Betreff
Kommunale Förderprogramme Klimaschutz
hier: Auswertung der Startphase
Vorlage
12/0819
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz des Rates der Stadt Bergkamen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Förderrichtlinien „Entsiegelung“, „Gründach“, „Energieberatung“ und „Stecker-PV“ sollen weitergeführt und im Sinne der Sachdarstellung modifiziert werden.

 

Sachdarstellung:

 

Förderrichtlinien

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen hat der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen Fördermittel in erheblicher Höhe zur Verfügung zu stellen um Bürger und Bürgerinnen bei Klimaanpassungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Es handelt sich um folgende Förderprogramme:

·         Entsiegelung
Gefördert wird die Entsiegelung von Vorgärten, z.B. durch den Rückbau von Schottergärten.

·         Gründach
Mit dieser Förderrichtlinie werden Dachbegrünungen auf Wohngebäuden und Gewerbehallen bezuschusst.

·         Energieberatung
Mehr denn je stellt sich aktuell die Frage wie man Strom sparen und die Energiekosten senken kann. Experten können ganz konkret beraten was sinnvoll ist und welche Förderprogramme in Frage kommen. Diese Beratung wird durch die Stadt mit max. 100 € gefördert.

·         Stecker-PV
Insbesondere für Mieter*innen und Eigentümer*innen von Wohnungen eignen sich zum Stromsparen Stecker-Solargeräte. Auch hier werden Zuschüsse gewährt.

 

Die Verwaltung hat entsprechende Förderrichtlinien erarbeitet. Die Förderrichtlinien „Entsiegelung“ und „Gründach“ wurden am 17.02.2022 beschlossen und sind mit Bekanntmachung am 23.03.2022 in Kraft getreten. Den Förderrichtlinien „Energieberatung“ und „Stecker-PV“ hat der Rat in seiner Sitzung am 08.06.2022 zugestimmt. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 28.06.2022.


Öffentlichkeitsarbeit

 

Um das Angebot in breiten Kreisen der Bergkamener Bevölkerung bekannt zu machen, damit möglichst Viele in den Genuss dieser Fördermittel kommen und um Hemmschwellen bei der Antragstellung zu überwinden, hat die Stabstelle Klimaschutz Beratungen an Infoständen in den Ortsteilen angeboten. Geworben wurde dazu über die Presse und über die Verteilung informativer Flyer. Diese Infostände fanden nach den Sommerferien in der zweiten Augusthälfte statt. Hier konnten Interessierte die möglichen Förderhöhen sowie Details der Antragstellung und der Abwicklung erfahren. Auch wurde Hilfestellung bei den konkreten Anträgen angeboten. Dieses Beratungsangebot kann als sehr erfolgreich bewertet werden da zahlreiche Interessierte ganz gezielt kamen, um Einzelheiten zu erfahren. Schwerpunkt bei den Nachfragen war die Förderung von Stecker-PV-Anlagen. Ursache ist die aktuelle Energiekrise mit steigenden Energiepreisen.

Parallel wurde das Serviceangebot auf der Internetseite erweitert:

 

·         Separater Unterpunkt „Klimaförderung“

·         Baukasten Klimaförderung zur persönlichen Einschätzung welche Fördermittel für den Einzelnen infrage kommen

·         Download-Bereich für alle Anträge

·         Veröffentlichung

o   einer Liste der örtlichen Fachbetriebe für die Erstellung von Gründächern

o   einer Liste der Energieeffizienzberater im Umkreis von 10 km

o   einer Markübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie.

 

Die aufsuchende Beratung wurde im Herbst noch durch das Angebot von Info-Vorträgen bei den Siedlergemeinschaften erweitert. Aktuell gibt es Interesse von zwei Vereinen.


Auswertung Antragstellung

 

Bis heute wurden 16 Anträge gestellt:

Programm

 

Entsiegelung

6

Gründach

2

Energieberatung

1

Stecker-PV

7

Summe

16

 

 

Die meisten Anträge kommen aus Oberaden.

Ortsteil

OA

5

BK

4

WD

1

OV

3

RT

3

Summe

16

 

 

Bewilligt wurden bisher:

Programm

 

Entsiegelung

4.954,46 €

Gründach

1.280,10 €

Energieberatung

100,00 €

Stecker-PV

1.050,00 €

Summe

7.384,56 €

Noch zur Verfügung

25.615,44 €

 

Abgelehnt wurden keine Förderanträge. Allerdings kam mehrfach die Anfrage nach der Förderung von Stecker-PV-Anlagen für Einfamilienhäuser. Diese sind von der aktuellen Richtlinie nicht erfasst. Antragsberechtigt sind derzeit natürliche Personen des privaten Rechts, die Vermieter*in, Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit mind. 2 Wohnungen sind.

 

Lediglich 6 Anträge wurden in der Zwischenzeit abgewickelt.

