Betreff
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
Vorlage
12/0818
Aktenzeichen
hae
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 25.11.2021 die Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Grundlage hierfür ist § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW, wonach die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre - nach Jahren getrennt - enthalten kann. Wird diese Möglichkeit genutzt, ist auch § 9 Abs. 2 u. 3 KomHVO NRW zu beachten.

 

Nach dieser Vorschrift ist die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im ersten Haushaltsjahr dem Rat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen. Außerdem müssen Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 KomHVO NRW, die nach der Beschlussfassung über einen Haushaltsplan nach § 9 Abs. 1 KomHVO NRW erstellt worden sind, der Fortschreibung beigefügt werden.

 

Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es u. a., dem Rat als Budgetverantwortlichem realistische Prognosen zu ermöglichen sowie Transparenz zu schaffen.

 

Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 KomHVO NRW sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB), EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) und BreitBand Bergkamen (BBB). Hier wird auf die entsprechenden Vorlagen verwiesen, die ebenfalls am 08.12.2022 vom Rat beschlossen werden.

 

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich zunächst auf bekannte und voraussichtliche wesentliche Veränderungen in den Jahren 2022 und 2023. Für die Folgejahre 2024 bis 2026 werden Veränderungen insbesondere aufgrund der aktuellen Orientierungsdaten/ Steuerschätzungen unterstellt.

 

Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 erfolgt eine Anpassung und Ausweitung der Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Haushaltsjahr 2028.

 

Veränderungen bei den Investitionen sind zurzeit nicht geplant.

 

Die Ergebnisplanung im Rahmen des Doppelhaushaltes 2022/2023 schließt für die Jahre 2022 bis 2026 wie folgt ab:

 

 

Fehlbeträge/Überschüsse in der Ergebnisplanung

 

2022

2023

2024

2025

2026

Erträge

 

154.162.450

 

156.629.562

 

163.487.000

 

169.364.000

 

173.378.000

 

Aufwendungen

 

154.509.461

 

156.449.865

 

162.843.000

 

167.687.000

 

170.925.000

 

Jahresfehlbeträge/

-überschüsse

- 347.011

 

+ 179.697

 

+ 644.000

 

+ 1.677.000

 

+ 2.453.000

 

 

 

 

 

 

 


Veränderungen im Haushaltsjahr 2022

 

Nach dem aktuellen Budgetbericht zum Stichtag 30.09.2022, der dem Haupt- und Finanzausschuss am 17.11.2022, Drucksache Nr. 12/0782, zur Kenntnis gegeben wurde, ergibt sich derzeit rechnerisch eine Ergebnisverschlechterung gegenüber der Planung in Höhe von - 5.175 T€. Insbesondere handelt es sich bei den Verschlechterungen um Mindererträge im Bereich der Gewerbesteuer sowie Mehraufwendungen im Bereich des Jugendamtes. Demgegenüber stehen Minderaufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen.

 

Das voraussichtliche Jahresergebnis beträgt - 5.522 T€.

 

 

 

Voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr 2023

 

 

Erträge:

 

 

1.    Schlüsselzuweisungen des Landes

 

Auf der Grundlage der Modellrechnung zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023 (GFG 2023) vom 31.10.2022 ergibt sich rechnerisch eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 53.465 T€.

 

Gegenüber der Planung ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 9.218 T€.

 

 

 

2.    Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

 

Die Planung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für das Jahr 2023 beläuft sich auf 19.776 T€.

 

Aufgrund der Orientierungsdaten vom 22.11.2022 sowie der aktuellen Steuerschätzungen ergibt sich unter Zugrundelegung der Schlüsselzahl für 2023 ein Aufkommen in Höhe von 20.558 T€.

 

Die voraussichtlichen Mehrerträge belaufen sich auf  782 T€.

 

 

 

3.    Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

Die Planung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für das Jahr 2023 beläuft sich auf 2.797 T€.

 

Aufgrund der Orientierungsdaten vom 22.11.2022 sowie der aktuellen Steuerschätzungen ergibt sich unter Zugrundelegung der Schlüsselzahl für 2023 ein Aufkommen in Höhe von 2.902 T€.

 

Die voraussichtlichen Mehrerträge belaufen sich auf  105 T€.

 

4.    Kompensation Familienleistungsausgleich

 

Die Planung der Kompensationsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich für das Jahr 2023 beläuft sich auf 1.915 T€.

