Betreff
Bericht über die Fortschreibung des "Bauzeitenplanes" für den Fachbereich "Hochbau"
Vorlage
12/0833
Aktenzeichen
rb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen hat mit Datum vom 10.10.2022 die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes in die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Bergkamen am 17.11.2022 beantragt:

 

„Bauzeitenplan – Sachstandsbericht zur Umsetzung aktueller sowie geplanter Hochbaumaßnahmen“

 

Das Antragsschreiben ist dieser Vorlage als Anlage I beigefügt. In Abstimmung mit der CDU-Fraktion erfolgt die Berichterstattung im Ausschuss für Bauen und Verkehr. Es wird in diesem Zusammenhang Bezug genommen auf die Vorlage vom 26.10.2022 in der Sitzung des Rates der Stadt Bergkamen, Drucksache Nr. 12/0770.

 

Der Fachbereich „Hochbau“ innerhalb des Amtes „Immobilienwirtschaft“ ist nach wie vor mit der Realisierung verschiedener Förderprogramme befasst, die es ermöglichen, die mit Landes- oder Bundesmitteln finanzierten Baumaßnahmen an städt. Gebäuden umzusetzen. Hierzu zählen u. a. die Durchführung energetischer Maßnahmen mit dem Ziel von Energieeinsparungen und Kostensenkungen, die Modernisierung der baulichen und technischen Infrastruktur der vorhandenen Gebäude sowie die bauliche Erweiterung/Nutzungsänderung für unterschiedliche Zwecke (z. B. Schaffung von OGGS-Angeboten, Bereitstellung von Räumen für zukunftsorientierte Bildungszwecke etc.).

 

Die Mittelbereitstellungen für die durchzuführenden Maßnahmen erfolgen schwerpunktmäßig über die sog. Konjunkturprogramme (KP) in den jeweils aktuellen Fassungen sowie das Förderprogramm „Gute Schule 2020“. Hinzu kommen Einzelförderungen, wie z. B. im Zusammenhang mit der mittlerweile fast abgeschlossenen Inhouse-Verkabelung von Schulen.

 

Die Mittelverwendungen erfolgen unter Beachtung der Förderbescheide und sind im Regelfall termingebunden abzuschließen. Um eine gezielte Verwendung der Fördermittel zu ermöglichen, keine Mittel zu „verschenken“ bzw. die höchstmögliche Fördersumme ausschöpfen zu können, wurden daher in der Vergangenheit entsprechende Arbeitsschwerpunkte festgelegt und umgesetzt.

 

Ein weiteres Tätigkeitsfeld bildet die Umsetzung erforderlicher Brandschutzmaßnahmen, teilweise ausgelöst durch die seit 2020 gültige neue Schulbaurichtlinie sowie die im Rahmen von sog. „wiederkehrenden Prüfungen“ festgestellten Umbau- und Nachrüstungserfordernisse. Diese gilt es, so schnell wie möglich zu realisieren, um einen umfangreichen Brandschutz und eine damit einhergehende Sicherheit der städt. Gebäude zu gewährleisten.

 

Der Umfang der v. g. einzelnen Projekte, ergänzt um bauliche Modernisierungs-, Umgestaltungs-, Reparatur- und Ertüchtigungsmaßnahmen bildet der sog Bauzeitenplan, der in den vergangenen Monaten ergänzt und fortgeschrieben wurde.

 

Wesentliche bzw. besondere Einzelmaßnahmen dieses Kataloges werden in der Ausschusssitzung in einer Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Im Rahmen der erheblichen Mehrbelastungen für die Verwaltung (z. B. Schichtdienst während der Corona-Pandemie) wurde der zeitlich sehr aufwändige Quartalsbericht eingestellt. Nach der Kommunalwahl wurde von Seiten der Verwaltungsleitung eine Neufassung des Berichtes in Auftrag gegeben und regelmäßig im Verwaltungsvorstand erörtert. Ab 2023 wird die quartalsweise Berichterstattung im Ausschuss für Bauen und Verkehr wieder aufgenommen.

 

Die o. g. Baumaßnahmen müssen zwingend unter Beachtung der vergaberechtlichen gesetzlichen Bestimmungen umgesetzt werden. Dies bedeutet, dass teilweise langwierige, mit juristischer Beratung verknüpfte Verfahren zu durchlaufen sind und eine Vergleichbarkeit mit der Realisierung derartiger Projekte im privatwirtschaftlichen Bereich nicht möglich ist.

 

Der überwiegende Teil der baulichen Maßnahmen ist im Regelfall mit dem Durchlaufen bauordnungsrechtlicher Verfahren und der Einholung entsprechender Genehmigungen verbunden. Diese Verfahren werden teilweise durch den Fachbereich „Hochbau“ direkt betreut, teilweise aber auch durch die Einschaltung und entsprechende Beauftragung nach vorheriger Ausschreibung von Architekten/Fachplanern.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Umsetzung energetischer Maßnahmen bereits seit vielen Jahren zu den Standardaufgaben des Fachbereiches „Hochbau“ gehört und hierbei auf der Grundlage sorgfältiger Vorplanungen, Kosten-Nutzen-Analysen, Beachtung der haushaltswirtschaftlichen Grundsätze und Möglichkeiten sowie Beachtung der immer komplexer werdenden vergaberechtlichen Bestimmungen vorgegangen wird.

 

Nicht zuletzt wird durch die bereits abgewickelten Maßnahmen bereits seit geraumer Zeit ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung der Klimaschutzziele der Stadt Bergkamen geleistet. Diese Arbeitsweise wird gezielt weiterverfolgt.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Brauner