Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bauen und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Die CDU-Fraktion im
Rat der Stadt Bergkamen hat mit Datum vom 10.10.2022 die Aufnahme des folgenden
Tagesordnungspunktes in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des
Rates der Stadt Bergkamen am 17.11.2022 beantragt:
„Bauzeitenplan – Sachstandsbericht zur
Umsetzung aktueller sowie geplanter Hochbaumaßnahmen“
Das
Antragsschreiben ist dieser Vorlage als Anlage
I beigefügt. In Abstimmung mit der CDU-Fraktion erfolgt die
Berichterstattung im Ausschuss für Bauen und Verkehr. Es wird in diesem Zusammenhang
Bezug genommen auf die Vorlage vom 26.10.2022 in der Sitzung des Rates der
Stadt Bergkamen, Drucksache Nr. 12/0770.
Der Fachbereich „Hochbau“ innerhalb des Amtes
„Immobilienwirtschaft“ ist nach wie vor mit der Realisierung verschiedener
Förderprogramme befasst, die es ermöglichen, die mit Landes- oder Bundesmitteln
finanzierten Baumaßnahmen an städt. Gebäuden umzusetzen. Hierzu zählen u. a.
die Durchführung energetischer Maßnahmen mit dem Ziel von Energieeinsparungen
und Kostensenkungen, die Modernisierung der baulichen und technischen
Infrastruktur der vorhandenen Gebäude sowie die bauliche
Erweiterung/Nutzungsänderung für unterschiedliche Zwecke (z. B. Schaffung von
OGGS-Angeboten, Bereitstellung von Räumen für zukunftsorientierte Bildungszwecke
etc.).
Die
Mittelbereitstellungen für die durchzuführenden Maßnahmen erfolgen
schwerpunktmäßig über die sog. Konjunkturprogramme (KP) in den jeweils
aktuellen Fassungen sowie das Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Hinzu kommen
Einzelförderungen, wie z. B. im Zusammenhang mit der mittlerweile fast
abgeschlossenen Inhouse-Verkabelung von Schulen.
Die
Mittelverwendungen erfolgen unter Beachtung der Förderbescheide und sind im
Regelfall termingebunden abzuschließen. Um eine gezielte Verwendung der
Fördermittel zu ermöglichen, keine Mittel zu „verschenken“ bzw. die
höchstmögliche Fördersumme ausschöpfen zu können, wurden daher in der
Vergangenheit entsprechende Arbeitsschwerpunkte festgelegt und umgesetzt.
Ein
weiteres Tätigkeitsfeld bildet die Umsetzung erforderlicher
Brandschutzmaßnahmen, teilweise ausgelöst durch die seit 2020 gültige neue
Schulbaurichtlinie sowie die im Rahmen von sog. „wiederkehrenden Prüfungen“
festgestellten Umbau- und Nachrüstungserfordernisse. Diese gilt es, so schnell
wie möglich zu realisieren, um einen umfangreichen Brandschutz und eine damit
einhergehende Sicherheit der städt. Gebäude zu gewährleisten.
Der
Umfang der v. g. einzelnen Projekte, ergänzt um bauliche Modernisierungs-,
Umgestaltungs-, Reparatur- und Ertüchtigungsmaßnahmen bildet der sog
Bauzeitenplan, der in den vergangenen Monaten ergänzt und fortgeschrieben
wurde.
Wesentliche bzw. besondere
Einzelmaßnahmen dieses Kataloges werden in der Ausschusssitzung in einer
Präsentation vorgestellt und erläutert.
Im
Rahmen der erheblichen Mehrbelastungen für die Verwaltung (z. B. Schichtdienst
während der Corona-Pandemie) wurde der zeitlich sehr aufwändige Quartalsbericht
eingestellt. Nach der Kommunalwahl wurde von Seiten der Verwaltungsleitung eine
Neufassung des Berichtes in Auftrag gegeben und regelmäßig im
Verwaltungsvorstand erörtert. Ab 2023 wird die quartalsweise Berichterstattung
im Ausschuss für Bauen und Verkehr wieder aufgenommen.
Die o.
g. Baumaßnahmen müssen zwingend unter Beachtung der vergaberechtlichen gesetzlichen
Bestimmungen umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass teilweise langwierige, mit
juristischer Beratung verknüpfte Verfahren zu durchlaufen sind und eine
Vergleichbarkeit mit der Realisierung derartiger Projekte im
privatwirtschaftlichen Bereich nicht möglich ist.
Der
überwiegende Teil der baulichen Maßnahmen ist im Regelfall mit dem Durchlaufen
bauordnungsrechtlicher Verfahren und der Einholung entsprechender Genehmigungen
verbunden. Diese Verfahren werden teilweise durch den Fachbereich „Hochbau“
direkt betreut, teilweise aber auch durch die Einschaltung und entsprechende
Beauftragung nach vorheriger Ausschreibung von Architekten/Fachplanern.
Die
Verwaltung weist darauf hin, dass die Umsetzung energetischer Maßnahmen bereits
seit vielen Jahren zu den Standardaufgaben des Fachbereiches „Hochbau“ gehört
und hierbei auf der Grundlage sorgfältiger Vorplanungen,
Kosten-Nutzen-Analysen, Beachtung der haushaltswirtschaftlichen Grundsätze und
Möglichkeiten sowie Beachtung der immer komplexer werdenden vergaberechtlichen
Bestimmungen vorgegangen wird.
Nicht zuletzt wird durch die bereits abgewickelten Maßnahmen bereits seit geraumer Zeit ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Klimaschutzziele der Stadt Bergkamen geleistet. Diese Arbeitsweise wird gezielt weiterverfolgt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Brauner |
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