Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Entwicklung
der Budgets
Nach Ablauf der ersten sechs Monate im Jahr 2023 haben die
Budgetverantwortlichen Stellungnahmen zur Entwicklung ihrer Budgets abgegeben.
Die Stellungnahmen beinhalten neben Aussagen über die bisherige
Entwicklung der Budgets auch Prognosen über das voraussichtliche Ergebnis im
Jahr 2023. Sie bieten somit dem Haupt- und Finanzausschuss sowie der
Verwaltungsführung die Möglichkeit, steuernd auf die Entwicklung der Budgets
einzuwirken.
Die Stellungnahmen der Budgetverantwortlichen beziehen sich
ausschließlich auf den Teil des Budgets, den sie beeinflussen können. Erträge
bzw. Aufwendungen aus der Auflösung von Sonderposten sowie Abschreibungen
werden vom StA 20 nach Abschluss des laufenden Haushaltsjahres gebucht.
Da die Budgetverantwortlichen mithin keinen Einfluss auf die
Ergebnisse dieser Sachkonten haben und auch vom StA 20 noch keine verbindliche
Prognose zu den Ergebnissen dieser Konten abgegeben werden kann, sind sie
zwingend von der aktuellen Betrachtung auszuschließen. Nur so kann ein
unverzerrtes Bild des voraussichtlichen Budgetergebnisses dargestellt werden.
Die Anlage zu dieser Vorlage beinhaltet die Stellungnahmen zu den
Budgets, für die der Haupt- und Finanzausschuss laut Zuständigkeitsordnung
verantwortlich ist.
Ferner sind die Stellungnahmen zu den Buchungsstellen beigefügt,
die in Deckungskreisen zusammengefasst zentral von den Zentralen Diensten und
vom StA 23 bewirtschaftet werden. Des Weiteren sind die Budgetberichte
beigefügt die in ihrer Ergebnisdarstellung von sowohl + 250 T€ sowie mit – 250
T€ prognostiziert werden.
Entwicklung des Gesamtergebnisplanes
Unter Berücksichtigung der vorliegenden Prognosen der Budgets
sowie der Deckungskreise ergeben sich für den gesamten Ergebnisplan zum
Jahresende 2023 voraussichtlich Haushaltsverschlechterungen rechnerisch
in Höhe von 1.063 T€.
Gemäß NKF-Haushalt war für 2023 ein Jahresergebnis von + 180 T€ veranschlagt. Aktuell ist das
Jahresergebnis nunmehr voraussichtlich mit - 883 T€ zu kalkulieren.
Gesamtbeurteilung
des Ergebnisplanes
Zusammengefasst ergeben
sich für 2023 bislang folgende Abweichungen:
|
Verbesserung
(+) bzw. Verschlechterung
(-) in
T€ |
Budgetbereich 1 |
- 220 |
Budgetbereich 2 |
- 3.631 |
Budgetbereich 3 |
+ 355 |
Budgetbereich 4 |
- 36 |
Budgetbereich 9 |
+ 3.128 |
|
|
Deckungskreis
Personal |
+ 556 |
Deckungskreise
Sachkosten |
- 1.215 |
Ergebnishaushalt gesamt
|
- 1.063 |
Hinweis zu den
Budgetverbesserungen bzw. –verschlechterungen:
Die ausgewiesenen
Zahlen basieren auf Auswertungen von Ende Juni 2023.
Ergänzend ist noch darauf hinzuweisen, dass durch die
Kämmerei noch weitere Jahresabschlussbuchungen nach den Bestimmungen des NKF,
wie z.B. Abschreibungen, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten,
Rückstellungen, etc. sowie Rechnungsabgrenzungen durchzuführen sind. Auf die
Auswirkungen dieser Buchungen kann in den Stellungnahmen von den
Budgetverantwortlichen nicht eingegangen werden, da sie keinen Einfluss auf die
einschlägigen Buchungsstellen nehmen können.
Mithin werden aus
sachlichen und rechtlichen Gründen noch Veränderungen gegenüber der Prognose
dieser Sachdarstellung eintreten.
Gesamtentwicklung der städtischen
Finanzen
Es folgt an dieser Stelle eine
zusammenfassende Darstellung der von den Budgetverantwortlichen
prognostizierten voraussichtlichen Jahresergebnisse der einzelnen Budgets in
2023:
Budgets |
Budgetergebnis |
Summe in T€ |
Budgetbereich
1. Allgemeine Verwaltung
|
|
|
01.
Gleichstellungsstelle |
|
+/- 0 |
02. Personalrat |
|
+/- 0 |
03. Bürgermeisterbüro |
|
+/- 0 |
04.
Wirtschaftsförderung, Tourismus |
|
+/- 0 |
10. Zentrale Dienste |
|
- 150 |
14.
Rechnungsprüfungsamt |
|
+/- 0 |
68. Baubetriebshof |
|
- 70 |
|
Summe
Budgetbereich 1. |
- 220 |
|
|
|
Budgetbereich
2. Ordnung und Soziales
|
|
|
33. Bürgerdienste, Ordnung und Soziales
|
|
+ 319 |
40. Schulverwaltung, Weiterbildung
und
Sport
|
|
+/- 0 |
51. Jugendamt
|
|
- 3.950 |
|
Summe Budgetbereich 2. |
- 3.631 |
|
|
|
Budgetbereich
3. Finanzen und Kultur
|
|
|
20. Finanzen und Steuern
|
|
+ 355 |
30. Amt für Recht und Vergabe
|
|
+/- 0 |
41. Kulturreferat
|
|
+/- 0 |
|
Summe Budgetbereich 3. |
+ 355 |
|
|
|
Budgetbereich 4.
