- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung mit
anschließender Auslegung auf Dauer von 2 Wochen und der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Der in Anlage 1 beigefügte
Planentwurf wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Am
30.03.2022 hat der Betriebsausschuss des Stadtbetriebs Entwässerung Bergkamen
(SEB) den Neubau eines Verwaltungsgebäudes im Logistikpark in Weddinghofen
beschlossen (s. Vorlage Nr. 12/0573). Anlass für den Neubau ist ein
zusätzlicher Raumbedarf, der aufgrund einer zukünftigen Aufstockung des
Personals entstehen wird. Die vorhandenen Räumlichkeiten sind bereits
ausgeschöpft. Der zusätzliche Personalbedarf beim SEB entsteht aufgrund der
Übernahme von neuen Aufgaben. Bisher verfügt der SEB über Büros im Rathaus
sowie im vorhandenen Betriebsgebäude im Logistikpark in Weddinghofen. Geplant
ist nun die Erweiterung des Betriebsstandortes im Logistikpark, indem dort
nördlich anschließend an die vorhandenen Gebäude ein neues Verwaltungsgebäude
errichtet werden soll.
Am
08.06.2022 hat daraufhin der Rat die Durchführung der 2. Änderung des
Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. WD 116 „Logistikpark A2“ beschlossen (s. Vorlage Nr. 12/0626).
Der
Flächennutzungsplan stellt „Flächen für Wald“ dar. Gleichzeitig soll die
planungsrechtliche Absicherung der vorhandenen Betriebsgebäude durch eine Einbeziehung
in die Flächennutzungsplanänderung erfolgen. Ziel der 2. Änderung ist die
Darstellung einer „Gewerblichen Baufläche“ (s. Anlage 1). Das Plangebiet
umfasst eine rund 3.200 qm große Fläche, welche nordöstlich an das vorhandene
Regenrückhaltebecken angrenzt. Im südlichen Teil des Änderungsbereiches
befinden sich die vorhandenen Gebäude des SEB, nördlich anschließend ist
derzeit Wald vorhanden.
Die
nächsten Verfahrensschritte umfassen nun die Durchführung einer
Bürgerversammlung zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
1 BauGB (Baugesetzbuch) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich Scoping zur Ermittlung der
umweltrelevanten Informationen. Im Anschluss an die Bürgerversammlung wird der
Plan auf Dauer von 2 Wochen auslegt und den Bürgern die Gelegenheit zur
Information sowie Formulierung von Anregungen und Bedenken gegeben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Technischer Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thoms |
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