Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 25.11.2021 die Haushaltssatzung für die Jahre 2022 und 2023 beschlossen. Grundlage hierfür ist § 78 Abs. 3 Satz 2 GO NRW, wonach die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre - nach Jahren getrennt - enthalten kann. Wird diese Möglichkeit genutzt, ist auch § 9 Abs. 2 u. 3 KomHVO NRW zu beachten.
Nach dieser Vorschrift ist die Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung im ersten Haushaltsjahr dem Rat vor Beginn des zweiten Haushaltsjahres vorzulegen. Außerdem müssen Anlagen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 8 KomHVO NRW, die nach der Beschlussfassung über einen Haushaltsplan nach § 9 Abs. 1 KomHVO NRW erstellt worden sind, der Fortschreibung beigefügt werden.
Sinn und Zweck dieser Vorschrift ist es u. a., dem Rat als Budgetverantwortlichem realistische Prognosen zu ermöglichen sowie Transparenz zu schaffen.
Anlagen nach § 1 Abs. 2 Nr. 8 KomHVO NRW sind die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtbetrieb Entwässerung Bergkamen (SEB), EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) und BreitBand Bergkamen (BBB). Hier wird auf die entsprechenden Vorlagen verwiesen, die ebenfalls am 08.12.2022 vom Rat beschlossen werden.
Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich zunächst auf bekannte und voraussichtliche wesentliche Veränderungen in den Jahren 2022 und 2023. Für die Folgejahre 2024 bis 2026 werden Veränderungen insbesondere aufgrund der aktuellen Orientierungsdaten/ Steuerschätzungen unterstellt.
Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2024/2025 erfolgt eine Anpassung und Ausweitung der Ergebnis- und Finanzplanung bis zum Haushaltsjahr 2028.
Veränderungen bei den Investitionen sind zurzeit nicht geplant.
Die Ergebnisplanung im Rahmen des Doppelhaushaltes 2022/2023 schließt für die Jahre 2022 bis 2026 wie folgt ab:
Fehlbeträge/Überschüsse in der Ergebnisplanung |
|||||
|
2022 € |
2023 € |
2024 € |
2025 € |
2026 € |
Erträge |
154.162.450 |
156.629.562 |
163.487.000 |
169.364.000 |
173.378.000 |
Aufwendungen |
154.509.461 |
156.449.865 |
162.843.000 |
167.687.000 |
170.925.000 |
Jahresfehlbeträge/ -überschüsse |
- 347.011 |
+ 179.697 |
+ 644.000 |
+ 1.677.000 |
+ 2.453.000 |
Veränderungen im Haushaltsjahr 2022 |
Nach
dem aktuellen Budgetbericht zum Stichtag 30.09.2022, der dem Haupt- und
Finanzausschuss am 17.11.2022, Drucksache Nr. 12/0782, zur Kenntnis gegeben
wurde, ergibt sich derzeit rechnerisch eine Ergebnisverschlechterung gegenüber
der Planung in Höhe von - 5.175 T€. Insbesondere handelt es sich bei den Verschlechterungen um Mindererträge
im Bereich der Gewerbesteuer sowie Mehraufwendungen im Bereich des Jugendamtes.
Demgegenüber stehen Minderaufwendungen im Bereich der Personalaufwendungen.
Das voraussichtliche Jahresergebnis beträgt - 5.522 T€.
Voraussichtliche Veränderungen im Haushaltsjahr 2023 |
Erträge:
1. Schlüsselzuweisungen des Landes
|
Auf der Grundlage der Modellrechnung zum Entwurf des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023 (GFG 2023) vom 31.10.2022 ergibt sich rechnerisch eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 53.465 T€.
Gegenüber der Planung ergeben sich Mehrerträge in Höhe von 9.218 T€.
2. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
|
Die Planung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer für das Jahr 2023 beläuft sich auf 19.776 T€.
Aufgrund der Orientierungsdaten vom 22.11.2022 sowie der aktuellen Steuerschätzungen ergibt sich unter Zugrundelegung der Schlüsselzahl für 2023 ein Aufkommen in Höhe von 20.558 T€.
Die voraussichtlichen Mehrerträge
belaufen sich auf 782 T€.
3. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
|
Die Planung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer für das Jahr 2023 beläuft sich auf 2.797 T€.
Aufgrund der Orientierungsdaten vom 22.11.2022 sowie der aktuellen Steuerschätzungen ergibt sich unter Zugrundelegung der Schlüsselzahl für 2023 ein Aufkommen in Höhe von 2.902 T€.
Die voraussichtlichen Mehrerträge
belaufen sich auf 105 T€.
4. Kompensation Familienleistungsausgleich
|
Die Planung der Kompensationsleistungen nach dem Familienleistungsausgleich für das Jahr 2023 beläuft sich auf 1.915 T€.