Bauen und Wohnen
|
|
|
23. Immobilienwirtschaft
|
|
+/- 0 |
60. Bauaufsicht, Bauberatung, Bauverwaltung
|
|
- 36 |
61. Stadtplanung, Straßen u. Grünflächen
|
|
+/- 0 |
|
Summe
Budgetbereich 4. |
- 36 |
|
|
|
Budgetbereich
9. Allgemeine Finanzwirtschaft
|
|
|
9. Allgem. Finanzwirtschaft
|
|
+ 3.128 |
|
Summe Budgetbereich 9. |
+ 3.128 |
|
Summe aller Budgets |
- 404 |
Ergebnis
der Deckungskreise: |
Verschlechterung: |
- 659 |
Gesamtprognose:
|
Verschlechterung:
|
-
1.063 |
Bei den oben ausgewiesenen Summen handelt es sich um
prognostizierte Jahresbeträge. Die Budgetberichte wurden aufgrund
hochgerechneter Zahlen, auf Basis der Zwischenergebnisse vom 30.06.2023,
ermittelt. Im Anschluss hieran folgt eine Erläuterung zu den Budgets die
wesentliche Abweichungen zu den geplanten Ansätzen aufweisen.
Zentrale Dienste Budget 01.10
Die
Stadt Bergkamen zahlt ihren Ratsmitgliedern als ausschließliche Pauschale,
Sitzungsgelder sowie der zusätzlichen Aufwandsentschädigungen aus § 3 EntschVO
NRW. Neben den Ratsmitgliedern erhalten sachkundiger Bürger und sachkundige
Einwohner, gem. § 2 EntschVO, ein Sitzungsgeld. Die Höhe der Sitzungsgelder
beträgt, bei sachkundigen Bürgern im Sinne des § 58 Absatz 1 und 3 der GO NRW
und sachkundigen Einwohnern i.S.d. § 58 Absatz 4 GO NRW, insgesamt 45,00 € pro Ausschusssitzung,
wobei Fraktionssitzungen, bis zu einer maximalen Anzahl von 25 Sitzungen,
ebenfalls mit einem Sitzungsgeld in der gleichen Höhe entschädigt werden. Durch den Anstieg der
Aufwandsentschädigungen wird insgesamt mit Mehraufwendungen in Höhe von rund
150 T€ gerechnet.
Aufgrund der hohen
Inflation und den dadurch zu erwartenden Preisanstiegen in der gesamten
Veranstaltungsbranche, stimmte der Rat in seiner Sitzung am 30.03.2023
überplanmäßigen Mehraufwendungen in geschätzter Höhe von 120 T€ zu. So stehen
im Jahr 2023 insgesamt 420 T€ zur Verfügung.
Im ersten Halbjahr
2023 konnten erstmals seit drei Jahren alle planmäßigen Veranstaltungen
durchgeführt werden. So entstanden für Hafenfeuer, Blumenbörse, Hollandmarkt
und Frühjahrs-Pflanzfest im Jubiläumswald, Aufwendungen in Höhe von 51 T€.
Demgegenüber stehen Erträge in Höhe von rd. 26 T€. Die Inflation zeigte sich
deutlich beim Hafenfest - bei Durchführung dieser Großveranstaltung sind bisher
Aufwendungen in Höhe von 235 T€ entstanden. Auf der Einnahmenseite stehen
Erträge in Höhe von 76 T€.
Im zweiten
Halbjahr sind die Veranstaltungsreihe „Sommer in Bergkamen“, das
Herbst-Pflanzfest im Jubiläumwald und auch der GSW-Lichtermarkt geplant.
Voraussichtlich werden hierbei Aufwendungen in Höhe von 180 T€ und Erträge in
Höhe von 96 T€ entstehen. Für „Sonstige Aufwendungen“ wird eine Ausgabe in Höhe
von 15 T€ eingeplant, so dass Mehraufwendungen von insgesamt 61T€ zu erwarten
sind. Dem gegenüber stehen Mehrerträge aus der Durchführung von Veranstaltungen
in Höhe von 38 T€. Die entsprechenden Deckungsmittel stehen ggf. im Bereich
Städtepartnerschaften bzw. Tourismus zur Verfügung. Auf der Buchungsstelle
„Erstattung an Sondervermögen“ wird der Ansatz von 15 T€ voraussichtlich vollständig
ausgeschöpft. Im Bereich „Anschaffung von Werbemitteln“ werden voraussichtlich
5 T€ eingespart.
Insgesamt wird mit einem Mehraufwand in Höhe von 150 T€ gerechnet.
Bürgerbüro Budget 02.33
Zum
Jahresende werden die Verwaltungsgebühren für Reisepässe und
Personalausweise prognostisch mit 10 T€
über Plan liegen. Die Produkte Allgemeine Sicherheit und Ordnung sowie Gewerbe
entwickeln sich planmäßig. Hingegen ist bei der Überwachung des ruhenden Straßenverkehres mit
Mehrerträgen zu rechnen. Zur Zeit rd. 30 T€. Tendenz steigend. Das Marktwesen ist immer noch von
der Corona-Pandemie beeinflusst. Hier ist mit Mindererträgen zu rechnen. Für das Produkt Aufnahme
und Versorgung von Geflüchteten wird prognostisch eine Verbesserung um
510 T€ erzielt werden. Mit umfangreichen Zuweisungen von Geflüchteten ist auch
die Anzahl der Personen gestiegen, für die eine pauschalierte Landeszuweisung
nach § 4 FlüAG gewährt wird. Hier wird mit rund 800 T€ höheren Erträgen
gerechnet. Weiterhin ergeben sich im Rahmen der einmaligen Zahlung des Landes
für geduldete Personen und aus Entlastungsmitteln für die Vorhaltung von
Unterkünften für Geflüchtete voraussichtlich Mehrerträge i.H.v. 610 T€. Im Produkt Unterbringung von Geflüchteten und von Obdachlosigkeit bedrohten Personen
werden gegenüber der Planung Mehraufwendungen von 345 T€ erwartet. Diese
resultieren aus dem zusätzlichen Aufwand für die Anmietung von Wohnungen und
dem Verwaltungstrakt im FAKT Campus zur Unterbringung von Geflüchteten i.H.v.
