Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ 1. Änderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt
- im Norden durch die Südseite des Datteln-Hamm-Kanals von der Ostseite des Heiler Kirchwegs bis zur Westseite der Brücke der Jahnstraße über den Datteln-Hamm-Kanal
- im Osten durch die Westseite der Jahnstraße/L 821 von der Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal bis zur Nordseite der Hamm-Osterfelder-Bahn
- im Süden durch die Nordseite der Hamm-Osterfelder-Bahn von der westlichen Ecke der Brücke der Jahnstraße über die Bahntrasse bis zur Nordseite der Rotherbachstraße, von dort entlang der Nordseite der Rotherbachstraße bis zur Einmündung Rotherbachstraße/Heiler Kirchweg
- im Westen durch die Ostseite des Heiler Kirchwegs von der Einmündung Rotherbachstraße/Heiler Kirchweg bis zum Datteln-Hamm-Kanal
Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der
Niederschrift.
Sachdarstellung:
Plangebiet
Das rd. 54 ha große Plangebiet des Bebauungsplans Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ 1. Änderung liegt im Stadtteil Oberaden zwischen der Jahnstraße im Osten, der Hamm-Osterfelder Bahnlinie im Süden, dem Heiler Kirchweg und der Rotherbachstraße im Westen und dem Datteln-Hamm-Kanal im Norden. Es wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Südseite des Datteln-Hamm-Kanals von der Ostseite des Heiler Kirchwegs bis zur Westseite der Brücke der Jahnstraße über den Datteln-Hamm-Kanal
- im Osten durch die Westseite der Jahnstraße/L 821 von der Brücke über den Datteln-Hamm-Kanal bis zur Nordseite der Hamm-Osterfelder-Bahn
- im Süden durch die Nordseite der Hamm-Osterfelder-Bahn von der westlichen Ecke der Brücke der Jahnstraße über die Bahntrasse bis zur Nordseite der Rotherbachstraße, von dort entlang der Nordseite der Rotherbachstraße bis zur Einmündung Rotherbachstraße/Heiler Kirchweg
- im Westen durch die Ostseite des Heiler Kirchwegs von der Einmündung Rotherbachstraße/Heiler Kirchweg bis zum Datteln-Hamm-Kanal
Das Plangebiet
umfasst in der Gemarkung Oberaden, Flur 6 die Flurstücke 205, 215, 220, 1426,
222, 223, 1041, 1042, 1043 (teilweise), 1044, 1045, 1046, 1051, 1211
(teilweise), 1423, 1428, 1429, 1430, 1433, 1434, 1437, 1438, 1440, 1441
(teilweise), 1442, 1443, 1444, 1445, 1446, 1447, 1448, 1449, 1463, 1464, 1465
(teilweise), 1466, 1467, 1468, 1469 (teilweise), 1470, 1471, 1472, 1474, 1475,
1477, 1478, 1479, 1480, 1481, 1482, 1483, 1484, 1485, 1486, 1487, 1488, 1489,
1490, 1491, 1495, 1503, 1504, 1505, 1506, 1507, 1508, 1509, 1510, 1511, 1512,
1513, 1514, 1515, 1516,1517, 1561, 1562 (teilweise), 1563, 1564, 1567
(teilweise), 1568, 1569 (teilweise), 1570, 1571 (teilweise), 1572, 1573
(teilweise), 1574, 1575 (teilweise) und 1576 sowie in der Gemarkung Heil, Flur
4 die Flurstücke 76, 665, 828, 830 (teilweise) und 910 (teilweise).
Planungsrechtliche
Rahmenbedingungen
Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen stellt die Fläche des Plangebietes als Gewerbliche Baufläche, Gemischte Baufläche, Wasserfläche, Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie Sondergebiet mit den Zweckbestimmungen „Wohnen am Wasser“, „Freizeiteinrichtung“ und „Bergbau“ dar. Das Plangebiet entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ mit Rechtskraft vom 11.01.2018. Die äußere Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Jahnstraße im Osten und den Heiler Kirchweg im Westen.
