Betreff
Beschluss des fortgeschriebenen Wirtschaftsplanes 2023 des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen
Vorlage
12/0828
Aktenzeichen
grue
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2023 des Stadtbetriebes Entwässerung, so wie er als Anlage dieser Vorlage beigefügt ist.

 

 

Sachdarstellung:

 

Vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres sind die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO NRW).

 

Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW in Verbindung mit den §§ 4 und 12 der Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den Stadtbetrieb Entwässerung berät der Betriebsausschuss den Wirtschaftsplan vor.

 

Sie können nicht –wie der gemeindliche Haushalt- für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt.

 

Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und festgestellt  werden müssen.

 

Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP) 2023 des SEB schließt mit

 

 

Erträgen von

 20.111.080 €

Aufwendungen von

 13.557.147 €

ab.

 

Im Finanzplan werden

die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

18.757.190 €

die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

16.306.876 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 7.365.000 

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

25.765.000 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

18.400.000 €               

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

3.110.323 €              

festgesetzt.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Marc Alexander Ulrich

Kämmerer und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grünewald