Betreff
Anordnung von Tempo 30 auf der Jahnstraße, Bergkamen-Oberaden
Vorlage
12/0846
Aktenzeichen
61 oj-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beschließt die teilweise Temporeduzierung auf der Jahnstraße für den in dieser Vorlage dargestellten erweiterten Bereich auf max. 30 km/h.

 

Sachdarstellung:

 

Anlass

 

Anlass für den an Straßen.NRW herangetragenen Prüfauftrag zur Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Jahnstraße waren zahlreiche Beschwerden der Anwohner über das Ausmaß der Lärmbelästigungen durch den dortigen Straßenverkehr. Insbesondere der LKW-Verkehr sorgt regelmäßig für Unmut über den Lärmpegel. Die Anwohner machten zudem daraus resultierende gesundheitliche Beeinträchtigungen geltend. Außer aus der Anwohnerschaft wurde die Verwaltung darüber hinaus mehrfach im politischen Fachausschuss aufgefordert, für Abhilfe zu sorgen. Diese Beschwerden hat die Straßenverkehrsbehörde zum Anlass genommen, den Straßenbaulastträger mit einer Prüfung zwecks Geschwindigkeitsreduzierung zu beauftragen.

 

 

Die subjektiv empfundene Lärmbelästigung der Anwohner stellt objektiv bzw. rechtlich keine Grundlage für Straßen.NRW dar, hier Maßnahmen zu ergreifen.

Straßen.NRW hat jedoch den Zustand des Straßenkörpers im Abschnitt Penny-Markt bis zum Pantenweg bemängelt. Zum weiteren Schutz des Straßenkörpers und zur Vermeidung weiterer Schäden wurde hier die Reduzierung der Geschwindigkeit auf max. 30 km/h befürwortet. Die Geschwindigkeitsreduzierung soll hier zeitlich befristet bis zur Straßensanierung erfolgen und danach wieder entfallen.

 

Darüber hinaus ist der südlich angrenzende Abschnitt zwischen dem Pantenweg und der Hermann-Stehr-Straße aufgrund des unübersichtlichen Kurvenbereichs als mögliche Gefahrenstelle ausgemacht worden. Aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Schulkinder soll in diesem Bereich die Geschwindigkeit ebenfalls auf 30 km/h reduziert werden, allerdings mit einer zeitlichen Beschränkung von 6 bis 20 Uhr wie im weiter südlich gelegenen Bereich zwischen der Einmündung „Auf den Sieben Stücken“ bis zur Kreuzung mit der Lünener Straße.

 

Einer durchgehenden Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h ohne zeitliche Beschränkung für die gesamte Jahnstraße wird von Straßen.NRW nicht zugestimmt. Begründet wird diese Haltung mit dem Hinweis, dass dies der Verkehrsbedeutung von Landesstraßen widerspricht. Landesstraßen, d. h. Straßen mit mindestens regionaler Verkehrsbedeutung, die durchgehenden Verkehrsverbindungen dienen oder zu dienen bestimmt sind, sollten nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW untereinander und zusammen mit den Bundesstraßen ein zusammenhängendes Netz bilden. Diese Funktion können sie nur erfüllen, wenn auf ihnen möglichst wenige Verkehrsbeschränkungen angeordnet sind.

Darüber hinaus wird ausgeführt, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung nur da angeordnet werden solle, wo mit Sicherheit unangemessene Geschwindigkeiten zu erwarten sind sowie der Straßenverlauf für den Verkehrsteilnehmer unübersichtlich ist. Dies sei für den nördlichen Teil der Jahnstraße vom Penny-Markt bis zum Kreisverkehr Erich-Ollenhauer-Straße nicht zu erwarten.

 

Das geforderte Anhörungsverfahren zu der angedachten durchgehenden und zeitlich begrenzten Temporeduzierung auf der Jahnstraße wurde durch Anschreiben an die relevanten Stellen (Verkehrsbetriebe Kreis Unna, Polizei, Rettungsdienst Kamen, Feuerwehr Bergkamen, Straßen.NRW) vorgenommen. Bis auf den Rettungsdienst Kamen und die Feuerwehr Bergkamen stimmten alle anderen Stellen der geplanten Temporeduzierung zu. Die beiden genannten Stellen äußerten ihre Bedenken hinsichtlich der Hilfsfristen und des Brandschutzbedarfsplans. Beide Stellen sprachen sich gegen eine Temporeduzierung aus. Insbesondere die Feuerwehr Bergkamen übergab eine Stellungnahme, aus der hervorgeht, dass sowohl die Zufahrt der Feuerwehrangehörigen mit ihren privaten PKW sowie das Ausrücken mit den Feuerwehrfahrzeugen durch die Temporeduzierung massiv beeinträchtigt sei und hierdurch Schutzziele nicht in einer angemessenen Zeit erreicht werden könnten.

 

Hinsichtlich einer möglichen Temporeduzierung wie auf dem Übersichtsplan in räumlich begrenzten Teilbereichen dargestellt konnte die Feuerwehr Bergkamen kurzfristig keine validierte Aussage treffen. Es wurde jedoch zugesagt, diesen Sachverhalt in der 48. Kalenderwoche 2022 im Sachgebiet zu prüfen und hierzu schnellstmöglich eine Stellungnahme abzugeben.

 

 

 

Vorschlag der Verwaltung zur Umsetzung

 

Unter Einbeziehung der im Anhörungsverfahren erhaltenen Rückmeldungen wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, insbesondere zum Schutz der Anwohner und Schulkinder die dargestellte Temporeduzierung – wie mit Straßen.NRW abgestimmt, anzuordnen. Diese Gründe sind aus Sicht der Verwaltung höher zu werten als die Einlassung der Feuerwehr.

 

Die vorgeschlagene Temporeduzierung auf der Jahnstraße stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Jung