Betreff
Benennung des bislang namenlosen Platzes östlich der Overberger Straße 38
Vorlage
12/0830
Aktenzeichen
sy-mo
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den in der Anlage schraffiert dargestellten Platz auf den Flurstücken Gemarkung Rünthe, Flur 4, Flurstücke 571 und 544 in "August- Kühler- Platz" zu benennen und dem öffentlichen Verkehr als sonstige öffentliche Straße (§ 3 Abs. 4 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes NRW) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S.462), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122), in Kraft getreten am 19. Februar 2022, zu widmen.

Die Widmungsverfügung ist gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 15.09.2022 beauftragt, den bisher namenlosen  Platz im Ortsteil Rünthe östlich der Overberger Straße 38 nach dem ehemaligen und letzten Bürgermeister von Rünthe, August Kühler, zu benennen.

Nachdem sämtliche Stellungnahmen der beteiligten Fachämter vorliegen, stehen sowohl der Benennung, als auch Widmung des Platzes nichts mehr im Wege.

 

Es handelt sich um die zu widmenden Flurstücke:

 

Gemarkung: Rünthe

Flur:                 4

Flurstücke:   571 und 544

 

 

Der Platz ist nach § 3 Abs. 4 Nr. 3  StrWG NRW als sonstige öffentliche Verkehrsfläche einzustufen.

 

Die genaue Lage des zu benennenden und zu widmenden Platzes ist auf dem in der Anlage beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt. Der Katasterplan ist Bestandteil der Benennungs- und Widmungsverfügung.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Schnurawa

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Scherney