Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Bauen und Verkehr nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Beleuchtung
der Kuhbachtrasse zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Anlass
Der Rat der Stadt
Bergkamen hat auf Antrag der SPD-Fraktion in seiner Sitzung am 25.11.2021 mit
dem „Bau einer umweltfreundlichen Beleuchtung zur Sicherheits- und
Attraktivitätssteigerung des Kuhbach-Weges" beauftragt (Drucksache
12/0433). Dafür wurden der Verwaltung für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
jeweils 150.000, - € bereitgestellt.
Sachstand
Der Lippeverband
hat als Grundstückseigentümer der Kuhbachtrasse diese seit dem Jahr 2022 in
mehreren Bauabschnitten durchgehend asphaltiert. Um diese Arbeiten nicht zu
behindern, wurde die Beleuchtung der Trasse bis zur endgültigen Fertigstellung
hintenangestellt. Die abschließenden Arbeiten im Zusammenhang mit der
Asphaltierung – die Aufbringung einer hellen, gekörnten Oberfläche – werden
voraussichtlich im Mai 2023 durch den Lippeverband ausgeführt.
Die Stadtverwaltung erarbeitete in der Zwischenzeit,
zusammen mit den Gemeinschaftsstadtwerken Kamen-Bergkamen-Bönen, Planungen zum
Streckenverlauf, Beleuchtungsvarianten inklusive notwendiger Kostenermittlungen
und führte notwendige Abstimmungen mit dem Lippeverband und der Unteren
Naturschutzbehörde durch.
Die Stadtverwaltung
unterteilte die Kuhbachtrasse zunächst in vier große Abschnitte (A – D), die
wiederum in kleinere Unterabschnitte (z.B. A1 – A6) geclustert wurden. Somit
kann die rund 6,5 km lange Gesamttrasse technisch, wirtschaftlich und
finanztechnisch eindeutiger zugeordnet, bearbeitet und abgewickelt werden.
Außerdem können so die umwelttechnischen Belange und Forderungen der Unteren
Naturschutzbehörde spezifizierter abgebildet und bedarfsgerecht dargestellt
werden.
Abschnittsbildend
für die vier großen Abschnitte sind zunächst die teilenden (klassifizierten)
Hauptverkehrsstraßen Bambergstraße, Schulstraße, Jahnstraße und Lünener Straße.
Die Unterabschnitte (Cluster) werden durch kommunale Straßen und
Wegeverbindungen, wie den Augustweg in Bergkamen- Mitte und den Pantenweg in
Oberaden begrenzt.
Auf dieser
Grundlage wurden diverse örtliche Merkmale und Gegebenheiten geprüft, wie z.B.
Grad und Dichte der Bepflanzung, „Überdachung“ der Kuhbachtrasse aufgrund des
Kronenwuchses, Sonneneinstrahlung und Beschattung durch angrenzende Bebauung.
Hieraus wurde ein fundiertes Beleuchtungskonzept entwickelt, das sowohl die
Lichtpunktabstände, den Leuchtentyp und die Farbtemperatur berücksichtigt, die
für eine umweltgerechte Beleuchtung notwendig sind. Hierbei wurden die zur
Verfügung stehenden Beleuchtungsarten „solar“ und „kabelgebunden“
gegenübergestellt.
Solar oder
kabelgebundene Beleuchtung?
Auf einer Fuß- und
Radtrasse dieser Größenordnung muss immer auch ein Sicherheitsfaktor
einfließen, der vor allem aus dem Aspekt des Alltagsnutzung resultiert. Die
Kuhbachtrasse muss insbesondere in den dunkleren Tages- und Jahreszeiten sicher
und zuverlässig ausgeleuchtet sein. Dies ist mit einer Solarbeleuchtung in den
überwiegenden Abschnitten und Clustern nicht hinreichend genug zu realisieren,
weil sich die Akkus der Solarleuchten aufgrund teils dicht bewachsener und
bebauter Abschnitte nicht vollständig aufladen lassen. Erschwerend kommt hinzu,
dass vor allem in den Wintermonaten eine Periode von wenigen, bewölkten Tagen
(10-12 „Grautage“) genügt, um den erforderlichen Energieertrag nicht
vollständig generieren zu können. Dies würde bei der Verwendung bzw. dem
Einsatz von Solarbeleuchtung zu einer insgesamt instabil ausgeleuchteten Trasse
führen.
Eine umweltgerechte
Beleuchtung kann aber auch durch eine adaptive kabelgebundene Beleuchtung
realisiert werden. Diese Beleuchtung würde mittels entsprechender
Bewegungssensorik derart ausgestattet, dass sich die Beleuchtungsstärke am
jeweiligen Bedarf orientiert und diesen von einer Basishelligkeit von 10 % auf
die volle Lichtleistung anheben lässt. Die Farbtemperatur der Leuchten bewegt
sich zwischen 3.000 K und 2.700 K (warmweiß) und entspräche damit den
umwelttechnischen Anforderungen des Natur- und Artenschutzes für eine
insektenfreundliche und fledermausverträgliche Beleuchtung.[1]
Aussagen zur Ausführung der Beleuchtung in naturnahen Bereichen
außerhalb der Wohnbebauung werden derzeit noch durch die Untere
Naturschutzbehörde geprüft; eine abschließende Beurteilung liegt bislang noch
nicht vor.
