Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die Richtlinien des Jugendamtes zur Ausgestaltung der
Kindertagespflege in Bergkamen entsprechend der als Anlage 1 beigefügten
Fassung.
Sachdarstellung:
Die gesetzlichen
Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) und des
Kinderbildungsgesetzes regeln die Rahmenbedingungen für die Betreuung in
Kindertagespflege. Die Ausgestaltung darüber hinaus bleibt den Jugendämtern im
Rahmen der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens vorbehalten.
Die Städte im Kreis
Unna (außer Schwerte) haben gemeinsame Richtlinien für die Förderung und
Betreuung in Kindertagespflege formuliert, um u.a. eine kreiseinheitliche
Bezahlung der Kindertagespflegepersonen zu erreichen. Darüber hinaus gibt es
unterschiedliche Regelungen innerhalb der Städte des Kreises Unna, z.B. bei
Randzeitenbetreuung oder bei der Übernachtungsregelung, zu denen keine
einheitliche Regelung getroffen werden konnte.
Die Richtlinien für
Bergkamen dienen dazu, klare Entscheidungsvorgaben zu schaffen und die
Verwaltungsentscheidungen transparenter zu machen. Die Inhalte wurden zwischen
dem Jugendamt und der Fachberatung des Vereins „Familiäre Kinder-Tagesbetreuung
e.V.“ abgestimmt.
Inhaltlich wurden
die Richtlinien bereits dem Unterausschuss des Jugendhilfeausschusses am
23.08.2022 und dem Jugendhilfeausschuss am 06.09.2022 (Drucksache 12/0678)
vorgestellt. Die Verwaltung wurde beauftragt, Richtlinien für die Ausgestaltung
von Kindertagespflege in Bergkamen zu formulieren und als bindende
Entscheidungsvorgabe durch den Rat beschließen zu lassen.
Die Verwaltung wird
dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat nach erfolgter Prüfung durch das Rechtsamt
eine verbindliche Vorgabe für die Betreuungsvereinbarung, die Eltern mit
Kindertagespflegepersonen abschließen, sowie für einen neu formulierten
Betreuungsvertrag zwischen Eltern und den städtischen Kindertageseinrichtungen
zur Kenntnisnahme vorlegen. Zusammen mit der zum 01.08.2023 in Kraft tretenden
Neufassung der Elternbeitragssatzung ist dann der Bereich der
Kindertagesbetreuung umfassend überarbeitet.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Erste Beigeordnete |
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Stellv. Amtsleiter Scharwey |
Sachbearbeiterin Hörstrup |
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