hier: Neufassung der Förderrichtlinie
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Förderrichtlinie zur Anlegung eines Gründachs
i.S.d. Anlage 1.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 die
Förderrichtlinie „Gründach“ beschlossen. Diese ist mit der Bekanntmachung im
Amtsblatt am 23.03.2022 in Kraft getreten. Im Sinne der Berichterstattung zur
Evaluierung der Förderprogramme Klimaschutz in der Drucksache Nr. 12/0819
schlägt die Verwaltung vor, die Förderrichtlinie in folgenden Punkten zu
ändern:
1.
Anpassung der Förderhöhe an gestiegene
Kosten
Erhöhung der Höchstsumme: von 1.000 €
auf 1.500 €
Erhöhung der Mittel je m²: extensive
Dachbegrünung – von 30 €/m² auf 50 €/m²
intensive
Dachbegrünung – von 50€/m² auf 70 €/m²
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Steigerung der Herstellungs- und
Materialkosten im Baubereich deutlich über der Inflationsrate liegt. Die
Verwaltung hat daher die Kosten für die Anlegung eines Gründaches recherchiert
und einen angemessenen Vorschlag für die Richtlinie unterbreitet.
2.
Öffnung der Förderrichtlinie für
Eigenleistungen bei extensiver Begrünung von Garagen und Carports.
Die Verwaltung hat eine entsprechende Neufassung der Förderrichtlinie
erarbeitet. Diese ist als Anlage 1 der Drucksache beigefügt. Die Änderungen
sind grau hinterlegt.
Die Förderrichtlinie tritt mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Die Förderrichtlinie gilt nicht rückwirkend, sondern nur für Anträge, die nach der Bekanntmachung gestellt werden.
Die gezielte Öffentlichkeitsarbeit und aufsuchende Beratung werden
fortgeführt. Konkrete Infoangebote sollen entwickelt werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Raupach |
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