Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Bauen und Verkehr nimmt den Sachstand zur Prüfung zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30
km/h auf Straßen im Stadtgebiet zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Anlass
Der Ausschuss für
Bauen und Verkehr hat auf Antrag der B90/ Die Grünen-Fraktion die Verwaltung in
der Sitzung am 28.09.2021 mit der Prüfung beauftragt, auf welchen
innerstädtischen Straßen in Bergkamen ein Tempolimit von 30 km/h auf Grundlage
des derzeit gültigen Rechtsrahmens eingeführt werden kann (vgl. Vorlage
12/0332).
Sachstand
Die Straßenverkehrsbehörde hat für die kommunalen, mit 50 km/h
ausgewiesenen Straßen im Stadtgebiet untersucht, ob und inwiefern hier eine
Reduzierung auf Tempo 30 km/h möglich und angemessen ist.
Die Erfassung der
innerstädtischen Straßen, auf denen bereits ein Tempolimit von 30 km/h besteht,
erscheint zunächst recht simpel. Allerdings ist dabei für jede Straße
detailliert zu prüfen, ob eine entsprechende rechtsgültige Anordnung besteht.
Dieser erste Teilbereich war bei einem kommunalen Straßennetz von 245 km
zeitlich gesehen bereits anspruchsvoll.
Zunächst war hierzu
eine differenzierte Übersicht der aktuell bestehenden
Geschwindigkeitsbeschränkungen erforderlich. Dabei lag das Hauptaugenmerk auf
Straßen, die sich in der Straßenbaulast der Stadt Bergkamen befinden. Landes-
und Kreisstraßen wurden auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes NRW sowie
fehlender restriktiver Möglichkeiten nicht erfasst. Darüber hinaus wurden
Straßen- bzw. Wegeverbindungen, die im Verkehrsnetz eine untergeordnete Rolle
spielen, nicht weiter untersucht, da diese nicht Einfluss gebend sind. Als
nicht maßgebliche Straßen- und Wegeverbindungen sind
hier vorrangig Feld- und Wirtschaftswege zu verstehen. Auf diesen Straßen- und
Wegeverbindungen finden Kraftfahrzeugverkehre aufgrund verschiedener
Durchfahrtsbeschränkungen in aller Regel nur im Rahmen des landwirtschaftlichen
Verkehrs statt. Von einem gesteigerten öffentlichen Interesse einer
entsprechenden Geschwindigkeits- Regelung ist daher nicht auszugehen.
Im weiteren
Untersuchungsverlauf wurden jene kommunalen Straßen, die mit einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausgewiesen sind, Gegenstand der Untersuchung
einer möglichen Reduzierung auf 30 km/h.
Die Prüfung, auf
welchen Straßen tatsächlich ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt werden kann,
benötigt eine sehr kleinteilige und somit äußerst aufwendige Detailarbeit.
Anhand eines umfangreichen Fragenkataloges sind Einfluss nehmende Faktoren für
jeden einzelnen Straßenabschnitt einer Straße im Stadtgebiet zu ermitteln:
·
In
welchem Gebiet liegt die Straße (Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet)?
·
Ist
die Straße vorfahrtsberechtigt oder klassifiziert?
·
Sind
besondere Sicherheitsanforderungen vorhanden (Schule, Kindergarten, Alten-
Pflegeheim, …)?
·
Verstärkte
Nutzung der Straße durch Zu-Fuß-Gehende oder Radfahrende?
·
Wie
unfallträchtig bzw. gefährlich ist der Straßenabschnitt/ die Straße für
besonders schutzbedürftige Personen?
·
Welche
Erfordernisse ergeben sich aus Lärmrichtwerten oder der Luftreinhaltung?
Diese detaillierte
Abfrage muss sich am Ende der Betrachtung immer in das gesamte Verkehrsnetz
einfügen und ist als großräumigere Einheit zu betrachten. Hiermit soll
vermieden werden, dass vereinzelte Lücken im Verkehrsnetz entstehen, die für
kurze Streckenabschnitte noch mit 50 km/h ausgewiesen sind.
Weitere maßgebliche
Fragen, die als einflussgebende Faktoren einer möglichen
Geschwindigkeitsreduzierung zu berücksichtigen sind:
·
der
bauliche Zustand (Straßenausbau),
·
der
Straßentyp (Haupterschließungsstraße, Anliegerstraße, Wohnstraße),
·
die
Verkehrsbelastung der jeweiligen Straße sowie
·
Art
der Wohnbebauung und dortigen Anlieger
Weiterhin sind auch die Einschätzungen der Polizei, Rettungskräfte sowie
des öffentlichen Nahverkehrs im Rahmen vorlaufender Anhörungsverfahren zu
berücksichtigen. Als besonderes Element ist hierbei zudem die zu erwartende
Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer mit einzubeziehen, weil die reglementierenden
Maßnahmen zu einer breiten Optimierung des gesamten öffentlichen Verkehrs
beitragen sollen.
Weiteres Vorgehen
Weiterführend sind die für die Geschwindigkeitsreduzierung
in Frage kommenden Straßen im Rahmen der kommunalen Verkehrsschau durch
Polizei und Rettungskräfte weiter zu untersuchen und zu bewerten. Erstmals seit
2019 findet in diesem Jahr wieder eine Verkehrsschau in Form einer gemeinsamen
Befahrung statt. Die im Ergebnis des Anhörungsverfahrens entstandenen Resultate
sollen sodann in einem finalen Schritt durch der VKU weitergehend begutachtet
werden.
Nach Abschluss dieses Verfahrens werden die Ergebnisse zur
Geschwindigkeitsreduzierung im Stadtgebiet Bergkamen durch die
Straßenverkehrsbehörde abschließend in einer der nächsten Ausschuss-Sitzungen
vorgestellt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Technischer Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Scheer |
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