Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Richtlinien zur Förderung von Kindern in
Kindertagespflege im Kreis Unna zum 01.10.2023 entsprechend Anlage 1 dieser
Vorlage.
Sachdarstellung:
Zum 01.01.2009
wurden erstmalig gemeinsame Richtlinien der Jugendämter des Kreises Unna für
Leistungen der Kindertagespflege beschlossen. Gesetzliche Änderungen hatten zur
Folge, dass die Richtlinien zum 01.08.2013 und zum 01.05.2020 angepasst wurden.
Die geänderte
Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen war Anlass der erneuten
Überarbeitung der Richtlinien
Das
Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) ist ein Curriculum für die
Qualifizierung von Kindertagespflegepersonen. Es knüpft an Elemente des
DJI-Curriculums "Qualifizierung in der Kindertagespflege" (2002,
2008) an.
Das QHB
richtet die Grundqualifizierung daran aus, angehende Kindertagespflegepersonen
dabei zu begleiten und zu unterstützen, die Kompetenzen zu erwerben, die sie
brauchen, um den pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Anforderungen
in ihrer Tätigkeit gewachsen zu sein.
Bisher haben
angehende Kindertagespflegepersonen eine Grundqualifizierung im Umfang von 160
Unterrichtsstunden besucht. Die Qualifizierung nach QHB hat folgenden Umfang:
300
Unterrichtsstunden, die bei einem Bildungsträger besucht werden müssen
+ 40 Stunden Praktikum in einer Kita
+ 40 Stunden Praktikum in einer Kindertagespflegestelle
+ Selbstlerneinheiten
Die
Fachberatungen der Jugendämter des Kreises Unna, mit Ausnahme von Schwerte,
haben daraufhin die Richtlinien angepasst (Punkt 7 der neuen Richtlinien) und
in diesem Zusammenhang eine Anpassung der Form und Formulierungsänderungen zur
Klarstellung eingefügt. Die neu angepassten Richtlinien sind als Anlage 1, eine
Synopse als Anlage 2 beigefügt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Erste Beigeordnete Busch |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
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