540 T€ sowie dem höheren Aufwand für die bauliche Unterhaltung der Objekte i.
H. v. hochgerechnet 15 T€.
Insgesamt
wird eine Budgetverbesserung in Höhe
von rd. 319 T€ erwartet.
Jugendamt Budget 02.51
Bei den erzieherischen Hilfen, zu
denen auch die Unterbringung von Elternteilen mit ihren Kindern in einer
gemeinsamen Wohnform und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder
zählen, führen zwei außergewöhnliche Entwicklungen und ein Sondereffekt zu
masssiv steigenden Ausgaben. In diesem Jahr werden die Betreuungstage von
Eltern mit ihren Kindern in Mutter/Vater-Kindeinrichtungen um ca. 15 % steigen.
Immer häufiger müssen zudem Schüler im Rahmen der Eingliederungshilfe während
der Unterrichtszeit von einer Integrationskraft begleitet werden. Darüber
hinaus sind durch Tariferhöhungen und Zulagen für Beschäftigte im Sozial- und
Erziehungsdienst die Kosten der ambulanten Anbieter um 10-18 % gestiegen.
Insgesamt wird mit
einer Budgetverschlechterung in Höhe
von 3.950 T€ gerechnet.
Finanzen und Steuern Budget 03.20
Die Konzessionsabgaben der
GSW-Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Stromversorgung fallen nach erfolgter
Abrechnung um 10 T€ niedriger aus als eingeplant. Aufgrund des positiven
Jahresergebnisses der GSW für das Geschäftsjahr 2022 ergibt sich bei der
Gewinnausschüttung ein Mehrertrag in Höhe von 289 T€. Die Konzessionsabgaben
der GSW-Gemeinschaftsstadtwerke im Bereich Wasserversorgung fallen nach
erfolgter Abrechnung um 30 T€ höher aus als eingeplant. Der tatsächliche
Bescheid zur Krankenhausfinanzierung ergibt eine Verbesserung des Budgets in
Höhe von 12 T€. Aufgrund der höheren Gewinnausschüttung der GSW ist bei der
Kapitalertragsteuer eine Verschlechterung in Höhe von 46 T€ zu verzeichnen. Die
Abrechnung der VKU bezüglich des Refinanzierungsanteils ÖPNV für das Jahr 2022
führt zu Minderaufwendungen im Vergleich zur Planung in Höhe von 80 T€.
Rechnerisch
ergibt sich zurzeit eine Budgetverbesserung
in Höhe von 355 T€.
Bauberatung, Bauordnung und Bauverwaltung Budget 04.60
Zur Mitte des Jahres 2023 wurden die im Haushalt angesetzten
Erträge nicht erreicht. Erklären lässt sich dies durch weniger bearbeitende
Bauanträge und damit verbundenen Gebührenbescheide. Die priorisierte
Aufgabenerledigung von Großprojekten ließ dies aufgrund von Personalmangel
nicht zu. Die teilweise Kompensierung erfolgte jedoch durch das Bauvorhaben
Errichtung eines Ganzjahresbades.
Letztendlich
kann eine Budgetverschlechterung in
Höhe von rund 36 T€ möglich sein.
Baubetriebshof Budget 04.68
Aufgrund der hohen Kosten im Bereich der Kraftstoffe sowie bei der
Erstattung von Sondervermögen und Mieten und Pachten wird die Einhaltung des
Budgets nicht möglich sein.
Es
wird mit einer Budgetverschlechterung
in Höhe von rund 70 T€ gerechnet.
Allgemeine Finanzwirtschaft Budget 09.20
Bei der Grundsteuer B ergeben sich zum
Stichtag 30.06.2023 Mindererträge in Höhe von 114 T€. Bei den
Gewerbesteuererträgen ergibt sich zum Stichtag 30.06.2023 ein Aufkommen in Höhe
von 9.962 T€. Im Vergleich zur Planung (15.700 T€) ergeben sich zurzeit
Mindererträge in Höhe von 5.738 T€. Die weitere Entwicklung im 2. Halbjahr 2023
bleibt abzuwarten. Aufgrund einer Prognose anhand von Vorjahreswerten ist beim
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit Mehrerträgen in Höhe von 782 T€ zu
rechnen. Die Regionalisierung der aktuellen Steuerschätzung liegt noch nicht
vor. Aufgrund einer Prognose anhand von Vorjahreswerten ist beim Gemeindeanteil
an der Umsatzsteuer mit Mehrerträgen in Höhe von 105 T€ zu rechnen. Die
Regionalisierung der aktuellen Steuerschätzung liegt noch nicht vor. Nach dem
Abrechnungsbescheid des Landes NRW ergeben sich bei den Leistungen aus dem
Familienleistungsausgleich Mehrerträge in Höhe von 379 T€. Die
Schlüsselzuweisungen des Landes NRW fallen aufgrund des niedrigen
Gewerbesteueraufkommens im Referenzzeitraum 01.07.2021 bis 30.06.2022 um 9.149
T€ höher aus als in der Planung veranschlagt. Im Bereich der Schul-, Bildungs-
und Sportpauschale entstehen Mehrerträge in Höhe von 137 T€. Aufgrund der o.g.
