Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 2. Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Bergkamen vom 20.12.2011, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Mit Schreiben vom 22.04.2023 haben sich die Bergkamener Schülersprecherinnen und Schülersprecher an die Ratsfraktionen und die Verwaltung gewandt. Die Schülersprecherinnen und Schülersprecher begehren eine Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss mit beratender Funktion.
Das Jugendamt schlägt vor, diesem Begehren zu entsprechen.
Die Besetzung des Jugendhilfeausschusses regelt § 71 SGB VIII i. v. m. § 4 AG-KJHG NW. Demnach sollen dem Jugendhilfeausschuss Mitglieder selbstorganisierter Zusammenschlüsse als beratende Mitglieder angehören.
In § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt Bergkamen sind die beratenden Mitglieder benannt, die Aufzählung orientiert sich an den Vorgaben des § 5 AG-KJHG NW. Zulässig ist auch die Bestimmung weiterer sachkundiger Frauen und Männer als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss. Dies ist durch die Jugendamtssatzung zu regeln.
Die Verwaltung des
Jugendamts schlägt deshalb vor, § 4 Abs. 3 der Jugendamtssatzung wie folgt zu
ändern:
(3) Als beratende
Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:
……
j) eine Vertreterin oder ein Vertreter der
Schülersprecherinnen und Schülersprecher der weiterführenden Bergkamener
Schulen, die oder der durch die Bergkamener Schülersprecherkonferenz gewählt
wird.
Für die Mitglieder nach den Buchstaben c)
bis j) ist gleichzeitig je ein Vertreter/eine Vertreterin zu bestellen.
In Folge ist § 11 (Inkraftreten) der Satzung ändern:
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in
Kraft. Gleichzeitig tritt die
Satzung für das Jugendamt der Stadt Bergkamen vom
20.11.2012 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 15.12.2014 außer Kraft.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
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Amtsleiter Kortendiek |
Sachbearbeiter Scharwey |
Sichtvermerk StA 30 Stratesteffen |