Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 „Logistikpark A2“
- Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
12/0943
Aktenzeichen
tho_ger
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer Bürgerversammlung mit anschließender Auslegung auf Dauer von 2 Wochen und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Der in Anlage 1 beigefügte Planentwurf wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Am 30.03.2022 hat der Betriebsausschuss des Stadtbetriebs Entwässerung Bergkamen (SEB) den Neubau eines Verwaltungsgebäudes im Logistikpark in Weddinghofen beschlossen (s. Vorlage Nr. 12/0573). Anlass für den Neubau ist ein zusätzlicher Raumbedarf, der aufgrund einer zukünftigen Aufstockung des Personals entstehen wird. Die vorhandenen Räumlichkeiten sind bereits ausgeschöpft. Der zusätzliche Personalbedarf  beim SEB entsteht aufgrund der Übernahme von neuen Aufgaben. Bisher verfügt der SEB über Büros im Rathaus als im vorhandenen Betriebsgebäude im Logistikpark in Weddinghofen. Geplant ist nun die Erweiterung des Betriebsstandortes im Logistikpark, indem dort nördlich anschließend an die vorhandenen Gebäude ein neues Verwaltungsgebäude errichtet werden soll. Die entstehenden Büroflächen sollen bei Bedarf ggf. auch für andere Ämter der Stadtverwaltung zur Verfügung gestellt werden.

 

Am 08.06.2022 hat daraufhin der Rat die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 „Logistikpark A2“ im Parallelverfahren zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen (s. Vorlage Nr. 12/0627).

 

Im Bebauungsplan ist die Fläche teilweise als „Fläche für Wald“ und teilweise als „Öffentliche Grünfläche“ mit der überlagernden Darstellung einer „Fläche für die Regelung des Wasserabflusses mit der Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken“ festgesetzt. Die dort verlaufende Wasserleitung ist ebenfalls festgesetzt.

 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes. Ein erster Planentwurf ist Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die nächsten Verfahrensschritte umfassen nun die Durchführung einer Bürgerversammlung zur frühzeitigen Information der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einschließlich Scoping zur Ermittlung der umweltrelevanten Informationen. Im Anschluss an die Bürgerversammlung wird der Plan auf Dauer von 2 Wochen auslegt und den Bürgern die Gelegenheit zur Information sowie Formulierung von Anregungen und Bedenken gegeben.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Toschläger

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Thoms