Kosten für
Errichtung und dauerhafte Instandhaltung
Eine erste
Kostenschätzung der Verwaltung für den rund 2,2 km langen Abschnitt A – vom
Anschluss Klöcknerbahntrasse bis zur Bambergstraße – sieht Kosten i.H. von etwa
570.000, - € für eine kabelgebundene, adaptive Beleuchtung vor. Die Kosten für
eine solargebundene Beleuchtung beträgt für diesen Abschnitt gemäß
Kostenschätzung etwa 581.000, - €.
Mit den im Haushalt
bereitgestellten Finanzmitteln i.H. von 300.000, - € für 2022 und 2023 können
aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung zunächst nur einige Cluster des
Abschnitts beleuchtet werden.
Neben den reinen
Anschaffungs- und Installationskosten gehören zu einer wirtschaftlichen
Betrachtungsweise jedoch auch die Folgekosten für die Wartung der
kabelgebundenen Beleuchtung bzw. den Tausch der eingebauten Akkus einer
Solarbeleuchtung am Ende der garantierten Laufzeit.
Die Wartung,
Instandsetzung und Reparatur der kabelgebundenen Beleuchtung wäre Bestandteil
des bestehenden Beleuchtungsvertrages zwischen der Stadt Bergkamen und den
Gemeinschaftsstadtwerken (GSW) und könnten hierüber abgewickelt werden.
Bei den
Solarleuchten handelt es sich um Sonderleuchten, die kein Bestandteil des
bestehenden Beleuchtungsvertrages sind. Die garantierte Lebenszeit von Akkus
der Solarbeleuchtung beträgt herstellerseitig derzeit max. 5 Jahre.
Infolgedessen wären die Unterhaltungskosten für die Solarbeleuchtung erheblich,
weil die Akkus spätestens alle 5 Jahre getauscht werden müssen. Die Kosten für
die Akkus und die Montage betragen etwa 1.200, - € / Stück. Bei einem
Leuchtenabstand von rund 50 m würden alle 5 Jahre allein für den Akkuwechsel
Kosten i.H. von mehr als 190.000, - € anfallen, die als zusätzliche Ausgaben im
Haushalt einzuplanen wären.
Förderung
Der in der Vorlage genannte Auftrag an die Verwaltung sieht auch die
Prüfung nach externen Fördermitteln vor. die bestehenden Förderrichtliniensehen
für die erstmalige Herstellung der Beleuchtung keine Fördermöglichkeit vor.
Diese bestehen lediglich für den Austausch und die Erneuerung bestehender
Außenbeleuchtung Aufgrund dessen bestünde die Fördermöglichkeit nur für den
bereits beleuchteten rund 300 m langen Abschnitt der Kuhbachtrasse zwischen
Bambergstraße und Hansemannstraße. Sofern dafür Fördermittel in Anspruch
genommen werden würden, müsste der bestehende Beleuchtungsvertrag mit den GSW
für diesen Abschnitt neu ausgeschrieben und vergeben werden. Nach jetzigem
Stand würde die Verwaltung hiervon absehen, da dies der einzige Teil mit
Straßenbeleuchtung im gesamten Stadtgebiet wäre, der vom bestehenden
Beleuchtungsvertrag mit den GSW nicht abgedeckt wäre.
Fazit
Aufgrund vergleichbarer Investitionskosten, deutlich geringerer
Instandhaltungskosten und aus Verkehrssicherheitsaspekten favorisiert die
Verwaltung die Ausstattung der Kuhbachtrasse mit kabelgebundener Beleuchtung.
Ob und wann diese umgesetzt werden kann, ist derzeit noch nicht absehbar.
Weiteres
Vorgehen
Aufgrund der
Restarbeiten des Lippeverbandes und der noch ausstehenden Rückmeldung mit
möglichen Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde ist mit einer Umsetzung der
Beleuchtung im ersten Abschnitt, vom Anschluss Klöcknerbahntrasse bis
Bambergstraße, frühestens ab dem 2. Halbjahr 2023 zu rechnen. Um jedoch den
gesamten ersten Abschnitt zu beleuchten, fehlen derzeit bereits rund 300.000, -
€. Mit den bereitgestellten Mitteln können lediglich 1,1 km beleuchtet werden.
Die weiteren
Abschnitte könnten erst sukzessive erfolgen und sind an die Einplanung der
folgenden Kommunalhaushalte gebunden. Die Verwaltung wird entsprechende Mittel
für den nächsten Doppelhaushalt anmelden, um diese bedeutsame Ost-West-Achse
für Fußgänger und Radfahrer noch weiter zu optimieren und attraktiver zu
machen.
[1] „Leitfaden zur Neugestaltung und Umrüstung von Außenbeleuchtungsanlagen“, Bundesamt für Naturschutz, BfN- Skripten 543, 2019
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Technischer Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachgebietsleiterin Warckentin |
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