Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Nach Beschluss des
Integrierten Handlungskonzeptes „Bergkamen MITTENDRIN“ durch den Rat der Stadt
Bergkamen am 25.06.2020 wurden insgesamt drei Anträge auf Städtebauförderung
gestellt. Der letzte Antrag für den Programmschwerpunkt „Sozialer Zusammenhalt
im Quartier“ umfasste ein Gesamtvolumen von 17,44 Mio Euro. Von den 16,96 Mio
Euro förderfähigen Kosten hätte dies im Falle der Bewilligung eine Zuwendung in
Höhe von 11,87 Mio Euro (= 70%) durch den Fördergeber und einen kommunalen
Eigenanteil in Höhe von rund 5,09 Mio Euro bedeutet.
Nachdem alle drei
Förderanträge der Stadt Bergkamen seitens des Landes nicht berücksichtigt
wurden, hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaftsförderung in seiner letzten Sitzung beschlossen, zunächst keinen
weiteren Antrag auf Städtebauförderungsmittel zur Umsetzung des Integrierten
Handlungskonzeptes „Bergkamen MITTENDRIN“ zu stellen (s. Drucksache Nr.
12/0994). Stattdessen sollen nun aus eigenen Haushaltsmitteln einzelne
Maßnahmen aus dem Konzept umgesetzt werden, ggf. ergänzt durch Mittel aus
anderen Fördertöpfen.
Die Verwaltung
wurde in der gleichen Sitzung beauftragt, eine Liste der Einzelmaßnahmen
vorzulegen, die mit eigenen Mitteln umgesetzt werden können. Dabei sollen die
personellen und finanziellen Ressourcen benannt und eine Priorisierung
vorgenommen werden. Diesem Auftrag kommt die Verwaltung hiermit nach. Unter
Federführung des Amts für Stadtplanung, Straßen und Grünflächen wurde eine
Abfrage bei den betroffenen Ämtern durchgeführt und ein Katalog derjenigen
Maßnahmen zusammengestellt, welche die jeweiligen Ämter umsetzen wollen. Dieser
ist in Anlage 1 enthalten.
Nachfolgend werden die einzelnen Maßnahmen erläutert:
Maßnahme I 1 – Fußgängerzone
Präsidentenstraße
Im Rahmen der laufenden
Straßenunterhaltung wurden und werden hier durch das Sachgebiet Straßen und Grünflächen
6 Verbesserungen im öffentlichen Raum im Hinblick auf Barrierefreiheit,
Begrünung und Möblierung vorgenommen. Die Maßnahme aus dem Integrierten
Handlungskonzept wird somit auf diesen Rahmen und die verfügbaren
Haushaltsmittel begrenzt.
Maßnahme I 3 – Herbert-Wehner-Platz und
Umfeld
Zur Verbesserung der
Aufenthaltsqualität und im Sinne einer Barrierefreiheit soll eine Umplanung des
Herbert-Wehner-Platzes erfolgen. Für die eigentliche Umsetzung sollen
Fördermittel beantragt werden. Grundlage für einen solchen Antrag ist die
Erstellung von Planunterlagen der Leistungsphasen 1-4. Hierzu sollen
entsprechende Mittel im Doppelhaushalt 2026/27 beantragt werden. Die
Zuständigkeit liegt beim Sachgebiet Straßen und Grünflächen.
Maßnahme I 6 und I 7 – Plätze und
Wegeverbindungen im Rathausviertel
Die Oberfläche des
Zentrumsplatzes wurde in den Jahren 2021/22 im Rahmen einer Kanalbaumaßnahme
teilweise instandgesetzt. Im mittleren Platzbereich wurde das Pflaster
erneuert, ausgefallene Bäume ersetzt und die Begrünung in den Beeten
verbessert. Weitere Maßnahmen zur Anpassung der öffentlichen Infrastruktur sind
voraussichtlich im Rahmen der Neubebauung des Grundstücks der ehem. Turmarkaden
sowie des Rathausum- /Neubaus sinnvoll bzw. erforderlich. Aufgrund der unklaren
Zeitschiene sind dafür allerdings bislang keine Mittel im Haushalt enthalten.
Diese erfolgt bei Konkretisierung der Maßnahmen und Zeitplanung. Die
Zuständigkeit für die gestalterische Konzeption sowie konkrete bauliche
Anpassung der Plätze und Wegeverbindungen liegt grundsätzlich bei StA 61.
Maßnahmen I 8 und I 9 – Platzbereich ehemalige Turmarkaden und
Töddinghauser Straße
Im Sinne einer Vernetzung
sollte im Bereich der ehemaligen Turmarkaden ein neuer öffentlicher Platz
entstehen. Im Zusammenhang mit dem Neubau des dortigen neuen Quartiers wäre die
Infrastruktur im Umfeld anzupassen und ein adäquater Übergang zum Rathaus und
in die weitere Stadtmitte zu schaffen. Dies betrifft in diesem Bereich vor
allem die Töddinghauser Straße. Aufgrund der derzeit unklaren Zeitschiene sind
bisher keine Mittel zu diesen Zwecken im Haushalt eingestellt. Zu einem
späteren Zeitpunkt sind ggf. erforderliche Mittel anzumelden. Die Zuständigkeit
liegt bei StA 61.
