Betreff
Zustimmung zur Bereitstellung erheblicher überplanmäßiger Mittel auf der Buchungsstelle 09.51.05/0371.785100 "Auszahlungen für das Grubenwasserhebewerk"
Vorlage
12/0835
Aktenzeichen
61 bu-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die überplanmäßige Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von 55.094,91 € auf der Buchungsstelle 09.51.05/0371.785100 „Auszahlungen für das Grubenwasserhebewerk“. Die Deckung erfolgt durch die bereitgestellten Mittel auf der Buchungsstelle 09.51.05/0371.681000 „Investitionszuwendung vom Bund“.

 

 

Sachdarstellung:

 

Nach Abschluss der Bergbautätigkeit der ehemaligen Schachtanlage Haus Aden in Bergkamen wird das Heben des Grubenwassers am Standort der Wasserstadt Aden im Zusammenhang mit den Ewigkeitsaufgaben des Bergbaus notwendig. Dafür ist der Bau eines Grubenwasserhebewerkes erforderlich. Mit der Förderung als nationales Projekt des Städtebaus soll die Einhausung des Grubenwasserhebewerkes als Identifikationsort für den Wandel der ehemaligen Bergbaufläche gestaltet werden. Die Architektur des Hebewerkes soll an die Qualitätsanforderungen der Wasserstadt Aden anknüpfen.

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 19.02.2020 die Durchführung des Projektes beschlossen.

Nach eingehender Prüfung durch eine Jury mit Experten unterschiedlicher Fachrichtungen sowie Mitgliedern des Deutschen Bundestages wurde das Projekt „Grubenwasserhebewerk als städtebauliche Landmarke“ der Stadt Bergkamen als herausragendes Projekt des Städtebaus ausgewählt und in die Förderung 2020 aus dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat  aufgenommen. Damit verbunden ist einerseits die bundesweite Anerkennung als Premium Projekt des Städtebaus und andererseits eine Erschließung von Fördermitteln in Höhe von 1.447.333,33 Mio. Euro. Der Fördersatz beträgt 66,67 %. Entsprechend ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 723.666,67 Euro notwendig. Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 29.10.2020 die Übernahme des Eigenanteils beschlossen. Die Ruhrkohle AG bringt den Anteil, den eine einfache Umhüllung kosten würde, ebenfalls in das Projekt ein.

 

Das Projekt soll in Kooperation mit der RAG Aktiengesellschaft umgesetzt werden. Die Baumaßnahme findet auf dem Grundstück der RAG AG statt. Zuerst war angedacht, dass die RAG AG Bauherr des Grubenwasserhebewerks sowie der Fassade für das Grubenwasserhebewerk wird. Die Förderung und der Eigenanteil der Stadt Bergkamen sollten an die RAG AG weitergeleitet werden. Dementsprechend wurde dieses im Doppelhaushalt 2022/2023 angemeldet.

Aufgrund der Auflagen im Zuwendungsbescheid wurde Anfang 2021 beschlossen, die Abwicklungsmodalitäten zu ändern. Die Stadt Bergkamen ist nunmehr Bauherrin der Fassade des Grubenwasserhebewerks. Die Anmeldungen für den Doppelhaushalt 2022/2023 sind demnach nicht mehr aktuell. Der Haushaltsansatz auf der Buchungsstelle 09.51.05/0371.681000 wird auf der Buchungsstelle 09.51.05/0371.785100 benötigt. Es handelt sich dabei um rein verwaltungstechnische Vorgänge ohne Auswirkungen auf die Höhe der Ausgaben. Die Zahlung wird lediglich von einer anderen Buchungsstelle abgewickelt.

Kostendarstellung:

Kosten/Erlöse:

 

  55.094,91 €

Produkt-/Sachkonto:        09.51.05/037.785100

„Auszahlungen für das Grubenwasserhebewerk“  

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 09.51.05/0371.681000 „Investitionszuwendung vom Bund“

 

Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG negativ

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Busch

StA 20

 

 

 

 

Haeske