Aufgrund der Orientierungsdaten vom 22.11.2022 sowie der aktuellen Steuerschätzungen ergibt sich unter Zugrundelegung der Schlüsselzahl für 2023 ein Aufkommen in Höhe von 2.163 T€.
Die voraussichtlichen Mehrerträge
belaufen sich auf 248 T€.
5. Schul-, Bildungs- und Sportpauschale
|
Aufgrund der Modellrechnung zum GFG 2023 werden Mehrerträge in Höhe von 137 T€ im Vergleich zur bisherigen Planung erwartet.
6. Ergebnisabführung des Stadtbetriebes
Entwässerung Bergkamen (SEB)
|
Aufgrund des Gesetzentwurfes der Landesregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der damit verbundenen Notwendigkeit zur Neuberechnung der Entwässerungsgebühren ist eine niedrigere Ergebnisabführung des SEB an die Stadt Bergkamen zu erwarten.
Der Wirtschaftsplan 2023 des SEB
schließt mit einem Jahresergebnis in Höhe von
4.844 T€ ab. Im Vergleich zur Planung der Stadt ist voraussichtlich mit Mindererträgen
in Höhe von 156 T€ zu rechnen.
Aufwendungen:
7. Kreisumlage
|
Der Kreis Unna hat den Verwaltungsentwurf des Kreishaushaltes 2023 am 08.11.2022 in den Kreistag eingebracht. Die Allgemeine Kreisumlage soll demnach auf einen Hebesatz von 35,52 v.H. festgesetzt werden.
Für die Stadt Bergkamen ergibt sich rechnerisch eine zu zahlende Kreisumlage in Höhe von 33.416 T€.
Gegenüber der Planung ergeben sich Mehraufwendungen in Höhe von 2.661 T€.
8. Energiekosten
|
Die stark steigenden Energiekosten (insbesondere Gas und Strom) werden auch bei der Stadt Bergkamen zu deutlichen Mehraufwendungen führen.
Aufgrund einer vorläufigen Prognose kann aktuell für das Jahr 2023 mit Mehraufwendungen in Höhe von mindestens 1.500 T€ gerechnet werden.
9. Sozialleistungen
|
Im Bereich des Jugendamtes ist bereits im Jahr 2022 ein deutlicher Anstieg der Aufwendungen (insbesondere bei den erzieherischen Hilfen aufgrund gestiegener Fallzahlen) zu verzeichnen. Auch für das Jahr 2023 ist mit zusätzlichen Aufwendungen in einer Größenordnung von 2.000 T€ zu rechnen.
10. Zinsaufwendungen
|
Aufgrund des gestiegenen allgemeinen Zinsniveaus ist für das Jahr 2023 mit Mehraufwendungen in Höhe von voraussichtlich 500 T€ zu rechnen.
Zusammenfassung
|
Lfd. Nr. |
Bezeichnung |
Verbesserung (+) Verschlechterung
(-) |
1. |
Schlüsselzuweisungen des Landes |
+ 9.218 T€ |
2. |
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer |
+ 782 T€ |
3. |
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer |
+ 105 T€ |
4. |
Kompensation Familienleistungsausgleich |
+ 248 T€ |
5. |
Schul-, Bildungs- und Sportpauschale |
+ 137 T€ |
6. |
Ergebnisabführung SEB |
- 156 T€ |
7. |
Kreisumlage |
- 2.661 T€ |
8. |
Energiekosten |
- 1.500 T€ |
9. |
Sozialleistungen |
- 2.000 T€ |
10. |
Zinsaufwendungen |
- 500 T€ |
|
|
+ 3.673 T€ |
|
Weitere prognostizierte Risiken (insb. Gewerbesteuererträge) |
- 4.000 T€ |
|
Gewerbesteuerumlage |
+ 292 T€ |
|
|
- 35 T€ |
Aufgrund der Entwicklung der Gewerbesteuererträge in den letzten Jahren
(durchschnittliche jährliche Mindererträge ca. 4.000 T€) sollte auch für das
Haushaltsjahr 2023 mit einem Risiko in dieser vorläufigen Größenordnung
kalkuliert werden.
Konkrete Abweichungen bei den voraussichtlichen Gewerbesteuererträgen des Jahres 2023 sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bezifferbar. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Weitere wesentliche Verschlechterungen können in diesem Bereich nicht ausgeschlossen werden.
Die oben genannten Verschlechterungen bei den Gewerbesteuererträgen führen rechnerisch zu anteiligen Verbesserungen bei der Gewerbesteuerumlage.
Die Abweichungen bei den Erträgen bzw. Aufwendungen gelten entsprechend auch für die konsumtiven Finanzkonten (Einzahlungen/Auszahlungen).
