Betreff
Neufassung der Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Bergkamen über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Vorlage
12/1054
Aktenzeichen
hö-schy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Bergkamen über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum 01.10.2023 entsprechend Anlage 1 dieser Vorlage.

 

 

Sachdarstellung:

 

Zum 01.08.2023 wurden erstmalig Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege in Bergkamen beschlossen.

 

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Kindertagespflege regeln lediglich die Rahmenbedingungen. Darüber hinaus gibt es für die bewilligenden Jugendämter einen weiten Ermessensspielraum.

 

Durch die Formulierung von Kreisrichtlinien wurde hier bereits insbesondere in Bezug auf die Vergütung der Kindertagespflegepersonen ein kreiseinheitlicher Handlungsrahmen erarbeitet. Durch die Bergkamener Richtlinien werden darüber hinaus weitere verbindliche Regelungen getroffen, die für die Personensorgeberechtigten und die Kindertagespflegepersonen die Entscheidungen des Jugendamtes nachvollziehbar und überprüfbarer machen.

 

Die Neufassung der Kreisrichtlinien wurde zum Anlass genommen, auch die Bergkamener Richtlinien im Bereich QHB anzupassen. Außerdem wurde ein Vertretungskonzept eingefügt, dass durch die Fachberatung des Vereins erarbeitet wurde.

Eltern, die ihre Kinder in Kindertagespflege betreuen lassen, haben einen Anspruch auf Vertretung bei Ausfall der Kindertagespflegeperson. In solchen Fällen hat der Verein bislang bei allen Bergkamener Kindertagespflegepersonen freie Plätze angefragt. Durch Freihalteplätze kann eine Vertretung zukünftig schneller vermittelt werden.

Die Vertretung wird außerdem verlässlicher ermöglicht werden, da Eltern im Bedarfsfall nicht ausschließlich auf zufällig freie Plätze bei anderen Kindertagespflegepersonen angewiesen sind.

 

Die Änderungen der bestehenden Richtlinien wurden gemeinsam vom Jugendamt und dem Verein „Familiäre Kinder-Tagesbetreuung“ erarbeitet und formuliert.

 

Die Neufassung der Richtlinien ist als Anlage 1, eine Synopse als Anlage 2 der Vorlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Erste Beigeordnete

Busch

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup