Betreff
Integriertes Handlungskonzept "Bergkamen MITTENDRIN": Aktueller Sachstand und weiteres Vorgehen
Vorlage
12/0994
Aktenzeichen
tho_ger
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung folgt den Ausführungen der Verwaltung und beschließt, dass auf Basis des vorliegenden Integrierten Handlungskonzepts „Bergkamen MITTENDRIN“ vorerst kein erneuter Antrag auf Städtebauförderung für die Stadtmitte gestellt wird.

Stattdessen werden die jeweils zuständigen Fachämter beauftragt, Einzelmaßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept mit Haushaltsmitteln umzusetzen, möglichst unter Verwendung anderer Fördermittel.

 

 

Sachdarstellung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung hat am 09.10.2018 (s. Drucksache Nr. 11/1314) die Verwaltung beauftragt, ein Integriertes Handlungskonzept für die Stadtmitte Bergkamen zu erarbeiten. In der Folge wurde mit Hilfe der Planungsgruppe Stadtbüro aus Dortmund unter umfangreicher Beteiligung von Öffentlichkeit, Akteuren in der Stadtmitte und Funktionsträgern das Integrierte Handlungskonzept „Bergkamen MITTENDRIN“ erarbeitet.

 

Das Konzept umfasst insgesamt 44 konkrete Maßnahmen in folgenden fünf Handlungsfeldern:

I   -  Öffentlicher Raum und Verkehr

II  -  Soziales, Bildung, Kultur und Freizeit

III -  Wohnen und Städtebau

IV -  Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie und Gewerbe

V  -  Prozesssteuerung

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat daraufhin am 25.05.2020 (Drucksache Nr. 11/1912), d.h. vor 3 Jahren, das Integrierte Handlungskonzept „Bergkamen MITTENDRIN“ als Leitlinie für die weitere Entwicklung in der Stadtmitte beschlossen.

Zur Umsetzung dieser Maßnahmen hat die Stadtverwaltung in den Jahren 2020, 2021 und 2022 insgesamt drei Anträge auf Städtebauförderung gestellt, die im Städtebauförderungsprogramm des Folgejahres jeweils nicht berücksichtigt worden sind. Die aktuelle Information über die Nicht-Berücksichtigung wurde am 12.05.2023 vom Ministerium veröffentlicht.

 

Darüber hinaus hat die Verwaltung im Herbst 2022 eine Projektskizze für Fördermittel aus dem Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel eingereicht. Dabei wurden Teilmaßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept zum Projekt „Grüne Stadtmitte Bergkamen“ zusammengefasst. Auch hier fand die Stadt Bergkamen keine Berücksichtigung, die entsprechende Mitteilung erfolgte im März 2023.

 

Nun könnte bis zum 30.09.2023 theoretisch ein erneuter Antrag auf Städtebauförderungsmittel für das Programmjahr 2024 gestellt werden.

 

Die Verwaltung schlägt jedoch vor, bis auf Weiteres keinen neuen Antrag zu stellen und zwar aus folgenden Gründen:

-       Die statistische Datenanalyse des Integrierten Handlungskonzepts „Bergkamen MITTENDRIN“ basiert auf Daten aus dem Jahr 2018. Auch die Kostenschätzungen für die konkreten Maßnahmen, welche die Grundlage für den Förderantrag darstellen, sind inzwischen nicht mehr aktuell und bedürfen insbesondere vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich eingetretenen Inflation und Baukostensteigerungen einer Neuberechnung.
Vor einer erneuten Antragsstellung müssten die Daten und insbesondere die Kostenschätzungen überarbeitet und aktualisiert werden, da mit den beantragten Mitteln die Maßnahmen nach heutigem Kostenstand nicht mehr umsetzbar wären. Eine Förderung wäre insofern nicht zielführend, da die Stadt Bergkamen Finanzierungslücken aus eigenen Mitteln decken müsste.

-       Das Städtebauförderprogramm war in den vergangenen Jahren stets mehrfach überzeichnet. Die Stadt Bergkamen wird in den Jahren 2023 und 2024 jeweils noch Anträge auf Städtebauförderung für die Wasserstadt Aden stellen, um dieses Projekt erfolgreich abschließen zu können. Es ist nicht davon auszugehen, dass Bergkamen für zwei Projekte gleichzeitig Städtebaufördermittel erhält. Die Priorisierung erfolgte in der Vergangenheit stets zugunsten der Wasserstadt Aden. Vor diesem Hintergrund ist mindestens in den Jahren 2024 und 2025 kein positiver Bescheid für Städtebaufördermittel für die Stadtmitte zu erwarten.

 

Für das Integrierte Handlungskonzept „Bergkamen MITTENDRIN“ wurden bislang die entsprechenden Eigenanteile in den Haushalt der Stadt Bergkamen eingestellt. Allerdings konnten sie aufgrund mangelnder Fördermittel nicht verausgabt werden. Auch wurden entsprechende Personalkapazitäten vor- bzw. freigehalten, die mittel- und langfristig nicht anderweitig eingesetzt werden konnten.

Stattdessen wird vorgeschlagen, Einzelmaßnahmen aus dem Integrierten Handlungskonzept unter Nutzung von Eigenmitteln durch die jeweils zuständigen Fachämter umzusetzen. Es bleibt unbenommen, zu diesem Zweck anderweitige Fördermittel zu akquirieren. Der integrierte Ansatz und die Federführung des Gesamtprojekts durch StA 61 entfallen hierbei. Seitens StA 61 würde z. B. die Begleitung der weiteren Entwicklung der ehem. Turmarkaden sowie die Durchführung von Bauleitplanverfahren zur Nachnutzung des Hallenbadareals in den Fokus rücken.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Toschläger

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thoms