hier: 28. Änderung der Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Die Gebührenkalkulation wurde durch die
Mitarbeiter des EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) – Frau Grotefels
(Betriebswirtin) und Herrn Heinemann (Disponent) – aufgestellt.
1.
Sammel- und Transportleistung des EBB
Der EBB führt seit Juli 2006 die vorgenannte Aufgabe durch. Bis auf die
qualifizierte Schätzung bei den Betriebsstoffen (insbesondere Dieselpreis) und
den Personalkosten angesichts der Tarifrunde 2023 sind die laufenden
Geschäftsaufwendungen relativ genau zu beziffern.
2.
Gebührenfestsetzung des Kreises Unna
Die Kreisverwaltung – Fachbereich Natur und Umwelt – schlägt dem Kreistag für
2023 folgende Gebührensätze vor:
Sollte eine Abweichung zu den vg.
Veränderungen erfolgen, wird diese über den Betriebsabrechnungsbogen für das
Jahr 2023 berücksichtigt.
3.
Wesentliche
Veränderungen gegenüber 2022
-
Reduzierung
der Umlage des Kreises im Restabfallbereich um 3,66 % und Reduzierung der
Tonnage (rückläufiger Corona-Effekt = - 78.210 € )
-
Reduzierung
der Umlage des Kreises im Bioabfallbereich um 1,02 % und Tonnagereduzierung (=
- 23.075 €)
-
Personal-
und Arbeitsplatzmehrkosten in Höhe von 131.598 (+ 4,5 %)
-
Einführung
der 4-wöchentlichen Abfuhr für Ein- und Zweipersonenhaushalte (Mehrkosten ca.
43.732 € durch Einnahmereduzierung)
-
Erhöhung
der kalkulierten Kraftstoffkosten für Diesel (von 1,60 € in 2022 auf 2,30 € für
2023 = Mehrkosten 75.241 €)
-
Zahlung
des Betreiberentgeltes für den neuen Wertstoffhof Haldenweg für das gesamte
Jahr 2023 an die GWA (Mehrkosten 194.790 € )
-
erhöhte
Personalkosten im Bereich Papierkorbleerung und wilder Abfall
(3. Reinigungs-Team) – Mehrkosten 15.623 €
-
die
Kalkulatorische Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals wurde auf
0,00 % festgesetzt (Vorjahr 1,39% = - 23.283 €)
4.
Gebührenfestsetzung
der Stadt Bergkamen
4.1
Gewinn-/Verlustvortrag
nach § 6 KAG NRW
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2021 sieht einen Gewinnvortrag
für Bioabfall von rd. 41.831 € und für das Jahr 2020 von rd. 2.072 € vor. Diese
werden zu 100 % in der Kalkulation für das Jahr 2023 berücksichtigt.
Das Ergebnis der Betriebsabrechnung für
2020 sieht einen Verlustvortrag für Restmüll von rd. 238.469 € vor. Es werden
rd.119.234 € (50 %) in der Kalkulation berücksichtigt.
4.2
Kalkulationszeitraum
Als Kalkulationszeitraum werden 12 Monate
zugrunde gelegt.
4.3
Ergebnis
4.3.1
Gesamtveränderung
2023
Aufgrund der unter Punkt 3 genannten
Veränderungen ergibt sich im Restabfallbereich eine Gebührenerhöhung um 4,53 %
und im Bioabfallbereich von 4,52 %
4.3.2
Gebühren
für die Beseitigung von Bioabfall
Für die unterschiedlichen Gefäßgrößen
ergeben sich für das Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 folgende Gebührensätze
(1,8458 €/l – gerundet 1,85 €/l):
4.3.3
Gebühren für die Beseitigung von
Restabfall
Aus der Kalkulation ergibt sich ein Betrag von 4,8523 € je Liter wöchentlich
zur Verfügung stehendes Volumen. Der Gebührensatz sollte auf 4,85 €/l
festgesetzt werden.
