Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Bergkamen über
die Förderung von Kindern in Kindertagespflege zum 01.10.2023 entsprechend
Anlage 1 dieser Vorlage.
Sachdarstellung:
Zum 01.08.2023
wurden erstmalig Richtlinien zur Ausgestaltung der Kindertagespflege in
Bergkamen beschlossen.
Die gesetzlichen
Bestimmungen zur Kindertagespflege regeln lediglich die Rahmenbedingungen.
Darüber hinaus gibt es für die bewilligenden Jugendämter einen weiten
Ermessensspielraum.
Durch die
Formulierung von Kreisrichtlinien wurde hier bereits insbesondere in Bezug auf
die Vergütung der Kindertagespflegepersonen ein kreiseinheitlicher
Handlungsrahmen erarbeitet. Durch die Bergkamener Richtlinien werden darüber
hinaus weitere verbindliche Regelungen getroffen, die für die
Personensorgeberechtigten und die Kindertagespflegepersonen die Entscheidungen
des Jugendamtes nachvollziehbar und überprüfbarer machen.
Die Neufassung der
Kreisrichtlinien wurde zum Anlass genommen, auch die Bergkamener Richtlinien im
Bereich QHB anzupassen. Außerdem wurde ein Vertretungskonzept eingefügt, dass
durch die Fachberatung des Vereins erarbeitet wurde.
Eltern, die ihre
Kinder in Kindertagespflege betreuen lassen, haben einen Anspruch auf
Vertretung bei Ausfall der Kindertagespflegeperson. In solchen Fällen hat der
Verein bislang bei allen Bergkamener Kindertagespflegepersonen freie Plätze
angefragt. Durch Freihalteplätze kann eine Vertretung zukünftig schneller
vermittelt werden.
Die Vertretung wird
außerdem verlässlicher ermöglicht werden, da Eltern im Bedarfsfall nicht ausschließlich
auf zufällig freie Plätze bei anderen Kindertagespflegepersonen angewiesen
sind.
Die Änderungen der
bestehenden Richtlinien wurden gemeinsam vom Jugendamt und dem Verein
„Familiäre Kinder-Tagesbetreuung“ erarbeitet und formuliert.
Die Neufassung der
Richtlinien ist als Anlage 1, eine Synopse als Anlage 2 der Vorlage beigefügt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Erste Beigeordnete Busch |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
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