Betreff
Neufassung der Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Bergkamen vom.......2022
Vorlage
12/0827
Aktenzeichen
groß
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Neufassung der Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Bergkamen vom …….2022, so wie sie als Anlage 1 beigefügt ist. 

 

Sachdarstellung:

 

 

I)        Allgemeines:

 

Mit Beschluss des Artikel-Gesetzes zur Änderung des Landeswasserrechts am 29.04.2021 wurde durch Artikel 1 das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen aus dem Jahr 2016  geändert. Am 18.05.2021 ist das geänderte Landeswassergesetz NRW in Kraft getreten. Vor diesem Hintergrund hat der Städte- und Gemeindebund NRW in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) und der Kommunal Agentur NRW neue Mustersatzungen für den Bereich der Abwasserentsorgung erstellt.

Dies wird zum Anlass genommen, die Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Bergkamen vom 16.12.2016 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 07.12.2021 neu zu fassen und im Wesentlichen an die neue Mustersatzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen sowie an die individuellen Gegebenheiten des Bergkamener Stadtgebietes anzupassen.

Die Einzelheiten können der beigefügten Neufassung der Satzung über die Entleerung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Bergkamen im Änderungsmodus (Anlage 2) sowie der Synopse (Anlage 3) entnommen werden.

Sowohl wesentliche Änderungen als auch inhaltliche Anpassungen und sprachliche Klarstellungen werden auf der Grundlage der Mustersatzung gegenüber der vorangegangenen Fassung im angefügten Satzungstext übernommen und in den Anlagen 2 und 3 ,,fett“ markiert dargestellt.

Weiterhin wird in der neuen Mustersatzung die Verwendung des generischen Maskulinums abgelöst und der sprachlichen Gleichbehandlung von Frau und Mann durch entsprechende Formulierungen Rechnung getragen. Dies wird im angefügten Satzungstext ebenfalls berücksichtigt und in den Anlagen 2 und 3 durch „kursive“ Schriftform kenntlich gemacht.

 

II)      Gebührenbedarfsermittlung:

 

Die Pflicht der Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen, ist in § 46 Abs. 1 Landeswassergesetz NRW geregelt. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst insbesondere auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung. Für die Inanspruchnahme der Einrichtung zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen werden Benutzungsgebühren nach Maßgabe des KAG NRW (Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen) erhoben.

Durch eine Aufgabenumstrukturierung innerhalb des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen kann der Personalkostenanteil im Bereich Klärschlammentsorgung reduziert werden. In Abhängigkeit dazu verringert sich sowohl der Sachkosten- als auch der Gemeinkostenanteil, der anhand der Berechnung der Kosten eines Arbeitsplatzes lt. KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement) ermittelt wird.

 

 

Demnach ergibt sich unter Berücksichtigung der übrigen nachfolgenden Kosten lt. Gebührenbedarfsermittlung ein Gebührensatz von 95,80 €/m³ für das Jahr 2023. Das entspricht einer Reduzierung von 5,95 % (2022: 101,86 €).

 

 

Gebührenbedarfsermittlung

 

Kosten der Grubenentleerung

Entsorgungskosten gem. Auftragserteilung                                                                                        8.887,07 €                                                                                                                                                                    

Personalkosten

Anteilige Personalkosten ( 1 % ) des Mitarbeiters des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen, welcher mit der Organisation der Grubenentleerung und der Klärschlammbeseitigung betraut ist .                                                                                            492,59 €

 

Sachkosten eines Büroarbeitsplatzes

Lt. Empfehlung der KGST, Bericht Nr. 11/2022, ist für einen

Arbeitsplatz mit Technikunterstützung eine Kostenpauschale von

9.700,00 € jährlich anzusetzen:

 

                1 % von 9.700,00 €/à                                                                                                                          97,00 €

 

Gemeinkosten und von anderen Ämtern bezogene Leistungen

Lt. Empfehlung des KGST, Bericht Nr. 11/2022, sind

20 % der Personalkosten als Zuschlag für Gemeinkosten

und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen

anzusetzen:

 

                20 % von 492,59 €                                                                                                                                98,52 €

 

Entsorgungskosten Lippeverband

Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm

wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen

des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hierfür sind in         

der Lippeverbandsumlage enthalten.                                                                                 5.753,00 €

 

 

 

 

 

 

Gebührenkalkulation

 

1. Grubenentleerung                                                                    8.887,07 €

2. Personalkosten                                                                              492,59 €

3. Sachkosten                                                                                        97,00 €

4. Gemeinkosten                                                                                 98,52 €          

5. Lippeverband                                                                             5.753,00 €

 

                                                                                                        15.328,18 €

 

15.328,18 € : 160 m³ = 95,80 €/m³

 

Lt. SEB wird für das Jahr 2023 eine Abfuhrmenge von 160 m³ erwartet.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Marc Alexander Ulrich

Kämmerer und Betriebsleiter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Groß