt werden können. Dabei sollen die personellen und finanziellen Ressourcen benannt und eine Priorisierung vorgenommen werden. Diesem Auftrag kommt die Verwaltung hiermit nach. Unter Federführung des Amts für Stadtplanung, Straßen und Grünflächen wurde eine Abfrage bei den betroffenen Ämtern durchgeführt und ein Katalog derjenigen Maßnahmen zusammengestellt, welche die jeweiligen Ämter umsetzen wollen. Dieser ist in Anlage 1 enthalten. Nachfolgend werden die einzelnen Maßnahmen erläutert:

 

Maßnahme I 1 – Fußgängerzone Präsidentenstraße
Im Rahmen der laufenden Straßenunterhaltung wurden und werden hier durch das Sachgebiet Straßen und Grünflächen 6 Verbesserungen im öffentlichen Raum im Hinblick auf Barrierefreiheit, Begrünung und Möblierung vorgenommen. Die Maßnahme aus dem Integrierten Handlungskonzept wird somit auf diesen Rahmen und die verfügbaren Haushaltsmittel begrenzt.

 

Maßnahme I 3 – Herbert-Wehner-Platz und Umfeld
Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und im Sinne einer Barrierefreiheit soll eine Umplanung des Herbert-Wehner-Platzes erfolgen. Für die eigentliche Umsetzung sollen Fördermittel beantragt werden. Grundlage für einen solchen Antrag ist die Erstellung von Planunterlagen der Leistungsphasen 1-4. Hierzu sollen entsprechende Mittel im Doppelhaushalt 2026/27 beantragt werden. Die Zuständigkeit liegt beim Sachgebiet Straßen und Grünflächen.


Maßnahme I 6 und I 7 – Plätze und Wegeverbindungen im Rathausviertel
Die Oberfläche des Zentrumsplatzes wurde in den Jahren 2021/22 im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme teilweise instandgesetzt. Im mittleren Platzbereich wurde das Pflaster erneuert, ausgefallene Bäume ersetzt und die Begrünung in den Beeten verbessert. Weitere Maßnahmen zur Anpassung der öffentlichen Infrastruktur sind voraussichtlich im Rahmen der Neubebauung des Grundstücks der ehem. Turmarkaden sowie des Rathausum- /Neubaus sinnvoll bzw. erforderlich. Aufgrund der unklaren Zeitschiene sind dafür allerdings bislang keine Mittel im Haushalt enthalten. Diese erfolgt bei Konkretisierung der Maßnahmen und Zeitplanung. Die Zuständigkeit für die gestalterische Konzeption sowie konkrete bauliche Anpassung der Plätze und Wegeverbindungen liegt grundsätzlich bei StA 61.

 

Maßnahmen I 8 und I 9  – Platzbereich ehemalige Turmarkaden und Töddinghauser Straße
Im Sinne einer Vernetzung sollte im Bereich der ehemaligen Turmarkaden ein neuer öffentlicher Platz entstehen. Im Zusammenhang mit dem Neubau des dortigen neuen Quartiers wäre die Infrastruktur im Umfeld anzupassen und ein adäquater Übergang zum Rathaus und in die weitere Stadtmitte zu schaffen. Dies betrifft in diesem Bereich vor allem die Töddinghauser Straße. Aufgrund der derzeit unklaren Zeitschiene sind bisher keine Mittel zu diesen Zwecken im Haushalt eingestellt. Zu einem späteren Zeitpunkt sind ggf. erforderliche Mittel anzumelden. Die Zuständigkeit liegt bei StA 61.

 

Maßnahme I 10 – Spielplätze
Für die Erneuerung des Spielplatzes an der Ernst-Reuter-Straße werden 80.000 € für das HH-Jahr 2024 angemeldet, für den Spielplatz am Wasserpark 45.000 € für das HH-Jahr 2025. Die Zuständigkeit dafür liegt bei StA 51 (Jugendamt). Die Umgestaltung des Spielplatzes im Stadtpark ist ohne Fördermittel nicht möglich.

Maßnahme I 14 – Rahmenkonzept Wegeverbindungen
Zumindest für die Mobilstation am Rathaus soll eine Planung durch die Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität erfolgen, um deren Kundenfreundlichkeit und Sichtbarkeit im Stadtbild zu erhöhen. Hierzu sind 10.000 € im Doppelhaushalt 2024/25 angemeldet.

