Betreff
Sachstand barrierefreier Umbau Bushaltestellen
Vorlage
12/0964
Aktenzeichen
ttrei_ger
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr nimmt den Sachstand zum barrierefreien Umbau der Bushaltestellen im Stadtgebiet Bergkamen zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

Zielsetzung

 

Nach Vorgabe des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) sollte für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit erreicht werden. Einzelheiten hierzu waren in den Nahverkehrsplänen zu regeln (§ 8 Abs. 3 PBefG).


Die Barrierefreiheit bezieht sich auf die Fahrzeuge und die Haltestellen.

 

-       Für die Fahrzeuge sind die Verkehrsunternehmen zuständig, im Kr.Unna die Verkehrsgesellschaft Kreis Unna (VKU).

-       Die Schaffung der Barrierefreiheit bei den Haltestellen obliegt den jeweiligen Straßenbaulastträgern.

Gemäß PBefG ist es jedoch möglich, über den Nahverkehrsplan Ausnahmen zu definieren. Hierzu musste ein Zielkonzept erarbeitet werden, in dem die Rangfolge des Haltestellenumbaus festgelegt und begründet wurde.
Das vorliegende und vom Ausschuss für Bauen und Verkehr in 10/2019 einstimmig beschlossene kommunale Ausbaukonzept gibt den Ausbauplan für die Haltestellen im Stadtgebiet vor (vgl. Vorlage Nr. 11/1687).

 

Empfehlungen für barrierefreie Haltestellen

Ein barrierefreier Haltestellenausbau umfasst immer die gesamte Haltestelle mit Betrachtung des näheren Umfeldes.

Im kommunalen Ausbaukonzept wurde festgelegt, die Bushaltestellen einheitlich nach dem Leitfaden 2012 – Barrierefreiheit im Straßenraum von Straßen.NRW auszubauen. Damit soll ein regionaler Standard erreicht werden, der den barrierefreien Ausbau einheitlich gestaltet.

 

Es sind folgende Dinge umzusetzen:

·         Hochbord, d.h. ein Bordstein mit 18 cm Höhe,

·         taktile Leitelemente (Leitstreifen), d.h. eine Pflasterung, die Sehbehinderte leitet; dabei ist mindestens eine Auffindestreifen und ein Aufmerksamkeitsfeld auf Höhe der vordersten Tür vorzusehen,

·         Kontrastreiche Oberfläche, d.h. eine farbliche Trennung von Blindenleitsystem und weiterer Oberfläche.

·         Zuwegungen der Haltestelle umgestalten, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

·         Schaffung von Querungshilfen oder Geschwindigkeitsbeschränkungen.

·         Seitens des Verkehrsunternehmens sollen die Aushänge kontrastreich gestaltet werden.

 

Ausgangslage

 

Im Stadtgebiet befinden sich insgesamt 203 Bushaltestellen:

·         davon fallen 165 Haltestellen in den Zuständigkeitsbereich der Stadt,

·         20 Haltestellen fallen in die Zuständigkeit des Kreises Unna,

·         18 Haltestellen liegen im Zuständigkeitsbereich des Landes NRW.

 

·         von den 203 Haltestellen werden nach kommunalem Ausbaukonzept 136 Haltestellen barrierefrei ausgebaut (107 davon durch die Stadt)

·         67 Haltestellen sind ohne Ausbaubedarf

Strukturierung des Ausbaubedarfs

·         Im Zuge der Nahverkehrsplanfortschreibung 2013 wurden alle Haltestellen im Stadtgebiet erfasst.

·         Durch die Nahverkehrsplanteilfortschreibung 2016 wurden die Haltestellen ergänzt und aktualisiert. Das Haltestellenkataster wurde fortgeschrieben und aktualisiert.

·         Erstellung und politische Beschlussfassung des kommunalen Ausbaukonzeptes 2019 (Kreis & Stadt).

 

Bislang im städtischen Haushalt bereitgestellte Finanzmittel:


  2017      8.000 €
  2018  240.000 €
  2019    10.000 €
  2020  320.000 €
  2021  320.000 €
  2022  320.000 €
  2023  320.000 €

 

Der Ansatz für den Doppelhaushalt 2024/2025 ist mit 320.000 € pro Jahr vorgesehen. 


