Betreff
Darstellung des Personalbedarfs im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und Pflegekinderdienst (PKD) im Jugendamt der Stadt Bergkamen durch das Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzesvon Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW) und Änderung des Kinderbildungsgesetzes NRW (KiBiz) vom 13.04.2022
Vorlage
12/0889
Aktenzeichen
rock-kunz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage zur Umsetzung des Landeskinderschutzgesetzes NRW und den daraus resultierenden Personalbedarf zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

Im Mai 2022 ist das Landeskinderschutzgesetz NRW in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Arbeit der Jugendämter in NRW bei der Abwehr von Kindeswohlgefährdungen auf der Grundlage des § 8a Achtes Sozialgesetzbuch (SGB VIII) zu unterstützen und qualitativ weiter auszubauen.

Mit dem Gesetz hat das Land Nordrhein-Westfalen zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung der Fälle von sexualisierter Gewalt aufgegriffen. Es formuliert konkrete Maßnahmen, die die Qualität des Kindesschutzes stärken und die strukturellen Rahmenbedingungen verbessern sollen.

Die getroffenen Maßnahmen stellen erstmals auf gesetzlicher Basis Mittel für den Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen bereit.

 

Umsetzungsanforderungen an das Jugendamt:

 

·         Stärkung der Rechte und des Schutzes von Kindern und Jugendlichen

·         Umsetzung fachlicher Standards in Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung, hier insbesondere die verbindliche Umsetzung der „Empfehlung Schutzauftrag. Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII. Empfehlungen für die Jugendämter der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe“

·         Mitwirkung an Qualitätsentwicklungsverfahren in Form einer Evaluation und fachliche Einordnung konkreter Fallanalysen sowie von Merkmalen zur Strukturqualität in Zusammenarbeit mit der durch die oberste Landesjugendbehörde bestimmte Stelle in einem wiederkehrenden Turnus von 5 Jahren

·         Entwicklung interdisziplinärer Netzwerke Kinderschutz:

-          Koordinierungsstelle Netzwerk Kinderschutz

-          Koordinierung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Netzwerkstrukturen

-          Organisation von Fortbildungen für Netzwerkpartner (drei pro Jahr)

-          Informationstransfer in andere Netzwerke

-          Sicherstellung der Rahmenbedingungen für eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung

-          Durchführung anonymer Fallkonferenzen

-          Einbeziehung vielfältiger Einrichtungen und Berufsgruppen verschiedenster Rechtskreise und Arbeitsfelder entlang der Meilensteine des Aufwachsens von Kindern und Jugendlichen

·         Entwicklung von Kinderschutzkonzepten in der Pflegekinderhilfe

·         Entwicklung von Kinderschutzkonzepten in Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe bzw. Beratung der verantwortlichen Träger, u.a. in den folgenden Bereichen:

-          Kindertageseinrichtungen

-          Kindertagespflege

-          OGS

-          Einrichtungen der stationären Jugendhilfe

-          Einrichtungen oder Angebote nach dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz, z.B. Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit

 

Finanzierung und Umsetzung der fachlichen Standards in Verfahren zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Das Land stellt den Kommunen einen kommunalen Belastungsausgleich zur Verfügung, welcher für den Mehrbedarf im ASD und PKD eingesetzt werden soll. Zur Ermittlung des konnexitätsrelevanten Mehraufwandes wurde eine empirische Analyse zur Kostenfolgeabschätzung erstellt. Diese Analyse stellt die Grundlage zur Berechnung der vakanten Stellen in den jeweiligen Kommunen dar. Die kommunenscharfe Berechnung erfolgt anteilig durch die im Jugendamtsbezirk lebenden unter 18-Jährigen. Bergkamen erhält für den o.g. Aufgabenbereich folgende Gesamtförderung:

·         2022 - 100.567,51 €

·         2023 - 150.851,26 €

·         2024 - 150.851,26 €

 

Netzwerke Kinderschutz

Das Landeskinderschutzgesetz schreibt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Kinderschutz für jedes Jugendamt vor. Das Land hat für 144 Jugendämter einen Sockel von mindestens 0,5 VZÄ festgelegt. Dieser Sockel greift auch für die Stadt Bergkamen. Bergkamen erhält für die o.g. Aufgabe folgende Gesamtförderung:

·         2022 - 36.723,03 €

·         2023 - 55.084,55 €

·         2024 - 55.084,55 €

 

Berechnung der zusätzlich benötigten Stellen im Jugendamt der Stadt Bergkamen

 

Vor in Kraft treten des Landeskinderschutzgesetzes lag die Gesamtarbeitsbelastung in NRW bei 39,45 Maßnahmen pro VZÄ. Die Berechnungen des Landes haben ergeben, dass die Wahrnehmung der veränderten gesetzlichen Anforderungen eine Anpassung der Gesamtbelastung im ASD und PKD pro VZÄ bedarf. Zur Sicherstellung der Qualitätsstandards ist die Gesamtarbeitsbelastung im ASD und PKD durch die Vorgaben des Landes auf 34,42 Maßnahmen pro VZÄ zu reduzieren.

Diese Berechnung wurde auf Bergkamen angewendet, um so die Gesamtbelastung pro VZÄ im ASD und PKD in Bergkamen darzustellen. Für Bergkamen ergibt sich hieraus eine VZÄ-Vakanz von -2,09.

 

Umsetzung der neu zu besetzenden Stellen

 

Die Stadt Bergkamen erhält für die zusätzlich zu besetzenden Stellen die o. g. Finanzmittel. Von den neu zu besetzenden Stellen werden 0,5 VZÄ für die Koordination Kinderschutz und 1,67 VZÄ für den ASD/PKD vollumfänglich finanziert. Die Differenz der benötigten und landesseitig nicht finanzierten 0,42 VZÄ ist kommunal zu finanzieren.

 

Änderung des Kinderbildungsgesetzes NRW

 

Die gesetzlichen Veränderungen umfassen Erhöhungen der Zuschüsse für die Fachberatungen der Bereiche Kindertagesbetreuung und Kindertagespflege. Hier entsteht kein zusätzlicher Personalbedarf.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Erste Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kortendiek

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Rockel