Betreff
Dienstanweisung der Stadt Bergkamen zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII
Vorlage
12/1044
Aktenzeichen
schy-vo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Neufassung der Dienstanweisung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gemäß § 8a SGB VIII zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Mit Inkrafttreten des Landeskinderschutzgesetzes NRW 2022 sind die Jugendämter verpflichtet worden, ihre Standardprozesse zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen zu überprüfen und die Prozesse an den Empfehlungen der Landesjugendämter "Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII" zu orientieren.

 

Bereits zur Einführung des § 8a SGB VIII gab es zwischen den Jugendämtern im Kreis Unna die Vereinbarung, dass kreisweit einheitliche Standards angewendet werden sollten, um so vergleichbare Abläufe zu definieren. Es wurde am 27.11.2006 eine Dienstanweisung zum Umgang mit Kindeswohlgefährdungen erlassen (siehe Anlage 1).

 

Aufgrund der neuen gesetzlichen Anforderungen haben die ASD-Leitungen im Kreis Unna die beiliegende neue Dienstanweisung gemeinsam entwickelt und die bestehenden Prozesse an die gesetzlichen Vorgaben des Landeskinderschutzgesetzes NRW erneut angepasst. Die Dienstanweisung vom 31.07.2023 ist Ergebnis des Abstimmungsprozesses (siehe Anlage 2).

 

Die Dienstanweisung vom 27.11.2006 ist außer Kraft zu setzen. Die Dienstanweisung vom 31.07.2023 ist in Kraft zu setzen.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen (nichtöffentlich)

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Vorac