hier: Neufassung der Förderrichtlinie
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Förderrichtlinie zur Anschaffung von Stecker-Solargeräten i.S. der Anlage 1.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 08.06.2022 die
Förderrichtlinie „Stecker-PV“ beschlossen. Diese ist mit der Bekanntmachung im
Amtsblatt am 28.06.2022 in Kraft getreten.
Im Sinne der Berichterstattung zur Evaluierung der Förderprogramme
Klimaschutz in der Drucksache Nr. 12/0819 schlägt die Verwaltung vor, die
Förderrichtlinie in folgenden Punkten zu ändern:
1.
Anpassung der Förderhöhe an gestiegene
Kosten
Erhöhung des Zuschusses je Wohnung von 150,00 € auf
250,00 €
2. Erweiterung der Zuwendungsberechtigten bei Stecker-PV-Anlagen auch auf Besitzer*innen und Mieter*innen von Einfamilienhäusern.
Die Verwaltung hat eine entsprechende Neufassung der Förderrichtlinie
erarbeitet. Diese ist als Anlage 1 der Drucksache beigefügt. Die Änderungen
sind grau hinterlegt.
Die Förderrichtlinie tritt mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Die
Förderrichtlinie gilt nicht rückwirkend, sondern nur für Anträge, die nach der
Bekanntmachung gestellt werden.
Die gezielte Öffentlichkeitsarbeit und aufsuchende Beratung werden
fortgeführt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Raupach |
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