Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Strukturwandel und Wirtschaftsförderung folgt den Ausführungen der Verwaltung
und beschließt, dass auf Basis des vorliegenden Integrierten Handlungskonzepts
„Bergkamen MITTENDRIN“ vorerst kein erneuter Antrag auf Städtebauförderung für
die Stadtmitte gestellt wird.
Stattdessen werden die jeweils
zuständigen Fachämter beauftragt, Einzelmaßnahmen aus dem Integrierten
Handlungskonzept mit Haushaltsmitteln umzusetzen, möglichst unter Verwendung
anderer Fördermittel.
Sachdarstellung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung hat am 09.10.2018 (s.
Drucksache Nr. 11/1314) die Verwaltung beauftragt, ein Integriertes
Handlungskonzept für die Stadtmitte Bergkamen zu erarbeiten. In der Folge wurde
mit Hilfe der Planungsgruppe Stadtbüro aus Dortmund unter umfangreicher Beteiligung
von Öffentlichkeit, Akteuren in der Stadtmitte und Funktionsträgern das
Integrierte Handlungskonzept „Bergkamen MITTENDRIN“ erarbeitet.
Das Konzept umfasst
insgesamt 44 konkrete Maßnahmen in folgenden fünf Handlungsfeldern:
I
- Öffentlicher Raum und Verkehr
II
- Soziales, Bildung, Kultur und
Freizeit
III -
Wohnen und Städtebau
IV -
Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie und Gewerbe
V
- Prozesssteuerung
Der Rat der Stadt Bergkamen hat
daraufhin am 25.05.2020 (Drucksache Nr. 11/1912), d.h. vor 3 Jahren, das
Integrierte Handlungskonzept „Bergkamen MITTENDRIN“ als Leitlinie für die
weitere Entwicklung in der Stadtmitte beschlossen.
Zur Umsetzung dieser Maßnahmen hat die
Stadtverwaltung in den Jahren 2020, 2021 und 2022 insgesamt drei Anträge auf
Städtebauförderung gestellt, die im Städtebauförderungsprogramm des Folgejahres
jeweils nicht berücksichtigt worden sind. Die aktuelle Information über die
Nicht-Berücksichtigung wurde am 12.05.2023 vom Ministerium veröffentlicht.
Darüber hinaus hat die Verwaltung im
Herbst 2022 eine Projektskizze für Fördermittel aus dem Bundesprogramm
„Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel eingereicht. Dabei wurden
Teilmaßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept zum Projekt „Grüne
Stadtmitte Bergkamen“ zusammengefasst. Auch hier fand die Stadt Bergkamen keine
Berücksichtigung, die entsprechende Mitteilung erfolgte im März 2023.
Nun könnte bis zum 30.09.2023
theoretisch ein erneuter Antrag auf Städtebauförderungsmittel für das
Programmjahr 2024 gestellt werden.
Die Verwaltung schlägt jedoch vor, bis
auf Weiteres keinen neuen Antrag zu stellen und zwar aus folgenden Gründen:
-
Die
statistische Datenanalyse des Integrierten Handlungskonzepts „Bergkamen
MITTENDRIN“ basiert auf Daten aus dem Jahr 2018. Auch die Kostenschätzungen für
die konkreten Maßnahmen, welche die Grundlage für den Förderantrag darstellen,
sind inzwischen nicht mehr aktuell und bedürfen insbesondere vor dem
Hintergrund der zwischenzeitlich eingetretenen Inflation und
Baukostensteigerungen einer Neuberechnung.
Vor einer erneuten Antragsstellung müssten die Daten und insbesondere die
Kostenschätzungen überarbeitet und aktualisiert werden, da mit den beantragten
Mitteln die Maßnahmen nach heutigem Kostenstand nicht mehr umsetzbar wären.
Eine Förderung wäre insofern nicht zielführend, da die Stadt Bergkamen
Finanzierungslücken aus eigenen Mitteln decken müsste.
-
Das
Städtebauförderprogramm war in den vergangenen Jahren stets mehrfach
überzeichnet. Die Stadt Bergkamen wird in den Jahren 2023 und 2024 jeweils noch
Anträge auf Städtebauförderung für die Wasserstadt Aden stellen, um dieses
Projekt erfolgreich abschließen zu können. Es ist nicht davon auszugehen, dass
Bergkamen für zwei Projekte gleichzeitig Städtebaufördermittel erhält. Die
Priorisierung erfolgte in der Vergangenheit stets zugunsten der Wasserstadt
Aden. Vor diesem Hintergrund ist mindestens in den Jahren 2024 und 2025 kein
positiver Bescheid für Städtebaufördermittel für die Stadtmitte zu erwarten.
Für das Integrierte Handlungskonzept
„Bergkamen MITTENDRIN“ wurden bislang die entsprechenden Eigenanteile in den
Haushalt der Stadt Bergkamen eingestellt. Allerdings konnten sie aufgrund
mangelnder Fördermittel nicht verausgabt werden. Auch wurden entsprechende
Personalkapazitäten vor- bzw. freigehalten, die mittel- und langfristig nicht
anderweitig eingesetzt werden konnten.
Stattdessen wird vorgeschlagen,
Einzelmaßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept unter Nutzung von
Eigenmitteln durch die jeweils zuständigen Fachämter umzusetzen. Es bleibt
unbenommen, zu diesem Zweck anderweitige Fördermittel zu akquirieren. Der
integrierte Ansatz und die Federführung des Gesamtprojekts durch StA 61
entfallen hierbei. Seitens StA 61 würde z. B. die Begleitung der weiteren
Entwicklung der ehem. Turmarkaden sowie die Durchführung von
Bauleitplanverfahren zur Nachnutzung des Hallenbadareals in den Fokus rücken.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Technischer Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thoms |
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