Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Neufassung der Dienstanweisung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Mit Inkrafttreten des
Landeskinderschutzgesetzes NRW 2022 sind die Jugendämter verpflichtet worden,
ihre Standardprozesse zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen zu überprüfen und
die Prozesse an den Empfehlungen der Landesjugendämter "Gelingensfaktoren
bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII" zu orientieren.
Bereits zur Einführung des § 8a
SGB VIII gab es zwischen den Jugendämtern im Kreis Unna die Vereinbarung, dass
kreisweit einheitliche Standards angewendet werden sollten, um so vergleichbare
Abläufe zu definieren. Es wurde am 27.11.2006 eine Dienstanweisung zum Umgang
mit Kindeswohlgefährdungen erlassen (siehe Anlage 1).
Aufgrund der neuen gesetzlichen
Anforderungen haben die ASD-Leitungen im Kreis Unna die beiliegende neue
Dienstanweisung gemeinsam entwickelt und die bestehenden Prozesse an die
gesetzlichen Vorgaben des Landeskinderschutzgesetzes NRW erneut angepasst. Die
Dienstanweisung vom 31.07.2023 ist Ergebnis des Abstimmungsprozesses (siehe
Anlage 2).
Die Dienstanweisung vom
27.11.2006 ist außer Kraft zu setzen. Die Dienstanweisung vom 31.07.2023 ist in
Kraft zu setzen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen (nichtöffentlich)
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiterin Vorac |
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