hier: Neufassung der Förderrichtlinie
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Förderrichtlinie zur Entsiegelung und Rückbau von Schottergärten und versiegelten Vorgartenflächen i.S. der Anlage 1.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 17.02.2022 die Förderrichtlinie „Entsiegelung“ beschlossen. Diese ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 23.03.2022 in Kraft getreten. Im Sinne der Berichterstattung zur Evaluierung der Förderprogramme Klimaschutz in der Drucksache Nr. 12/0819 schlägt die Verwaltung vor, die Förderrichtlinie durch Anpassung der Förderhöhe an gestiegene Kosten zu ändern.
Erhöhung der Höchstsumme: von 1.000 € auf 1.500 €
Erhöhung
der Mittel je m²: von
25 €/m² auf 35 €/m² bei Durchführung
durch Fachbetrieb
Die Verwaltung hat eine entsprechende Neufassung der Förderrichtlinie erarbeitet. Diese ist als Anlage 1 der Drucksache beigefügt. Die Änderungen sind grau hinterlegt.
Die Förderrichtlinie tritt mit Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Die Förderrichtlinie gilt nicht rückwirkend, sondern nur für Anträge, die nach der Bekanntmachung gestellt werden.
Die gezielte Öffentlichkeitsarbeit und aufsuchende Beratung werden fortgeführt. Konkrete Infoangebote sollen entwickelt und erfolgreiche Beispiele publiziert werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Raupach |
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