Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die überplanmäßige Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von 332.000,00 € auf der Buchungsstelle 09.51.05/0371.785100 „Auszahlungen für das Grubenwasserhebewerk“. Die Deckung erfolgt durch die bereitgestellten Mittel auf der Buchungsstelle 09.51.05/0371.781700 „Nationales Projekt des Städtebaus „Grubenwasserhebewerk“ in entsprechender Höhe.
Sachdarstellung:
Nach Abschluss der Bergbautätigkeit der ehemaligen
Schachtanlage Haus Aden in Bergkamen wird das Heben des Grubenwassers am
Standort der Wasserstadt Aden im Zusammenhang mit den Ewigkeitsaufgaben des
Bergbaus notwendig. Dafür ist der Bau eines Grubenwasserhebewerkes
erforderlich. Mit der Förderung als „Nationales Projekt des Städtebaus“ soll
die Einhausung des Grubenwasserhebewerkes als Identifikationsort für den Wandel
der ehemaligen Bergbaufläche gestaltet werden. Die Architektur des Hebewerkes
soll an die Qualitätsanforderungen der Wasserstadt Aden anknüpfen.
Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am
19.02.2020 die Durchführung des Projektes beschlossen.
Nach eingehender Prüfung durch eine Jury mit Experten
unterschiedlicher Fachrichtungen sowie Mitgliedern des Deutschen Bundestages
wurde das Projekt „Grubenwasserhebewerk als städtebauliche Landmarke“ der Stadt
Bergkamen als herausragendes Projekt des Städtebaus ausgewählt und in die
Förderung 2020 aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ des
Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat, aufgenommen. Damit
verbunden ist einerseits die bundesweite Anerkennung als Premiumprojekt des
Städtebaus und andererseits eine Erschließung von Fördermitteln in Höhe von
1.447.333,33 Mio. €. Der Fördersatz beträgt 66,67 %. Entsprechend ist ein
kommunaler Eigenanteil in Höhe von 723.666,67 € notwendig. Der Rat der Stadt
Bergkamen hat in seiner Sitzung am 29.10.2020 die Übernahme des Eigenanteils
beschlossen. Die RAG AG bringt den Anteil, den eine einfache Umhüllung kosten
würde, ebenfalls in das Projekt ein.
Das Projekt soll in Kooperation mit der RAG AG umgesetzt
werden. Die Baumaßnahme findet auf dem Grundstück der RAG AG statt. Zuerst war
angedacht, dass die RAG AG als Bauherr des Grubenwasserhebewerks sowie der Fassade
für das Grubenwasserhebewerk fungiert. Die Förderung und der Eigenanteil der
Stadt Bergkamen sollten an die RAG AG weitergeleitet werden. Dementsprechend
wurde dieses Geld im Doppelhaushalt 2022/2023 bereitgestellt.
Aufgrund
der Auflagen im Zuwendungsbescheid wurde Anfang 2021 beschlossen, die
Abwicklungsmodalitäten zu ändern. Die Stadt Bergkamen in nunmehr Bauherrin der
Fassade des Grubenwasserhebewerks. Die Anmeldungen für den Doppelhaushalt
2022/2023 sind demnach nicht mehr aktuell. Der Haushaltsansatz auf der
Buchungsstelle 09.51.05/0371.781700 wird auf der Buchungsstelle
09.51.05/0371.785100 benötigt. Es handelt sich dabei um rein
verwaltungstechnische Vorgänge ohne Auswirkungen auf die Höhe der Ausgaben. Die
Zahlung wird lediglich von einer anderen Buchungsstelle abgewickelt.
Über den aktuellen Sachstand des Projektes wird die Verwaltung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung zu gegebener Zeit berichten.
Kostendarstellung: |
|
Kosten/Erlöse: |
332.000,00
€ |
Produkt-/Sachkonto:
09.51.05/0371.785100 „Auszahlungen für das Grubenwasserhebewerk“ |
|
Folgekosten pro Jahr:
|
0,00 € |
Mittelverfügbarkeit: |
|
Deckungsvorschlag: |
09.51.05/0371.781700 „Nationales Projekt des
Städtebaus „Grubenwasserhebewerk“ |
Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG
negativ |
Ja |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Toschläger Technischer Beigeordneter |
|
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin M. Busch |
StA 20 Blom |