Priorisierung des Ausbaubedarfs

 

Kategorie 1 – Vorrangiger Ausbaubedarf

Zur Kategorie 1 zählen alle Haltestellen, die eine vorrangige Bedeutung für den Busverkehr und für die Nutzung durch Mobilitätseingeschränkte haben.

Folgende Kriterien sind für die Zuordnung von Bushaltestellen in die Kategorie 1 zu erfüllen:

·         Umsteigehaltestelle zu weiteren Buslinien, die in andere Richtungen verkehren (ohne Schulbus)

·         Standort erschließt Zentralen Versorgungsbereich (ZVB) bzw. Einzelhandel zur Nahversorgung (bei Bereichen ohne ZVB)

·         Standort erschließt relevante Einrichtung für Mobilitätseingeschränkte (Werkstätten, Senioreneinrichtungen, Kindergärten, Schulen)

 

Kategorie 2 – Weiterer Ausbaubedarf

·         Kategorie 2a – Haltestellen mit vorrangigem Ausbaubedarf, der nicht bis 2022 realisiert werden konnten

·         Kategorie 2b – Haltestellen des weiteren Ausbaubedarf

 

Kategorie 3 – Aktuell kein (weiterer) Ausbaubedarf

·         Kategorie 3a – barrierefrei ausgebaute Haltestellen

·         Kategorie 3b – Haltestellen außerhalb dichter baulicher Struktur

·         Kategorie 3c – Haltestellen von Schulbus- bzw. TaxiBus-Linien

·         Kategorie 3d – Haltestellen zur Einzelfallprüfung / Sonstige Haltestellen

 

Bei Bushaltestellen der Kategorie 3 besteht unter den aktuellen Rahmenbedingungen derzeit kein (weiterer) barrierefreier Ausbaubedarf. Bei Änderung der Rahmenbedingungen ist eine erneute Überprüfung erforderlich, und die Haltestellen können ggf. dann einer anderen Kategorie zugeordnet werden.

Aktueller Sachstand barrierefreier Umbau Bushaltestellen

 

Der Umbau verläuft seit Anfang 2020 strukturiert, zuvor wurden Haltestellen nur im Zusammenhang mit Straßensanierungen umgebaut. Die hohe Anzahl der umzubauenden Haltestellen ließ es vor dem Hintergrund der personellen und finanziellen Ausstattung nicht zu, alle Haltestellen bis zum 1. Januar 2022 barrierefrei umzugestalten.

 

·         In 2020: Umbau von 14 Bushaltestellen in Kategorie 1

·         In 2021: Umbau von 18 Bushaltestellen in Kategorie 1

·         In 2022: Umbau von 16 Bushaltestellen inkl. Busbahnhof, davon 14 Haltestellen in Kategorie 1 und 2 Haltestellen in Kategorie 2

·         In 2023: Umbau weiterer 16 Bushaltestellen, davon 10 Haltestellen in Kategorie 1 und 6 Haltestellen in Kategorie 2

 

o   2 Haltestellen "An der Bummannsburg“ (RT):
Komplett-Neubau, mit Wartehallen mit Dachbegrünung & Fahrradanlehnbügeln,

Ausführung 1.& 2. Quartal 2023

 

o   2 Haltestellen "Ebertstraße“ (BK):
Versetzung aus Kurvenbereich heraus, mit Wartehallen mit Dachbegrünung & Fahrradanlehnbügeln,

Ausführung vorauss. 3. Quartal 2023

 

o   2 Haltestellen "Königsberger Straße“ (WD):
für Schnellbus S 40, kompletter Neubau, Ausführung vorauss. 3. Quartal 2023

 

o   6 Haltestellen im Umfeld des Parkfriedhofes (WD):
mit Wartehallen mit Dachbegrünung & Fahrradanlehnbügeln, Straßenquerungen werden ebenfalls barrierefrei ausgebaut, Ausführung vorauss. 3. Quartal 2023

 

o   2 Haltestellen "Zum Oberdorf“ (OA):
Umbau, mit Wartehallen mit Dachbegrünung & Fahrradanlehnbügeln, Ausführung vorauss. 4. Quartal 2023

