Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die überplanmäßige Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel in Höhe von 55.094,91 € auf der Buchungsstelle 09.51.05/0371.785100 „Auszahlungen für das Grubenwasserhebewerk“. Die Deckung erfolgt durch die bereitgestellten Mittel auf der Buchungsstelle 09.51.05/0371.681000 „Investitionszuwendung vom Bund“.
Sachdarstellung:
Nach Abschluss der Bergbautätigkeit der
ehemaligen Schachtanlage Haus Aden in Bergkamen wird das Heben des
Grubenwassers am Standort der Wasserstadt Aden im Zusammenhang mit den
Ewigkeitsaufgaben des Bergbaus notwendig. Dafür ist der Bau eines
Grubenwasserhebewerkes erforderlich. Mit der Förderung als nationales Projekt
des Städtebaus soll die Einhausung des Grubenwasserhebewerkes als
Identifikationsort für den Wandel der ehemaligen Bergbaufläche gestaltet
werden. Die Architektur des Hebewerkes soll an die Qualitätsanforderungen der Wasserstadt
Aden anknüpfen.
Der Rat der Stadt Bergkamen hat in
seiner Sitzung am 19.02.2020 die Durchführung des Projektes beschlossen.
Nach
eingehender Prüfung durch eine Jury mit Experten unterschiedlicher
Fachrichtungen sowie Mitgliedern des Deutschen Bundestages wurde das Projekt
„Grubenwasserhebewerk als städtebauliche Landmarke“ der Stadt Bergkamen als
herausragendes Projekt des Städtebaus ausgewählt und in die Förderung 2020 aus
dem Bundesprogramm „Nationale Projekte des Städtebaus“ des Bundesministeriums
des Inneren, für Bau und Heimat
aufgenommen. Damit verbunden ist einerseits die bundesweite Anerkennung
als Premium Projekt des Städtebaus und andererseits eine Erschließung von
Fördermitteln in Höhe von 1.447.333,33 Mio. Euro. Der Fördersatz beträgt 66,67
%. Entsprechend ist ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 723.666,67 Euro
notwendig. Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 29.10.2020 die
Übernahme des Eigenanteils beschlossen. Die Ruhrkohle AG bringt den Anteil, den
eine einfache Umhüllung kosten würde, ebenfalls in das Projekt ein.
Das Projekt soll in Kooperation mit der
RAG Aktiengesellschaft umgesetzt werden. Die Baumaßnahme findet auf dem
Grundstück der RAG AG statt. Zuerst war angedacht, dass die RAG AG Bauherr des
Grubenwasserhebewerks sowie der Fassade für das Grubenwasserhebewerk wird. Die
Förderung und der Eigenanteil der Stadt Bergkamen sollten an die RAG AG
weitergeleitet werden. Dementsprechend wurde dieses im Doppelhaushalt 2022/2023
angemeldet.
Aufgrund der Auflagen im Zuwendungsbescheid wurde Anfang 2021 beschlossen, die Abwicklungsmodalitäten zu ändern. Die Stadt Bergkamen ist nunmehr Bauherrin der Fassade des Grubenwasserhebewerks. Die Anmeldungen für den Doppelhaushalt 2022/2023 sind demnach nicht mehr aktuell. Der Haushaltsansatz auf der Buchungsstelle 09.51.05/0371.681000 wird auf der Buchungsstelle 09.51.05/0371.785100 benötigt. Es handelt sich dabei um rein verwaltungstechnische Vorgänge ohne Auswirkungen auf die Höhe der Ausgaben. Die Zahlung wird lediglich von einer anderen Buchungsstelle abgewickelt.
Kostendarstellung: |
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Kosten/Erlöse: |
55.094,91
€ |
Produkt-/Sachkonto: 09.51.05/037.785100 „Auszahlungen für das Grubenwasserhebewerk“ |
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Folgekosten pro Jahr:
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€ |
Mittelverfügbarkeit: |
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Deckungsvorschlag: |
09.51.05/0371.681000 „Investitionszuwendung
vom Bund“ |
Anfrage Korruptionsregister § 8 KorruptionsbG
negativ |
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Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Busch |
StA 20 Haeske |