Betreff
Abfallbeseitigung
hier: 28. Änderung der Gebührensatzung
Vorlage
12/0804
Aktenzeichen
70.09.01 pol-mü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Sachdarstellung:

 

Die Gebührenkalkulation wurde durch die Mitarbeiter des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herrn Heinemann (Disponent) – aufgestellt.

 

 

 

1.                       Sammel- und Transportleistung des EBB

Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) und den Personal­kosten angesichts der Tarifrunde 2023 sind die laufenden Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern.


2.                       Gebührenfestsetzung des Kreises Unna

Die Kreisverwaltung – Fachbereich Natur und Umwelt – schlägt dem Kreistag für 2023 folgende Gebührensätze vor:


Sollte eine Abweichung zu den vg. Veränderungen erfolgen, wird diese über den Betriebsabrechnungsbogen für das Jahr 2023 berücksichtigt.

 

 

3.                     Wesentliche Veränderungen gegenüber 2022

-     Reduzierung der Umlage des Kreises im Restabfallbereich um 3,66 % und Reduzierung der Tonnage (rückläufiger Corona-Effekt = - 78.210 € )

-     Reduzierung der Umlage des Kreises im Bioabfallbereich um 1,02 % und Tonnagereduzierung (= - 23.075 €)

-     Personal- und Arbeitsplatzmehrkosten in Höhe von 131.598 (+ 4,5 %)

-     Einführung der 4-wöchentlichen Abfuhr für Ein- und Zweipersonenhaushalte (Mehrkosten ca. 43.732 € durch Einnahmereduzierung)

-     Erhöhung der kalkulierten Kraftstoffkosten für Diesel (von 1,60 € in 2022 auf 2,30 € für 2023 = Mehrkosten 75.241 €)

-     Zahlung des Betreiberentgeltes für den neuen Wertstoffhof Haldenweg für das gesamte Jahr 2023 an die GWA (Mehrkosten 194.790 € )

-     erhöhte Personalkosten im Bereich Papierkorbleerung und wilder Abfall
(3. Reinigungs-Team) – Mehrkosten 15.623 €

-     die Kalkulatorische Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals wurde auf
0,00 % festgesetzt (Vorjahr 1,39% = - 23.283 €)

 

 

4.                     Gebührenfestsetzung der Stadt Bergkamen

4.1                   Gewinn-/Verlustvortrag nach § 6 KAG NRW

Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2021 sieht einen Gewinn­vortrag für Bioabfall von rd. 41.831 € und für das Jahr 2020 von rd. 2.072 € vor. Diese werden zu 100 % in der Kalkulation für das Jahr 2023 berücksichtigt.
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für 2020 sieht einen Verlustvortrag für Restmüll von rd. 238.469 € vor. Es werden rd.119.234 € (50 %) in der Kalkulation berücksichtigt.

4.2                             Kalkulationszeitraum

 

Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate zugrunde gelegt.

4.3                             Ergebnis

4.3.1                        Gesamtveränderung 2023

Aufgrund der unter Punkt 3 genannten Veränderungen ergibt sich im Restabfallbereich eine Gebührenerhöhung um 4,53 % und im Bioabfallbereich von 4,52 %

4.3.2                        Gebühren für die Beseitigung von Bioabfall

Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen ergeben sich für das Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 folgende Gebührensätze (1,8458 €/l – gerundet 1,85 €/l):

 

4.3.3               Gebühren für die Beseitigung von Restabfall

Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 4,8523 € je Liter wöchentlich zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 4,85 €/l festgesetzt werden.





Hieraus ergeben sich zum Vergleich mit 2022 folgende Änderungen:



 

  Gebührenbedarfsermittlung

4.3.4                        Kosten des Einsammelns und Transportierens

4.3.4.1                  Personalkosten

4.3.4.1.1             Personalkosten der Einsatzplanung                                                                                       121.605 €

Hier sind die Kosten für die Disponenten des EBB kalkuliert.

 

4.3.4.1.2           Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung                                                            15.035 €

Gemäß KGSt-Bericht 17/2017 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:

-      Sachkostenpauschale                                                                                                                9.688 €

Die Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für Fortbildung etc.

 
-     Allgemeine informationstechnische Unterstützung                                                     5.347 €

Hiermit werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal der EDV-Abteilung etc. abgedeckt.

 

4.3.4.1.3       Personalkosten Fahrer / Lader                                                                1.005.547 €

Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von 13 Mitarbeitern im operativen Be­reich; die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfall­arten geplanten Arbeitsstunden. Ebenfalls sind hier Personalkosten für die Stadt­bildpfleger mit ihrem Anteil an den öffentlichen Flächen erfasst.

4.3.4.1.4       Kosten des Arbeitsplatzes                                                                                                         100.555 €

Laut KGSt-Bericht 17/2017 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raum­kosten (Sozialräume) etc. beinhaltet.

 

4.3.4.1.5       Personalvertretung                                                                                          2.890 €

Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden nach dem Personaleinsatzplan rd. 50 Personalstunden benötigt, die nicht mit den Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.



4.3.4.2           Kalkulatorische Abschreibungen

 

                   Als Basis der Abschreibungen dienen die indizierten Anschaffungskosten.

4.3.4.2.1      Fahrzeuge                                                                                                                                          250.739 €

4.3.4.2.2           Halle und Garagentore                                                                                                                      7.781 €

Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.

4.3.4.2.3      Gefäße Neukauf + Tonnenlager                                                                   37.470 €

Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.
Zur Optimierung des Gefäßmanagements wurde die Erstellung eines zentralen Gefäßlagers geplant; die Realisierung erfolgt in 2022.                                                                   

4.3.4.2.4      Sonstiges                                                                                                          6.300 €

Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.