Hieraus
ergeben sich zum Vergleich mit 2022 folgende Änderungen:
Gebührenbedarfsermittlung
4.3.4
Kosten des Einsammelns und Transportierens
4.3.4.1
Personalkosten
4.3.4.1.1
Personalkosten der Einsatzplanung 121.605
€
Hier sind die Kosten für die Disponenten des EBB kalkuliert.
4.3.4.1.2
Kosten des Büroarbeitsplatzes der Einsatzplanung 15.035
€
Gemäß KGSt-Bericht 17/2017 „Kosten eines Arbeitsplatzes“ teilen sich die Kosten
für einen Büroarbeitsplatz wie folgt auf:
- Sachkostenpauschale 9.688
€
Die
Pauschale beinhaltet u. a. Raumkosten (Miete, Heizung etc.), Telefon- und
Portokosten, allgemeinen Bürobedarf, Abschreibungen und Zinsen von
Büromaschinen sowie deren Instandsetzung und Instandhaltung, Kosten für
Fortbildung etc. |
- Allgemeine informationstechnische
Unterstützung 5.347
€
Hiermit
werden Kosten für die Wartung von allgemeinen EDV-Programmen, Lizenzentgelte
bzw. Abschreibung und Zinsen für Programme sowie die Betreuung durch Personal
der EDV-Abteilung etc. abgedeckt. |
4.3.4.1.3
Personalkosten Fahrer / Lader 1.005.547
€
Zugrunde gelegt wird ein Personalbedarf von 13 Mitarbeitern im operativen Bereich;
die Aufteilung erfolgt anhand der für die Sammlung der einzelnen Abfallarten
geplanten Arbeitsstunden. Ebenfalls sind hier Personalkosten für die Stadtbildpfleger
mit ihrem Anteil an den öffentlichen Flächen erfasst.
4.3.4.1.4
Kosten des Arbeitsplatzes 100.555
€
Laut KGSt-Bericht 17/2017 wird für Nichtbüroarbeitsplätze ein 10%iger Aufschlag
auf die Personalkosten berücksichtigt, der die Kosten für Dienstkleidung, Raumkosten
(Sozialräume) etc. beinhaltet.
4.3.4.1.5
Personalvertretung 2.890
€
Um für die Fahrzeuge einen täglichen Einsatz gewährleisten zu können, werden
nach dem Personaleinsatzplan rd. 50 Personalstunden benötigt, die nicht mit den
Mitarbeitern im EBB abgedeckt werden können.
4.3.4.2
Kalkulatorische Abschreibungen
Als Basis der Abschreibungen
dienen die indizierten Anschaffungskosten.
4.3.4.2.1
Fahrzeuge 250.739
€
4.3.4.2.2
Halle und Garagentore 7.781
€
Die Aufteilung dieser beiden Positionen auf die unterschiedlichen Kostenträger
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.2.3 Gefäße
Neukauf + Tonnenlager 37.470
€
Ab 2012 wird der Nachkauf mit einer Abschreibungsdauer von zwölf
Jahren berücksichtigt.
Zur Optimierung des Gefäßmanagements wurde die Erstellung eines zentralen
Gefäßlagers geplant; die Realisierung erfolgt in 2022.
4.3.4.2.4 Sonstiges 6.300
€
Hierunter fallen Anlagegüter des ehemaligen Wertstoffhofes und anderes.
Als Basis dient der Wiederbeschaffungszeitwert.
4.3.4.3
Kalkulatorische
Zinsen 0
€
Im Vorjahr wurde der kalkulatorische Zinssatz für die Verzinsung des eingesetzten
Eigenkapitals auf 1,39 % festgesetzt. Vor dem Hintergrund des Urteils des OVG
NRW vom 17.05.2022 (Abwasserbereich – Stadt Oer-Erkenschwick) und der Hinweise
der kommunalen Spitzenverbände wird seitens des EBB aus Gründen der
Rechtssicherheit ohne kalkulatorische Zinsen
kalkuliert.
4.3.4.4
Unterhaltung der Fahrzeuge 516.156
€
In dieser Position sind Kosten enthalten für z. B. Reparaturen, Versicherung
und Kraftstoffverbrauch sowie für Vollservice-Wartungsverträge. Die Verteilung
erfolgt anhand der Einsatzstunden der Fahrzeuge.