 

Aufgrund der Orientierungsdaten vom 22.11.2022 sowie der aktuellen Steuerschätzungen ergibt sich unter Zugrundelegung der Schlüsselzahl für 2023 ein Aufkommen in Höhe von 2.163 T€.

 

Die voraussichtlichen Mehrerträge belaufen sich auf  248 T€.

 

 

 

5.    Schul-, Bildungs- und Sportpauschale

 

Aufgrund der Modellrechnung zum GFG 2023 werden Mehrerträge in Höhe von 137 T€ im Vergleich zur bisherigen Planung erwartet.

 

 

 

6.    Ergebnisabführung des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen (SEB)

 

Aufgrund des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der damit verbundenen Notwendigkeit zur Neuberechnung der Entwässerungsgebühren ist eine niedrigere Ergebnisabführung des SEB an die Stadt Bergkamen zu erwarten.

 

Der Wirtschaftsplan 2023 des SEB schließt mit einem Jahresergebnis in Höhe von  4.844 T€ ab. Im Vergleich zur Planung der Stadt ist voraussichtlich mit Mindererträgen in Höhe von 156 T€ zu rechnen.

 

 

 

Aufwendungen:

 

7.    Kreisumlage

 

Der Kreis Unna hat den Verwaltungsentwurf des Kreishaushaltes 2023 am 08.11.2022 in den Kreistag eingebracht. Die Allgemeine Kreisumlage soll demnach auf einen Hebesatz von 35,52 v.H. festgesetzt werden.

 

Für die Stadt Bergkamen ergibt sich rechnerisch eine zu zahlende Kreisumlage in Höhe von 33.416 T€.

 

Gegenüber der Planung ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von  2.661 T€.

 

 

 

8.    Energiekosten

 

Die stark steigenden Energiekosten (insbesondere Gas und Strom) werden auch bei der Stadt Bergkamen zu deutlichen Mehraufwendungen führen.

 

Aufgrund einer vorläufigen Prognose kann aktuell für das Jahr 2023 mit Mehraufwendungen in Höhe von mindestens 1.500 T€ gerechnet werden.

 

 

9.    Sozialleistungen

 

Im Bereich des Jugendamtes ist bereits im Jahr 2022 ein deutlicher Anstieg der Aufwendungen (insbesondere bei den erzieherischen Hilfen aufgrund gestiegener Fallzahlen) zu verzeichnen. Auch für das Jahr 2023 ist mit zusätzlichen Aufwendungen in einer Größenordnung von 2.000 T€ zu rechnen.

 

 

 

10. Zinsaufwendungen

 

Aufgrund des gestiegenen allgemeinen Zinsniveaus ist für das Jahr 2023 mit Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich 500 T€ zu rechnen.

 

 

 

Zusammenfassung

 

Lfd.

Nr.

Bezeichnung

Verbesserung (+)

Verschlechterung (-)

1.

Schlüsselzuweisungen des Landes

+                9.218 T€

2.

Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

+                    782 T€

3.

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

+                    105 T€

4.

Kompensation Familienleistungsausgleich

+                    248 T€

5.

Schul-, Bildungs- und Sportpauschale

+                    137 T€

6.

Ergebnisabführung SEB

-                     156 T€

7.

Kreisumlage

-                 2.661 T€

8.

Energiekosten

-                 1.500 T€

9.

Sozialleistungen

-                 2.000 T€

10.

Zinsaufwendungen

-                     500 T€

 

 

+                3.673 T€

 

 

 

Weitere prognostizierte Risiken (insb. Gewerbesteuererträge)

-                 4.000 T€

 

Gewerbesteuerumlage

+                    292 T€

 

 

 

-                       35 T€

 

 

Aufgrund der Entwicklung der Gewerbesteuererträge in den letzten Jahren (durchschnittliche jährliche Mindererträge ca. 4.000 T€) sollte auch für das Haushaltsjahr 2023 mit einem Risiko in dieser vorläufigen Größenordnung kalkuliert werden.

 

Konkrete Abweichungen bei den voraussichtlichen Gewerbesteuererträgen des Jahres 2023 sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Weitere wesentliche Verschlechterungen können in diesem Bereich nicht ausgeschlossen werden.