4.3.4.3           Kalkulatorische Zinsen                                                                                           0 €

Im Vorjahr wurde der kalkulatorische Zinssatz für die Verzinsung des einge­setzten Eigenkapitals auf 1,39 % festgesetzt. Vor dem Hintergrund des Urteils des OVG NRW vom 17.05.2022 (Abwasserbereich – Stadt Oer-Erkenschwick) und der Hinweise der kommunalen Spitzenverbände wird seitens des EBB aus Gründen der Rechtssicherheit ohne kalkulatorische Zinsen kalkuliert.

4.3.4.4           Unterhaltung der Fahrzeuge                                                                       516.156 €

In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.







4.3.4.5           Personalkosten Verwaltung EBB                                                                                             258.713 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungs­prüfung und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpau­schalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.

Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.

Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

4.3.5                        Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung

4.3.5.1                  Kosten der Verbrennung und Verwertung / Abrechnung mit dem Kreis Unna

Wie bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Umlagegebühren für die Beseitigung und Verwertung von Abfällen neu kalkuliert.

                         Es wird davon ausgegangen, dass für 2023 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:

a) Restabfall

-     aus Restabfallgefäßen

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate September 2021 bis August 2022 ist davon auszugehen, dass im Jahr 2023 rd. 8.100 t über Restabfallgefäße zu entsorgen sind.

                        

                         -     Wilder Müll

Es wird von einer Tonnage von 150 t wildem Müll ausgegangen.

 

                         b) Sperrmüll

Neben einer Grundgebühr von 4,85 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne Gebühren von 82,23 € zu zahlen.

Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am GWA-Wertstoffhof anfallen.

Für 2023 wird von einer Menge von rd. 3.230 t ausgegangen.

                         c)   Bioabfall

Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate September 2021 bis August 2022 kann für 2023 von einer Sammelmenge von rd. 2.250 t ausgegangen werden.

                         d)  Grünschnitt

Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden rd. 1.940 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnitt­abfuhr 60 t zu Grunde gelegt.

Kosten des Wertstoffhofes

An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.

Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt) auszugehen:


 

 

 

4.3.5.2                  Betreiberkosten Wertstoffhof                                                                                                355.513 €

Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrecht­erhaltung des Betriebes dienen. Ebenfalls sind Mehrkosten aufgrund des Neubaus, Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen, Grunderwerb etc. durch die GWA im Betreiberentgelt inkludiert.

4.3.5.3           Entsorgung Sonderabfälle                                                                              4.600 €

Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am Baubetriebshof, in denen die verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle
(z. B. Autobatterien, Ölkanister) fachgerecht gelagert werden sowie deren Entsorgung.

4.3.5.4           Containergestellung                                                                                      61.000 €

Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt.
Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen Presscontainer zu entsorgen.

4.3.5.5           Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe                                                       24.000 €

Für die Beschaffung, Aufstellung und Ausstattung mit Abfallsäcken von
Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der og. Betrag benötigt.

4.3.5.6           Kosten für Gebührenmarken                                                                          1.000 €

Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.

 

4.3.5.7                  Erstellung, Fortführung und Verteilung der Abfallkalender                                           13.482 €

Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren, werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt verteilt.

4.3.5.8           Leistungen des Baubetriebshofes                                                                   4.500 €

Für den Einsatz im Rahmen der Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten Abfällen sowie der Leerung von Straßenpapierkörben werden Leistungen des Baubetriebshofes vertretungsmäßig benötigt. Hierfür werden die vg. Kosten eingeplant.

4.3.5.9           Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - Personal -                                166.918 €

Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.

4.3.5.10        Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung - sächlich -                   33.435 €

Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.

4.3.5.11        Kostenerstattung an Produkt 2                                                                     17.865 €

Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.

4.3.6               Zu erwartende Erlöse

4.3.6.1           Erlöse Papierverwertung kommunale Mengen                                          227.130 €

                   Der Kreis Unna zahlt für 66,5 % der gesammelten Menge in 2023 eine Vergütung von 123,44 € je Tonne.

                  

                   Als kommunale Gesamtjahresmenge werden rd. 1.840 t zugrunde gelegt.

 

Der DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB abgebildet.

 

4.3.6.2           Erlöse Sperrmüllkarten                                                                                 50.500 €

4.3.6.3           Erlöse Grünschnittkarten                                                                                   560 €

4.3.6.4           Erlöse Wertstoffhof                                                                                     230.200 €

4.3.6.5           Erlöse Restabfallsäcke                                                                                      540 €

4.3.6.6           Erlöse Papiersäcke für die Bioabfallsammlung                                                 100 €

4.3.6.7           Erlöse Behältertausch                                                                                   10.240 €

Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des Gebührenpflichtigen wird eine Tauschgebühr erhoben. Diese wurde in 2022 von 15,00 € auf 20,00 € angehoben.





4.3.6.8        Kostenerstattung DSD (Produkt 3)                                                               27.356 €

                   Der Einsatz eines Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnen­abfuhr erfolgen.

 

4.3.7               Durch Gebühren zu deckende Kosten

                   Nach der Umlage der Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall ergeben sich Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von

-    Restabfall                                                                                            5.113.215 €
-    Bioabfall                                                                                                  659.451 €

4.3.8               Defizite und Überschüsse Abfallgebühren 2020 bis 2021

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in die Kalkulation einbezogen.

4.3.9               Ermittlung des Gebührensatzes

 

Der Gebührensatz für die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an Gefäßen. 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Bernd Schäfer

 

 

Vertreter der Betriebsleitung

 

 

 

 

Polplatz

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grotefels

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heinemann