Mindererträge bei der Gewerbesteuer ergeben sich zurzeit bei der
Gewerbesteuerumlage voraussichtlich Minderaufwendungen in Höhe von 418 T€. Der
Kreistag hat in seiner Sitzung am 13.12.2022 beschlossen, die Kreisumlage auf
einen Hebesatz von 35,69 v.H. festzusetzen. Aufgrund der Erhöhung des
Hebesatzes (Vorjahr: 34,62 v.H.) und unter Berücksichtigung der
Umlagegrundlagen (Abrechnungssystematik im GFG) ergeben sich bei der
Kreisumlage gegenüber dem Planansatz Haushaltsverschlechterungen in Höhe von
2.690 T€. Seit Oktober 2022 wird seitens der Sparkasse Bergkamen-Bönen kein
Verwahrentgelt für Giroguthaben mehr erhoben. Minderaufwendungen ergeben sich
daher für das Jahr 2023 in Höhe des vollen Ansatzes (100 T€). Trotz gestiegener
Zinsen kann auch unter Berücksichtigung von ggf. neuen Kreditaufnahmen bis zum
Jahresende 2023 noch mit einer Ersparnis bei den Zinsaufwendungen für
Investitionskredite in Höhe von voraussichtlich 500 T€ gerechnet werden.
Aufgrund des in der Vergangenheit günstigen Zinsniveaus und der erwarteten
Inanspruchnahme von Kassenkrediten können unter der Voraussetzung einer
unveränderten Inanspruchnahme Zinseinsparungen in Höhe von voraussichtlich 100 T€
erreicht werden.
Letztendlich wird hier insgesamt mit einer Budgetverbesserung in Höhe von 3.128
T€ gerechnet.
Entwicklung
der Deckungskreise
Die Deckungskreise werden von den Budgetverantwortlichen in ihren Stellungnahmen nicht berücksichtigt. Daher folgt an dieser Stelle eine budgetübergreifende Darstellung der Deckungskreise:
Deckungskreis |
Verbesserung(+) bzw. Verschlechterung (-) in T€ |
Deckungskreis Personal
(1) |
+ 484 |
Deckungskreis Personal
(3) |
+ 72 |
|
|
Deckungskreise Sachaufwendungen: |
|
Büroeinrichtungen und - maschinen (100) |
+/- 0 |
Wartung EDV-Anlagen und Büromaschinen (101) |
+ 10 |
Mieten EDV-Anlagen und Büromaschinen (110) |
+ 20 |
Unterhaltung Kfz, Steuer, Versicherung (130) |
+/- 0 |
Betriebsstoffe (131) |
+ 2 |
Versicherungen und Schadenfälle (140) |
+ 10 |
Bürobedarf (141) |
- 8 |
Literatur (142) |
- 15 |
Porto, Frachtkosten, Mobilfunkgebühren (143) |
- 10 |
Öffentliche Bekanntmachungen (144) |
+/- 0 |
Dienstreisen (145) |
+/- 0 |
Software (147) |
- 100 |
Verfilmung/ Digitalisierung von Schriftgut (148) |
+ 10 |
Zwischensumme
Deckungskreise ZD |
(- 81) |
|
|
Mieten technische Anlagen |
+ 1 |
Grundbesitzabgaben, Gebäude, Inventarversicherungen |
- 20 |
Heizung, Kehrgebühren |
- 372 |
Reinigungsmittel |
+ 25 |
Reinigung öffentlicher Gebäude |
- 244 |
Strom |
- 531 |
Wasser |
- 35 |
Versicherungen |
- 48 |
Telefongebühren u. Internet |
+ 90 |
Zwischensumme Deckungskreise StA 23 |
(- 1.134) |
|
|
Deckungskreise (nur Sachaufwendungen) |
- 1.215 |
Deckungskreise gesamt |
- 659 |
|
|
Deckungskreise der Zentralen Dienste
Deckungskreis (1) – Personalaufwendungen
Nach der Berechnung des Sachgebietes Personal wird der
Deckungskreis 1 "Personalaufwendungen" im Jahr 2023 voraussichtlich
mit einem Minderaufwand von rund
484T€ abschließen.
Mehraufwendungen:
Tarifabschluss im Sozial- und Erziehungsdienst 2022
Im Rahmen des im Jahr 2022 getroffenen Tarifabschlusses im Sozial-
und Erziehungsdienst erfolgt seit dem 01.07.2022 unter anderem die Zahlung
einer monatlichen SuE-Zulage an bestimmte Entgeltgruppen (S 2 bis S 12, S 14, S
15 Fg. 6 TVSuE). Die hochgerechneten Mehraufwendungen für diese Zulage belaufen
sich in 2023 auf rund 200 T€.
Tarifabschluss TVöD-V 2023
Infolge des Tarifabschlusses für den Bereich des TVöD-V entstehen
für das Haushaltsjahr 2023 ungeplante Mehraufwendungen in Höhe von rund 500
T€. Der Tarifabschluss sieht für das Jahr 2023 die Zahlung eines
Inflationsausgleichs in Form einer Einmalzahlung im Juni 2023 sowie monatlicher
Zahlungen ab Juli 2023 vor.