 

Die oben genannten Verschlechterungen bei den Gewerbesteuererträgen führen rechnerisch zu anteiligen Verbesserungen bei der Gewerbesteuerumlage.

 

 

 

Die Abweichungen bei den Erträgen bzw. Aufwendungen gelten entsprechend auch für die konsumtiven Finanzkonten (Einzahlungen/Auszahlungen).

 

Für das Haushaltsjahr 2022 sind außerordentliche Erträge gemäß NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) im Jahresergebnis bereits berücksichtigt.

 

Aufgrund der Änderung des NKF-CIG sind Haushaltsbelastungen auch im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 zu isolieren.

 

Ferner sind gemäß NKF-CUIG Haushaltsbelastungen aus dem Krieg gegen die Ukraine ebenfalls in den Jahresabschlüssen 2022 und 2023 zu isolieren.

 

Verschlechterungen, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar sind, können durch die o.g. Regelungen isoliert werden und führen somit zu keinen weiteren negativen Auswirkungen auf die Jahresergebnisse.

 

Der voraussichtliche Vollzug des Doppelhaushaltes 2022/2023 ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen:

 

 

Jahr

Planung

Verschlech-terungen

voraussichtliches Jahresergebnis

2022

- 347 T€

- 5.175 T€

- 5.522 T€

2023

+ 180 T€

- 35 T€

+ 145 T€

 

 

 

 

 

 

Voraussichtliche Veränderungen in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026

 

Die Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Gemeinden für die Jahre 2023 bis 2026, herausgegeben vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 22.11.2022, dienen als Grundlage zur Berechnung von Steuererträgen und ähnlichen Abgaben, Erträgen aus dem Familienleistungsausgleich sowie Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes.

 

In der nachfolgenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen für den Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2026 dargestellt, die sich auf der Grundlage der aktuellen Orientierungsdaten, Steuerschätzungen sowie eigenen Einschätzungen der Stadt Bergkamen ergeben:

 

Hier wurden die zusätzlichen Risiken wie weiter steigende Energiekosten, Sozialleistungen und Zinsaufwendungen fortgeschrieben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung

 

Erträge

2024

2025

2026

Steuern und ähnliche Abgaben

49.940.000

52.500.000

54.427.000

Zuwendungen und allgemeine Umlagen

70.735.000

74.944.000

78.528.000

Sonstige Transfererträge

3.853.000

3.930.000

4.009.000

Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

25.228.000

25.733.000

26.248.000

Privatrechtliche Leistungsentgelte

1.482.000

1.512.000

1.542.000

Kostenerstattungen und Kostenumlagen

2.708.000

2.762.000

2.817.000

Sonstige ordentliche Erträge

5.281.000

5.387.000

5.495.000

Aktivierte Eigenleistungen

816.000

832.000

849.000

 

 

 

 

Ordentliche Erträge

160.043.000

167.600.000

173.915.000

 

 

 

 

Aufwendungen

 

 

 

Personalaufwendungen

34.739.000

35.434.000

36.143.000

Versorgungsaufwendungen

2.695.000

2.749.000

2.804.000

Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen

41.829.000

43.247.000

43.679.000

Bilanzielle Abschreibungen

8.262.000

8.427.000

8.596.000

Transferaufwendungen

69.149.000

73.034.000

77.511.000

Sonstige ordentliche Aufwendungen

6.010.000

6.070.000

6.131.000

 

 

 

 

Ordentliche Aufwendungen

162.684.000

168.961.000

174.864.000

 

 

 

 

Ordentliches Ergebnis

-2.641.000

-1.361.000

-949.000

 

 

 

 

Finanzerträge

6.010.000

6.070.000

6.131.000

Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen

3.156.000

3.388.000

3.522.000

Finanzergebnis

+2.854.000

+2.682.000

+2.609.000

 

 

 

 

Ergebnis der lauf. Verwaltungstätigkeit

+213.000

+1.321.000

+1.660.000

 

 

 

 

Außerordentliche Erträge

0

0

0

Außerordentliche Aufwendungen

0

0

0

 

 

 

 

Jahresergebnis

+213.000

+1.321.000

+1.660.000

 

 

 

 

Planung bisher

+ 644.000

+ 1.677.000

+ 2.453.000

Abweichung

- 431.000

- 356.000

- 793.000

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Haeske