Hier: Mittelbare Beteiligung über die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Kapitalerhöhung, verbunden mit einer Satzungsänderung bei der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH, aufgrund des Beitritts des Kreises Steinfurt, entsprechend dem beigefügten Entwurf.
Sachdarstellung:
Der
Kreis Steinfurt hat für eine Reihe von Buslinien im Stadtverkehr Steinfurt, im
Ortsverkehr Wettringen und im Ortsverkehr Laer die Einnahmeverantwortung
übernommen. Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftervertrages der
Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH (siehe Anlage 1) besteht damit
ein Anspruch des Kreises Steinfurt auf Aufnahme in die Gesellschaft. Diese
beantragt der Kreis Steinfurt nach Beschluss seines Kreistages vom 24.10.2022
rückwirkend zum 01.08.2022.
Ziel der
Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH ist die Förderung der
Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Tarifgemeinschaft
kümmert sich um die Anwendung und Fortentwicklung eines Gemeinschaftstarifes
für Gemeinschaftsverkehre in ihrem Tarifraum, und zwar im Sinne der Attraktivität
und Leistungsfähigkeit des ÖPNVs. Durch die Zusammenarbeit in der
Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH werden enge Tarifgrenzen
überwunden, gleichzeitig ist sie der Dienstleister, um die komplexe Aufteilung
der ÖPNV-Einnahmen zu bewältigen.
Mit
Blick auf die positiven Auswirkungen auf Zielsetzung und Aufgaben der
Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH hat die
Gesellschafterversammlung am 23.09.2022 einstimmig beschlossen, die
gesellschaftsrechtlichen Vorbereitungen zur Aufnahme des Kreises Steinfurt als
Gesellschafter vorzunehmen. An der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe
GmbH sind 28 Gesellschafter mit einem Geschäftsanteil in Höhe von jeweils
1.000,00 € vertreten (siehe Anlage 2). Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt
aktuell insgesamt 28.000,00 €. Um den Kreis Steinfurt aufzunehmen, soll das
Stammkapital um dessen Gesellschaftsanteil auf 29.000,00 € erhöht werden.
Entsprechende Beurkundung beim Notar haben am 07.12.2022 stattgefunden und der
Kreis Steinfurt hat sein Ansinnen mit Vorlage der Gremienbeschlüsse der
Bezirksregierung Münster angezeigt.
Mit
Schreiben vom 20.12.2022 informiert die Bezirksregierung Münster die
unmittelbar, aber auch mittelbar bspw. über Verkehrsunternehmen an der
Tarifgemeinschaft Münsterland Ruhr-Lippe beteiligten 43 Städte, Gemeinden und
Kreisen, dass die Bezirksregierung Münster die Erhöhung des Stammkapitals um
1.000 € verbunden mit einer Änderung der einzelnen Gesellschaftsanteile von
3,57 % auf 3,45 % nach § 108 Abs. 6 b GO NRW als wesentlich erachten und
deshalb von allen betroffenen Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistage
entsprechende Beschlüsse zu fassen und bei der Bezirksregierung anzuzeigen
sind.
Die Stadt Bergkamen ist nur mittelbar über die VKU an der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe beteiligt. Durch die Erhöhung des Stammkapitals ergibt sich für die Stadt Bergkamen so eine Veränderung von derzeit 0,27 % auf 0,26 % der Anteile.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter u. Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Blom |
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