Es wurden insgesamt 2.032,99 € ausgezahlt.


Die Auswertung zeigt, dass der Abruf von Fördermitteln im Rahmen der Bergkamener Richtlinien noch deutlich gesteigert werden kann. Die Ursachen für die geringe Nachfrage sind vielfältig:

 

·         Die Förderrichtlinien sind erst 6 bzw. 4 Monate in Kraft.

·         Die gleichzeitige Auflage von vier Förderprogrammen ist aus Klimaschutzgründen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 sinnvoll und erforderlich, stellt aber für die Zielgruppen ggf. auch ein Überangebot dar.

·         Es gibt technische Informationsdefizite insbesondere bei der Erstellung von Gründächern und bei Stecker-PV-Anlagen.

·         Die Förderrichtlinie „Stecker-PV“ ist nicht für Einfamilienhäuser ausgelegt, der Kreis der Antragsteller daher eingeschränkt.

·         Die Förderrichtlinie „Gründach“ kann nur in Anspruch genommen werden, wenn Fachfirmen zur Ausführung der Maßnahmen kommen. Insbesondere eine extensive Begrünung auf Garagen und Carports kann aber auch in Eigenleistung erbracht werden. Die Verbraucherberatung führt z.B. entsprechende Online-Schulungen durch.

·         Der allgemeine Preisanstieg seit Beginn des Ukraine-Krieges hat eine deutliche Investitionszurückhaltung verursacht. Dies wirkt sich insbesondere auf die Bereitschaft zur Anlegung von Gründächern und die Entsiegelung von Vorgärten aus. Die Herrichtung von Schottergärten in Neubaugebieten hat den Eigentüner*innen oft viel Geld gekostet. Der Rückbau durch Fachfirmen wird aus Kostengründen gescheut. Die Entsiegelung in Eigenleistung trauen sich viele nicht zu.

·         Der Preisanstieg wirkt sich auch auf die Fördertatbestände aus. So wurden beispielsweise die anrechenbaren Kosten einer Stecker-PV-Anlage beim ersten Förderantrag noch mit 510 € angegeben. In der Zwischenzeit liegt der Preis tlw. bereits bei 900 €.


Schlussfolgerungen

 

Das Kommunale Klimaschutzkonzept und dessen Fortschreibung machen die Bedeutung der privaten Haushalte zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 deutlich. Daher sollen die Förderprogramme weitergeführt werden. Allerdings werden folgende Änderungen der Förderprogramme „Entsiegelung“, „Gründach“ und „Stecker-PV“ vorgeschlagen:

 

·         Anpassung der Förderhöhen an den Preisanstieg
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Steigerung im Baubereich deutlich über der Inflationsrate liegt.
Lediglich bei der Förderung des Energiechecks soll die Höchstfördersumme von 100 € beibehalten werden. Ziel des Programms war es vorrangig das Angebot der Verbraucherberatung zu fördern. Die hat die Preise bisher nicht erhöht

·         Erweiterung der Zuwendungsberechtigten bei Stecker-PV-Anlagen auch auf Besitzer*innen und Mieter*innen von Einfamilienhäusern
Gerade die Zunahme der Photovoltaik bei den privaten Haushalten ist ein wichtiger Hebel zur Klimaneutralität. Die Anschaffung von Stecker-PV-Anlagen kann als Einstieg und Probephase für eine Dach-Anlage genutzt werden.

·         Förderung der Eigenleistung

o   durch Öffnung der Förderrichtlinie Gründach für Eigenleistung bei extensiver Begrünung von Dächern von Garagen und Carports

§  Garagendächer kann man sehr gut nachträglich begrünen, da meist keine zusätzlichen Anforderungen an die Statik gestellt werden. Die Arbeitsschritte sind einfach, und man braucht nur wenig Material. Daher ist eine extensive Begrünung von Garagen- oder Carportdächern auch in Eigenarbeit möglich.

o   durch Erhöhung der Förderung bei der Entsiegelung in Eigenleistung

§  Mit der Entwicklung eines „Bergkamen-Beets“ könnte in Zusammenarbeit mit den örtlichen Anbietern ein Komplettangebot entwickelt werden, das den Interessierten die Planung abnimmt und die Entsiegelung und Bepflanzung erleichtert. Erste Interessenabfragen sind bereits vorbereitet.

 

Die überarbeiteten Förderrichtlinien werden dem Rat in der kommenden Sitzung ebenfalls zur Beschlussfassung vorgelegt. Die im Doppelhaushalt 2022/23 zur Verfügung stehenden Mittel werden nicht aufgestockt.

 

Zusätzlich soll das Informationsdefizit durch (Online-)Veranstaltungen zu den relevanten Themen und der Vorstellung positiver Beispiele reduziert werden.

 

Die zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit und partiell aufsuchende Beratung werden weitergeführt.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Raupach