Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die erhebliche überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 01.10 – Zentrale Dienste – bei den Buchungsstellen
01.11.03.542100 „Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit“
in Höhe von 110.000,00 € und
01.11.03.549200 „Fraktionszuwendungen“
in Höhe von 40.000,00 €.
Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge der Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich in der Buchungsstelle 16.61.01.405100.
Sachdarstellung:
Buchungsstelle
01.11.03.542100
Die
Stadt Bergkamen zahlt ihren Ratsmitgliedern als ausschließliche Pauschale,
Sitzungsgelder gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Verordnung über die Entschädigung der
Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung –
EntschVO NRW). Die Höhe der Aufwandsentschädigungen ergibt sich aus § 1
EntschVO NRW, sowie der zusätzlichen Aufwandsentschädigungen aus § 3 EntschVO
NRW.
Neben
den Ratsmitgliedern erhalten sachkundige Bürger und sachkundige Einwohner, gem.
§ 2 EntschVO, ein Sitzungsgeld. Die Höhe der Sitzungsgelder beträgt, bei
sachkundigen Bürgern im Sinne des § 58 Absatz 1 und 3 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der jeweils geltenden Fassung und sachkundigen
Einwohnern i.S.d. § 58 Absatz 4 GO NRW, insgesamt 45,00 € pro Ausschusssitzung,
wobei Fraktionssitzungen, bis zu einer maximalen Anzahl von 25 Sitzungen,
ebenfalls mit einem Sitzungsgeld in der gleichen Höhe entschädigt werden.
Zum
Zeitpunkt der Vorlagenerstellung (01.08.2023) sind auf der Buchungsstelle
01.11.03.542100 noch 58.464,59 € verfügbar. Insgesamt wurden über
Haushaltsmittel i.H.v. 376.085,41 € bereits verfügt.
Der
Anstieg der Kosten der Aufwandsentschädigungen ist durch folgende Faktoren
bedingt:
Anstieg der monatlichen
Aufwandsentschädigung der Ratsmitglieder
von 313,00 € auf 420,00 €
Anstieg der Sitzungsgelder für sachkundiger
Bürger und Einwohner
von 27,30 € auf 45,00 € pro Ausschuss- /
Fraktionssitzung
Erst
Ende Dezember 2022 hat das Land NRW diese Änderung der Entschädigungsverordnung
beschlossen, sodass die Erhöhung nichtmehr in die Planung des aktuellen
Doppelhaushaltes einfließen konnte.
In der
Summe ist davon auszugehen, dass die Verbindlichkeiten aus den
Aufwandsentschädigungen ab dem Monat Oktober nicht mehr beglichen werden
können.
Um die
notwendigen Aufwendungen für die verbleibende Leistungsperiode 2023 leisten zu
können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 110.000 € notwendig.
Die
sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Sachdarstellung.
Die notwendige Deckung erfolgt durch Mehrerträge der
Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich (16.61.01.405100).
Buchungsstelle
01.11.03.549200
Zum
Zeitpunkt der Vorlagenerstellung (01.08.2023) sind auf der Buchungsstelle
01.11.03.542100 noch 89.474,82 € verfügbar. Insgesamt wurden über Haushaltsmittel
i.H.v. 345.075,18 € bereits verfügt.
Durch
die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst und die damit einhergehenden
Anpassungen der Gehälter der Fraktionsgeschäftsführenden fehlen Haushaltsmittel
auf der Buchungsstelle. Ebenfalls werden aus der Buchungsstelle Mietzins und
Nebenkosten der angemieteten Fraktionsgeschäftsstelle der Fraktionen FDP und
DIE LINKE. gezahlt. Bedingt durch die Energiekrise und steigender Energiekosten
ist von einer erhöhten Nachzahlung von Nebenkosten zu rechnen.
Um die
notwendigen Aufwendungen für die verbleibende Leistungsperiode 2023 leisten zu
können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 40.000 € notwendig.
Die
sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Sachdarstellung.
Die notwendige Deckung erfolgt durch Mehrerträge der
Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich (16.61.01.405100).
Kosten/Erlöse: |
110.000,00 € |
Produkt-/Sachkonto: 01.11.03.542100 |
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Folgekosten pro Jahr: |
0,00 € |
Mittelverfügbarkeit: |
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Deckungsvorschlag: |
16.61.01.405100 „Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich“ |
Kosten/Erlöse: |
40.000,00 € |
Produkt-/Sachkonto: 01.11.03.549200 |
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Folgekosten pro Jahr: |
0,00 € |
Mittelverfügbarkeit: |
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Deckungsvorschlag: |
16.61.01.405100 „Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich“ |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Scheerer |
Sichtvermerk StA 20 Haeske |