 

o   2 Haltestellen "Anton-Schmaus-Straße“ (BK):
Umbau, mit Neubau Straßenquerung über Werner Straße, Ausführung vorauss. 4. Quartal 2023

 

o   Aufstellung von zunächst 10 Buswartehallen (Anlage 1) mit Dachbegrünung an verschiedenen Standorten, Ausführung 2023/2024

 

o   Aufstellung von zunächst 6 Anlehnmöbeln (Anlage 2) an Standorten, an denen die Gehwegbreite für Buswartehallen nicht ausreichend ist, Ausführung vorauss. im 3. Quartal 2023

Somit sind bis Ende 2023 64 von 107 durch die Stadt umzubauenden Bushaltestellen barrierefrei

·         2024-2027: Umbau der verbleibenden 43 städt. Haltestellen, davon allein 19 Haltestellen an Jahnstraße, Hochstraße und Im Sundern. Dort erfolgt der Haltestellen-Ausbau im Zuge zukünftiger Straßensanierungen. Die verbleibenden Haltestellen sind teilweise immer aufwendiger umzubauen, da z.B. Gehwege komplett neu hergestellt werden müssen.

 

 

 

Umsetzungsbeispiel „ZOB“

 

Der Bergkamener Busbahnhof ist der wichtigste ÖPNV-Knotenpunkt und Umsteigebahnhof für Buslinien nicht nur in Bergkamen, sondern im gesamten Kreis Unna. Mittlerweile sind die Umbauarbeiten abgeschossen, um den Busbahnhof auf den neuesten Stand in Sachen Barrierefreiheit zu bringen. In enger Abstimmung mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen e.V. und dem Fachbeirat Inklusion Kreis Unna wurde im Vorfeld ein Umbaukonzept erarbeitet. Die vorhandene Oberflächenbefestigung wurde teilweise aufgenommen und durch taktile Leitelemente in Form von „Rippen- und Noppenplatten“ aus Beton ersetzt. So wurde ein Leitsystem für sehbehinderte Menschen installiert, welches sich an den Hauptlaufachsen orientiert. Diese Achsen verlaufen zum einen in West-Ost-Richtung und zum anderen in südlicher Richtung zum Rathausvorplatz. Davon abzweigend werden die 4 Bussteige, die Wartehallen und die vorhandene Toilettenanlage erreicht. Zusätzlich werden noch mittels Akustikelementen an den einzelnen Bussteigen bei Bedarf Fahrgastinformationen wie Ankunfts- und Abfahrtszeiten, Fahrziele, etc. auf Knopfdruck wiedergeben (Installation durch Verkehrsbetrieb, steht noch aus).
Des Weiteren wurden die Fahrbahnquerungen barrierefrei ausgebaut. Diese befinden sich an den Hauptlaufachsen westlich, östlich und südlich vom Busbahnhof. Im direkten Umfeld des Busbahnhofes wurden darüber hinaus weitere Bereiche barrierefrei ausgebaut. Im östlichen Bereich erleichtert ein neuer Fußgängerüberweg das Queren der Hubert-Biernat-Straße. Der Kreisverkehr an der Hubert-Biernat-Straße / Töddinghauser Straße ist zudem komplett mit taktilen Leitelementen und behindertengerechten Bordsteinabsenkungen ausgestattet worden.
Da die Arbeiten abschnittsweise durchgeführt wurden, kam es zu keinen größeren Beeinträchtigungen des laufenden Betriebes des Busbahnhofes. Fußgänger und Radfahrer wurden entsprechend an den einzelnen Bauabschnitten vorbeigeführt.
Die Bauzeit betrug 2 Monate und die Kosten der Gesamtmaßnahme beliefen sich auf rd. 200.000,- €.

 

Fazit

 

Barrierefreiheit im Straßenverkehr ist ein dauerhafter Verbesserungsprozess.

u.a. hervorgerufen durch

·         steigendes Bewusstsein in Bevölkerung

·         steigendes Bewusstsein in Verwaltungen

·         neue rechtliche Rahmenbedingungen

·         (Lokal)politische Zielsetzungen

·         begrenzte Personal-und Finanzmittel

·         Änderungen im ÖPNV (Änderung von Linienverläufen, Einrichtung neuer Haltestellen und Buslinien, …)

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Toschläger

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

T. Treinies