hier: Auswertung der Startphase
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz des Rates der Stadt Bergkamen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die Förderrichtlinien „Entsiegelung“, „Gründach“, „Energieberatung“ und „Stecker-PV“ sollen weitergeführt und im Sinne der Sachdarstellung modifiziert werden.
Sachdarstellung:
Förderrichtlinien
Im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen hat der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen Fördermittel
in erheblicher Höhe zur Verfügung zu stellen um Bürger und Bürgerinnen bei
Klimaanpassungsmaßnahmen finanziell zu unterstützen. Es handelt sich um
folgende Förderprogramme:
·
Entsiegelung
Gefördert wird die
Entsiegelung von Vorgärten, z.B. durch den Rückbau von Schottergärten.
·
Gründach
Mit dieser Förderrichtlinie werden Dachbegrünungen auf Wohngebäuden und
Gewerbehallen bezuschusst.
·
Energieberatung
Mehr denn je stellt sich aktuell die Frage wie man Strom sparen und die
Energiekosten senken kann. Experten können ganz konkret beraten was sinnvoll
ist und welche Förderprogramme in Frage kommen. Diese Beratung wird durch die
Stadt mit max. 100 € gefördert.
·
Stecker-PV
Insbesondere für Mieter*innen und Eigentümer*innen von Wohnungen eignen sich zum
Stromsparen Stecker-Solargeräte. Auch hier werden Zuschüsse gewährt.
Die Verwaltung hat
entsprechende Förderrichtlinien erarbeitet. Die Förderrichtlinien
„Entsiegelung“ und „Gründach“ wurden am 17.02.2022 beschlossen und sind mit
Bekanntmachung am 23.03.2022 in Kraft getreten. Den Förderrichtlinien
„Energieberatung“ und „Stecker-PV“ hat der Rat in seiner Sitzung am 08.06.2022
zugestimmt. Die Bekanntmachung im Amtsblatt erfolgte am 28.06.2022.
Öffentlichkeitsarbeit
Um das Angebot in breiten Kreisen der Bergkamener Bevölkerung bekannt zu
machen, damit möglichst Viele in den Genuss dieser Fördermittel kommen und um
Hemmschwellen bei der Antragstellung zu überwinden, hat die Stabstelle
Klimaschutz Beratungen an Infoständen in den Ortsteilen angeboten. Geworben
wurde dazu über die Presse und über die Verteilung informativer Flyer. Diese
Infostände fanden nach den Sommerferien in der zweiten Augusthälfte statt. Hier
konnten Interessierte die möglichen Förderhöhen sowie Details der
Antragstellung und der Abwicklung erfahren. Auch wurde Hilfestellung bei den
konkreten Anträgen angeboten. Dieses Beratungsangebot kann als sehr erfolgreich
bewertet werden da zahlreiche Interessierte ganz gezielt kamen, um Einzelheiten
zu erfahren. Schwerpunkt bei den Nachfragen war die Förderung von
Stecker-PV-Anlagen. Ursache ist die aktuelle Energiekrise mit steigenden
Energiepreisen.
Parallel wurde das Serviceangebot auf der Internetseite erweitert:
·
Separater
Unterpunkt „Klimaförderung“
·
Baukasten
Klimaförderung zur persönlichen Einschätzung welche Fördermittel für den
Einzelnen infrage kommen
·
Download-Bereich
für alle Anträge
·
Veröffentlichung
o
einer
Liste der örtlichen Fachbetriebe für die Erstellung von Gründächern
o
einer
Liste der Energieeffizienzberater im Umkreis von 10 km
o
einer
Markübersicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie.
Die aufsuchende
Beratung wurde im Herbst noch durch das Angebot von Info-Vorträgen bei den
Siedlergemeinschaften erweitert. Aktuell gibt es Interesse von zwei Vereinen.
Auswertung Antragstellung
Bis heute wurden 16 Anträge gestellt: |
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Die meisten Anträge kommen aus
Oberaden. |
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Bewilligt wurden bisher: |
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Abgelehnt wurden
keine Förderanträge. Allerdings kam mehrfach die Anfrage nach der Förderung von
Stecker-PV-Anlagen für Einfamilienhäuser. Diese sind von der aktuellen
Richtlinie nicht erfasst. Antragsberechtigt sind derzeit natürliche Personen
des privaten Rechts, die Vermieter*in, Mieter*in oder Eigentümer*in einer
Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit mind. 2 Wohnungen sind.
Lediglich 6 Anträge
wurden in der Zwischenzeit abgewickelt.
Es wurden insgesamt
2.032,99 € ausgezahlt.
Die Auswertung zeigt, dass der Abruf von
Fördermitteln im Rahmen der Bergkamener Richtlinien noch deutlich gesteigert
werden kann. Die Ursachen für die geringe Nachfrage sind vielfältig:
·
Die Förderrichtlinien sind erst 6 bzw. 4
Monate in Kraft.