Auf Grundlage einer aktuellen Hochrechnung beträgt der an alle
Tarifbeschäftigten für 2023 zu zahlende Inflationsausgleich insgesamt rund
1.000 T€. Im Rahmen der Ansatzermittlung für 2023 wurde im Rahmen der
Orientierungsdaten dagegen eine Erhöhung der Entgelte um 2% zum 01.01.2023
berücksichtigt. Dies entspricht einem Betrag von rund 500 T€.
Allgemeine Ansatzverbesserung
Aufgrund der Vorgaben des StA 20 musste bei der Aufstellung der
Ansätze für das Haushaltsjahr 2023 insgesamt eine Ansatzverbesserung in Höhe
von insgesamt 500 T€ kalkuliert werden. Folglich wurden jeweils 250 T€ im
Deckungskreis 1 und im Deckungskreis 3 berücksichtigt.
Im Deckungskreis 1 erfolgte die Berücksichtigung infolge einer
Verringerung des Gesamtansatzes um 250 T€. Konkrete Maßnahmen, die im Gegenzug
auch zu entsprechenden Minderaufwendungen führten, lagen dieser
Ansatzverringerung nicht zugrunde, sodass die Minderaufwendungen im laufenden
Haushaltsjahr zu erwirtschaften sind. Folglich stellt die Ansatzverbesserung im
Ergebnis einen Mehraufwand in Höhe von 250 T€ dar.
Veränderungen zum Stellenplan 2022/2023
Aufgrund verschiedener Veränderungen, die zum ursprünglich
bewilligten Stellenplan 2022/2023 genehmigt und durchgeführt wurden, entstehen
in 2023 Mehraufwendungen in Höhe von rund 920 T€.
Zu den relevanten Veränderungen gehören insbesondere die Schaffung
zusätzlicher (befristeter) Stellen/-anteile sowie die Anhebung von
Stellenausweisungen. Den Mehraufwendungen stehen nur teilweise auch Mehrerträge
im DK 3 gegenüber.
Beihilfen
Auf Grundlage der an die Beihilfekasse der Kommunalen Versorgungskassen
Westfalen-Lippe (kvw) zu zahlenden monatlichen Abschläge sowie einer aufgrund
der bisher hohen Ausgaben fälligen zusätzlichen Einmalzahlung an die
Beihilfekasse im August 2023 ist in diesem Bereich derzeit mit Mehraufwendungen
in Höhe von rund 70 T€ zu rechnen. Aussagen über das tatsächliche
Rechnungsergebnis für den Bereich der Beihilfen können jedoch erst nach Erhalt
der Jahresabrechnung von der Beihilfestelle der kvw getroffen werden.
Sicherheitsdienst
Infolge des Einsatzes des Sicherheitsdienstes auch nach dem
Auslaufen der besonderen Schutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
entstehen bis zum Jahresende 2023 Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich rund
66 T€.
Minderaufwendungen:
Stellenplan 2022/2023
Anlässlich der Aufstellung des Stellenplans 2022/2023 wurden für
das Haushaltsjahr 2023 Mehraufwendungen in Höhe von rund 1.867 T€ kalkuliert.
Die aktuelle Hochrechnung ergibt jedoch lediglich Mehraufwendungen in Höhe von
rund 1.564 T€, sodass hier mit Minderaufwendungen von rund 303 T€ Euro
zu rechnen ist. Die Minderaufwendungen resultieren insbesondere daraus, dass
die im Rahmen des Stellenplans neu geschaffenen Stellen (noch) nicht besetzt
werden konnten bzw. nicht durchgehend besetzt waren.
Familienzentren
Im Bereich der Familienzentren sind nach derzeitigem Stand
Minderaufwendungen in Höhe von rund 100 T€ zu verzeichnen. Die
Minderaufwendungen resultieren insbesondere aus zeitweise unbesetzten Stellen
(z.B. aufgrund von Arbeitsunfähigkeit, Schwierigkeiten in der Personalfindung).
Personalpolitische Maßnahmen
Personalpolitisch konnten die Personalkosten zusätzlich um rund
2.087 T€ durch diverse Maßnahmen bzw. Umstände vermindert werden:
·
unerwartetes Ausscheiden von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ohne unmittelbare Nachbesetzung
·
krankheitsbedingte bzw.
mutterschutzrechtlich bedingte Ausfälle ohne bzw. mit Vertretungen, die
geringere Personalkosten verursachen (z.B. durch niedrigere Stufenzuordnung)
·
Verlängerung / Gewährung von Teilzeitbeschäftigungen
/ Beurlaubungen, ohne dass die freien Stellen bzw. Stellenanteile unmittelbar
nachbesetzt werden
·
freie Stellen, für die (noch) keine
adäquaten Bewerberinnen und Bewerber gefunden werden konnten
Anmerkung:
Die aus diesen Maßnahmen resultierenden
Minderaufwendungen führen in der Regel zu einer erheblichen Belastung der
übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den betroffenen Fachämtern, sodass
die genannten Minderaufwendungen nicht bei der Ermittlung von Personalkostenansätzen
für Folgejahre als Maßstab herangezogen werden können.
