- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung
der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung mit
anschließender Auslegung auf Dauer von 2 Wochen und der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Der in Anlage 1 beigefügte
Planentwurf wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
Am
30.03.2022 hat der Betriebsausschuss des Stadtbetriebs Entwässerung Bergkamen
(SEB) den Neubau eines Verwaltungsgebäudes im Logistikpark in Weddinghofen
beschlossen (s. Vorlage Nr. 12/0573). Anlass für den Neubau ist ein
zusätzlicher Raumbedarf, der aufgrund einer zukünftigen Aufstockung des
Personals entstehen wird. Die vorhandenen Räumlichkeiten sind bereits ausgeschöpft.
Der zusätzliche Personalbedarf beim SEB
entsteht aufgrund der Übernahme von neuen Aufgaben. Bisher verfügt der SEB über
Büros im Rathaus als im vorhandenen Betriebsgebäude im Logistikpark in
Weddinghofen. Geplant ist nun die Erweiterung des Betriebsstandortes im
Logistikpark, indem dort nördlich anschließend an die vorhandenen Gebäude ein
neues Verwaltungsgebäude errichtet werden soll. Die entstehenden Büroflächen
sollen bei Bedarf ggf. auch für andere Ämter der Stadtverwaltung zur Verfügung
gestellt werden.
Am
08.06.2022 hat daraufhin der Rat die Durchführung der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. WD 116 „Logistikpark A2“ im Parallelverfahren zur 2.
Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen (s. Vorlage Nr. 12/0627).
Im
Bebauungsplan ist die Fläche teilweise als „Fläche für Wald“ und teilweise als
„Öffentliche Grünfläche“ mit der überlagernden Darstellung einer „Fläche für
die Regelung des Wasserabflusses mit der Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken“
festgesetzt. Die dort verlaufende Wasserleitung ist ebenfalls festgesetzt.
Ziel der
Bebauungsplanänderung ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes. Ein erster
Planentwurf ist Anlage 1 zu entnehmen.
Die
nächsten Verfahrensschritte umfassen nun die Durchführung einer
Bürgerversammlung zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
1 BauGB (Baugesetzbuch) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich Scoping zur Ermittlung der
umweltrelevanten Informationen. Im Anschluss an die Bürgerversammlung wird der
Plan auf Dauer von 2 Wochen auslegt und den Bürgern die Gelegenheit zur
Information sowie Formulierung von Anregungen und Bedenken gegeben.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Technischer Beigeordneter |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thoms |
|