Betreff
Bereitstellung überplanmäßiger Mittel (nach § 83 Abs. 2 GO NRW) auf der Buchungsstelle 15.57.01.523510 " Erstattungen an Sondervermögen"
Vorlage
12/1017
Aktenzeichen
fi
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die überplanmäßige Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von 102.000,00 € auf der Buchungsstelle 15.57.01.523510                      " Erstattungen an Sondervermögen". Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 16.61.01.405100 „Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich“

 

Sachdarstellung:

 

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit (§ 83 Absatz 1 GO NRW) ergibt sich aus den Regelungen der abgeschlossenen interkommunalen Kooperationsvereinbarung. Sind die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen erheblich, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates (§ 83 Absatz 2 GO NRW). Die Deckung für die Bereitstellung dieser überplanmäßigen Mittel kann aus der Buchungsstelle 16.61.01.405100 „Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich“ erfolgen.

 

Der Betrieb BreitBand Bergkamen (im Folgenden kurz: BBB) wurde durch den Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen vom 14.12.2017 mit Wirkung zum 01.02.2018 gegründet, zum Zwecke einer flächendeckenden Breitbandversorgung der Städte Kamen und Bergkamen sowie der Gemeinde Bönen.

 

Dem BBB wurden von der Stadt Bergkamen folgende Aufgaben übertragen:

-           Errichtung einer eigenen passiven Breitbandinfrastruktur auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen

-           Vermietung/Verpachtung an einen Netzbetreiber zur Versorgung mit Breitbanddiensten

 

Ziel ist es, dass nach einem Ausbau alle unterversorgten Haushalte auf eine symmetrische Bandbreite von mindestens 100 Mbit/s zurückgreifen können und für die Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen/institutionellen Nachfrager Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s möglich sind. Die Kooperation endet grundsätzlich nach dem Ende des Pachtvertrags mit der Veräußerung des Netzes durch die Stadt Bergkamen, in deren Eigentum die zu errichtende passive Netzinfrastruktur steht.

 

Die Gesamtaufwendungen abzüglich Gesamterträge der Ergebnisrechnung eines jeden Jahres werden von den Kommunen Bergkamen, Kamen und Bönen nach den Verhältnissen der voraussichtlichen Baukosten auf den jeweiligen Gemeindegebieten zu den gesamten geplanten Baukosten an den Eigenbetrieb BreitBand Bergkamen erstattet.

 


Die vorhandenen Mittel (+5.101,39 €) auf der Buchungsstelle 15.57.01.523510 reichen derzeit nicht aus, um die zweite Vorauszahlung im Geschäftsjahr 2023 an den BBB zu leisten (+106.122,85 €). Im Zuge der Budgetanmeldung (im Jahre 2021) für den Doppelhaushalt 2022/2023 waren die Strukturen und möglichen Aufwandssachverhalte für die Abwicklung des Breitbandprojektes Kamen, Bönen und Bergkamen noch nicht endgültig abgeschlossen bzw. bekannt. Die Komplexität des Projektes machte es im weiteren Verlauf erforderlich, fachliche Begleitung sowohl im technischen als auch im juristischen Bereich einzubinden und weitere Kostenfaktoren zu berücksichtigen.

 

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

102.000,00 €

 

Produkt-/Sachkonto:          15.57.01.523510 " Erstattungen an Sondervermögen"   

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                    

0,00 €

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

16.61.01.405100 „Leistungen nach dem 

                              Familienleistungsausgleich“

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

ja

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

Bernd Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Stabstelle Wirtschaftsförderung

 

 

 

 

Faulstich

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Fischer