Betreff
Kapitalerhöhungsbeschluss verbunden mit einer Satzungsänderung bei der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH aufgrund des Beitritts des Kreises Steinfurt
Hier: Mittelbare Beteiligung über die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU)
Vorlage
12/1012
Aktenzeichen
44.20.bl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Kapitalerhöhung, verbunden mit einer Satzungsänderung bei der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH, aufgrund des Beitritts des Kreises Steinfurt, entsprechend dem beigefügten Entwurf.

 

Sachdarstellung:

 

Der Kreis Steinfurt hat für eine Reihe von Buslinien im Stadtverkehr Steinfurt, im Ortsverkehr Wettringen und im Ortsverkehr Laer die Einnahmeverantwortung übernommen. Nach § 4 Abs. 2 Satz 2 des Gesellschaftervertrages der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH (siehe Anlage 1) besteht damit ein Anspruch des Kreises Steinfurt auf Aufnahme in die Gesellschaft. Diese beantragt der Kreis Steinfurt nach Beschluss seines Kreistages vom 24.10.2022 rückwirkend zum 01.08.2022.

 

Ziel der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH ist die Förderung der Zusammenarbeit im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Tarifgemeinschaft kümmert sich um die Anwendung und Fortentwicklung eines Gemeinschaftstarifes für Gemeinschaftsverkehre in ihrem Tarifraum, und zwar im Sinne der Attraktivität und Leistungsfähigkeit des ÖPNVs. Durch die Zusammenarbeit in der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH werden enge Tarifgrenzen überwunden, gleichzeitig ist sie der Dienstleister, um die komplexe Aufteilung der ÖPNV-Einnahmen zu bewältigen.

 

Mit Blick auf die positiven Auswirkungen auf Zielsetzung und Aufgaben der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH hat die Gesellschafterversammlung am 23.09.2022 einstimmig beschlossen, die gesellschaftsrechtlichen Vorbereitungen zur Aufnahme des Kreises Steinfurt als Gesellschafter vorzunehmen. An der Tarifgemeinschaft Münsterland - Ruhr-Lippe GmbH sind 28 Gesellschafter mit einem Geschäftsanteil in Höhe von jeweils 1.000,00 € vertreten (siehe Anlage 2). Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt aktuell insgesamt 28.000,00 €. Um den Kreis Steinfurt aufzunehmen, soll das Stammkapital um dessen Gesellschaftsanteil auf 29.000,00 € erhöht werden. Entsprechende Beurkundung beim Notar haben am 07.12.2022 stattgefunden und der Kreis Steinfurt hat sein Ansinnen mit Vorlage der Gremienbeschlüsse der Bezirksregierung Münster angezeigt.

 

Mit Schreiben vom 20.12.2022 informiert die Bezirksregierung Münster die unmittelbar, aber auch mittelbar bspw. über Verkehrsunternehmen an der Tarifgemeinschaft Münsterland Ruhr-Lippe beteiligten 43 Städte, Gemeinden und Kreisen, dass die Bezirksregierung Münster die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000 € verbunden mit einer Änderung der einzelnen Gesellschaftsanteile von 3,57 % auf 3,45 % nach § 108 Abs. 6 b GO NRW als wesentlich erachten und deshalb von allen betroffenen Stadt- und Gemeinderäten sowie Kreistage entsprechende Beschlüsse zu fassen und bei der Bezirksregierung anzuzeigen sind.

 

Die Stadt Bergkamen ist nur mittelbar über die VKU an der Tarifgemeinschaft Münsterland – Ruhr-Lippe beteiligt. Durch die Erhöhung des Stammkapitals ergibt sich für die Stadt Bergkamen so eine Veränderung von derzeit 0,27 % auf 0,26 % der Anteile.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter u. Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Blom