Beschlussvorschlag:
Herr Jens Toschläger wird durch den Bürgermeister Bernd Schäfer mit
Wirkung vom 01.02.2023 für die Dauer von acht Jahren zum Technischen
Beigeordneten für das Dezernat IV der Stadt Bergkamen ernannt und anschließend
gemäß § 71 Abs. 6 GO NRW vereidigt.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 17.11.2022, Drucksache 12/0757, Herrn
Jens Toschläger zum nächstmöglichen Zeitpunkt zum Technischen Beigeordneten für
das Dezernat IV der Stadt Bergkamen gewählt.
Der Beschluss wurde der Kreisverwaltung Unna als Aufsichtsbehörde
zugeleitet (§ 16 Abs. 2 Satz 2 Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW)). Bedenken
wurden seitens der Aufsichtsbehörde gegen die Ernennung des Herrn Toschläger
zum Technischen Beigeordneten für das Dezernat IV der Stadt Bergkamen nicht
erhoben. Daher kann die Ernennungsurkunde ausgehändigt werden.
Herr Toschläger wird das Amt des Technischen Beigeordneten mit Beginn
der Wahlzeit am 01.02.2023 antreten. Gemäß § 71 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW (GO
NRW) werden kommunale Wahlbeamte vom Bürgermeister vor Amtsantritt in einer
Sitzung des Rates vereidigt.
Die Eidesformel entspricht dem beamtenrechtlichen Diensteid nach § 46
LBG NRW:
„Ich schwöre, dass ich das mir
übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze
befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und
Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet
werden.
Lehnt ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung eines
Eides ab, so kann er an Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“
oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiterin Kretschmer |
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