4.3.4.5
Personalkosten Verwaltung EBB 258.713
€
Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung
und –zahlbarmachung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl.
Technikunterstützung zu berücksichtigen.
Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen
für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof an.
Die Verteilung der Gesamtkosten erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und
Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.
4.3.5
Sonstige Kosten der Abfallbeseitigung
4.3.5.1
Kosten der Verbrennung und Verwertung / Abrechnung
mit dem Kreis Unna
Wie bereits dargestellt, hat der Kreis Unna die Umlagegebühren für die
Beseitigung und Verwertung von Abfällen neu kalkuliert.
Es wird davon
ausgegangen, dass für 2023 folgende Mengen mit dem Kreis Unna abzurechnen sind:
a) Restabfall
- aus Restabfallgefäßen
Aufgrund
der Sammelergebnisse der Monate September 2021 bis August 2022 ist davon
auszugehen, dass im Jahr 2023 rd. 8.100 t über Restabfallgefäße zu entsorgen
sind. |
- Wilder Müll
Es
wird von einer Tonnage von 150 t wildem Müll ausgegangen. |
b) Sperrmüll
Neben einer Grundgebühr von 4,85 € je Einwohner sind je angelieferter Tonne
Gebühren von 82,23 € zu zahlen.
Abgerechnet werden hier die Mengen, die über das Holsystem dem Kreis Unna zur
Verwertung und Entsorgung übergeben werden sowie die Mengen, die am
GWA-Wertstoffhof anfallen.
Für 2023 wird von einer Menge von rd. 3.230 t ausgegangen.
c) Bioabfall
Aufgrund der Sammelergebnisse der Monate September 2021 bis August 2022 kann
für 2023 von einer Sammelmenge von rd. 2.250 t ausgegangen werden.
d) Grünschnitt
Als Entsorgungsmengen von Grünschnitt über den Wertstoffhof werden rd.
1.940 t und als Entsorgungsmengen aus der Weihnachtsbaum-/Grünschnittabfuhr
60 t zu Grunde gelegt.
Kosten des Wertstoffhofes
An den Betreiber des Wertstoffhofes sind die Kosten für die Verwertung der
angelieferten Mengen zu entrichten. Die zu zahlenden Beträge enthalten die
Kosten für die Bereitstellung der erforderlichen Sammel-, Sortier-, Trenn- und
Lagersysteme sowie die Kosten für den Transport der angelieferten Mengen.
Dabei ist von folgenden Mengen und Preisen (inkl. 19 % MwSt) auszugehen:
4.3.5.2
Betreiberkosten Wertstoffhof 355.513
€
Dieser Betrag dient zur Finanzierung aller Kosten im Bereich des Hoch- und
Tiefbaues, der Personalkosten sowie der laufenden Kosten, die der Aufrechterhaltung
des Betriebes dienen. Ebenfalls sind Mehrkosten aufgrund des Neubaus,
Berücksichtigung von Klimaschutzmaßnahmen, Grunderwerb etc. durch die GWA im
Betreiberentgelt inkludiert.
4.3.5.3
Entsorgung Sonderabfälle 4.600
€
Bei diesen Kosten handelt es sich um die Miete der Abfallsammelbehälter am
Baubetriebshof, in denen die verbotswidrig abgelagerten Sonderabfälle
(z. B. Autobatterien, Ölkanister) fachgerecht gelagert werden sowie deren
Entsorgung.
4.3.5.4
Containergestellung 61.000
€
Der Abfall von wilden Müllkippen wird in Containern einer ordnungsgemäßen
Entsorgung zugeführt.
Für Überkapazitäten aus dem Bereich der Papierentsorgung aus privaten
Haushalten besteht am Wertstoffhof die Möglichkeit, diese über einen
Presscontainer zu entsorgen.
4.3.5.5
Ersatzbeschaffung Straßenpapierkörbe 24.000
€
Für die Beschaffung, Aufstellung und Ausstattung mit Abfallsäcken von
Straßenpapierkörben im Stadtgebiet wird der og. Betrag benötigt.
