Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Entgeltordnung der Jugendkunstschule der Stadt
Bergkamen.
Sachdarstellung:
Die
Jugendkunstschule macht sowohl für Kinder und Jugendliche als auch im Rahmen
der Kreativen Erwachsenenbildung Kreativangebote in Form von Kursen, Workshops
und Projekten. Bei entgeltpflichtigen Angeboten nimmt die Jugendkunstschule
privatrechtliche Entgelte ein. Gemäß § 41 Abs. 1 Ziffer i GO NRW ist eine
Entgeltregelung durch den Rat festzulegen.
Der
gesetzlichen Regelung entsprechend legt das Kulturreferat dem Rat eine
Entgeltordnung für die Jugendkunstschule inklusive der Kreativen
Erwachsenenbildung zum Beschluss vor.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Kulturreferentin Schmidt-Apel |
Leitung Jugendkunstschule Kleinhubbert |
Sichtvermerk StA 30 Stratesteffen |