Betreff
Übernahme abwassertechnischer Anlagen der Ruhrkohle AG durch den SEB
Vorlage
12/0832
Aktenzeichen
lue
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Betriebsleitung des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen (SEB) die Verträge zwischen der Ruhrkohle AG (RAG) und dem SEB zur Übernahme der abwassertechnischen Anlagen der RAG im Stadtgebiet Bergkamen abzuschließen.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 56 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) - Pflicht zur Abwasserbeseitigung – und § 46  Landeswassergesetz (LWG)– Pflicht und Umfang der gemeindlichen Abwasserbeseitigung - sind Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) abzuleiten und zu beseitigen. Sie sind damit auch verpflichtet, die dazu erforderlichen abwassertechnischen Anlagen (Pumpwerke, Regenrückhaltebecken, Regenüberläufe, Regenklärbecken usw.) zu bauen und zu betreiben.

 

Das gesamte kommunale Abwassernetz ist ein komplexes System und Zusammenspiel aus Gewässerläufen, Abwassersammlern, Pumpwerken, Regenrückhaltebecken, Regenüberlaufe, Regenklärbecken usw.

Die verschiedenen Anlagenteile von unterschiedlichen Betreibern, Lippeverband (LV), SEB und der RAG greifen wie Zahnräder ineinander und dienen der gesetzeskonformen geordneten Sammlung und dem Transport des Schmutz- und Niederschlagswasser im Stadtgebiet bis hin zu den Verbandskläranlagen des Lippeverbandes.

 

Aufgrund von ehemals bergbaulichen Einwirkungen hat die RAG in der Vergangenheit im Stadtgebiet zahlreiche Anlagen gebaut und betrieben.

Mit Schreiben vom 11.06.2021 (siehe Anlage 2) hat die RAG dem SEB angeboten die Anlagen, die Bestandteil des kommunalen Entwässerungssystems sind, auf den SEB zu übertragen.

Die Betriebsleitung des SEB hat der RAG das grundsätzliche Interesse an einer Übernahme der RAG Anlagen signalisiert.

 

Bei der Übertragung der RAG Anlagen auf den SEB entfällt die Schnittstelle RAG, was zu einer spürbaren Betriebsoptimierung führen wird:

Anlagenbetrieb- und steuerung aus einer Hand.

Die Bürger*innen haben nach erfolgter Übernahme nur noch zwei Verantwortliche, aber insbesondere fachkundige Anlagenbetreiber und Ansprechpartner im Stadtgebiet, deren Tagesgeschäft der Betrieb wasserwirtschaftlicher Anlagen ist.

Zum einen den LV für die Verbandsanlagen und zum anderen den SEB für alle anderen Abwasseranlagen, die Bestandteil des kommunalen Entwässerungssystems sind.

Der SEB kann nach erfolgter Übernahme in freiem Ermessen die Anlagen betreiben, ausstatten, ertüchtigen und modernisieren.

 

In mehreren Abstimmungsgesprächen wurden zwischen dem SEB und der RAG die Einzelheiten besprochen und vereinbart, dass zum 01.01.2023 die ersten Anlagen vom SEB übernommen und betrieben werden können.

Die weiteren Anlagen werden fortlaufend in einem Zeitraum von ca. 2 Jahren an den SEB übergeben (siehe Anlage 3).

Diesen Zeitraum benötigt der SEB um bereits zeitnah das dazu erforderliche Personal einzustellen und einzuarbeiten. Gleichzeitig muss der Betrieb organisiert und die erforderlichen Maschinen und Geräte in Zusammenarbeit mit der RAG angeschafft werden.

 

 

Der SEB hat mit Unterstützung und rechtlicher Beratung der Kommunalagentur NRW einen Vertrag zur Übernahme der RAG Anlagen erarbeitet (siehe Anlage 1).

In dem Vertrag sind alle erforderlichen Details sowie die hundertprozentige Kostenübernahme zu Lasten der RAG enthalten.

Die Anlagen der RAG sollen zum symbolischen Wert von 1 € an den SEB übertragen werden.

Die RAG verpflichtet sich vertraglich, auf Dauer sämtliche Kosten zu übernehmen, die die Übernahme und der laufende Betrieb der Anlagen mit sich bringen (Unterhaltungs-, Betrieb-, Erneuerungs- und ggf. Erweiterungskosten).

Weiterhin wird die RAG die durch die Übernahme der Anlagen entstehenden Personal-, Sach-, und Gemeinkosten erstatten (siehe Vertrag § 5 Abs. 3).

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Marc Alexander Ulrich

Kämmerer und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Lübke