Maßnahme I 10 – Spielplätze
Für die Erneuerung des Spielplatzes
an der Ernst-Reuter-Straße werden 80.000 € für das HH-Jahr 2024 angemeldet, für
den Spielplatz am Wasserpark 45.000 € für das HH-Jahr 2025. Die Zuständigkeit
dafür liegt bei StA 51 (Jugendamt). Die Umgestaltung des Spielplatzes im
Stadtpark ist ohne Fördermittel nicht möglich.
Maßnahme I 14 – Rahmenkonzept
Wegeverbindungen
Zumindest für die Mobilstation am Rathaus soll eine Planung durch die
Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität erfolgen, um deren Kundenfreundlichkeit
und Sichtbarkeit im Stadtbild zu erhöhen. Hierzu sind 10.000 € im
Doppelhaushalt 2024/25 angemeldet.
Maßnahme II 1/ II 2 – VHS/Treffpunkt / Jugendangebot Lessingstraße
Die Vergrößerung des Treffpunktes und die Errichtung eines Jugendangebotes
an der Lessingstraße sollen weiterhin in Form eines Anbaus erfolgen. Ziel
dieser Maßnahme ist die bedarfsgerechte Fortführung diverser Angebote zur
Unterstützung von Kindern/Jugendlichen/jungen Erwachsenen, die Herstellung der
Barrierefreiheit der Volkshochschule und der Erhalt eines multifunktionalen
„Treffpunkts“ in der Stadtmitte. Diese Planung wird grundsätzlich
weiterverfolgt. Kostenhöhe, alternative Fördermöglichkeiten und Zeitpunkt der
Umsetzung sind derzeit allerdings noch nicht bekannt. Die fachliche
Zuständigkeit liegt beim Dezernat II.
Maßnahme II 3 – Kunst im öffentlichen Raum
Anpassungen an den
vorhandenen Kunstwerken im öffentlichen Raum aufgrund von geplanten Maßnahmen
(z. B. Umnutzung im Bereich des Hallenbades nach dessen Abriss) sollen bei
Bedarf über einzuwerbende Mittel von Sponsoren gedeckt werden. Zudem wurden für
2023 Mittel aus dem Förderprogramm „Neue Künste Ruhr“ für die künstlerische
Gestaltung mehrere Fassaden in der Stadtmitte eingeworben. Die Zuständigkeit
liegt bei StA 41 (Kulturreferat).
Maßnahmen II 11 / / IV 5 / V 2 –
Stadtmittebezogene Angebote / Vernetzung der Stadtmitte-Akteure / Image- und
Öffentlichkeitsarbeit
Durch StA 13
(Stadtmarketing und Tourismus) wird im Rahmen des laufenden Geschäfts,
insbesondere durch die Veranstaltungen in der Stadtmitte (z. B. Lichtermarkt,
Blumenbörse, Hollandmarkt), zur Imageverbesserung beigetragen. Zudem werden die
in der Stadtmitte aktiven Vereine unterstützt. Es wäre sinnvoll, seitens der
Verwaltung die Vereine stärker zu unterstützen und den Zugang zu Fördermitteln
(z. B. der Initiative Deutsches Ehrenamt) durch gezielte Beratung zu
erleichtern. Es ist angestrebt einen Lotsen im StA 13 zu installieren, der die
Schnittstellenarbeit leistet. Zur besseren Vernetzung und Aktivierung der
Akteure in der Stadtmitte könnte schon im Sommer 2024 beispielsweise ein
multikulturelles Nachbarschaftsfest stattfinden. Die Einrichtung eines
Citymanagers könnte zudem als Ansprechpartner vor Ort wertvolle Dienste
leisten. Für diese Idee sind bisher keine Haushaltsmittel angemeldet worden.
Maßnahme III 3 - Entwicklung
Gedächtnisstraße
Für die Erstellung von
Bebauungsplänen oder anderen städtebaulichen Planungen für das Areal der ehem.
Turmarkaden sind seitens StA 61 insgesamt 70.000,- € Planungskosten im
Doppelhaushalt 2024/25 angemeldet.
Maßnahme III 4 – Lessingstraße
Vor dem Hintergrund des
Rückbaus des Hallenbades ist ein Konzept zur Neuordnung des gesamten Bereiches
inkl. VHS-Gebäude und Turnhalle zu erstellen. Für die Überplanung des gesamten
Bereichs, inklusive städtischer Grundstücke, sind für den Doppelhaushalt
2024/25 als investive Maßnahme 210.000 € angemeldet worden. Die Zuständigkeit
für die Konzepterstellung liegt bei StA 61, die anschließende bauliche
Umsetzung in den jeweiligen Fachämtern.