Übersicht:
|
|
Tarifabschluss im Sozial- und
Erziehungsdienst 2022" |
200 T€ |
Tarifabschluss TVöD-V 2023 |
500 T€ |
Ansatzverbesserung |
250 T€ |
Veränderungen zum Stellenplan
2022/2023 |
920 T€ |
Beihilfe |
70 T€ |
Sicherheitsdienst |
66 T€ |
Mehraufwendungen Gesamt |
2.006 T€ |
|
|
Stellenplan 2022/2023 |
303 T€ |
Familienzentren |
100 T€ |
Personalpolitische Maßnahmen |
2.087 T€ |
Minderaufwendungen Gesamt |
2.490 T€ |
|
|
Ergebnis Gesamt (Minderaufwendungen) |
484 T€ |
Stellungnahme zu der Entwicklung des Deckungskreises 3
("Personalkostenerstattungen")
Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine genaue Prognose der tatsächlichen
Erträge nur bedingt möglich, da einige Förderbescheide erst in der zweiten
Jahreshälfte verschickt werden oder die Höhe der Personalkostenerstattungen von
den tatsächlichen Personalkosten für das Jahr 2023 abhängig ist.
Dennoch ergibt eine aktuelle Hochrechnung, dass der geplante
Ansatz voraussichtlich überschritten werden kann. Es ist zurzeit davon auszugehen,
dass der Deckungskreis 3 im Haushaltsjahr 2023 mit Mehrerträgen 72 T€
abschließen wird.
Das vorläufige Ergebnis ergibt sich nach Verrechnung der
voraussichtlichen Mindererträge mit den voraussichtlichen Mehrerträgen.
Mindererträge:
Allgemeine Ansatzverbesserung
Aufgrund der Vorgaben des StA 20 musste bei der Aufstellung der
Ansätze für das Haushaltsjahr 2023 eine Ansatzverbesserung in Höhe von
insgesamt 500 T€ kalkuliert werden. Diesbezüglich wurden jeweils 250 T€ im
Deckungskreis 1 und im Deckungskreis 3 berücksichtigt.
Im Deckungskreis 3 erfolgte die Berücksichtigung infolge einer
Erhöhung des Gesamtansatzes um 250 T€. Konkrete Maßnahmen, die im Gegenzug auch
zu entsprechenden Mehrerträgen führten, lagen dieser Ansatzverringerung nicht
zugrunde, sodass die Mehrerträge im laufenden Haushaltsjahr zu erwirtschaften
sind. Folglich stellt die Ansatzverbesserung im Ergebnis einen Minderertrag in
Höhe von 250 T€ dar.
Adoptionsvermittlung
Bei der Ermittlung der Ansätze für diesen Bereich wurde davon
ausgegangen, dass zwei Vollzeitstellen entsprechend anteilig durch die
beteiligten Kommunen erstattungsfähig sind. Nach Mitteilung des Jugendamtes ist
es tatsächlich nur eine Vollzeitstelle, sodass hier entsprechende Mindererträge
in Höhe von rund 33 T€ zu erwarten sind.
Mehrerträge:
Landeskinderschutzgesetz / Jugendamtsscharfer Belastungsausgleich
Im Zusammenhang mit dem Landeskinderschutzgesetz erfolgte eine
Aufstockung des Personalbedarfs im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes
sowie die Schaffung einer halben Stelle "Netzwerkkoordination
Kinderschutz". Im Rahmen des Konnexitätsprinzips erfolgen entsprechende
Personalkostenerstattungen ("Jugendamtsscharfer Belastungsausgleich")
in Höhe von rund 179 T€, die zumindest im Jahr 2023 die entstehenden
Mehraufwendungen im Bereich des DK 1 (enthalten oben im Punkt
"Veränderungen zum Stellenplan 2022/2023") decken.
Refinanzierung von Stellen
Verschiedene (zum Teil zusätzlich zum Stellenplan eingerichtete)
Stellen werden im Rahmen von Förderprogrammen (teilweise) oder aber auch
Eingliederungszuschüssen bei der Einstellung von zuvor arbeitssuchend
gemeldeten Personen refinanziert, sodass hier mit zusätzlichen, bisher nicht
kalkulierten Personalkostenerstattungen in Höhe von rund 57 T€ gerechnet
wird.
JeKits
Infolge einer Ausdehnung des "JeKits"-Angebots an den
Bergkamener Schulen ist für diesen Bereich mit Mehrerträgen in Höhe von rund
19 T€ zu rechnen.
Versorgungslastenteilung
Im Zusammenhang mit der Einstellung von Beamtinnen und Beamten
anderer Dienstherrn (insbesondere im Wege der Versetzung) sind durch den
bisherigen Dienstherrn die anteiligen Versorgungslasten an den neuen
Dienstherrn im Rahmen der Versorgungslastenteilung zu erstatten. Einen Teil des
Erstattungsbetrags erhält die Versorgungskasse der kvw im Rahmen der
Umlagegemeinschaft. Der andere Teil wird im Deckungskreis 3 vereinnahmt.
Hierdurch sind aktuell Mehrerträge in Höhe von rund 100 T€ zu
verzeichnen.
Übersicht:
|
|
Ansatzverbesserung |
250 T€ |
Adoptionsvermittlung |
33 T€ |
Mindererträge Gesamt |
288 T€ |
|
|
Landeskinderschutzgesetz
/Jugendamtsscharfer Belastungsausgleich |
179 T€ |
Refinanzierung von Stellen |
57 T€ |
JeKits |
19 T€ |
Versorgungslastenteilung |
100 T€ |
sonstige Mehrerträge |
5 T€ |
Mehrerträge Gesamt |
360 T€ |
Ergebnis Gesamt (Mehrerträge) |
72 T€ |
Stellungnahme
zu der Entwicklung des Deckungskreises 145 "Dienstreisen"
Ansatz: |
88.432,00 Euro |
Ausgaben bisher: |
31.011,11 Euro |
vor. noch benötigt: |
Restbetrag |
Die Mittel des Deckungskreises "Dienstreisen" werden
voraussichtlich ausreichen. Ob in diesem Bereich letztlich Minderaufwendungen
zu verzeichnen sind, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit gesagt
werden, da die Verausgabung vom Zeitpunkt der Antragstellung abhängt.