Für das Haushaltsjahr 2022 sind außerordentliche Erträge gemäß NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) im Jahresergebnis bereits berücksichtigt.
Aufgrund der Änderung des NKF-CIG sind Haushaltsbelastungen auch im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 zu isolieren.
Ferner sind gemäß NKF-CUIG Haushaltsbelastungen aus dem Krieg gegen die Ukraine ebenfalls in den Jahresabschlüssen 2022 und 2023 zu isolieren.
Verschlechterungen, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar sind, können durch die o.g. Regelungen isoliert werden und führen somit zu keinen weiteren negativen Auswirkungen auf die Jahresergebnisse.
Der voraussichtliche Vollzug des Doppelhaushaltes 2022/2023 ist der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen:
Jahr |
Planung |
Verschlech-terungen |
voraussichtliches Jahresergebnis |
2022 |
- 347 T€ |
- 5.175 T€ |
- 5.522 T€ |
2023 |
+ 180 T€ |
- 35 T€ |
+ 145 T€ |
Voraussichtliche Veränderungen in den Haushaltsjahren 2024 bis 2026 |
Die Orientierungsdaten für die Finanzplanung der Gemeinden für die Jahre 2023 bis 2026, herausgegeben vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom 22.11.2022, dienen als Grundlage zur Berechnung von Steuererträgen und ähnlichen Abgaben, Erträgen aus dem Familienleistungsausgleich sowie Zuweisungen des Landes im Rahmen des Steuerverbundes.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Erträge und Aufwendungen für den Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2026 dargestellt, die sich auf der Grundlage der aktuellen Orientierungsdaten, Steuerschätzungen sowie eigenen Einschätzungen der Stadt Bergkamen ergeben:
Hier wurden die zusätzlichen Risiken wie weiter steigende Energiekosten, Sozialleistungen und Zinsaufwendungen fortgeschrieben.
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
Erträge |
2024 € |
2025 € |
2026 € |
Steuern und ähnliche Abgaben |
49.940.000 |
52.500.000 |
54.427.000 |
Zuwendungen und allgemeine
Umlagen |
70.735.000 |
74.944.000 |
78.528.000 |
Sonstige Transfererträge |
3.853.000 |
3.930.000 |
4.009.000 |
Öffentlich-rechtliche
Leistungsentgelte |
25.228.000 |
25.733.000 |
26.248.000 |
Privatrechtliche
Leistungsentgelte |
1.482.000 |
1.512.000 |
1.542.000 |
Kostenerstattungen und
Kostenumlagen |
2.708.000 |
2.762.000 |
2.817.000 |
Sonstige ordentliche Erträge |
5.281.000 |
5.387.000 |
5.495.000 |
Aktivierte Eigenleistungen |
816.000 |
832.000 |
849.000 |
|
|
|
|
Ordentliche Erträge |
160.043.000 |
167.600.000 |
173.915.000 |
|
|
|
|
Aufwendungen |
|
|
|
Personalaufwendungen |
34.739.000 |
35.434.000 |
36.143.000 |
Versorgungsaufwendungen |
2.695.000 |
2.749.000 |
2.804.000 |
Aufwendungen für
Sach-/Dienstleistungen |
41.829.000 |
43.247.000 |
43.679.000 |
Bilanzielle Abschreibungen |
8.262.000 |
8.427.000 |
8.596.000 |
Transferaufwendungen |
69.149.000 |
73.034.000 |
77.511.000 |
Sonstige ordentliche
Aufwendungen |
6.010.000 |
6.070.000 |
6.131.000 |
|
|
|
|
Ordentliche Aufwendungen |
162.684.000 |
168.961.000 |
174.864.000 |
|
|
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|
Ordentliches Ergebnis |
-2.641.000 |
-1.361.000 |
-949.000 |
|
|
|
|
Finanzerträge |
6.010.000 |
6.070.000 |
6.131.000 |
Zinsen u. sonstige
Finanzaufwendungen |
3.156.000 |
3.388.000 |
3.522.000 |
Finanzergebnis |
+2.854.000 |
+2.682.000 |
+2.609.000 |
|
|
|
|
Ergebnis
der lauf. Verwaltungstätigkeit |
+213.000 |
+1.321.000 |
+1.660.000 |
|
|
|
|
Außerordentliche Erträge |
0 |
0 |
0 |
Außerordentliche Aufwendungen |
0 |
0 |
0 |
|
|
|
|
Jahresergebnis |
+213.000 |
+1.321.000 |
+1.660.000 |
|
|
|
|
Planung bisher |
+ 644.000 |
+ 1.677.000 |
+ 2.453.000 |
Abweichung |
- 431.000 |
- 356.000 |
- 793.000 |
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
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