Maßnahme III 5 – Konzept zur energetischen Quartierserneuerung
Ein erstes Konzept wird bereits für eine der geschützten
Bergarbeiter-Siedlungen in Rünthe erarbeitet. Dies erfolgt in Kooperation
zwischen StA 61 und der Stabsstelle Klimaschutz und Mobilität. Die Gesamtkosten
lagen bei rd. 62.000 €, davon werden 75 % von der KfW gefördert. Nach Abschluss
dieses Konzeptes könnte zukünftig für eine Siedlung aus den 1970er-Jahren
ebenfalls ein entsprechendes Musterkonzept aufgestellt werden. Der
entsprechende erforderliche Eigenanteil ist bisher nicht im Haushalt
berücksichtigt.
Maßnahme IV 1 – Gewerbeflächenentwicklung
Grimberg
Nach Beendigung des
Abschlussbetriebsplans soll diese Fläche entsprechend der Darstellung im
Flächennutzungsplan zu einem Gewerbegebiet mit neuer Anbindung an den
Kreisverkehr Erich-Ollenhauer-Straße / Nordberg-Center entwickelt werden. Der
entsprechende Bebauungsplan wird von StA 61 zu gegebener Zeit erarbeitet. Die
erschließungstechnische Anbindung an die Erich-Ollenhauer-Straße kann dann nach
Abschluss des Bebauungsplanverfahrens im vorgenommen werden.
Maßnahme V 5 – Erstellung Integr.
Handlungskonzept „Bergkamen MITTENDRIN“
Die Konzepterarbeitung ist vollständig abgeschlossen und wurde aus
Haushaltsmitteln finanziert (rund 70.000 €). Die nachträgliche Finanzierung
durch Städtebauförderungsmittel entfällt.
Ausblick: Die
ursprüngliche Zielsetzung des Integrierten Handlungskonzepts umfasste im
Wesentlichen die Behebung städtebaulicher Missstände und damit verbunden eine
Verbesserung der sozialen Verwerfungen in dem definierten Sozialraum. Insofern
wurden gerade für die Belange der demografischen Entwicklung, Bevölkerungs- und
Einkommensstruktur, Bildung, Integration etc. Strukturdaten erhoben und mit
Handlungsempfehlungen versehen. Trotz nicht erfolgter Förderung sind die Ergebnisse
der Sozialraumanalyse aber nicht zu leugnen und müssen weiterhin
handlungsleitend sein. Aus diesem Grund hat sich die Stadt unter Federführung
des Dezernats II mit einem Letter of Intent (LoI) für das ESF-Programm
„Akti(F)Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder“ beworben. Auch die
Kreisverwaltung Unna und weitere kreisangehörige Kommunen verfolgen diese
Beteiligung, koordinierend ist die Werkstatt im Kreis Unna eingebunden.
Tatsächlich liegt zwischenzeitlich die Mitteilung vor, dass diese Interessenbekundungen
erfolgreich waren, die Förderung wird in Aussicht gestellt. Mit dem Vorhaben
„ChanGE – Armutsfolgenbekämpfung und Chancen-Gerechtigkeit“ kann die Stadt
Bergkamen als Teilvorhabenpartner in die Lage versetzt werden, dass in der
Stadtmitte ein Netzwerk etabliert wird, welches rechtskreisübergreifend mit den
verschiedenen Partnern die Menschen erreicht und begleitet, die eben der
vorgenannten Unterstützung und Begleitung bedürfen. Dazu braucht es ein
„Quartiersbüro“, welches als Beratungsort mit kommunalen Mitteln zu finanzieren
ist; Personalkosten werden für ein 0,5 VZÄ gefördert. Mit der Werkstatt im
Kreis Unna und den weiteren Kommunen wird nun darüber beraten, wie die
Umsetzung nach den spezifischen Bedarfen gestaltet werden kann. Hier erweist es
sich vorteilhaft, dass Bergkamen bereits eine umfassende Datenlage erarbeitet
und bewertet hat. Insofern kann zum jetzigen Zeitpunkt festgestellt werden,
dass aufgrund fehlender Städtebaufördermittel zwar nicht wie geplant sämtliche
städtebauliche Missstände behoben werden können, auf diesem Weg aber eine
Handlungsoption eröffnet ist, die Zielsetzungen von „Bergkamen mittendrin“
weiter zu verfolgen. Das Gesamtvolumen der Förderung für alle 4
projektbeteiligten Städte beträgt 1,5 Mio Euro inkl. 10 % Eigenanteil.
Die übrigen im Integrierten Handlungskonzept „Bergkamen MITTENDRIN“ beschriebenen Maßnahmen entfallen. Diese sind ohne die Bereitstellung von Fördermitteln sowie zusätzlichem Personal in absehbarer Zeit nicht umsetzbar.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Technischer Beigeordneter |
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thoms |
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