Maßnahme II 1/ II 2 – VHS/Treffpunkt / Jugendangebot Lessingstraße
Die Vergrößerung des Treffpunktes und die Errichtung eines Jugendangebotes an der Lessingstraße sollen weiterhin in Form eines Anbaus erfolgen. Ziel dieser Maßnahme ist die bedarfsgerechte Fortführung diverser Angebote zur Unterstützung von Kindern/Jugendlichen/jungen Erwachsenen, die Herstellung der Barrierefreiheit der Volkshochschule und der Erhalt eines multifunktionalen „Treffpunkts“ in der Stadtmitte. Diese Planung wird grundsätzlich weiterverfolgt. Kostenhöhe, alternative Fördermöglichkeiten und Zeitpunkt der Umsetzung sind derzeit allerdings noch nicht bekannt. Die fachliche Zuständigkeit liegt beim Dezernat II.

 

Maßnahme II 3 – Kunst im öffentlichen Raum
Anpassungen an den vorhandenen Kunstwerken im öffentlichen Raum aufgrund von geplanten Maßnahmen (z. B. Umnutzung im Bereich des Hallenbades nach dessen Abriss) sollen bei Bedarf über einzuwerbende Mittel von Sponsoren gedeckt werden. Zudem wurden für 2023 Mittel aus dem Förderprogramm „Neue Künste Ruhr“ für die künstlerische Gestaltung mehrere Fassaden in der Stadtmitte eingeworben. Die Zuständigkeit liegt bei StA 41 (Kulturreferat).


Maßnahmen II 11 / / IV 5 / V 2 – Stadtmittebezogene Angebote / Vernetzung der Stadtmitte-Akteure / Image- und Öffentlichkeitsarbeit
Durch StA 13 (Stadtmarketing und Tourismus) wird im Rahmen des laufenden Geschäfts, insbesondere durch die Veranstaltungen in der Stadtmitte (z. B. Lichtermarkt, Blumenbörse, Hollandmarkt), zur Imageverbesserung beigetragen. Zudem werden die in der Stadtmitte aktiven Vereine unterstützt. Es wäre sinnvoll, seitens der Verwaltung die Vereine stärker zu unterstützen und den Zugang zu Fördermitteln (z. B. der Initiative Deutsches Ehrenamt) durch gezielte Beratung zu erleichtern. Es ist angestrebt einen Lotsen im StA 13 zu installieren, der die Schnittstellenarbeit leistet. Zur besseren Vernetzung und Aktivierung der Akteure in der Stadtmitte könnte schon im Sommer 2024 beispielsweise ein multikulturelles Nachbarschaftsfest stattfinden. Die Einrichtung eines Citymanagers könnte zudem als Ansprechpartner vor Ort wertvolle Dienste leisten. Für diese Idee sind bisher keine Haushaltsmittel angemeldet worden.

 

 

Maßnahme III 3 - Entwicklung Gedächtnisstraße
Für die Erstellung von Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Planungen für das Areal der ehem. Turmarkaden sind seitens StA 61 insgesamt 70.000,- € Planungskosten im Doppelhaushalt 2024/25 angemeldet.

 

Maßnahme III 4 – Lessingstraße
Vor dem Hintergrund des Rückbaus des Hallenbades ist ein Konzept zur Neuordnung des gesamten Bereiches inkl. VHS-Gebäude und Turnhalle zu erstellen. Für die Überplanung des gesamten Bereichs, inklusive städtischer Grundstücke, sind für den Doppelhaushalt 2024/25 als investive Maßnahme 210.000 € angemeldet worden. Die Zuständigkeit für die Konzepterstellung liegt bei StA 61, die anschließende bauliche Umsetzung in den jeweiligen Fachämtern.

Maßnahme III 5 – Konzept zur energetischen Quartierserneuerung
Ein erstes Konzept wird bereits für eine der geschützten Bergarbeiter-Siedlungen in Rünthe erarbeitet. Dies erfolgt in Kooperation zwischen StA 61 und der Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität. Die Gesamtkosten lagen bei rd. 62.000 €, davon werden 75 % von der KfW gefördert. Nach Abschluss dieses Konzeptes könnte zukünftig für eine Siedlung aus den 1970er-Jahren ebenfalls ein entsprechendes Musterkonzept aufgestellt werden. Der entsprechende erforderliche Eigenanteil ist bisher nicht im Haushalt berücksichtigt.

