Betreff
2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen im Stadtteil Weddinghofen
- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
12/0944
Aktenzeichen
tho_ger
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung mit anschließender Auslegung auf Dauer von 2 Wochen und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Der in Anlage 1 beigefügte Planentwurf wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Am 30.03.2022 hat der Betriebsausschuss des Stadtbetriebs Entwässerung Bergkamen (SEB) den Neubau eines Verwaltungsgebäudes im Logistikpark in Weddinghofen beschlossen (s. Vorlage Nr. 12/0573). Anlass für den Neubau ist ein zusätzlicher Raumbedarf, der aufgrund einer zukünftigen Aufstockung des Personals entstehen wird. Die vorhandenen Räumlichkeiten sind bereits ausgeschöpft. Der zusätzliche Personalbedarf beim SEB entsteht aufgrund der Übernahme von neuen Aufgaben. Bisher verfügt der SEB über Büros im Rathaus sowie im vorhandenen Betriebsgebäude im Logistikpark in Weddinghofen. Geplant ist nun die Erweiterung des Betriebsstandortes im Logistikpark, indem dort nördlich anschließend an die vorhandenen Gebäude ein neues Verwaltungsgebäude errichtet werden soll.

 

Am 08.06.2022 hat daraufhin der Rat die Durchführung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 „Logistikpark A2“ beschlossen (s. Vorlage Nr. 12/0626).

 

Der Flächennutzungsplan stellt „Flächen für Wald“ dar. Gleichzeitig soll die planungsrechtliche Absicherung der vorhandenen Betriebsgebäude durch eine Einbeziehung in die Flächennutzungsplanänderung erfolgen. Ziel der 2. Änderung ist die Darstellung einer „Gewerblichen Baufläche“ (s. Anlage 1). Das Plangebiet umfasst eine rund 3.200 qm große Fläche, welche nordöstlich an das vorhandene Regenrückhaltebecken angrenzt. Im südlichen Teil des Änderungsbereiches befinden sich die vorhandenen Gebäude des SEB, nördlich anschließend ist derzeit Wald vorhanden.

 

Die nächsten Verfahrensschritte umfassen nun die Durchführung einer Bürgerversammlung zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich Scoping zur Ermittlung der umweltrelevanten Informationen. Im Anschluss an die Bürgerversammlung wird der Plan auf Dauer von 2 Wochen auslegt und den Bürgern die Gelegenheit zur Information sowie Formulierung von Anregungen und Bedenken gegeben.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Toschläger

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thoms