Betreff
Sachstand Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h innerorts
Vorlage
12/0963
Aktenzeichen
war_ger
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr nimmt den Sachstand zur Prüfung zur Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h auf Straßen im Stadtgebiet zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

Anlass

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr hat auf Antrag der B90/ Die Grünen-Fraktion die Verwaltung in der Sitzung am 28.09.2021 mit der Prüfung beauftragt, auf welchen innerstädtischen Straßen in Bergkamen ein Tempolimit von 30 km/h auf Grundlage des derzeit gültigen Rechtsrahmens eingeführt werden kann (vgl. Vorlage 12/0332).

 

Sachstand

Die Straßenverkehrsbehörde hat für die kommunalen, mit 50 km/h ausgewiesenen Straßen im Stadtgebiet untersucht, ob und inwiefern hier eine Reduzierung auf Tempo 30 km/h möglich und angemessen ist.

Die Erfassung der innerstädtischen Straßen, auf denen bereits ein Tempolimit von 30 km/h besteht, erscheint zunächst recht simpel. Allerdings ist dabei für jede Straße detailliert zu prüfen, ob eine entsprechende rechtsgültige Anordnung besteht. Dieser erste Teilbereich war bei einem kommunalen Straßennetz von 245 km zeitlich gesehen bereits anspruchsvoll.

Zunächst war hierzu eine differenzierte Übersicht der aktuell bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen erforderlich. Dabei lag das Hauptaugenmerk auf Straßen, die sich in der Straßenbaulast der Stadt Bergkamen befinden. Landes- und Kreisstraßen wurden auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes NRW sowie fehlender restriktiver Möglichkeiten nicht erfasst. Darüber hinaus wurden Straßen- bzw. Wegeverbindungen, die im Verkehrsnetz eine untergeordnete Rolle spielen, nicht weiter untersucht, da diese nicht Einfluss gebend sind. Als nicht maßgebliche Straßen- und Wegeverbindungen sind hier vorrangig Feld- und Wirtschaftswege zu verstehen. Auf diesen Straßen- und Wegeverbindungen finden Kraftfahrzeugverkehre aufgrund verschiedener Durchfahrtsbeschränkungen in aller Regel nur im Rahmen des landwirtschaftlichen Verkehrs statt. Von einem gesteigerten öffentlichen Interesse einer entsprechenden Geschwindigkeits- Regelung ist daher nicht auszugehen.

Im weiteren Untersuchungsverlauf wurden jene kommunalen Straßen, die mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausgewiesen sind, Gegenstand der Untersuchung einer möglichen Reduzierung auf 30 km/h.

Die Prüfung, auf welchen Straßen tatsächlich ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt werden kann, benötigt eine sehr kleinteilige und somit äußerst aufwendige Detailarbeit. Anhand eines umfangreichen Fragenkataloges sind Einfluss nehmende Faktoren für jeden einzelnen Straßenabschnitt einer Straße im Stadtgebiet zu ermitteln:

·         In welchem Gebiet liegt die Straße (Wohn-, Misch- oder Gewerbegebiet)?

·         Ist die Straße vorfahrtsberechtigt oder klassifiziert?

·         Sind besondere Sicherheitsanforderungen vorhanden (Schule, Kindergarten, Alten- Pflegeheim, …)?

·         Verstärkte Nutzung der Straße durch Zu-Fuß-Gehende oder Radfahrende?

·         Wie unfallträchtig bzw. gefährlich ist der Straßenabschnitt/ die Straße für besonders schutzbedürftige Personen?

·         Welche Erfordernisse ergeben sich aus Lärmrichtwerten oder der Luftreinhaltung?

Diese detaillierte Abfrage muss sich am Ende der Betrachtung immer in das gesamte Verkehrsnetz einfügen und ist als großräumigere Einheit zu betrachten. Hiermit soll vermieden werden, dass vereinzelte Lücken im Verkehrsnetz entstehen, die für kurze Streckenabschnitte noch mit 50 km/h ausgewiesen sind.

Weitere maßgebliche Fragen, die als einflussgebende Faktoren einer möglichen Geschwindigkeitsreduzierung zu berücksichtigen sind:

·         der bauliche Zustand (Straßenausbau),

·         der Straßentyp (Haupterschließungsstraße, Anliegerstraße, Wohnstraße),

·         die Verkehrsbelastung der jeweiligen Straße sowie

·         Art der Wohnbebauung und dortigen Anlieger

Weiterhin sind auch die Einschätzungen der Polizei, Rettungskräfte sowie des öffentlichen Nahverkehrs im Rahmen vorlaufender Anhörungsverfahren zu berücksichtigen. Als besonderes Element ist hierbei zudem die zu erwartende Akzeptanz der Verkehrsteilnehmer mit einzubeziehen, weil die reglementierenden Maßnahmen zu einer breiten Optimierung des gesamten öffentlichen Verkehrs beitragen sollen.

 

Weiteres Vorgehen

Weiterführend sind die für die Geschwindigkeitsreduzierung in Frage kommenden Straßen im Rahmen der kommunalen Verkehrsschau durch Polizei und Rettungskräfte weiter zu untersuchen und zu bewerten. Erstmals seit 2019 findet in diesem Jahr wieder eine Verkehrsschau in Form einer gemeinsamen Befahrung statt. Die im Ergebnis des Anhörungsverfahrens entstandenen Resultate sollen sodann in einem finalen Schritt durch der VKU weitergehend begutachtet werden.

Nach Abschluss dieses Verfahrens werden die Ergebnisse zur Geschwindigkeitsreduzierung im Stadtgebiet Bergkamen durch die Straßenverkehrsbehörde abschließend in einer der nächsten Ausschuss-Sitzungen vorgestellt.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Toschläger

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Scheer