 

Maßnahme IV 1 – Gewerbeflächenentwicklung Grimberg
Nach Beendigung des Abschlussbetriebsplans soll diese Fläche entsprechend der Darstellung im Flächennutzungsplan zu einem Gewerbegebiet mit neuer Anbindung an den Kreisverkehr Erich-Ollenhauer-Straße / Nordberg-Center entwickelt werden. Der entsprechende Bebauungsplan wird von StA 61 zu gegebener Zeit erarbeitet. Die erschließungstechnische Anbindung an die Erich-Ollenhauer-Straße kann dann nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im vorgenommen werden.

 

Maßnahme V 5 – Erstellung Integr. Handlungskonzept „Bergkamen MITTENDRIN“
Die Konzepterarbeitung ist vollständig abgeschlossen und wurde aus Haushaltsmitteln finanziert (rund 70.000 €). Die nachträgliche Finanzierung durch Städtebauförderungsmittel entfällt.


Ausblick: Die ursprüngliche Zielsetzung des Integrierten Handlungskonzepts umfasste im Wesentlichen die Behebung städtebaulicher Missstände und damit verbunden eine Verbesserung der sozialen Verwerfungen in dem definierten Sozialraum. Insofern wurden gerade für die Belange der demografischen Entwicklung, Bevölkerungs- und Einkommensstruktur, Bildung, Integration etc. Strukturdaten erhoben und mit Handlungsempfehlungen versehen. Trotz nicht erfolgter Förderung sind die Ergebnisse der Sozialraumanalyse aber nicht zu leugnen und müssen weiterhin handlungsleitend sein. Aus diesem Grund hat sich die Stadt unter Federführung des Dezernats II mit einem Letter of Intent (LoI) für das ESF-Programm „Akti(F)Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ beworben. Auch die Kreisverwaltung Unna und weitere kreisangehörige Kommunen verfolgen diese Beteiligung, koordinierend ist die Werkstatt im Kreis Unna eingebunden. Tatsächlich liegt zwischenzeitlich die Mitteilung vor, dass diese Interessenbekundungen erfolgreich waren, die Förderung wird in Aussicht gestellt. Mit dem Vorhaben „ChanGE – Armutsfolgenbekämpfung und Chancen-Gerechtigkeit“ kann die Stadt Bergkamen als Teilvorhabenpartner in die Lage versetzt werden, dass in der Stadtmitte ein Netzwerk etabliert wird, welches rechtskreisübergreifend mit den verschiedenen Partnern die Menschen erreicht und begleitet, die eben der vorgenannten Unterstützung und Begleitung bedürfen. Dazu braucht es ein „Quartiersbüro“, welches als Beratungsort mit kommunalen Mitteln zu finanzieren ist; Personalkosten werden für ein 0,5 VZÄ gefördert. Mit der Werkstatt im Kreis Unna und den weiteren Kommunen wird nun darüber beraten, wie die Umsetzung nach den spezifischen Bedarfen gestaltet werden kann. Hier erweist es sich vorteilhaft, dass Bergkamen bereits eine umfassende Datenlage erarbeitet und bewertet hat. Insofern kann zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden, dass aufgrund fehlender Städtebaufördermittel zwar nicht wie geplant sämtliche städtebauliche Missstände behoben werden können, auf diesem Weg aber eine Handlungsoption eröffnet ist, die Zielsetzungen von „Bergkamen mittendrin“ weiter zu verfolgen. Das Gesamtvolumen der Förderung für alle 4 projektbeteiligten Städte beträgt 1,5 Mio Euro inkl. 10 % Eigenanteil.

 

Die übrigen im Integrierten Handlungskonzept „Bergkamen MITTENDRIN“ beschriebenen Maßnahmen entfallen. Diese sind ohne die Bereitstellung von Fördermitteln sowie zusätzlichem Personal in absehbarer Zeit nicht umsetzbar.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Toschläger

Technischer Beigeordneter

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thoms