·
Die gleichzeitige Auflage von vier
Förderprogrammen ist aus Klimaschutzgründen zur Erreichung der Klimaneutralität
bis 2040 sinnvoll und erforderlich, stellt aber für die Zielgruppen ggf. auch
ein Überangebot dar.
·
Es gibt technische Informationsdefizite
insbesondere bei der Erstellung von Gründächern und bei Stecker-PV-Anlagen.
·
Die Förderrichtlinie „Stecker-PV“ ist
nicht für Einfamilienhäuser ausgelegt, der Kreis der Antragsteller daher
eingeschränkt.
·
Die Förderrichtlinie „Gründach“ kann nur
in Anspruch genommen werden, wenn Fachfirmen zur Ausführung der Maßnahmen kommen.
Insbesondere eine extensive Begrünung auf Garagen und Carports kann aber auch
in Eigenleistung erbracht werden. Die Verbraucherberatung führt z.B.
entsprechende Online-Schulungen durch.
·
Der allgemeine Preisanstieg seit Beginn
des Ukraine-Krieges hat eine deutliche Investitionszurückhaltung verursacht.
Dies wirkt sich insbesondere auf die Bereitschaft zur Anlegung von Gründächern
und die Entsiegelung von Vorgärten aus. Die Herrichtung von Schottergärten in
Neubaugebieten hat den Eigentüner*innen oft viel Geld gekostet. Der Rückbau
durch Fachfirmen wird aus Kostengründen gescheut. Die Entsiegelung in
Eigenleistung trauen sich viele nicht zu.
·
Der Preisanstieg wirkt sich auch auf die
Fördertatbestände aus. So wurden beispielsweise die anrechenbaren Kosten einer
Stecker-PV-Anlage beim ersten Förderantrag noch mit 510 € angegeben. In der
Zwischenzeit liegt der Preis tlw. bereits bei 900 €.
Schlussfolgerungen
Das Kommunale
Klimaschutzkonzept und dessen Fortschreibung machen die Bedeutung der privaten
Haushalte zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 deutlich. Daher sollen
die Förderprogramme weitergeführt werden. Allerdings werden folgende Änderungen
der Förderprogramme „Entsiegelung“, „Gründach“ und „Stecker-PV“ vorgeschlagen:
·
Anpassung
der Förderhöhen an den Preisanstieg
Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Steigerung im Baubereich deutlich über
der Inflationsrate liegt.
Lediglich bei der Förderung des Energiechecks soll die Höchstfördersumme von
100 € beibehalten werden. Ziel des Programms war es vorrangig das Angebot der
Verbraucherberatung zu fördern. Die hat die Preise bisher nicht erhöht
·
Erweiterung
der Zuwendungsberechtigten bei Stecker-PV-Anlagen auch auf Besitzer*innen und
Mieter*innen von Einfamilienhäusern
Gerade die Zunahme der Photovoltaik bei den privaten Haushalten ist ein
wichtiger Hebel zur Klimaneutralität. Die Anschaffung von Stecker-PV-Anlagen
kann als Einstieg und Probephase für eine Dach-Anlage genutzt werden.
·
Förderung
der Eigenleistung
o
durch
Öffnung der Förderrichtlinie Gründach für Eigenleistung bei extensiver
Begrünung von Dächern von Garagen und Carports
§
Garagendächer
kann man sehr gut nachträglich begrünen, da meist keine zusätzlichen
Anforderungen an die Statik gestellt werden. Die Arbeitsschritte sind einfach,
und man braucht nur wenig Material. Daher ist eine extensive Begrünung von
Garagen- oder Carportdächern auch in Eigenarbeit möglich.
o
durch
Erhöhung der Förderung bei der Entsiegelung in Eigenleistung
§
Mit
der Entwicklung eines „Bergkamen-Beets“ könnte in Zusammenarbeit mit den
örtlichen Anbietern ein Komplettangebot entwickelt werden, das den
Interessierten die Planung abnimmt und die Entsiegelung und Bepflanzung
erleichtert. Erste Interessenabfragen sind bereits vorbereitet.
Die überarbeiteten
Förderrichtlinien werden dem Rat in der kommenden Sitzung ebenfalls zur
Beschlussfassung vorgelegt. Die im Doppelhaushalt 2022/23 zur Verfügung
stehenden Mittel werden nicht aufgestockt.
Zusätzlich soll das
Informationsdefizit durch (Online-)Veranstaltungen zu den relevanten Themen und
der Vorstellung positiver Beispiele reduziert werden.
Die zielgerichtete
Öffentlichkeitsarbeit und partiell aufsuchende Beratung werden weitergeführt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Raupach |
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