Anlass und Ziel
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ ist die bauplanungsrechtliche Grundlage für eine Nachnutzung der Fläche der ehemaligen Zeche „Haus Aden“. Diese ist in Form von kombinierten Wohn-, Freizeit- und Dienstleistungsangeboten sowie dem rd. 6,5 ha großen „Adensee“ mit Anbindung an den nördlich angrenzenden Datteln-Hamm-Kanal und einer sich westlich anschließenden Gracht geplant.
Für die Stadt Bergkamen stellt das „Stadtumbauprojekt Wasserstadt Aden“ ein hohes Entwicklungspotenzial dar und soll als Impuls für eine strukturelle und wirtschaftliche Erneuerung genutzt werden. Im Zusammenhang mit der östlich angrenzenden Fläche des Zukunftsgartens der Internationalen Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027, der Landmarke Bergehalde „Großes Holz“, dem Naturschutzgebiet „Beversee“ und der „Marina Rünthe“ entsteht damit entlang des Datteln-Hamm-Kanals ein attraktives Kanalband mit vielfältigen wasserbezogenen Nutzungen.
Seit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ wurden innerhalb des Plangebietes die Arbeiten zur Umsetzung des Sanierungsplans durchgeführt. Hierzu wurden umfangreiche Geländeveränderungen und Bodenbewegungen (rd. 1,23 Mio. m³) vorgenommen. Darüber hinaus wurden die Ausführungsplanungen für den „Adensee“ und die Gracht erstellt und seit Sommer 2023 mit den Bauarbeiten für deren Umsetzung begonnen.
Im Zuge der
Umsetzung des Sanierungsplans und der Erstellung der Ausführungsplanung für den
Adensee haben sich geringfügige Veränderungen am Verlauf der zukünftigen
Seeufer ergeben. Diese Veränderungen wirken sich auf die Dimensionierung des
Sees sowie die Größe der angrenzenden und im Bebauungsplan Nr. OA 120
„Wasserstadt Aden“ festgesetzten Baugebiete (Sondergebiete, Allgemeine
Wohngebiete, Mischgebiete), die Baugrenzen sowie die öffentlichen Verkehrs- und
Grünflächen aus. Darüber hinaus hat sich im Bereich der See- und Grachtufer das
Erfordernis eines Pflanzverbotes ergeben. Aus statischen Gründen muss außerdem
eine Ausnahmeregelung zur Gründungstiefe am Seeufer in den Bebauungsplan
aufgenommen werden. Des Weiteren haben sich Anpassungen von festgesetzten Geh-,
Fahr- und Leitungsrechten sowie der Abmessungen eines Regenrückhaltebeckens ergeben
und es ist eine Überprüfung der Höhenbezugspunkte in Bezug auf die
Deckenhöhenplanung der Verkehrsanlagenplanung notwendig.
Insgesamt handelt es sich lediglich um geringfügige Veränderungen und Ergänzungen, die das ursprüngliche Plankonzept des Bebauungsplans bzw. der Wasserstadt Aden nicht verändern.
Die vorgenannten Punkte machen entsprechende Änderungen der Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. OA 120 “Wasserstadt Aden“ erforderlich. In Vorbereitung auf die Grundstücksvermarktung wird derzeit eine Marktanalyse erstellt, welche die geplanten Bebauungsstrukturen der Wohnbauflächen auf ihre aktuelle Marktgängigkeit untersucht. Hieraus ergeben sich ggf. weitere Änderungsbedarfe.
Um die notwendigen Anpassungen am Bebauungsplan vorzunehmen, empfiehlt die Verwaltung den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 120 „Wasserstadt Aden“ 1. Änderung zu fassen. Da durch die Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplans die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und auch die unter § 13 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB genannten Voraussetzungen gegeben sind, wird empfohlen die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Technischer Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Wiese |
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