Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Bergkamen beschließt, den in der Anlage schraffiert dargestellten
Platz auf den Flurstücken Gemarkung Rünthe, Flur 4, Flurstücke 571 und 544 in
"August- Kühler- Platz" zu benennen und dem öffentlichen Verkehr als
sonstige öffentliche Straße (§ 3 Abs. 4 Nr. 3 des Straßen- und Wegegesetzes
NRW) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
(StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S.462),
zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122), in Kraft getreten am 19. Februar 2022, zu widmen.
Die
Widmungsverfügung ist gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt
zu machen.
Sachdarstellung:
Der Rat
der Stadt Bergkamen hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 15.09.2022
beauftragt, den bisher namenlosen Platz
im Ortsteil Rünthe östlich der Overberger Straße 38 nach dem ehemaligen und
letzten Bürgermeister von Rünthe, August Kühler, zu benennen.
Nachdem
sämtliche Stellungnahmen der beteiligten Fachämter vorliegen, stehen sowohl der
Benennung, als auch Widmung des Platzes nichts mehr im Wege.
Es
handelt sich um die zu widmenden Flurstücke:
Gemarkung:
Rünthe
Flur:
4
Flurstücke: 571 und 544
Der
Platz ist nach § 3 Abs. 4 Nr. 3 StrWG
NRW als sonstige öffentliche Verkehrsfläche einzustufen.
Die
genaue Lage des zu benennenden und zu widmenden Platzes ist auf dem in der
Anlage beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt. Der Katasterplan ist
Bestandteil der Benennungs- und Widmungsverfügung.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Schnurawa |
Sachbearbeiterin Scherney |
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