Die Sparbemühungen der Zentralen Dienste (z. B. konsequente
Anordnung der Dienstwagennutzung, Ticket 2000, Kontrolle der Fahrtenbücher,
Bereitstellung von weiteren Dienstwagen) werden konsequent weiter verfolgt.
Stellungnahme zu den Erträgen aus
internen Leistungsbeziehungen
Ansatz: |
198 T€ |
Einnahmen bisher: |
0 T€ |
noch erwartete Einnahmen: |
198 T€ |
Einnahmen gesamt: |
198 T€ |
Veränderung |
0 T€ |
Im Rahmen der inneren Verrechnung werden vom Baubetriebshof
Personalkosten für Querschnittsleistungen
in Höhe von rund 189 T€ erstattet. Eine höhere Erstattung wird im
Jahr 2023 nicht erwartet.
Weiterhin erfolgt zum Ende des Jahres 2023 eine innere Verrechnung
für die seitens der Zentralen Dienste 11 gezahlten Künstlersozialabgaben durch
die beteiligten Fachämter. Die konkrete Höhe der Erträge kann erst zum Ende des
Jahres 2023 ermittelt werden, da die abzuführende Künstlersozialabgabe abhängig
von den für 2023 insgesamt gezahlten Beträgen an die Künstler/innen ist. Zum
aktuellen Zeitpunkt wird angenommen, dass der Ansatz erreicht werden kann.
Hinweis:
Fallen die Beträge für die innere Verrechnung im Bereich der
Künstlersozialabgaben in 2023 geringer oder höher aus, werden auch die Ausgaben
an die Künstlersozialkasse, die aus dem DK 1 gezahlt werden, in 2024 ebenfalls
entsprechend geringer oder höher ausfallen, da sich die Höhe der
Künstlersozialabgaben nach den an die Künstler/innen im Vorjahr gezahlten Entgelte
Fazit
Abschließend wird festgestellt, dass der Deckungskreis 1
"Personalaufwendungen" mit einem Minderaufwand
von voraussichtlich rund 484 T€
abschließen wird.
Der Deckungskreis 3 "Personalkostenerstattungen" wird
voraussichtlich mit einem Mehrertrag
in Höhe von voraussichtlich rund 72 T€
abschließen. Für den Deckungskreis 145 "Dienstreisen" sowie den
Bereich der internen Leistungsbeziehungen wird zum aktuellen Zeitpunkt davon
ausgegangen, dass die Ansätze jeweils erreicht werden bzw. die vorhandenen
Mittel ausreichen.
Deckungskreis (143)
- Porto, Frachtkosten und Mobilfunkgebühr
Im
Jahre 2023 stehen für Porto- und Mobilfunkgebühren rund 118 T€ zur Verfügung.
Mit Ablauf des Monats Juni 2023 wurden bereits rund 72 T€
verausgabt. Von den zur Verfügung stehenden Mitteln verbleiben somit 38 %. Es
ist davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel im Deckungskreis
für die Monate Juli bis Dezember nicht ausreichend sind.
Der Mehraufwand beziffert sich auf ca. 10 T€. Der Mehraufwand entsteht durch
die Erhöhung der Porto- und Mobilfunkkosten im Jahr 2023.
Einsparungen
sind auf Grund der Kürzungen in den vergangenen Jahren nicht zu erwarten.
Deckungskreis (142) - Literatur – Bücher, Zeitschriften
Für den Rest des Jahres stehen nur noch 20
% der Mittel zur Verfügung. Da laufende Zahlungsverpflichtungen insbesondere
für Ergänzungslieferungen der Rechtssammlungen und Online-Abonnements bei
Verlagen bestehen, kann auch in diesem Jahr nicht damit gerechnet werden, dass
die Mittel ausreichen.
Es ist mit einem Mehraufwand von ca. 15 T€ zu rechnen.
Deckungskreis (147) - Software
Aufgrund der
Einführung mobiler Arbeit die Mitarbeiter aus der gesamten Verwaltung kommt es
zu erheblichen Mehraufwendungen. Insbesondere durch die Umstellung auf
Microsoft Office 365, da es sich hierbei nicht mehr um investive Lizenzkosten
handelt. Des Weiteren sind Mehraufwendungen
durch die dringend erforderliche Erneuerung der Sicherheits- und
Datenschutzrichtlinien im Rahmen der Informationssicherheit zu erwarten. Diese
sind für das mobile Arbeiten zwingend erforderlich. Die bisherigen Ausgaben für
diese Projekte belaufen sich bereits auf rund 527 T€. Der Ansatz ist mit 553 T€
beziffert
Es wird ein Mehraufwand
in Höhe von rund 100 T€ erwartet.
Fazit zu den Deckungskreisen der Zentralen Dienste
Insgesamt ist festzustellen, dass bei konsequent wirtschaftlichen Verwaltungshandelns, d.h. durch einen sparsamen Umgang mit anvertrauten Haushaltsmitteln eine Verbesserung von voraussichtlich insgesamt 475 T€ (+ 72T€ Personalkostenerstattungen + 484 T€ Personalaufwendungen - 81 T€ Sachaufwand) zu verzeichnen ist.
Deckungskreise
Immobilienwirtschaft
Deckungskreis 23 -
Heizung und Kehrgebühren
Die im
Bereich der städt. Gebäude entstehenden Heizkosten werden im Wesentlichen durch
Gas- und Fernwärmelieferungen der GSW abgedeckt. Lediglich 2 Gebäude,
überwiegend mit Mietwohnungen ausgestattet, werden noch mit Öl beheizt. Ein
Gebäude verfügt über eine Nachtspeicherheizanlage, deren Kosten aber
abrechnungstechnisch im DK – Strom abgebildet werden.
