Betreff
Neufassung der gemeinsamen Richtlinien des Kreises Unna zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege
Vorlage
12/1053
Aktenzeichen
hö-schy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Richtlinien zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege im Kreis Unna zum 01.10.2023 entsprechend Anlage 1 dieser Vorlage.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Zum 01.01.2009 wurden erstmalig gemeinsame Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna für Leistungen der Kindertagespflege beschlossen. Gesetzliche Änderungen hatten zur Folge, dass die Richtlinien zum 01.08.2013 und zum 01.05.2020 angepasst wurden.

Die geänderte Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen war Anlass der erneuten Überarbeitung der Richtlinien

Das Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) ist ein Curriculum für die Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen. Es knüpft an Elemente des DJI-Curriculums "Qualifizierung in der Kindertagespflege" (2002, 2008) an.

Das QHB richtet die Grundqualifizierung daran aus, angehende Kindertagespflegepersonen dabei zu begleiten und zu unterstützen, die Kompetenzen zu erwerben, die sie brauchen, um den pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen in ihrer Tätigkeit gewachsen zu sein.

Bisher haben angehende Kindertagespflegepersonen eine Grundqualifizierung im Umfang von 160 Unterrichtsstunden besucht. Die Qualifizierung nach QHB hat folgenden Umfang:

300 Unterrichtsstunden, die bei einem Bildungsträger besucht werden müssen
+ 40 Stunden Praktikum in einer Kita
+ 40 Stunden Praktikum in einer Kindertagespflegestelle
+ Selbstlerneinheiten

Die Fachberatungen der Jugendämter des Kreises Unna, mit Ausnahme von Schwerte, haben daraufhin die Richtlinien angepasst (Punkt 7 der neuen Richtlinien) und in diesem Zusammenhang eine Anpassung der Form und Formulierungsänderungen zur Klarstellung eingefügt. Die neu angepassten Richtlinien sind als Anlage 1, eine Synopse als Anlage 2 beigefügt.

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Erste Beigeordnete

Busch

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup