Betreff
Förderprogramm der Stadt Bergkamen zur Anschaffung von Stecker-Solargeräten
hier: Neufassung der Förderrichtlinie
Vorlage
12/0822
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Förderrichtlinie zur Anschaffung von Stecker-Solargeräten i.S. der Anlage 1.

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 08.06.2022 die Förderrichtlinie „Stecker-PV“ beschlossen. Diese ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 28.06.2022 in Kraft getreten.

 

Im Sinne der Berichterstattung zur Evaluierung der Förderprogramme Klimaschutz in der Drucksache Nr. 12/0819 schlägt die Verwaltung vor, die Förderrichtlinie in folgenden Punkten zu ändern:

1.    Anpassung der Förderhöhe an gestiegene Kosten

Erhöhung des Zuschusses je Wohnung von 150,00 € auf 250,00 €

2.       Erweiterung der Zuwendungsberechtigten bei Stecker-PV-Anlagen auch auf Besitzer*innen und Mieter*innen von Einfamilienhäusern.

 

Die Verwaltung hat eine entsprechende Neufassung der Förderrichtlinie erarbeitet. Diese ist als Anlage 1 der Drucksache beigefügt. Die Änderungen sind grau hinterlegt.

 

Die Förderrichtlinie tritt mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Die Förderrichtlinie gilt nicht rückwirkend, sondern nur für Anträge, die nach der Bekanntmachung gestellt werden.

 

Die gezielte Öffentlichkeitsarbeit und aufsuchende Beratung werden fortgeführt.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Raupach