Bedingt
durch die durchgeführten energetischen Maßnahmen konnten die Verbrauchswerte in
den vergangenen Jahren erheblich gesenkt werden. Außerdem wurden einige städt.
Gebäude ganz oder teilweise aufgegeben (Veranstaltungsgebäude Schacht III,
ehemalige Heideschule, ehemalige Alisoschule, ehemalige Burgschule). Dadurch
war es möglich, dem Trend der Kostensteigerung im Bereich der Heizkosten
positiv entgegenzuwirken.
Für das
laufende Haushaltsjahr wird unter Bezugnahme auf die o. g. Ausführungen mit
einem voraussichtlichen Ergebnis in Höhe von ca. 1.500 T€ gerechnet. Bis zum
30.06.2023 wurden bereits Zahlungen in Höhe von ca. 827 T€ angewiesen.
Auf der
Grundlage der Vorauszahlungsleistungen, der Erfahrungswerte der Vorjahre und
der Einsparungserwartung wird mit einem Mehraufwand
in Höhe von ca. 372 T€ gerechnet.
Deckungskreis 23 - Strom
Beginnend mit dem
Haushaltsjahr 2022 wurde der Deckungskreis „Strom, Wasser, Kehrgebühren“
aufgeteilt. Der Kostenbereich „Kehrgebühren“ wurde dem Bereich „Heizung“
zugeordnet. Die Kostenbereiche „Strom“ und „Wasser“ wurden getrennt und bieten
nun den Vorteil der differenzierteren Betrachtung.
Die bis zum
30.06.2023 geleisteten bzw. jahresbezogen angeordneten Zahlungen belaufen sich
bereits auf ca. 905 T€.
Unter Bezugnahme
auf die o. g. Erläuterungen wird aktuell mit einem Mehraufwand in Höhe von 531T€
gerechnet.
Deckungskreis
23 – Telefon- und Internetgebühren
Die Ausgaben im Jahr 2023 werden sich
voraussichtlich auf ca. 150 T€ belaufen. Hier hat sich seit Mai 2023 ein
Tarifwechsel für das Rathaus positiv ausgewirkt und zu erheblich geringeren
Kosten geführt, als in der Vergangenheit. Die voraussichtliche Einsparung für
2023 beläuft sich allein hier auf ca. 16 T€. Außerdem ist zu berücksichtigen,
dass die Durchführung der sog. In-House-Verkabelung städt. Schulen zwar
abgeschlossen ist, sich die Ausstattung mit Hardware-Komponenten allerdings
überwiegend noch in der Umsetzung befindet und noch nicht alle Gebäude an das
Glasfasernetz angeschlossen sind.
Insgesamt
wird hier mit einem Minderaufwand in
Höhe von ca. 90 T€ gerechnet.
Deckungskreis 23 - Fremdreinigung
Das Amt
für Immobilienwirtschaft hat die Unterhaltsreinigung im Jahr 2022 europaweit
ausgeschrieben und die Leistungen an 2 Dienstleister für zunächst 4 Jahre neu
vergeben.
Die
Ausschreibung erfolgte insbesondere vor dem Hintergrund der angestrebten
Verbesserung der Reinigungsqualität. Dadurch soll aber nicht nur ein
verbessertes Reinigungs- und Desinfektionsergebnis erreicht werden. Angestrebt
wird auch die Schonung der zu reinigenden Gegenstände und Oberflächen,
insbesondere der Böden. Das Ausschreibungsergebnis hat 2022 gezeigt, dass die
bereits 2021 beantragten Haushaltsmittel nicht ausreichen werden. Im Zuge der
damaligen Ausschreibung wurde ferner festgelegt, dass zur Sicherstellung der
angestrebten Zielerreichung ein qualifiziertes Unternehmen regelmäßig
Qualitätskontrollen durchführen soll. Hierbei sollen Mängel aufgezeigt sowie
Nachbesserungen eingefordert und kontrolliert werden. Eine zunächst bis zum
Jahresende 2023 befristete Beauftragung ist Anfang 2023 erfolgt und löst
weitere Mehrausgaben aus.
Es ist insgesamt mit
einem Mehraufwand in Höhe von ca. 244 T€ zu rechnen.
Fazit zu den Deckungskreisen des Sachgebietes Hochbau,
Gebäudewirtschaft
Den
bereitgestellten Haushaltsmitteln für die Bewirtschaftung der vg.
Deckungskreise in Höhe von 4.866 T€ stehen Ausgaben in Höhe von voraussichtlich
6.000 T€ gegenüber.
Der Mehraufwand beläuft sich somit nach
derzeitiger Einschätzung auf voraussichtlich ca. 1.134 T€.
Dieser ist im
laufenden Haushaltsjahr durch Mittelverstärkung im Wege einer überplanmäßigen
Ausgabe bereitzustellen.
Fazit
zum Ergebnis aller Deckungskreise
Die Deckungskreise der ZD werden
voraussichtlich mit einer Verbesserung von insgesamt 475 T€ und die Deckungskreise des Stadtamtes 23 mit einer
Verschlechterung in Höhe von 1.134 T€
abschließen. Mithin ist nach aktueller Sachlage im Bereich der Deckungskreise
mit einer Gesamtverschlechterung von
659 T€ zu rechnen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Wolter |
Sichtvermerk StA 20 Haeske |