4.3.5.6
Kosten für Gebührenmarken 1.000
€
Hierbei handelt es sich um den Nachkauf von Gebührenmarken.
4.3.5.7
Erstellung, Fortführung und Verteilung der
Abfallkalender 13.482
€
Um die Bürger u. a. über die Abfuhrtermine und Öffnungszeiten zu informieren,
werden, wie seit mehreren Jahren üblich, Abfallkalender an jeden Haushalt
verteilt.
4.3.5.8
Leistungen des Baubetriebshofes 4.500
€
Für den Einsatz im Rahmen der Beseitigung von verbotswidrig abgelagerten
Abfällen sowie der Leerung von Straßenpapierkörben werden Leistungen des
Baubetriebshofes vertretungsmäßig benötigt. Hierfür werden die vg. Kosten
eingeplant.
4.3.5.9
Inanspruchnahme von Leistungen der Verwaltung -
Personal - 166.918
€
Der EBB nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des
Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse oder des
Umweltbereiches.
4.3.5.10
Inanspruchnahme von Leistungen der
Verwaltung - sächlich - 33.435
€
Hieraus sind die Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern für die
Beschäftigung mit der Abfallbeseitigung entstehen.
Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt
anhand von Personenschlüsseln.
4.3.5.11
Kostenerstattung an Produkt 2 17.865
€
Für die Nutzung eines Geräteträgers aus dem Bereich Straßenreinigung für die
Abfallsammlung ist der vg. Betrag zu erstatten.
4.3.6
Zu erwartende Erlöse
4.3.6.1
Erlöse Papierverwertung kommunale
Mengen 227.130
€
Der
Kreis Unna zahlt für 66,5 % der gesammelten Menge in 2023 eine Vergütung von
123,44 € je Tonne.
Als
kommunale Gesamtjahresmenge werden rd. 1.840 t zugrunde gelegt.
Der
DSD-Anteil in der Papierabfuhr ist in der Sparte DSD im Wirtschaftsplan des EBB
abgebildet.
4.3.6.2
Erlöse Sperrmüllkarten 50.500
€
4.3.6.3
Erlöse Grünschnittkarten 560
€
4.3.6.4
Erlöse Wertstoffhof 230.200
€
4.3.6.5
Erlöse Restabfallsäcke 540
€
4.3.6.6
Erlöse Papiersäcke für die Bioabfallsammlung 100
€
4.3.6.7
Erlöse Behältertausch 10.240
€
Für den Austausch (Vergrößerung/Verkleinerung des Volumens) auf Antrag des
Gebührenpflichtigen wird eine Tauschgebühr erhoben. Diese wurde in 2022 von
15,00 € auf 20,00 € angehoben.
4.3.6.8 Kostenerstattung DSD (Produkt 3) 27.356
€
Der
Einsatz eines Seitenladers wird zu 40 % im Bereich der Wertstofftonnenabfuhr
erfolgen.
4.3.7
Durch Gebühren zu deckende Kosten
Nach
der Umlage der Kosten und Erlöse für die Verwertung/Beseitigung von Papier und
Sperrmüll sowie der Kosten am Wertstoffhof auf den Kostenträger Restabfall
ergeben sich Gesamtkosten für die Verwertung/Beseitigung von
- Restabfall 5.113.215
€
- Bioabfall 659.451
€
4.3.8
Defizite und Überschüsse
Abfallgebühren 2020 bis 2021
Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW werden die Überschüsse bzw. Defizite in
die Kalkulation einbezogen.
4.3.9
Ermittlung des Gebührensatzes
Der Gebührensatz
für die Beseitigung von Restmüll und Biomüll wird ermittelt anhand des zur
Verfügung stehenden Volumens nach dem voraussichtlichen Bestand an
Gefäßen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister Bernd Schäfer |
|
Vertreter der Betriebsleitung Polplatz |
Sachbearbeiterin Grotefels |
Sachbearbeiter Heinemann |