Betreff
2. Änderung der Jugendamtssatzung: Aufnahme weiterer beratender Mitglieder
Vorlage
12/1021
Aktenzeichen
schy-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bergkamen vom 20.12.2011, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Mit Schreiben vom 22.04.2023 haben sich die Bergkamener Schülersprecherinnen und Schülersprecher an die Ratsfraktionen und die Verwaltung gewandt. Die Schülersprecherinnen und Schülersprecher begehren eine Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss mit beratender Funktion.

 

Das Jugendamt schlägt vor, diesem Begehren zu entsprechen.

 

Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses regelt § 71 SGB VIII i. v. m. § 4 AG-KJHG NW. Demnach sollen dem Jugendhilfeausschuss Mitglieder selbstorganisierter Zusammenschlüsse als beratende Mitglieder angehören.

 

In § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt Bergkamen sind die beratenden Mitglieder benannt, die Aufzählung orientiert sich an den Vorgaben des § 5 AG-KJHG NW. Zulässig ist auch die Bestimmung weiterer sachkundiger Frauen und Männer als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss. Dies ist durch die Jugendamtssatzung zu regeln.

 

Die Verwaltung des Jugendamts schlägt deshalb vor, § 4 Abs. 3 der Jugendamtssatzung wie folgt zu ändern:

 

(3) Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:

 

……

 

j) eine Vertreterin oder ein Vertreter der Schülersprecherinnen und Schülersprecher der weiterführenden Bergkamener Schulen, die oder der durch die Bergkamener Schülersprecherkonferenz gewählt wird.

 

Für die Mitglieder nach den Buchstaben c) bis j) ist gleichzeitig je ein Vertreter/eine Vertreterin zu bestellen.

 

 

In Folge ist § 11 (Inkraftreten) der Satzung ändern:

 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die

Satzung für das Jugendamt der Stadt Bergkamen vom 20.11.2012 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 15.12.2014 außer Kraft.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scharwey

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

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